BREXIT: Was der Buchmarkt zum United Kingdom, dem EU-Referendum, der UKIP, Nigel Farage, Margaret Thatcher oder Cameron sagt

Literaturhinweis @, Freitag, 24.06.2016, 21:42 vor 3528 Tagen 6279 Views

Das Thema Brexit, staatsrechtlich korrekt ausgedrueckt der Austritt des 'Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland', aus der Europäischen Union schlägt hohe Wellen, nachdem, von vermutlich der Mehrheit unerwartet, die Mehrheit der UK-Einwohner für den (baldigen) Austritt gestimmt haben.

Baldigen? Ja, ähnlich wie beim Wohnungsmietvertrag, gibt es eine Art Kündigungsfrist. Sie scheint zwei Jahre zu betragen, und vermutlich muß dieser Austritt aus der EU erst formell beschlossen werden, d.h. es dauert im "günstigsten" Falle immerhin noch "zwei Jahre plus ein paar Tage", bis "die Briten" endlich aus der EU ausgegliedert sind.

Was das heißt, d.h. wie es genau vonstatten geht, weiß vermutlich niemand mit Bestimmtheit zu sagen, denn parallel gibt es in Großbritannien noch Sezessionsbestrebungen der Schotten, aus Großbritannien auszutreten, wie der Texaner, die Vereinigten Staaten zu verlassen. Bei den "Franken in Bayern" hat's ja damals nicht geklappt ...

Aus diesem aktuellen Anlaß ein paar Literaturhinweise zu EU-Referenden im Allgemeinen, zum britischen im Besonderen und zur UKIP - United Kingdom Independence Party, deren Vorsitzenden und EU-Parlamentarier Nigel Farage und "wie alles begann", nämlich unter der damaligen, kürzlich verstorbenen, Premierministerin Margaret Thatcher, die bereits damals eine Sonderlösung für ihr Land aushandelte und, auch wegen ihres Kampfes mit den Gewerkschaften, als "Iron Lady" tituliert wurde.

Daß die Briten neben einer eigenen Art Humor auch eine andere Sicht auf Europa haben, zeigt schön die ewig alte Formulierung in einer britischen Zeitung, als der Ärmelkanal wegen stürmischen und nebligen Wetters nicht befahrbar war: "Nebel im Ärmelkanal, Kontinent abgeschnitten".

Eines ist sicher: die spannenden Zeiten für die Europäische Union beginnen erst, und zwar in zweierlei Hinsicht:

a) wie man am Beispiel der Niederlande sieht, wird es. u.U. auch dort, sollte Geert Wilders Ministerpräsident werden, einen ähnlichen Volksentscheid geben.

b) Die Schweiz hat, nach Jahrzehnten, nachdem ein dortiges Referendum es bereits 1992 verlangt hatte, erst kürzlich ihre Beitrittsverhandlungen mit der EU offiziell für beendet erklärt.

c) Etwaige weitere Beitrittskandidaten werden es sich nun evtl. nochmal überlegen (und vermutlich ist auch über Erdogans autokratischen Regierungsstil das letzte Wort noch nicht gesprochen, wenn, so, wie in der Geschichte schon immer bei Diktaturen, die weiteren Erfolge seiner Politik ausbleiben).

d) Und in den weiteren EU-Gründungs- und Kernländern (Niederlande, siehe Punkt a), zählt ja auch dazu) werden mit ziemlicher Sicherheit Austrittsbestrebungen stärker oder zumindest Stimmen nach Sonderregelungen, Eindämmung des EU-Bürokratiewahns, lauter werden. Man bedenke immer: die Vorstufe zum jetzigen Brexit waren wohl schon immer die "Sonderlocken", die Thatcher ausgehandelt hat - wenn in einer Straße das Bauamt vorschreibt, alle Häuser müßten weiß gestrichen werden, und der erste streicht seines rot und kommt damit durch, dann streichen zwar nicht alle ihre Häuser am nächsten Tag neu, aber ... immer dann, wenn die nächste Renovierung ansteht, wird sich der eine oder andere eben gegen Weiß entscheiden. So ähnlich wird die Erosion der EU über die nächsten Jahre verlaufen, schneller, wenn gleich noch eine der Gründungsnationen austritt, etwas langsamer, wenn es stattdessen an der Peripherie beginnt.

