Miete oder Eigentum

Falkenauge @, Samstag, 02.07.2016, 11:08 vor 3523 Tagen 4528 Views

Man höre sich mal das folgende kurze Video an, in dem Dirk Müller, dessen flinke Zunge ich ja ansonsten schätze, die These vertritt, dass es günstiger sei, zur Miete zu wohnen, als sein Geld in ein Haus oder Wohnungseigentum zu stecken.
https://www.youtube.com/watch?v=ZpmItB8oSqY

Ich halte das irgendwie für eine etwas perverse Diskussion. Miete setzt doch den Eigentümer voraus, der das Haus instand hält. Er holt es ja auch von den Mietern wieder rein. Wohnt zur Miete, da braucht ihr euch um nichts zu kümmern: Das ist wieder ein ganz kurzsichtiger, auf den eigenen Nutzen gerichteter Gesichtspunkt, der das Ganze aus dem Auge verliert. Und er betrifft auch nur eine Minderheit, die sich eine hohe Miete leisten kann.

Dabei wird ausgeblendet, dass Miete ein ausbeutbares Abhängigkeitsverhältnis bedeutet. Die meisten Nicht-Eigentümer müssen sich wegen der Miete, die ca. 1/3 ihres Einkommens oder mehr auffrisst, ungeheuer einschränken und können sich gute Wohnungen gar nicht leisten.

Das Problem an der Wurzel angepackt würde bedeuten, das Eigentum an Grund und Boden grundsätzlich infrage zu stellen, weil es viele von wenigen abhängig und ausbeutbar macht:
Siehe diese grundsätzliche Analyse.

Frage

Kaladhor @, Münsterland, Samstag, 02.07.2016, 14:23 vor 3523 Tagen @ Falkenauge 3230 Views

Seit wann darf denn das Personal in der BRD GmbH unenteigbares Eigentum besitzen?

Grüße,
Kaladhor

--
Ich bin nicht links, ich bin nicht rechts, ich kann noch selber denken!

In D. ist Eigentum ohne Geldreserven Hazard +Vergleich zu Italien.

modesto, Samstag, 02.07.2016, 14:30 vor 3523 Tagen @ Falkenauge 4237 Views

bearbeitet von modesto, Samstag, 02.07.2016, 14:35

Grüß Dich Falkenauge,

mein Leben lang habe ich im Eigentum gelebt.
Und ich muss sagen, dass es mir damals in Deutschland so langsam vergangen ist.

Z.B. die Straßenausbaubeiträge

Die können den Eigentümer, wenn er nicht genug auf der hohen Kante hat, sehr überraschend und manchmal vernichtend treffen.
Und Du kannst Dich nicht wehren, wenn sie beschließen, dies oder jenes vor Deiner Haustür zu verschönern, zu erweitern, wiederholt aufzubuddeln.

Das kenne ich aus Italien nicht, gibts nicht.
Man zahlt einmal beim Neubau einen Pauschalbetrag an die Komune (spese di urbanizzazione) - Ende.
Wer danach kauft, hat lebenslang Ruhe.


z.B. die Dämmung und der Denkmalschutz

Da willst Du Deiner Fassade einen neuen Putz und Anstrich gönnen und schwupps - musst Du dämmen und Schimmel züchten. Sobald Du mehr als X Prozent renovierst außen, zwingt Dich das Gesetz zur Wertminderung Deines Eigentums.


z.B Investitionsunsicherheit

Sobald die Regierung beschließt, dass Heizkessel auszutauschen, bestimmte Öfen stillzulegen, diverse Kamine nachzurüsten mit teurer Filtertechnik usw., muss der Eigentümer mitspielen.

