Urteil im Arbeitsrecht von Düsseldorf

helmut-1 @, Siebenbürgen, Freitag, 29.07.2016, 05:49 vor 3498 Tagen 4297 Views

Hier gehts darum, dass ein Mann mit Übergewicht, mit ca. 200 kg, durch ordentliche Kündigung entlassen werden sollte, weil er seinen beruflichen Tätigkeiten aufgrund seines Gewichtes und seines Leibesvolumens nicht mehr nachkommen könne.

Dabei handelt es sich um einen Garten- und Landschaftsbaubetrieb mit Tiefbau. Da auch wir in derselben Branche arbeiten, interessierte mich dieses Urteil und ich habe das aufmerksam durchgelesen.

https://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/duesseldorf/arbg_duesseldorf/j2015/NRWE_ArbG_D_sse...

Die Kündigung wurde als rechtsunwirksam erklärt. Meiner Meinung nach ein Fehlurteil. Juristisch gesehen.

Menschlich gesehen, könnte ein Betrieb, der z.B. mehr als 16 Mitarbeiter hat, für einen Angestellten, der mehr als 30 Jahre im Betrieb beschäftigt war, auch einen Weg finden, den Mann im Lager zu beschäftigen, und nicht mehr auf Baustellen. Dazu mit Einkommenskürzung und/oder auch Beschäftigung über Teilzeit.

Bei 16 Mitarbeitern müßte (so war es zu meiner Zeit) eine Möglichkeit bestehen, Leute mit Behinderungen zu beschäftigen, mit staatlicher Unterstützung. Genau das aber stellt man im Urteil in Abrede, - ich zitiere:

bb)Die Adipositas eines Arbeitnehmers als solche ist keine "Behinderung" i.S.d. § 1 Abs. 1 AGG, da sie ihrem Wesen nach nicht zwangsläufig eine Einschränkung zur Folge hat, die unter anderem auf physische, geistige oder psychische Beeinträchtigungen von Dauer zurückzuführen ist, die in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren den Betreffenden an der vollen und wirksamen Teilhabe am Berufsleben, gleichberechtigt mit den anderen Arbeitnehmern, hindern können (vgl. EuGH 18.12.2014 - C-354/13 - [Fag og Arbejde] Rn. 58, NZA 2015, 33). Vielmehr fällt sie nur unter den Begriff "Behinderung" i.S.d. § 1 Abs. 1 AGG, wenn sie unter bestimmten Umständen eine entsprechende Einschränkung von langer Dauer mit sich bringt (vgl. EuGH 18.12.2014 - C-354/13 - [Fag og Arbejde] Rn. 59, NZA 2015, 33). Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer aufgrund seiner Adipositas an der vollen und wirksamen Teilhabe am Berufsleben, gleichberechtigt mit den anderen Arbeitnehmern, gehindert ist, und zwar aufgrund eingeschränkter Mobilität oder dem Auftreten von Krankheitsbildern, die ihn an der Verrichtung seiner Arbeit hindern oder zu einer Beeinträchtigung der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit führen (vgl. EuGH 18.12.2014 - C-354/13 - [Fag og Arbejde] Rn. 60, NZA 2015, 33).

Das kann nur ein Richter behaupten, der niemals auf einer Baustelle gearbeitet hat. Aber etwas anderes entnehme ich diesem Urteil resp. der Urteilsbegründung. Die Kündigung hätte vor Gericht Erfolg gehabt, wenn sie anders begründet worden wäre. Was ist anders: Man muss minutiös auflisten, wo die Defizite bei dem Arbeitnehmer liegen, was letztlich in eine Studie ausartet, ähnlich einer Dissertation.

Stellt sich die Frage, wie man dann einen Rechtsanwalt bezahlen soll, der sich da eine Woche lang hinsetzt und so etwas verfaßt. Das, was die Richter in der Begründung bemängelt (und dadurch im Umkehrschluss gefordert) haben, das übersteigt jedwelches logisches und natürliches Denken und Beurteilen.

Da bekannterweise Richter keine Ahnung von Baustellen haben, wundert es mich, warum man von Seiten des Gerichts nicht die Meinung eines vereidigten Sachverständigen gehört hat, - oder warum das nicht von Seiten der Beklagten angeboten wurde.

Die Tendenz, Dinge zu übertreiben, für Eingeweihte nachvollziehbare Abläufe mit einer Flut von Argumentationen zu belegen, dadurch alles nur noch bis ins Uferlose aufzublähen, und das in einer Zeit, wo die Prozesse nicht ab-, sondern zunehmen, - das ist für mich unverständlich.

Von Richtern und Fachidioten

Dieter, Freitag, 29.07.2016, 10:41 vor 3498 Tagen @ helmut-1 2189 Views

bearbeitet von Dieter, Freitag, 29.07.2016, 12:34

Hallo helmut-1,

Deine Sichtweise kann ich voll und ganz nachvollziehen, kenne ich mich doch bestens in dem Wirtschaftsbereich aus.

