Wieder unsere Rechtsexperten des MSM und sonstwo
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung: § 194 StGB.
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Das einzige Recht des Sklaven ist das Recht auf Arbeit und das darf man ihm nicht nehmen.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung: § 194 StGB.
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Das einzige Recht des Sklaven ist das Recht auf Arbeit und das darf man ihm nicht nehmen.