In meinem Haus früher in D. standen in allen Stockwerken wunderschöne und effiziente Kachelöfen, jeder ein Kunstwerk für sich.
Vom Zwangs-Schornsteinfeger bekam ich einen Schein. 2017 müssen die stillgelegt werden.


z.B. die Versicherungs- und Haftungskosten

Schnee? Du musst morgens in aller Frühe raus, denn wenn sich einer ein Bein bricht vor Deiner Hütte, bist Du haftbar. Auch, wenn Du eine Firma beauftragt hast, die Räumpflicht für teures Geld zu übernehmen.
Der letzte, der haftet, ist immer der Eigentümer. So wurde es mir damals von der Stadtverwaltung erklärt.
Weshalb ich, da wir vermietet hatten, jeden Wintermorgen mit Schneefall schon 5.30 Uhr und dann stündlich am Schippen war. (stark begangene Citylage)


z.B neue Kläranlagen

Da hat der Eigentümer ein Haus etwas abseits, seine Klärgrube funktioniert und trotzdem musste er bis 2015 eine moderne, sehr wartungsintensive biologische Klärgrube setzen. Da gehen schonmal - je nach Eigenleistung - 7.000 - 15.000 Euro drauf. Und die Dinger verlangen jedes Jahr mehrere Kontrollen und Analysen.
Sollte sich jedoch die Komune entschließen, im Jahr drauf die Kanalisation zu verlegen, hat er Anschlusszwang und alle Kohle in den Sand gesetzt.


So könnte ich noch lange weitermachen.
Was ich damit ausdrücken will ist: Der Mieter "verliert" seine Nettomiete.
Der Eigentümer, wenn nicht mit einem dicken Polster ausgestattet, verliert u.U. sein Haus.


In allen Bereichen kann ich Italien nicht in Schutz nehmen. Aber ein Eigentümer ist hier wirklich ein Eigentümer.

Ich brauche für meinen offenen Kamin weder eine Erlaubnis noch einen Zwangs-Schornsteinfeger.

Keiner interessiert sich für Dämmung, alte oder neue Öfen..

Organische Gartenabfälle verbrenne ich erlaubterweise und dünge damit.

Ich habe keinen Anschlusszwang und daher außer Strom keine Nebenkosten.

In Italien jederzeit Eigentümer, wir werden uns aber verkleinern.
In der zweiten Heimat D. - auch aufgrund der irren Preise - doch eher in Miete. Der Gedanke wird zumindest herumgewälzt..

Wünsche Dir ein erholsames WE
modesto

Es gibt aber tatsächlich einen Ausweg (wg. Dämmung)

Leser23 @, Samstag, 02.07.2016, 20:43 vor 3523 Tagen @ modesto 3644 Views

bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 03.07.2016, 13:39

z.B. die Dämmung und der Denkmalschutz

Da willst Du Deiner Fassade einen neuen Putz und Anstrich gönnen und
schwupps - musst Du dämmen und Schimmel züchten. Sobald Du mehr als X
Prozent renovierst außen, zwingt Dich das Gesetz zur Wertminderung Deines
Eigentums.


Schon mal eine gedämmte Kirche gesehen?

Man kann sich bei Sanierungen befreien lassen.
Begründung: Die nicht gegebene Wirtschaftlichkeit!

Ab dem Sanierungszeitpunkt muss die RESTNUTZUNGSDAUER (s.u.) der Immobilie angesetzt werden.
Ferner die vorgegebene Haltbarkeit der Dämmfassade, die lt. Hersteller so was bei 20-25 Jahren liegt, ich meine 22 Jahre in Erinnerung zu haben.

Die Verordnung heißt abgekürzt ENEV, diese ist aber nicht Gesetz, sondern, wie der Name sagt, eine Verordnung, etwas ganz Anderes!

Damit diese Verordnung tatsächlich umgesetzt werden kann, ist ein Gesetz erforderlich, welches in dem Fall das Energieeinspargesetz ist.