Man muß natürlich bedenken, daß:
1. das Arbeitsrecht in der BRD ein Rechtsgebiet ist, welches von den Gerichten tendenziell zugunsten der Arbeitnehmer entschieden wird.
2. Juristen im Allgemeinen extreme Fachidioten sind. (auch wenn ich hiermit vielleicht dem einen oder anderem Forumsschreiber auf die Füße treten sollte).

Für Richter im Arbeitsrecht wäre es angemessen, wenn diese zwingend ein mehrjähriges Praktikum in den Verwaltungs- und Wirtschaftsbereichen in unterschiedl. Betriebsgrößen ablegen müßten, für die sie entscheiden.

Das gilt natürlich in noch größerem Maße für gesetzgebende Parlamentarier. Aber dort sind die Juristen sowie die ungelernten Studienabbrecher ohnehin in der Mehrzahl.
Was will man da erwarten?

Gruß Dieter

In anderen Bereichen gibts das doch

helmut-1 @, Siebenbürgen, Freitag, 29.07.2016, 11:26 vor 3498 Tagen @ Dieter 1987 Views

Hallo Dieter,


Für Richter im Arbeitsrecht wäre es angemessen, wenn diese zwingend ein
mehrjähriges Praktikum in den Verwaltungs- und Wirtschaftsbereichen in
unterschiedl. Betriebsgrößen ablegen müßten, für die sie entscheiden.

Das gilt natürlich in noch größerem Maße für gesetzgebende
Parlamentarier. Aber dort sind die Juristen sowie die ungelernten
Studienabbrecher ohnehin in der Mehrzahl.
Was will man da erwarten?

Warum geht das aber beim Finanzamt?
Als ich noch meinen Betrieb in Deutschland hatte, da kam nicht irgendein Prüfer vom Finanzamt, oder einer, der die Supermärkte im Einzelhandel prüft, sondern einer, der z.B. die Dienstleister im Bau- und Baunebengewerbe prüft.

Der sah sich die Zahlen an und wußte gleich, ob z.B. der Spritverbrauch, der durch Quittungen zwar belegt war, auch im Verhältnis zum Betrieb paßt, oder ob da was stinkt. Genauso bei den eingekauften Materialien. Einem "Unbedarften" kann ich bei einer Baustelle, auf der ich 100 m Kanalrohr abgerechnet habe, auch 180 m Rohreinkauf unterjubeln, wenn ich ihm erkläre, dass ich bei jedem 2. Rohr die Hälfte wegschneiden muss. Einer, der sich auskennt, zeigt mir bei so einer Aussage den Vogel.

Die Unbedarften sind als Prüfer z.B. hier in Rumänien in Funktion, - die halten sich genau an Zahlen, auf Fahrtenbücher, Spritverbrauch lt. Fahrzeugtyp usw., und merkt nicht einmal, dass der Verbrauch an Autogas für die Firmenfahrzeuge, das genauso in Gasflaschen abgefüllt wird, auch die private Kabane in den Karpaten im Winter mitheizt.

In Deutschland sind die als Prüfer schon ganz anders instruiert und finden gleich die dicken Brocken, sofern sie vorhanden sind, ohne sich da tagelang mit Peanuts herumzuschlagen, wo nicht einmal an Nachzahlungen ihr Arbeitslohn herauskommt.

Frage: Warum geht das nicht auch in anderen Bereichen, wie z.B. bei Richtern?

weil es nicht um Recht geht, sondern um Aufrechterhaltung einer Ordnung

Dieter, Freitag, 29.07.2016, 11:47 vor 3498 Tagen @ helmut-1 1964 Views

Hallo Helmut,

nach meiner Erfahrung geht es bei der Rechtsprechung nicht darum, daß Recht im Sinne von Rechtens gesprochen wird, sondern einzig und allein darum, daß irgend ein "Recht" verkündet wird, zur Aufrechterhaltung einer staatlichen Ordnung. Hierfür ist es nicht notwendig, daß Richter sich z.B. im realen Wirtschaftsleben oder anderen Gebieten auskennen. Es sind weder Fortbildungen noch Eignungsnachweise diesbezüglich vorgesehen, wären vom staatlichen Ansatz her auch vollkommen zweckentfremdet.

Anders ist es wenn es um die Interessen des Staates geht, also wenn der Staat mit seinen Verwaltungen Kläger oder Beklagter ist oder in vorgerichtlichen Verfahren Prüfungen vornimmt. Dann achtet der Staat sehr wohl darauf, daß ihm durch eine ggf. Minderqualifikation seiner Beamten und Angestellten nichts entgeht.

