Flüchtlinge erhalten Rechnungen
Zumindestens bisher ist es so, dass für sog. Flüchtlinge eine Privatpatientrechnung mit etwas reduzierten Gebühren erstellt wird, die an das Sozialamt geht und von diesem anstandslos beglichen wird. Es gibt aber auch in Einzelfällen sog. Flüchtlinge mit AOK-Karte. Letztendlich dürfte der Steuerzahler via Gemeinde dafür aufkommen.