Dieses hat einen § 5 der da sagt:

“ Gemeinsame Voraussetzungen für Rechtsverordnungen
(1) Die in den Rechtsverordnungen nach den §§ 1 bis 4 aufgestellten Anforderungen müssen nach dem Stand der Technik erfüllbar und für Gebäude gleicher Art und Nutzung wirtschaftlich vertretbar sein. Anforderungen
gelten als wirtschaftlich vertretbar, wenn generell die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer durch die eintretenden Einsparungen erwirtschaftet werden können. Bei bestehenden Gebäuden
ist die noch zu erwartende Nutzungsdauer zu berücksichtigen.

(2) In den Rechtsverordnungen ist vorzusehen, dass auf Antrag von den Anforderungen befreit werden kann, soweit diese im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger
Weise zu einer unbilligen Härte führen.

“


Wir erinnern uns an das BILLIGKEITSGEBOT in anderem Zusammenhang, mit anderen Worten bei Ziff. 2 „unbillig“ klar gerissen!

Befreiungen werden meiner Kenntnis nach massig und problemlos erteilt!

Blöd nur, dass einem Hausbesitzer dies erst mal keiner sagt, da auch auf Planerseite dieser § 5 des EnEG, sagen wir mal „nicht zum Tagesgeschäft“, gehört.


Weiterhin muss darauf hingewiesen werden, dass viele Honorare der Architekten, die eben auch Sanierungen unter die Fittiche bekommen, vielmals von der Investitionssumme abhängig sind.

Der Architekt halbiert mit dem Hinweis auf § u.U. sein Honorar.

Man kann so ein Honorar auch gänzlich anders aushandeln – tun aber dummerweise nur Wenige!

Bei einer Politreportage unlängst ist mir allerdings die massiver Unterwanderung der Polit-Szene von der WDV Industrie aufgefallen.

Die gegenwärtige Gesetzeslage ist als „Big Piont“ der Lobby der WDV Industrie zu verstehen – und als „ungenügende“ Lobbyarbeit der Industrie, die dem gegenüber steht und welche die physikalisch besseren Lösungen faktisch seit Urzeiten anbietet!

Ich meine sogar einen STO – Eimer (WDV Primus) in einem aktuellen Kinox -Top- Film gesehen zu haben!
Gut BMW gibt’s in dem Filmen zwar auch, aber die kennt man ja schon, der Eimer war subtil und überraschte mich. Weiß allerdings nicht mehr den Film, Bond, Agent 47 oder Mission I. irgendwo darunter.

Also die Leute drehen am ganz großen Rad und wären, wenn es um Gesundheit, Umwelt und Energie tatsächlich ginge, längst weg vom Fenster!

Wie die letzte der diversen NDR und 3 Sat Reportagen zuletzt auch zeigten, der Unterschied zwischen „schwer entflammbarer“ Einstufung des Materials (in Deutschland), demgegenüber die Beurteilung „brennbar“ gemäß EU – Gesetzen!

In Deutschland „geht also noch was“, wogegen den Rest von Europa man industrieseitig entweder „nicht mehr“, oder ich befürchte eher, „noch nicht“ im Griff hat.

Denn wie kann es sein, dass im Rest Europas verboten ist, was in Deutschland erlaubt ist?

Und wenn ich die nach gegenwärtigen Veröffentlichungen offiziell angeblich erforderlich gewesenen 18-20 Bomben pro getötetem Dresdner bei den Angriffen vom 13. und 14. 2. 1944 in Relation zur damaligen UNBRENNBAREN Fassadenbauweise und angemessenen Bautenabstand, gegen die heutigen brennbaren und faktisch aneinander klebenden Fassaden verschiedenen Häuser gegenüberstelle, wird’s mir aus militärischem Gesichtspunkten ganz schlecht!

Allein aus erforderlichen nationalen Verteidigungsgründen gehört dieses Gelump, für den unabdingbaren erforderlichen Schutz der Bevölkerung, der Vern0hinderung des ansonsten unabwendbaren Todes durch giftige Gase, sofort und zwar überall und gleichzeitig heruntergerissen!

Ich war hier zwar fertig, will aber noch etwas dazuschreiben:

Unlängst fuhr ich an einer solchen brennenden Fassade in einer Entfernung von 1 km vorbei!