Bei meiner ehemal. Firma (Baumschule/Garten-und Landschaftsbau/Planungsbüro) hatten wir lt. AO immer Anschlußprüfungen seitens der Finanzverwaltung. Es kamen alle 4 Jahre zwei Prüfer-Spezialisten (mit Berufsausbildung in unseren Fachbereichen) der Oberen Finanzdirektion, die sich dann für 1-2 Monate bei uns im Büro durch die Akten wühlten und natürlich eine Menge Fragen stellten.

Aber hier ging es ja auch um die Interessen des Staates und nicht um einen Gerechtigkeitsausgleich zwischen Bürgern oder Unternehmen, insofern hatte der Staat ein besonderes Interesse an qualifizierter Prüfung.

Der Staat sorgt sich nicht um seine Bürger, nur um sich selbst. Es sei denn, die zu geringe Sorge um seine Bürger führt dazu, daß auch der Staat gefährdet wäre. Nur dann kann der Bürger wieder mehr vom Staat erwarten.

Gruß Dieter

Arbeitsrecht ist

Michael Krause @, Freitag, 29.07.2016, 11:58 vor 3498 Tagen @ helmut-1 2123 Views

Arbeitnehmerschutzrecht.

--
Das einzige Recht des Sklaven ist das Recht auf Arbeit und das darf man ihm nicht nehmen.

So pauschal ist das Blödsinn

SevenSamurai @, Freitag, 29.07.2016, 18:00 vor 3498 Tagen @ Michael Krause 1662 Views

Arbeitnehmerschutzrecht.

So pauschal ist das einfach nur Blödsinn.

--
Zitat des Jahres: "We have put together I think the most extensive and inclusive voter fraud organization in the history of American politics."

It's a big club, and you ain't in it.

Google mal danach

Michael Krause @, Freitag, 29.07.2016, 20:12 vor 3498 Tagen @ SevenSamurai 1611 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 29.07.2016, 20:15

Dann wirst Du die historischen Bezüge dazu finden. Habe keine Lust, das jetzt Laien im Einzelnen zu erläutern. Wer das als Arbeitgeber nicht kapiert, wird viel Lehrgeld bezahlen.

--
Das einzige Recht des Sklaven ist das Recht auf Arbeit und das darf man ihm nicht nehmen.

Genau da liegt der Unterschied

helmut-1 @, Siebenbürgen, Freitag, 29.07.2016, 22:34 vor 3498 Tagen @ Michael Krause 1615 Views

Das war zu meiner Zeit genauso. Die meisten Urteile waren arbeitnehmerfreundlich, - und ich habe das registriert. Deshalb ging ich erst gar nicht auf diese Schiene, bei Entlassungen auf diverse Defizite beim Arbeitnehmer zu setzen, - ich ging gleich auf Nummer sicher, - das war die reduzierte Auftragslage, weswegen entlassen werden musste.

So eine Auftragslage kann sich bereits nach einer Woche wieder ändern....

Der Arbeitnehmer hingegen betrachtet diese Gerichte als neutral, weil sie sich damit auseinandersetzen, ob eine Kündigung nicht zurückgenommen werden muss. Dass das in 9 von 10 Fällen der Fall ist, entwertet in den Augen des Arbeitnehmers die Unabhängigkeit der Gerichte nicht, sondern bestätigt sie.

Irgendwie ein Trugschluss und eine Ironie, - aber das ist es. Kommt immer drauf an, auf welcher Seite man steht....

deswegen auch lieber Überstunden statt Neueinstellungen

Dieter, Freitag, 29.07.2016, 23:57 vor 3498 Tagen @ Michael Krause 2089 Views

Arbeitnehmerschutzrecht.

Hallo,
weil das so ist, ist die Einstellung eines Arbeitnehmers auch immer mit hohem Risiko verbunden, welches man gerne umgeht, indem man lieber vorhandene Mitarbeiter Überstunden leisten läßt, statt neu einzustellen.

Je stärker die Arbeitnehmerschutzrechte ausarten, um so vorsichtiger wird eingestellt oder sogar ins Ausland verlagert.

Gruß Dieter

Ich finde es schon lustig, dass die meisten hier die Arbeitnehmer für ein bösartiges Geschwür halten.

SevenSamurai @, Samstag, 30.07.2016, 10:32 vor 3497 Tagen @ Dieter 1413 Views

Je stärker die Arbeitnehmerschutzrechte ausarten, um so vorsichtiger wird
eingestellt oder sogar ins Ausland verlagert.

Ich finde es schon lustig, dass die meisten hier die Arbeitnehmer für ein bösartiges Geschwür halten.

Diese Art zu denken führt meiner Meinung doch dazu, dass jeder dem anderen noch mehr misstraut.

Aber es sind ja auch keine Arbeitnehmer mehr, sondern human resources...