Hier ein Überblick über weitere Möglichkeiten zu Volksbegehren im restlichen Europa.

Natürlich wird dies auch Auswirkungen auf weitere Bündnisse haben, die z.T. mitgliederidentisch sind: der Euopäischen Freihandelszone, der OSZE (bei den beiden noch am wenigsten), der NATO (auch wenn Großbritannien der letzte Staat wäre, der dort austreten würde), der OECD, dem Europarat, bis hin u.U. zu Organisationen wie der UNO und ihrer Unterorganisationen, insofern sich die EU-Mitgliedsstaaten in diesen bislang meist um eine vorherige Abstimmung und dann ein gemeinsames Auftreten "mit einer Stimme" bemüht haben.

Der "EU-Fraktionszwang" dort könnte damit auch gebrochen sein.

Das für sein "teile und herrsche" berühmte Römische Reich begann auch dann sich langsam zu zersetzen, als es mehr und mehr unterschiedliche Zugeständnisse an unterschiedliche Vasallenvölker machen mußte. Man mag einwenden, daß das danach noch hunderte Jahre gedauert habe - ja, aber andererseits dauerte der Aufbau des damaligen römischen Reiches auch ebenfalls hunderte Jahre. Daher vermute ich, bei der EU reden wir stattdessen von Jahrzehnten, in und nach denen dann vieles nur noch auf dem Papier existieren wird. Mich persönlich interessiert eher, ob ich es noch erleben darf, daß die ersten EU-Beamten-Pensionäre eines Tages feststellen, daß sie keine Rente mehr kriegen. Niemand hat sich das so hart verdient, wie diese Grünschnäbel.

Die Weiterungen des EU-Austrittes werden auch einzelne deutsche Unternehmer zu spüren bekommen: bis vorgestern galt es als besonders clever, die deutschen Kapitaldeckungsvorschriften und Komplikationen einer GmbH-Gründung dadurch zu umgehen, daß man stattdessen eine britische "Limited" (Ltd.) gründet. Ganze Heerscharen von deutschen und britischen Anwalts- und Steuerberaterbüros sind mittlerweile darauf spezialisiert. Ein vollständiger Austritt aus der EU würde aber auch die Freizügigkeit bei den Unternehmensgründungen tangieren. Die Verflechtungen sind immens, aber das waren sie auch bei der Entflechtung der Deutschen Bundespost in ihre drei Teile Telekom, Post und Postbank. Das haben die ja auch irgendwie hingekriegt - und die Eintrittsprüfungen sind beim Postdienst nicht so schwer wie bei der EU ...

Kein Wunder möchte Martin Schulz am liebsten unumkehrbare Fakten schaffen. Nicht zu unrecht bezeichnet man die Europäische Integration als "Elitenprozess".

Eines der grundlegenderen Werke zur Brexit-Debatte in Großbritannien war Roger Bootles "The Trouble With Europe: ... Why the EU isn't Working, How it Can be Reformed". Vgl. auch Johann-Günther König "Die spinnen, die Briten: Warum England sich vom Kontinent entfernt" oder "Die Europäische Union in den britischen Medien. Eine neue Dimension der Europaskepsis?" bzw. "Zwischen Integration und Skeptizismus: Europa und die Euro-Krise im Spiegel der britischen Presse". Man kann sagen: das Wetterleuchten hinsichtlich des britischen Euroskeptizismus dauert schon recht lange. Denis McShane behielt also recht: "Brexit: How Britain Will Leave Europe"


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Danke für diese großartige Aufstellung (oT)

also @, Samstag, 25.06.2016, 10:40 vor 3528 Tagen @ Literaturhinweis 3303 Views

- kein Text -

Vielen Dank für diese umfassende Zusammenfassung! (oT)

mabraton @, Samstag, 25.06.2016, 14:53 vor 3528 Tagen @ Literaturhinweis 3254 Views

- kein Text -

Kann der Brexit rückgängig gemacht werden? Muß die britische Regierung das Ergebnis überhaupt beachten? Gibt es Veto-Rechte?