Der Wind (grob Stärke 4) verfrachtete also die Abgase zur 1 km entfernten Straße.

Es war vor Gestank, kaum auszuhalten und man sah seine Gesundheit, wie den blauen Balken der Sauerstoffanzeige bei Lara Croft, in Tom Raider 1, wie sie unter Wasser schwimmt, sekündlich schwinden!

Wenn es also in Eurer Nähe zu Bränden kommt und der Wind ungünstig steht – Verdun 1916 war ein Dreck dagegen, schlicht weil ich es nicht miterlebt haben und das hier unter die Haut ging!
Wohlgemerkt spreche ich vom Brandfall einer Fassade, (Dach brannte dann irgendwann auch noch mit) eines einzige Gebäudes!


Das ist eine Zeitbombe und mir hat noch keiner verraten, wie man sich dieser nachhaltig flächendeckend und endgültig entledigt!

--
Mahatma Gandhi:
"Ziviler Ungehorsam wird zu einer heiligen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts verlassen hat."

Bei den Geldreserven darf Dir mit Ü50 keine Harz4 dazwischenkommen.

TurnAround @, Sonntag, 03.07.2016, 11:32 vor 3522 Tagen @ modesto 2305 Views

Servus Modesto,

der deutsche "Staat" setzt schon einen enormen Ehrgeiz daran, dass bei dem erhofften sozialverträglichen Ableben nicht mehr viel an erarbeiteter Lebensleistung übrig ist.

In Werbekampagnen wurde jahrelang durch das Lockmittel "Geld vom Staat" in Form von Bausparprämien oder der damaligen Abschreibung nach Paragraph 10e Unzählige in Kredite gelockt. Der deutsche "Staat" kassierte über die Mehrwertsteuer der Baukosten ein Vielfaches der generös vergebenen Almosen. Weitere Profiteure waren/sind die Bausparkassen, Versicherungswirtschaft, Banken.

Man könnte fast zu der Erkenntnis gelangen, es handelt sich um organisierten Betrug.

Gruß
TurnAround

--
Erkenne die Umwelt, erkenne die Menschen, erkenne dich selbst.

Jetzt Neuauflage durch Niedrigzinsen.

modesto, Sonntag, 03.07.2016, 11:41 vor 3522 Tagen @ TurnAround 2157 Views

Grüß Dich TurnAround,

richtig, damals mit Bausparverträgen und Abschreibung, heute mit Niedrigzinsen.
In meinem Kleinhirn mag ich mir garnicht vorstellen, wie das nach 10 Jahren Zinsbindung oder im Alter aussieht bei denen, die zu Mondpreisen ihre 80%-Finanzierung mit 1% Tilgung laufen haben.

Bei der Grundsicherung im Alter, in die man schneller rutscht als gedacht, muss ja auch alles an Vermögen vorher verwertet werden.
Einzig ausgenommen davon sind die "angemessenen Behausungen", wobei es sich im Groben um die 2-Zimmer-ETW der Oma handelt.
Bei "unangemessenen" Immobilien muss nachgewiesen werden, dass geplant ist, das Haus den Kindern zur Nutzung zu überlassen.

Aber alles Makulatur, denn der Erhalt einer ETW oder eines Hauses ist mit H4 oder Grundsicherung nicht möglich.
Das Schonvermögen beträgt für die Alten 2.600 Euro. Was für eine Ohrfeige!

Am Ende bekommt der Staat alles, wenn im Leben mal was schief geht.

Viele Grüße aus der Hitze
modesto

Straßenausbaubeiträge

TurnAround @, Sonntag, 03.07.2016, 13:52 vor 3522 Tagen @ modesto 2024 Views

Servus Modesto,

zu den von Dir angeführten Staßenausbaubeiträgen eine kleine Episode:

Die von meiner Exfrau und mir damals errichtete Wohnimmobilie lag in einem 350-Einwohner-Kaff an einer feldwegähnlichen Sackgasse innerorts in den damaligen Neufünfländern.