In einer Hinsicht habt ihr aber schon recht: Die Vorschriften und Auflagen, die der STAAT den Arbeitgebern aufbürdet, gerade den kleinen Betrieben, fördern die Staatsverdrossenheit. Den Frust lässt man dann aber nicht beim Staat ab oder bei der Wahl ab (da wählt man z.B. die reGIERungsgeile FDP), sondern beim kleinen Mann.

So jedenfalls empfinde ich es.

--
Zitat des Jahres: "We have put together I think the most extensive and inclusive voter fraud organization in the history of American politics."

It's a big club, and you ain't in it.

differenzierte Betrachtung - Arbeitnehmer

Dieter, Samstag, 30.07.2016, 12:05 vor 3497 Tagen @ SevenSamurai 1340 Views

Je stärker die Arbeitnehmerschutzrechte ausarten, um so vorsichtiger

wird

eingestellt oder sogar ins Ausland verlagert.


Ich finde es schon lustig, dass die meisten hier die Arbeitnehmer für ein
bösartiges Geschwür halten.

Hallo SevenSamurai,
nein, kein bösartiges Geschwür, aber die Interessen sind nun mal anders gelagert.
Aus meiner Erfahrung eines Klein- und Mittelbetriebes und als Arbeitgeber mit der Einstellung, daß es für beide Seiten positiv ist, wenn Arbeitnehmer die Möglichkeit der Entfaltung durch Freiheiten bekommen, gepaart mit arbeitgeberischer Fürsorge, kann ich nur vor zu viel Blauäugigkeit gegenüber Arbeitnehmern warnen, so zumindest meine Erfahrungen, auch wenn ich bis zuletzt meine Einstellung und Vorgehensweise nicht änderte, obwohl ich halt immer wieder zutiefst enttäuscht wurde; bis ich keine Lust mehr hatte und einfach aufhörte mit der Fragestellung wozu für andere, die es einem nicht danken, wobei das Verhalten der Arbeitnehmer natürlich nur ein Teil der Beweggründe waren, die Politik tat den Rest.

Ins Detail brauche ich sicherlich hier nicht gehen.

Gruß Dieter

Das Kind mit dem Bad ausschütten hilft hier nicht

helmut-1 @, Siebenbürgen, Samstag, 30.07.2016, 13:22 vor 3497 Tagen @ SevenSamurai 1356 Views

Ich finde es schon lustig, dass die meisten hier die Arbeitnehmer für ein
bösartiges Geschwür halten.

Das mit dem bösartigen Geschwür ist Polemik, - das hilft nicht in der Diskussion.
Generell muss man sich darüber im Klaren sein, wo die jeweiligen Interessen der einen und der anderen Seite liegen. Dass diese naturgemäß verschieden sind, liegt auf der Hand.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber befinden sich in einer Art gegenseitiger Symbiose. Der eine ist auf den anderen angewiesen. Wenn jeder nur seine Interessen im Auge hat, dann muss jede Zusammenarbeit in die Hose gehen. Deshalb muss man in der Lage sein, über seinen persönlichen Tellerrand drüber zu sehen. Jede Seite muss versuchen, die Interessen des jeweils anderen mit seinen persönlichen Interessen zu verbinden oder zumindest in Einklang zu bringen.

Ein Idealbeispiel kann ich hier vortragen (glaub, ich habs auch schon irgendwann mal erwähnt), das sich auf meine Spanier in den 70er Jahren bezieht. Wie war das damals:

Diese Gruppe von Spaniern, die übrigens alle aus einem Stall kamen (sie waren weitläufig miteinander verwandt) hatten das Ziel, mit Hilfe des Einkommen, das sie in Deutschland erwirtschaften, ihr Haus in Spanien zu finanzieren.

Und jetzt wirds interessant.
Sie sagten sich, - wir leben hier in einem fremden Land und machen das nur solange, wie es nötig ist. Wir wollen in möglichst kurzer Zeit viel Geld verdienen, damit wir unser Vorhaben in Spanien so schnell wie nur möglich realisieren können. Damit wir aber viel Geld verdienen können, müssen wir dafür sorgen, dass der Betrieb, bei dem wir beschäftigt sind, viel Geld verdient, damit dieser Betrieb uns auch viel Geld bezahlen kann.

Diese einfachen Leute haben diesen Reziprokeffekt kapiert und danach gehandelt. Mit dem Betrieb gings steil bergauf, ale wichtigen Investitionen bez. Einrichtungen wurden damals getätigt, - und die Leute verdienten ein Schweine-Geld. Aber zu Recht. Die haben mir teilweise noch Feuer unterm A. gemacht, wenns ihnen auf der Baustelle nicht schnell genug ging.

Klar kam man sich bei solchen außergewöhnlichen Verhältnissen auch menschlich näher, - wir haben alle geheult wie die Schlosshunde, als die Gardinen an ihren Fenstern in Spanien dranhingen und sie wieder zurückgingen.

