Danke, habe mich gerade schlau gemacht: sehr delikate Lage
Falls ein Kandidat in den letzten 37 Tagen vor der Wahl stirbt, muss die Wahl verschoben werden und ein Ersatzkandidat kann benannt werden.
Ich weiß aber nicht, ob das auch für die Stichwahl gilt?! Schließlich können in eine Stichwahl nur Bestplatzierte des 1.Wahlganges (§18). Wieso sollte man in eine Stichwahl einfach jemanden nachnominieren können? - Nein!
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=1...
§11(4) JA/NEIN-Wahlzettel bei nur einem Kandidaten 30 Tage vor Wahltermin gilt ja wohl auch nur für die Hauptwahl, nicht aber für die Stichwahl.
Mit anderen Worten: Ein nicht Wählbarer verschwindet vom Wahlzettel der Stichwahl und es gibt auch keine Ja/Nein-Entscheidung.
Bliebe dann nur Hofer, gäbe es einen Wahlzettel, auf dem nur Hofer draufstünde. vdB wäre mangels Lebendigkeit nicht wählbar und dürfte nicht auf den Zettel. Es gäbe dann zwangsläufig ein 100%-Ergebnis.
Die ganzen Regelungen zum JA/NEIN oder Ersatzkandidaten gelten nur für die Hauptwahl, die ja vorüber ist. Ist auch mein allgemeines Verständnis einer Stichwahl: lediglich erzwungene Herstellung einer qualifizierten Mehrheit. Auch 100% erfüllen das.
Wie gesagt, es geht nicht um vdBs Gesundheit, dem ich natürlich nur das Allerbeste wünsche. Aber formal ist so eine Stichwahlwiederholung mit Monaten Abstand uU verzwickt.