Für den dauerhaften Ausbau dieser, zu einer innerörtlich ausgebauten Straße gehörenden Sackgasse waren - soweit in Erinnerung - durch die damals noch eigenständige Gemeinde Fördermittel beantragt worden, welche auch bewilligt und bereitgestellt waren. Straßenausbausatzungen gab es kurz nach der "Wende" noch nicht, den Anrainern wurde erklärt, dass sie keinerlei Kosten hätten. Die Gemeinde begann aber nicht mit dem Bauvorhaben und legte die Fördergelder meines Wissens nach zinsbringend an. Ob dies entweder nicht erlaubt war und herauskam oder der Baubeginn innerhalb eines Zeitrahmens erfolgen mußte, entzieht sich meiner Kenntnis. Fakt war aber, dass die bereits bewilligten Fördergelder von der Gemeinde zurückgegeben werden mußten.

Da für ein Bauprojekt wohl nur einmal Fördermittel vergeben werden, konnten diese nicht erneut beantragt werden.

Einige Jahre später ging die eigenständige Gemeinde in einer Großgemeinde als Ortsteil auf. Eine Straßenausbausatzung gab es mittlerweile auch. Man kam nun auf die Idee, in dieser noch nicht ausgebauten Sackgasse zwei Fußwege zu errichten - einen links, einen rechts. Diese beiden Fußwege waren in der Breite so bemessen, dass sie eine aus diesen Betonknochen bestehende straßenähnliche Zuwegung ergaben. Bei diesem Ausbau wurden aber mit den angelieferten Baumaterialien der Parkplatz des in Privatbesitz befindlichen Wirtshauses mit gepflastert nebst einigen Hofzufahrten.
Der überschüssige Kram mußte ja irgendwo hin [[freude]].

Einige Monate später erhielten die Anlieger der Sackgasse Schreiben der Gemeinde, wonach die Anlieger gemäß Straßenausbausatzung verpflichtet seien, Staßenausbaubeiträge zu entrichten.

Da brach in der Sackgasse die Revolution aus.

Die Recherchen der Anlieger förderten eine Vielzahl von "Unregelmäßigkeiten" zu Tage.
So waren in der Gesamtsumme z.B. auch die Kosten für den Wirtshausparkplatz enthalten. Durch die Gemeinde wurde eine Firma beauftragt, die durch Vermessung etc. die genauen Kosten der Sackgasse berechnete. Dies hatte zur Folge, dass sich die Kosten für die Anlieger um ca. 25% verringerten.

Im Weiteren stand die Frage im Raum, welche Tragfähigkeit die zur Straße erhobenen Fußwege überhaupt haben. Fährt z.B. die Müllabfuhr die "Fußwegstraße" wegen für diese Zwecke ungenügenden Unterbau kaputt, wer trägt die Kosten?

Es stellte sich weiter heraus, dass die für den Zweck des Ausbaus bewilligten Fördermittel höher waren als die angefallenen Baukosten. Was ist mit diesen Fördermitteln geschehen?

Dies und noch viel, viel mehr wurde mit koordinierten, aber von jedem Anlieger einzeln eingereichten Widersprüchen vorgetragen - ohne Wirkung.

Es kam dann als i-Tüpfelchen noch heraus, dass sich Teile dieser Sackgasse auf Privatgrund von Anliegern befanden - was vorher keiner wußte.

Mittlerweile hatte ich eine umfangreiche Dokumentation der Unregelmäßigkeiten erstellt und diese an den Landesrechnungshof zur Prüfung übersandt.

Die Sache selbst war mittlerweile rechtanhängig, die Anlieger ohne anwaltliche Vertretung, die Gemeinde vertreten durch einen Dr. Dr. jur. Irgendwer. Im ersten Schreiben an das Verwaltungsgericht überstellte ich die zuvor für den Landesrechnungshof gefertigten Unterlagen mit dem Hinweis, dass diese Unterlagen bereits dem Landesrechnungshof übergeben worden sind.