Nun komme ich auf den Punkt: Wenn ein Arbeitnehmer meint, ein Betrieb ist eine soziale Einrichtung mit einem Fass hinten dran, in das man immer nur hineingreifen braucht, und das niemals leer wird, - dann muss es zu Schwierigkeiten kommen. Und diese Ansicht ist leider allzu weit verbreitet.


In einer Hinsicht habt ihr aber schon recht: Die Vorschriften und
Auflagen, die der STAAT den Arbeitgebern aufbürdet, gerade den kleinen
Betrieben, fördern die Staatsverdrossenheit. Den Frust lässt man dann
aber nicht beim Staat ab oder bei der Wahl ab (da wählt man z.B. die
reGIERungsgeile FDP), sondern beim kleinen Mann.

So jedenfalls empfinde ich es.

Stimmt, - aber es geht nicht nur um die manchmal unsinnigen Ideen die vom Staat kommen, auch die Gewerkschaften tun ihr Möglichstes dazu bei. Oder auch derlei Urteile wie vom Arbeitsgericht Düsseldorf. Soll mir doch keiner sagen, dass dieses Urteil o.k. ist. Wenn einer an der Flasche hängt, dann ist er nach heutiger Ansicht "alkoholkrank". Das ist ja eine offizielle Krankheit. Wegen Krankheit kann man niemanden entlassen. Ich könnte den Faden noch weiter spinnen.

Wenn ich jemanden einstelle, dann gehe ich in eine gewisse Verpflichtung gegenüber diesem Arbeitnehmer ein. Schließlich hat er meist Familie zu Hause, oder muss seinen Kredit vom Haus abbezahlen, hat Kinder, die studieren, usw. Also muss ich den Betrieb verantwortungsvoll führen, damit er Gewinn abwirft und der Arbeitnehmer auch übermorgen noch seinen Arbeitsplatz behalten kann. Deshalb habe ich die soziale Verpflichtung des Kapitals zu sehen, und der Arbeinehmer umgekehrt die Interessen des Betriebes, - wenn er nicht den Ast absägen will, auf dem er sitzt.

Genau diese Dinge aber geraten oftmals in Schieflage, - auf beiden Seiten. Dann kommt es zum Frust. Aber nicht immer ist der Staat daran schuld. Wenn der Frust permanent vorhanden ist und immer mehr zunimmt, dann wird von Seiten desjenigen, der die Investitionen betreibt, die Konsequenz gezogen. Oder der Arbeitnehmer hat die Schnauze voll und kündigt.

An meinem Beispiel sieht das so aus: Ich habe Einrichtungen für ca. 20 AK. Aufträge wären da, - aber ich schaff das mit den Nerven nicht mehr. Also habe ich auf 4 AK reduziert. Nächstes Jahr gehts noch mehr runter, - vielleicht habe ich dann außer der Sekretärin gar keine Beschäftigten mehr auf der Baustelle, nur noch Subunternehmer. Dann bin ich kein Arbeitgeber mehr, sondenr nur noch Arbeitnehmer. Ich gebe keine Arbeit mehr, ich nehme sie nur noch für mich, um am Ergebnis zu profitieren.

Zu viele kenne ich, die das genauso machen. Wenn es aber gerade die Klein- und Mittelschicht der Unternehmer betrifft, - also die, die das Rückgrat einer Volkswirtschaft darstellen, - dann ist das ungesund für die jeweilige Volkswirtschaft. Dem Arbeitnehmer wird es aber sicherlich keinen Vorteil bringen.

Arbeitnehmer vs. Arbeitgeber

SevenSamurai @, Samstag, 30.07.2016, 16:18 vor 3497 Tagen @ helmut-1 1252 Views

Das mit dem bösartigen Geschwür ist Polemik, - das hilft nicht in der
Diskussion.

Das mit der pauschalen Aussage weiter oben war auch Polemik.

Eins vorweg: Sicher hat jeder andere Erfahrungen gemacht, und genau diese legt er deshalb seinen Aussagen zugrunde. Mir geht es so, andere dürften wohl auch so verfahren.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber befinden sich in einer Art gegenseitiger
Symbiose. Der eine ist auf den anderen angewiesen.

Ganz klar nein. Der Arbeitgeber ist der Überlegenere. Er ist auf niemanden angewiesen.

Der Arbeitnehmer braucht die Arbeit, um leben und überleben zu können und um seine Familie versorgen zu können. Und auch, um für das Alter vorzusorgen, egal wie.

Der Arbeitgeber kann auswählen. Denn es gibt genügend Personen, die die Arbeit des Arbeitnehmers übernehmen. Aus den oben genannten Gründen. Und bei einer Entlassung kann man die Arbeit auf den Rest umlegen, denn der hat dann Angst, als Nächster dran zu sein. Und bei der derzeitigen Arbeitslosigkeit findet man schnell genug einen Neuen.

(Alles schon selbst erlebt.)

Oder der Arbeitgeber greif zu Mobbing. Eine sichere Methode, um Arbeitnehmer los zu werden.