Literaturhinweis @, Samstag, 25.06.2016, 21:46 vor 3527 Tagen @ Literaturhinweis 3868 Views

bearbeitet von unbekannt, Samstag, 25.06.2016, 21:51

Mit diesen Fragen hat sich das britische Oberhaus bereits vor einiger Zeit befaßt und einen 28-seitigen Bericht dazu herausgegeben (erschienen am 4. Mai 2016 - vgl. auch vorherigen Beitrag zum Brexit):

HOUSE OF LORDS - European Union Committee: The process of withdrawing from the European Union,

wo er kostenlos heruntergeladen werden kann (hier weitere Veröffentlichungen des EU-Ausschusses).

Siehe auch die vorausgegangene "Beweisaufnahme" The process of withdrawing from the European Union - Evidence Volume und weiters Stellungnahme der Europäischen Kommission und der UK-Regierung zum Thema. Vorherige Berichte u.a. "The referendum on UK membership of the EU: assessing the reform process" bzw. "The EU referendum and EU reform" und verwandt damit "The UK, the EU and a British Bill of Rights".

Ein paar wichtige Erwägungen und Schlußfolgerungen (z.T. mit sinngemäßen Zusammenfassungen):

Seite 4: "Auch schon vor Erlaß des Artikel 50 (sog. "Austrittsklausel") des Lissabon-Vertrages gab es lt. wohl überwiegender Meinung der Rechtsgelehrten ein ungeschriebenes, auf Völkerrecht beruhendes Austrittsrecht aus der EU. Artikel 50 hatte zum Zweck weniger eine Klarstellung, als vielmehr die Definition eines rechtlichen Rahmens und Ablaufes eines solchen Austrittsbegehrens. ... Auch eine Kehrtwende in letzter Minute, also ein Beschluß, den Austrittsbeschluß zurückzunehmen, ist jederzeit möglich, solange der Austritt noch nicht vollzogen ist."

Seite 5: "Dies könne z.B. bei einem Regierungswechsel gut denkbar sein."

Seite 6: "Mit Übermittlung eines Austrittsbegehrens werde die EU sich allerdings nicht mehr an die Beschlüsse zur Änderung der Mitgliedschaftsbedingungen für das Vereinigte Königreich, die erst im Februar 2016 beschlossen wurden, gebunden fühlen."

Diese Neuregelung war der Versuch des turnusmäßigen Ratsvorsitzenden Donald Tusk, Großbritannien soweit entgegezukommen, daß die Gründe für einen Austritt evtl. ausgeräumt werden könnten. Besprechung der Verhandlungsergebnisse hier: "Die 'neue Regelung' für das Vereinigte Königreich innerhalb der EU" (EPRS | Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments, PDF, 42 Seiten).

Seite 7: "Der Beschluß über einen Austritt wird nach den jeweiligen Verfassungsregeln des austretenden EU-Staates gefällt." (Ist also für jedes EU-Mitglied anders.) "Im Rahmen der Austrittsverhandlungen ist das austretende EU-Mitglied nicht in EU-Gremien stimmberechtigt." (Vgl. Art. 218 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Abstimmungsmodi Art. 238)

Seite 8 unten: "Der genaue Umfang der zu regelnden Gegenstände in den Austrittsverhandlungen ergibt sich erst, wenn sich gleichzeitig die beabsichtigten neuen Beziehungen zwischen dem ehemaligen EU-Mitglied und der Rest-EU herausschälen."