Nach ca. zwei Wochen kam ein Schreiben des Verwaltungsgerichtes, wonach der Kläger (Gemeinde) die Klage zurücknimmt und für die entstandenen Kosten des Rechtszuges aufkommt. Es wurde durch die Gemeinde anerkannt, dass eine genaue Aufschlüsselung der Einzelbeiträge nicht möglich sei, da eine genaue Abgrenzung des Ortsinnenbereichs vom Außenbereich in diesem gesonderten Fall nicht möglich sei.

Es wurden somit keinerlei Straßenausbaubeiträge erhoben.

Fazit 1: Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Fazit 2: Wenn das schon in einem Kaff mit 350 Einwohnern so lief...

Gruß aus dem Bayrischen Wald
ca. 20°C, leicht windig, teils sonnig

TurnAround

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Jedes Ding hat seine Vor- und Nachteile

TurnAround @, Sonntag, 03.07.2016, 10:59 vor 3522 Tagen @ Falkenauge 2264 Views

bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 03.07.2016, 13:34

Servus.

Ich selbst habe bisher in dieser Abfolge gelebt:
Miete - Eigentum (verschuldet) - Miete - Eigentum (unverschuldet).

Es ist schon so, dass man als Mieter seinen Obolus entrichtet und dann mehr oder weniger seine Ruhe hat. Das mehr oder weniger bezieht sich dabei auf den Zustand der Mietwohnung, den Vermieter und die Nachbarschaft.

Der Eigentümer einer selbstgenutzten Wohnimmobilie unterliegt dem Zeitgeist - sprich politischen Vorgaben bezüglich Dämmung, Heizungsart, Brandmelder, Trink- und Abwasseranschluss, Verkehrsanbindung, ev. Fassaden- und Dachgestaltung. Diese Kosten sind neben den Erhaltungskosten einzuplanen. Dies ist mittlerweile durch die Sprunghaftigkeit der Politik sehr erschwert.

Sind Erhaltungs- bzw. Renovierungsarbeiten in Eigenleistung möglich oder benötige ich für jeden Dübel einen Handwerker? Ist die mit Familie bewohnte eigengenutzte Immobilie noch hoch belastet, so ist man ohne adäquate Rücklagen immer dem psychischen Druck ausgesetzt, die finanzielle Belastung tragen zu können. Da darf dann manchmal beruflich nichts dazwischen kommen. Wenn doch, dann folgt eventuell ein Zerwürfnis mit der Ehefrau, oftmals Scheidung, wirtschaftlicher Ruin mit oft traumatisierenden Auswirkungen. Dies wird aber kaum öffentlich thematisiert. Pauschal als traumatisiert gelten nur die Neuankömmlinge aus aller Herren Länder.

Es folgt die Erkenntnis, dass jeder für sich selbst entscheiden muss - Eigentum oder Miete. Dies ist nicht immer einfach, da Ehemann und Ehefrau manchmal gegensätzlicher Meinung sind[[freude]].

Gruß
TurnAround

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Frische Nachrichten - ab 2030 Öl-und Gasheizungen verboten.

modesto, Sonntag, 03.07.2016, 23:51 vor 3522 Tagen @ TurnAround 1986 Views

Ist schon spät, daher nur der Link zum neuesten Wahnsinn für Häuslebauer.
Möge es diese Irren vorher wegfegen - und wenns ein Komet ist, der direkt im Palazzo einschlägt!

"Ab 2030 dürfen in neuen Wohnhäusern keine Heizungen mehr mit fossiler Energie betrieben werden. So der Plan. Doch viele technische Fragen sind ungeklärt – und die Kosten für die Bürger enorm hoch."

http://www.welt.de/finanzen/immobilien/article156760633/So-teuer-wird-das-Verbot-von-Ga...

Grüsse in die neue Woche
modesto

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