(Nicht nur selbst erlebt, es war auch die Methode der Wahl bei Bekannten von mir.)

Jede Seite muss versuchen, die Interessen des jeweils
anderen mit seinen persönlichen Interessen zu verbinden oder zumindest in
Einklang zu bringen.

Das stimmt. Das ist der Idealfall.

Damit wir aber viel Geld verdienen können, müssen
wir dafür sorgen, dass der Betrieb, bei dem wir beschäftigt sind, viel
Geld verdient, damit dieser Betrieb uns auch viel Geld bezahlen kann.

Was für ein Arbeitsvertrag war das denn?

Wenn drin steht, dass der Arbeitnehmer pro Monat 2500 Euro bekommt, so bekommt er die, egal, ob der Betrieb in einem Monat 50.000 EUR oder 50 Mio EUR verdient.

Allerhöchstens die Vorstände haben etwas davon. Darum gab es vor einigen Jahren ja die Diskussion um Beteiligung der Arbeitnehmer an den Gewinnen. (Was letztlich wieder einmal eine Scheindiskussion der Politiker war.)

Daher rührt ja auch der Frust.

Staat kommen, auch die Gewerkschaften tun ihr Möglichstes dazu bei.

Nun, die handeln schon seit Jahren nicht im Interesse ihrer Mitglieder. Das brauchen wir hier nicht zu diskutieren.

Deshalb habe ich die soziale Verpflichtung des
Kapitals zu sehen, und der Arbeinehmer umgekehrt die Interessen des
Betriebes, - wenn er nicht den Ast absägen will, auf dem er sitzt.

Wie gesagt, das ist der Idealfall.

Dem Arbeitnehmer wird es aber sicherlich keinen
Vorteil bringen.

Die werden nach TTIP eh grosse Augen machen.

Wobei ich mir nicht sicher bin, ob nicht vorher ein Krieg ausbricht. Da wird dann von oben zwangsbewirtschaftet.

--
Zitat des Jahres: "We have put together I think the most extensive and inclusive voter fraud organization in the history of American politics."

It's a big club, and you ain't in it.

Muss doch noch was dazusagen

helmut-1 @, Siebenbürgen, Samstag, 30.07.2016, 18:59 vor 3497 Tagen @ SevenSamurai 1353 Views

bearbeitet von unbekannt, Samstag, 30.07.2016, 19:07

Ich geh nur auf ein paar Dinge ein, - sonst wird es zu lange.

Eins vorweg: Sicher hat jeder andere Erfahrungen gemacht, und genau diese
legt er deshalb seinen Aussagen zugrunde. Mir geht es so, andere dürften
wohl auch so verfahren.

Genau da wird wahrscheinlich auch der Grund für die unterschiedliche Betrachtung zu suchen sein. Ich sehe das, was ich erlebt habe, - und das war in keiner Fabrik oder im Büro, sondern auf dem Bau. Dazu kommt, dass ich sowohl meine Erlebnisse in Deutschland (die Zeit vor dem Euro)als auch die in Rumänien miteinbeziehe.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber befinden sich in einer Art gegenseitiger
Symbiose. Der eine ist auf den anderen angewiesen.


Ganz klar nein. Der Arbeitgeber ist der Überlegenere. Er ist auf
niemanden angewiesen.

Der Arbeitnehmer braucht die Arbeit, um leben und überleben zu können
und um seine Familie versorgen zu können. Und auch, um für das Alter
vorzusorgen, egal wie.

Der Arbeitgeber kann auswählen. Denn es gibt genügend Personen, die die
Arbeit des Arbeitnehmers übernehmen. Aus den oben genannten Gründen. Und
bei einer Entlassung kann man die Arbeit auf den Rest umlegen, denn der hat
dann Angst, als Nächster dran zu sein. Und bei der derzeitigen
Arbeitslosigkeit findet man schnell genug einen Neuen.

(Alles schon selbst erlebt.)

Oder der Arbeitgeber greif zu Mobbing. Eine sichere Methode, um
Arbeitnehmer los zu werden.

(Nicht nur selbst erlebt, es war auch die Methode der Wahl bei Bekannten
von mir.)

Das wird schon alles so zutreffen, wie Du es schilderst, - zumal Du es selbst erlebt hast. Wie ich schon eingangs sagte, - es wird auf die Branche und die Art der Arbeit ankommen.

In der Baubranche fällt mir eigentlich keine Zeit ein, wo ich mit den Arbeitnehmern so umgehen konnte, wie Du es beschrieben hast, selbst, wenn ich es gewollt hätte - weder in D, noch hier in RO.

Deine Aussage: Der Arbeitgeber ist der Überlegenere. Er ist auf niemanden angewiesen. ist aus meiner Blickrichtung gesehen, einfach falsch.

