Systematischer Betrug seitens der Finanzämter?
Jemand schreibt hier über eine Entwicklung bei den Finanzämtern in den letzten Jahren. Das Finanzamt habe in mehreren Fällen (bei ihm und anderen) versucht, absetzbare Ausgaben zu unterschlagen. Als die Betreffenden Beschwerde einlegten, habe das Finanzamt einfach auf Durchzug geschaltet. Weil sich das Muster in allen Fällen ähnelt, vermutet er bewussten Betrug:
In einem anderen Jahr haben sie einfach falsche Zahlen eingetragen und für die
Einkünfte einfach eine falsche Zahl eingetragen, auf die sie so ungefähr die
Ausgaben draufgeschlagen hatten, damit also durch überhöht angegebe Einnahmen quasi
die absetzbaren Ausgaben neutralisiert werden.
...
Ich kenne einen Fall, in dem sie einem das Auto gepfändet haben. Kann man machen.
Wenn einer Steuerschulden hat. Aber: Mit der Pfändung ist der, der pfändet, also
das Finanzamt, für den Gegenstand verantwortlich, er müsste Versicherung,
KFZ-Steuern zahlen, das Auto zum TÜV fahren. [...]
Derjenige hatte sich aber gewehrt, weil der Steuerbescheid unzulässig war. Und das
Finanzamt hat das gepfändete Auto jahrelang auf dem Grundstück stehen lassen, wo es
langsam vergammelte. [...]
Normalerweise müssen sie das sofort verwerten, sprich: versteigern. Und dann den
Schaden ersetzen, wenn der Steuerbescheid fehlerhaft war. Das haben sie sich aber
nicht getraut, weil der Steuerbescheid falsch war. Das Auto ist nie abgeholt
worden. Viele Jahre später [...] haben sie dann die Pfändung irgendwann einfach
aufgehoben. Er stand dann mit einem vergammelten Auto, das die Zulassung verloren
hatte und den laufenden Kosten für ein nicht nutzbares Auto und dem Wertverfall da.Es ging denen nie darum, das Auto zu verwerten.
Es ging nur darum, denjenigen zum Akzeptieren eines rechtswidrigen willkürlichen
Steuerbescheids zu erpressen.Auch da wieder das Schema, Einkünfte überhöht zu rechnen, Ausgaben abzulehnen
und effektiv eine Bruttobesteuerung nur der Einnahmen zu erreichen.Ähnliche weitere Fälle gibt es in meinem Bekanntenkreis.
Und inzwischen haben mir auch Leser von ähnlichen Erfahrungen geschrieben. Einem
wollten sie beispielsweise die (steuerfreien!) Erstattungen des Arbeitsgebers für
angefallene Reisekosten (die ja in Wirklichkeit nur Auslagen sind und beim
Arbeitgeber als Kosten anfallen, nicht beim Arbeitnehmer) einfach auf das Einkommen
drauf rechnen. Und so weiter.
...
Tatsächlich scheint aber ein genereller Trend vorzuliegen, und zwar sachbearbeiter-
und finanzamtsübergreifend.Was durchaus die Frage aufwirft, ob es da Vorgaben und Dienstanweisungen gibt,
das Steuerrecht nicht mehr anzuwenden und überhöhte Steuern einzutreiben.
...
Was mir übrigens auch immer wieder auffällt, ist, wie erbärmlich die
Finanzämter inzwischen lügen [...], wenn sie beispielsweise BFH-Urteile
zitieren. Ich habe das jetzt schon ein paarmal gehabt, dass die behauptet
haben, das wäre so und so, das und das müsste man zahlen oder dürfte man
nicht absetzen, der BFH hätte so geurteilt. Liest man aber die angegebenen
Urteile mal im Volltext nach, steht da nicht nur das Gegenteil drin,
sondern in fast allen Fällen hat der BFH zugunsten des Steuerpflichtigen
geurteilt und die Bescheide und das Finanzgerichtsurteil aufgehoben, weil
der Steuerpflichtige es eben gerade nicht so zahlen muss.Die lügen und betrügen systematisch.