Wieder unsere Rechtsexperten des MSM und sonstwo

Michael Krause, Donnerstag, 04.08.2016, 16:19 (vor 3493 Tagen) @ nereus2735 Views

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung: § 194 StGB.

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Das einzige Recht des Sklaven ist das Recht auf Arbeit und das darf man ihm nicht nehmen.


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