Egal, ob es damals in den 70er Jahren in der Hochkonjunktur in D war, oder heute in der nach wie vor darbenden Wirtschaftssituation in RO, ich bin da in einer viel schlechteren Lage wie z.B. ein Call-Center. Ich mache mir durch Qualität einen Namen, behaupte mich in einer Zeit, wo die Baufirmen links und rechts den Jordan runtergegangen sind, und bekomme interessante Aufträge. Mehr, als ich verkraften kann, als Klein- oder Kleinstbetrieb.

Wie soll ich jemanden rausmobben, wenn ich händeringend nach Arbeitskräften suche, die ich nicht finde? Derzeit nicht einmal im ungelernten Bereich, - von Facharbeitern sprechen wir schon lange nicht mehr.

Hab mich erst kürzlich mit jemanden aus Deutschland unterhalten, ob ich nicht Leute (eine Gruppe deutscher Bauarbeiter) für eine bestimmte Zeit nach Rumänien bekommen kann, um diese enormen Spitzen abzufangen. Jeder in der Branche hat da abgewunken, - auch in Deutschland herrscht ein immenser Facharbeitermangel auf den Baustellen. Und im Bau boomt es, wie man mir sagte.

In den 70er Jahren, bevor ich mich selbständig gemacht habe, da leitete ich einen Betrieb mit ca. 25 AK. Hatte völlig freie Hand von meinem Chef aus, - und war übervoll mit Arbeit. Abends bin ich dann (versteckt und verstohlen, wie ein Dieb) zu den Angestellten der Konkurrenz gegangen, um die mit Angeboten wie 50 Pf. mehr pro Stunde dazu zu bringen, zu uns zu kommen.

Heute sucht man (hier in RO) über irgendwelche Informationen über mehrere Ecken nach Leuten, die wenigstens für ungelernte Arbeiten einsetzbar sind. Da kommt man an einen, der ist grade 17, und man versuchts halt. Arbeitet drei Tage. Dann war die Rede davon, dass auch der Vater arbeiten könnte. Der kam auch, - einen Tag lang. Am nächsten Tag waren sie beide nicht an der vereinbarten Stelle, wo ich sie am Vortag abholte (man beachte den Aufwand, die Leute von zuhause abzuholen).

Als endlich einer das Telefon abhob, meinte er, sie könnten beide nicht kommen, weil der Opa krank sei. Das ist nicht nur blöd, so eine Aussage, das ist bereits eine Frechheit. Sag ja nicht, dass es am Geld lag, - sie interessierten sich beide nicht dafür, was sie überhaupt pro Stunde bekommen, - und haben bis heute nicht ihr Geld abgeholt, das im Büro bereit liegt.

Derlei Vorfälle sind symptomatisch für RO. Woran es lag, - meine anderen Mitarbeiter erklärten es mir: Diese beiden Typen erwarteten, dass sie an einen Arbeitsplatz kommen, wo es regelmäßig Geld gibt, wo sie aber so zwischendurch was arbeiten und öfters den Flug der Spatzen beobachten, während der Arbeitszeit. Als sie bemerkt haben, insbesonders der Ältere, dass da ein komischer Betriebsinhaber existiert, der selber mitarbeitet und andauernd aufkreuzt, wurde der Arbeitsplatz schon uninteressant für sie.

Ja, ich bin der "Überlegenere" als Arbeitgeber. Aber nur am 1. Januar. Wenn ich mir zurechtlege, wie ich in das Jahr einsteige und ich alle Aufträge des vergangenen Jahres beendet habe (das ist die Grundvoraussetzung) . Dann kann ich unter Zuhilfenahme des Götz-Zitates sagen, - ich will nicht mehr, mir reichts. Klar kann ich mit Bauaufsicht und Planung alleine und mit meiner Sekretärin mehr Geld in derselben Zeit verdienen.

Was ist aber mit den zwei oder drei, die jahrelang immer treu für mich da waren und die so einen Arbeitsplatz mit diesem Arbeitsklima und Lohnkonditionen wohl kaum mehr bekommen. Im Gegensatz zu anderen Betrieben sind wir im Betrieb gewissermaßen eine erweiterte Familie, - zumal man ja - aufgeteilt in Schlafen, Arbeiten und Familie, mehr Zeit am Arbeitsplatz als in der Familie verbringt. Diejenigen, die mit dem Begriff "Arbeit" kein Problem haben, die bleiben bei mir nicht nur bis zur Rente, sondern auch darüber hinaus. Unseren letzten Rentner haben wir erst im Frühjahr beerdigt, - nach kurzer schwerer Krankheit.

Die Leute wissen, dass sie mich auch am Sonntag ansprechen können, wenn irgendwas Dringendes ist und sie etwas von mir brauchen, - ich hab auch schon mal in der Nacht den Transporter mit dem PKW-Anhänger rausgeholt und ein Unfallauto eines Arbeiters vom Unfallort aufgeladen und auf den Lagerplatz gebracht.

