Beurteilung durch einen Facharzt

BBouvier, Samstag, 09.07.2016, 13:31 (vor 3518 Tagen) @ Udo3827 Views

Hallo, Udo!

Mein Bruder ist Augenarzt und operiert erfolgreich seit Jahrzehnten.
Ihn habe ich gebeten, Dir zu raten.

Hier seine Stellungnahme:
=>
Hallo Udo,

Du bist kurzsichtig, mehr als geplant.
Dass PC-Entfernung angezielt wurde, bedeutet, dass die Werte
bei ca. -1.25 Dpt hätten liegen sollen.
Das heißt, für die Ferne und zum Lesen hättest Du eine Brille benötigt.
Den Rest des Lebens vor dem PC?
Interessant wären genaue Dioptrien-Angaben von dem Jetzt-Zustand.
Das Ergebnis wird sich kaum mehr ändern.

Ursache des Fehlbetrages ist wahrscheinlich, dass die neue Linse
sich zu weit vorne im Auge befindet.
Die alte Linse hat eine Dicke von ca. 3,5 mm, die neue 1,5 mm.
Lagert sich die neue Linse nur 1 mm Millimeter weiter nach vorne
oder hinten im Auge ein, hat man eine Fehl-Refraktion von 3 Dpt.
Eine Fehl-Berechnung, besonders, da beide Augen betroffen sind,
ist äußerst unwahrscheinlich.
Der in einem Kommentar geäußerte Ruf nach Gutachten
und Schadensersatz ist nicht erfolgversprechend.

4 Möglichkeiten der Korrektur:
!. Sofortiger Linsentausch (zu einem späteren Zeitpunkt,
wie in einem Kommentar vorgeschlagen ist nicht sinnvoll,
weil dann die Aufhängung der Linse wahrscheinlich gleichzeitig zerstört wird
und kompliziertere, risikoreichere, in ihrem Ausgang
nicht gut berechenbare Operations- und Linsenimplantationsverfahren
zum Einsatz kommen.
Sofort oder gar nicht.
2. In einem halben Jahr Implantation einer Huckepacklinse,
d.h., einer zweiten Linse auf die jetzige drauf,
die die Rest-Fehlsichtigkeit korrigiert.
3. in einem halben Jahr Laser Behandlung der Hornhaut.
Vorteil: Das Auge braucht nicht eröffnet zu werden,
kleinste Abweichungen werden perfekt korrigiert.
4. Gar nichts tun.
Finanziell sieht es, je nach Kassenpatient oder Privatpatient,
schlecht oder gut aus.
Sofortiger Tausch ist die beste Option.
Die Laser-Option ist die Zweitbeste.
Wenn der Operateur auch Laser-Eingriffe durchführt,
macht er es unter Umständen auf Kulanz beim Kassenpatienten.
Die private Kasse sollte es zahlen.
Drittbeste Möglichkeit ist die Implantation einer Huckepacklinse,
dürfte die Gesetzliche-KV bezahlen, die private auch.

1. Bestand schon vorher Kurzsichtigkeit?
2. Wurden die Augen mit einem Laser vermessen?
Wurde eine Hornhauttopographie durchgeführt?
(Zuzahlung füt Gesetzlich-Versicherte!)
3. Wurde bei der Wahl der Linse für das zweite Auge berücksichtigt,
dass das erste Auge zu kurzsichtig geworden war?

Resümée:
1. Der eingetretene Schaden bewegt sich in der Bandbreite
der Nebenwirkungen der Graue-Staroperation.
2. Es liegt wahrscheinlich kein Kunstfehler vor.
3. PC Entfernung anzuvisieren ist keine gute Idee.
4. Sofortiger Linsen-Tausch.

Viele Grüße ... XYZ

xxxxxxxxxxxxxxxxxx

Beste Grüße!
BBouvier


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