Alarm! Was ist, was darf eine Bürgerwehr und wie bildet man eine? Recht & Tradition deutscher, österreichischer Bürgermilizen

Literaturhinweis, Mittwoch, 27.07.2016, 15:18 (vor 3500 Tagen)5296 Views
bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 27.07.2016, 15:22

Wem der Titel zu marktschreierisch erscheint: Der Alarmruf "à l'arme!" war einst ein Ruf an Bürger, ihre Stadt zu verteidigen. Da sind wir alle froh, daß das finstere Mittelalter überwunden ist!

Ob man nicht eine Bürgerwehr gründen und selbst Streife gehen solle, wurde hier ja schon verschiedentlich diskutiert.

Ich hatte mit Beiträgen zur Funk-Kommunikation von Bürgerwehren, zum Waffenrecht, den freien Waffen und zu Selbstverteidigung und Training bereits einige Beiträge geliefert.

Spätestens seit sich Attentate beinahe täglich ereignen, dürfte das Interesse an der Selbstverteidigung in Nachbarschaftsgruppen wieder wachsen. Ob man mit einer Bürgerwehr etwas gegen den Münchner Pistolen-Schützen oder den Ansbacher Rucksackbomber hätte ausrichten können, darf bezweifelt werden.

Aber man kann annehmen, daß ein Mitglied einer Bürgerwehr, das in einer verschworenen Gemeinschaft eine entsprechende Ausbildung erfahren und Mut gefaßt hat, sich entsprechend alert verhalten hätte beim Würzburger Axt-Mörder, beim Messerschwinger im Regionalzug oder beim Dönerattentäter. Immerhin, "Ansätze gibt es ja schon."

Im TGV in Frankreich hat es ja auch geklappt, und der hatte sogar eine Kalaschnikow dabei. (Ach, ich vergaß: das war ja wieder so ein simulierter Anschlag, wie im Bataclan, in Nizza und in München. Was ich jetzt nur noch nicht verstehe, ist, warum sich dann dieselben Bürger, die sich über den Zustrom von evtl. gewaltbereiten Ausländern aufregen, sich verteidigen wollen, wenn alle Bedrohungen bei Lichte betrachtet gar keine sind?)

Da aber sich selbst verteidigen können zu lernen sowieso kein Fehler ist, selbst wenn es gar keine Anschläge gibt, wollen wir uns lieber der Frage widmen, wie man das evtl. bewerkstelligen könnte, was dabei zu beachten ist und wie weit man eingreifen darf, ja, vielleicht sogar proaktiv tätig werden kann.

Die Sache ist jedenfalls recht einfach, wenn man im Unrecht ist: dann ist ein körperlicher Festnahmeversuch eines Putativtäters Körperverletzung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung, Nötigung und evtl. kann man sich auch noch einen Strafantrag wegen Beleidigung oder Verleumdung oder übler Nachrede einhandeln. Bringt man den festgesetzten oder flüchtigen "Täter" zur Anzeige, kann man sich plötzlich als Angeklagter wegen falscher Anschuldigung oder des Vortäuschens einer Straftat vor Gericht wiederfinden, abgesehen von möglichen zivilrechtlichen Haftungsansprüchen, etwa seitens der Krankenkasse des Geschädigten oder weil dieser, ein Handelsvertreter in Eile, nun zu spät zu einem wichtigen Abschluß kam und die verlorenen 10.000 Euro Provision einklagt, weil der Zuschlag an die Konkurrenz ging.

Umgekehrt kann derjenige, der sich, Bürgerwehr oder nicht, zurückhält beim Einschreiten, evtl. wegen unterlassener Hilfeleistung belangt werden. Grund genug, sicher, neben der körperlichen Ertüchtigung sich auch mit Rechtsfragen zu befassen.

Die Interventionskräfte im Sicherheits- und Bewachungsgewerbe müssen auch erst ein paar Prüfungen ablegen, bevor sie im Objektschutz eingesetzt werden dürfen. Interessanterweise werden die meisten dieser Ausweise gefälscht, wenn es um den Einsatz bei Flüchtlingsheimen geht, denn ... soviel will der Staat im Bieterwettbewerb denn doch nicht zahlen, daß er ordentliche Sicherheitsunternehmen mit Gütesiegel beauftragt. Irgendwo muß die schwarze Null ja herkommen.

Zum Jedermann-Festnahmerecht wurde hier schon einiges fundiertes aus juristischer Sicht geschrieben. Dennoch muß man damit rechnen, daß man, wenn man zugunsten der falschen Volksgruppe eingreift, übelst beschimpft wird. Wenn man aber kein Risiko eingeht, kann auch nichts besser werden. Es ist schon verdächtig, wenn Randalierer nicht festgenommen werden dürfen und Attentäter nicht beschossen. Vielleicht sollte man diese Gruppen einfach mit einem Großkommentar zum Strafrecht bewerfen, das führt sicher, so man richtig trifft, zu vorübergehender Bewußtlosigkeit.