Mag ja sein, - dass so ein Verhältnis nicht die Regel ist, - schon gar nicht in irgendwelchen anonymen Fabriken. Aber anders kann ich nicht arbeiten. Einer muss für den Anderen da sein, und wenn da einer sich querstellt, wenns drauf ankommt (z.B. noch kurz vor Feierabend eine Frisch-Betonlieferung von mehreren m³, die sich verspätet hat und verarbeitet werden muss), dann gibts Probleme oder auch mal einen Tritt in den Allerwertesten. Wenn ich aber sehe, dass die Leute sogar mehr als ihr Soll absolvieren, dann gehe ich auch mal zum Kiosk für eine Flasche Bier für jeden, oder greife ins Portemonnaie für einen spontanen Bonus für jeden.

Wenn die auf der Baustelle mal eine Zigarettenpause machen und ich in dem Moment aufkreuze, dann bleiben die ruhig stehen und rauchen weiter, - weil sie wissen, dass man vor mir nicht den "Geschäftigen" mimen muss, - mich interessiert vielmehr, was bis am Abend geleistet wurde. Und das kann ich nach 5 Jahrzehnten aktiver Arbeit in dieser Branche sehr wohl beurteilen.

Hab das so ausführlich erklärt, damit Du verstehst, warum ich das alles nicht nachvollziehen kann, von dem Du sprichst.

Damit wir aber viel Geld verdienen können, müssen
wir dafür sorgen, dass der Betrieb, bei dem wir beschäftigt sind,

viel

Geld verdient, damit dieser Betrieb uns auch viel Geld bezahlen kann.


Was für ein Arbeitsvertrag war das denn?

Ganz einfach, kann ich ja erklären, ist sowieso alles verjährt (juristisch): Die Leute waren zum damaligen Tariflohn angemeldet, für 40 Std. pro Woche. Dann gabs genaue Stundenzettel, die den wahren Tatsachen entsprachen. Alles, was über die 40 Std. hinausging (und das war mindestens um die Hälfte mehr pro Woche), ging bar auf die Kralle, unversteuert.

Das machte aber nicht die große Summe aus. Bei uns gibts Arbeiten, die kann man nur über Zeitlohn (Stunden) abrechnen. Aber es gibt genügend andere, die über Stücklohn (im Akkord, m² oder lfm) abgerechnet werden können, - wenn der Betriebsinhaber einverstanden ist. Dann steht auf dem Tagesrapport z.B. : 6 Uhr bis 10 Uhr - Vorbereitung, Material abladen, für ..xy.. , 10 Uhr - 19 Uhr Pflasterlegen -Abrechnung nach m², 19 Uhr - 20 Uhr Bauwagen umsetzen auf andere Stelle.

Klar wurde für jede - nach Akkordlohn abzurechnende Tätigkeit - ein bestimmter Satz zusammen einvernehmlich vereinbart. Klar haben die Kerle gearbeitet wie die Blöden, - aber sie wussten auch, wofür. Und mir haben sie - wie ich schon sagte, - öfters Feuer unterm Hintern gemacht, damit noch mehr m² erreicht werden können. Klar gingen diese "Tantiemen" wieder bar auf die Kralle, - ohne irgendwelche Abzüge.

Tja, diese Zeiten sind vorbei. Aber es waren auch schöne Zeiten. Das alles nur zur besseren Transparenz, damit Du verstehst, warum ich so spreche, wie ich spreche.

Noch eine Ergänzung

helmut-1 @, Siebenbürgen, Sonntag, 31.07.2016, 08:12 vor 3496 Tagen @ SevenSamurai 1218 Views

Fällt mir grade ein, - zum Wort"Entlassung". Einen habe ich doch entlassen, in RO, obwohl er ein brauchbarer Fachmann war.

Warum: Da war so ein Vorfall mit einer verspäteten Betonlieferung am späten Freitag nachmittag. Alle haben wir rangeklotzt, einschl. meiner Person, um die Kuh vom Eis zu kriegen. Besagter Facharbeiter nicht. Er war Mitglied der Glaubensrichtung der Adventisten, und da verböte es ihm der Glaube, noch länger als maximal 2 Stunden vor Sonnenuntergang am Freitag manuell zu arbeiten. Setze sich nebendran und sah uns beim Arbeiten zu.

Ist mir gar nichts anderes übriggeblieben, als den Mann aufgrund des Vorfalls zu entlassen, ich hätte mir sonst unabsehbare Probleme mit den anderen Arbeitnehmern in der Zukunft geschaffen.

War aber zum Glück der einzige Fall aus so einem Grund. Wg. Alkoholgenusses während der Arbeitszeit hatte ich ein paar Fälle. Unangekündigtes Nichterscheinen zur Arbeit auch (wenn keine Krankheit vorlag). Das wars aber dann auch.

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