Kleine Differenzierung
Die Mehrheit hat nunmal im Referendum für einen Ausstieg aus der EU
gestimmt, und das bei einer nicht mal sehr geringen Wahlbeteiligung
(wahrscheinlich sogar mehr als bei so mancher Unterhauswahl).
Die Mehrheit derjenigen, die zur Wahlurne gegangen sind. Nicht die Mehrheit der Wahlberechtigten.
Aber das deshalb anzufechten, ist zum einen eine moralische Frage und zum anderen eine juristische.
Grüße,
Kaladhor
Gruß - Helmut