Medienanwalt Ralf Höcker hat hier drastische Worte gefunden, inwiefern das Recht dem Unrecht nicht weichen muß. Immerhin hat er ja den Medien ihre Falschaussagen auch schon im Kachelmann-Fall gegen viel teures Geld wieder zurück in deren Rachen gestopft.

Der Fundus an Bürgerwehr-Literatur ist derzeit noch nicht gerade üppig, aber immerhin gibt es doch zwei ganz brauchbare Ratgeber:

"Bürgerwehr und Nachbarschaftswache: Rechtslage, Versicherung und praktische Tipps"

und

"Bürgerwehr und Sicherheitswacht: Praktische Hinweise zu Gründung, Organisation und Bewaffnung".

"Es gibt nichts Gutes, außer man tut es" könnte man folglich sagen. Was man nun darf oder nicht, haben mehrere unserer Vertrauen verdienenden Wahrheitsmedien in letzter Zeit (warum wohl?) schon zum besten gegeben:

Süddeutsche Zeitung: "Vorläufige Festnahme erlaubt - Was Bürgerwehren dürfen" (natürlich nur vorläufig - wer will denn einen Gefangenen über längere Zeit verköstigen? Ach, ich vergaß: per Steuersäckel tut das der brave Bürger ohnehin. Na denn.)

Der Spiegel: "Übergriff in Arnsdorf: Was Bürgerwehren dürfen - und was nicht"

Holsteinischer Courier: "Wenn Nachbarn auf Streife gehen" (Auch wenn es aus dem Titel nicht klar hervorgeht - es gilt das alles auch für tags.)

Auch Bundesjustizminister Heiko Maas begrüßt das Bürgerengagement. Denn: "It's better to be judged by twelve, than to be carried by six".

Ein wenig Literatur aus dem Internet: "Bürgerwehr und Sicherheitswacht: Praktische Hinweise zu Gründung ...". "Deutsches Verfassungsrecht 1806 - 1918: Eine Dokumentensammlung", das waren noch Zeiten: "In einer jeden Gemeinde des Landes kann auf den Beschluß der Gemeindebehörden eine Bürgerwehr errichtet werden.".

Das alles natürlich ohne Gewähr, aber es gilt nach wie vor der hergebrachte Grundsatz "Das Recht muß dem Unrecht nicht weichen".

"Bürgerwehr gründen: So klappt es!": "Die Gerüchte im Internet, §127 StGB schiebe bewaffneten Bürgerwehren generell einen Riegel vor, sind daher vorerst widerlegt, ..."

anwaltsregister.de: "Sind Bürgerwehren in Deutschland erlaubt, auf welche Gesetze können sich Bürgerwehren berufen und ist es strafbar an einer Bürgerwehr teilzunehmen?": "Machen sich Mitglieder einer Bürgerwehr strafbar? Nein, nicht zwangsläufig. Ein nachbarlicher Zusammenschluss von Bürgern etwa ist nicht verboten. Allerdings dürfen Bürgerwehren sich nicht bewaffnen. ... Was ist, wenn Bürgerwehren einen Täter auf frischer Tat ertappen? Hier kommt das Jedermann-Festnahmerecht zur Anwendung. Wenn man einen Täter auf frischer Tat ertappt, darf man ihn festhalten, bis die Polizei kommt."

Einige der historisch nachweisbaren Bürgerwehren sind heute noch aktiv, wenn auch z.T. mehr als eine Art folkloristische Schützenvereine. Dabei waren Bürgerwehren, in etwa so, wie heute noch die Freiwilligen Feuerwehren, oftmals "von oben" angeregt, wenn nicht gar verordnet. Andere entstanden während der frühbürgerlichen Revolution, um das Volk zu bewaffnen bzw. vor der Fürstenwillkür zu schützen. Erst in den Demokratien hatte das ein Ende, denn da ist der "Bürger in Uniform" ja dazu da, jegliche Eigeninitive überflüssig zu machen, einfach auf den Boden legen und warten, bis die Polizei kommt.

Was es nützt sieht man: endlich klappt dank der deutschen Bundeswehr wieder die Opium- und Heroinproduktion in Afghanistan, die die Taliban, so, wie einst Mussolini die Mafia, praktisch vollkommen unterbunden hatten. Das aber gefährdet wiederum die geheimdienstliche Budgetierung. Requiescat in pace, Mike Ruppert!


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