Seite 9: Wie schon vermutet, wird der schwierigste Teil der Verhandlungen sein, "die in Bestandsschutz erwachsenen Rechte ('acquired rights') der Staatsbürger und Unternehmen des austretenden Mitglieds zu bestimmen". (Das ist deshalb komplex, weil bestimmte aus der vorherigen Mitgliedschaft erwachsene Rechte u.U. ja vor den nationalen Gerichten des Austrittsstaates geltend gemacht werden können, und dieser dann, da er sie als Nicht-Mitglied der EU gegenüber nicht [mehr] durchsetzen kann, seinen Staatsangehörigen/residierenden Unternehmen gegenüber Schadenersatz würde leisten müssen - man denke etwa an die Abwicklung von Gemeinschaftsprojekten mehrerer in unterschiedlichen EU-Staaten ansässiger Unternehmen, wie etwa beim jetzt schon konfliktbeladenen britischen Kernkraftwerk Hinkley Point, einem 35-Milliarden-Euro-Projekt mit dem französischen Betreiber EdF). Ein weiteres Problem ist die Arbeitnehmer-Freizügigkeit der geschätzten zwei Millionen UK-Bürger, die in den restlichen EU-Staaten leben und arbeiten.

Seite 10: "Der Austrittsprozeß wird zwei separate, gestufte Austrittsverträge erfordern, gefolgt von einem dritten, in dem die verbliebenen EU-Mitglieder ihre Verhältnisse im Lichte der durch den Austritt geschaffenen Fakten neu regeln."

Seite 11: "Verschiedene EU-Mitglieder werden die Schwerpunkte ihrer Wünsche für den Austritts-Vertrag unterschiedlich gewichten, die Niederlande, Belgien und Dänemark etwa würden sehr auf einer Regelung der Fischereirechte pochen."

Seite 12: "Auch wenn lt. Vertrag zwei Jahre für die Abwicklung eines Austrittes vorgesehen ist, wird diese Zeitspanne vermutlich nicht ausreichen und verlängert werden müssen. ... Würde der Austritts-Staat einseitig auf der kurzen Frist bestehen, würden für alle bis dato ungeregelten Sachgebiete die Regeln der Welthandelsorganisation gelten ..."

Seite 13: "... etwa die Verhängung von Zolltarifen des Ex-Mitgliedes, wie sie für die meisten Nicht-EU-Staaten bereits gelten."

Seite 16: "... vermutlich leidet der Status des austretenden Mitgliedes bereits während der zwei Jahre, in denen es noch in EU-Gremien mitwirkungs- und stimmberechtigt ist. ..."

Seite 17: "... Z.B. würde das Vereinigte Königreich bereits nicht mehr die turnusmäßig vorgesehene EU-Ratspräsidentschaft in der zweiten Jahreshäfte 2017 wahrnehmen können."
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Siehe auch
Die Europäische Union, Europäische Verfassung usw.    |     Referenden/Volksabstimmungen allgemein

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BREXIT-Skandal! EU-Kommission will bulgarische Erntehelfer an der EU-Ausreise hindern!

Literaturhinweis @, Mittwoch, 31.08.2016, 11:27 vor 3461 Tagen @ Literaturhinweis 2938 Views

bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 31.08.2016, 12:22

Wie die Nachrichtenagentur Associated Press (AP), eine der weltgößten und bestvernetzten Nachrichtenagenturen der Welt, soeben vermeldet, will die EU Großbritannien damit abstrafen, daß man den britischen Landwirten ihre billigen Erntehelfer entzieht!

"Slim pickings: Without EU laborers, who'll harvest UK fruit?"

Zitat: "Britische Landwirte werden bald kaum noch bulgarische Erntehelfer finden ... UK-Landwirte haben generell am meisten beim Brexit zu verlieren ... Einer der Gründe: ihre Abhängigkeit von EU-Arbeitskräften."

Da die britische Regierung bestimmt auch nach dem noch Jahre dauernden EU-Austritt ihren Bauern nicht verbieten wird, EU-Arbeiter zu importieren, kann das ja wohl nur heißen, daß die EU den rumänischen oder bulgarischen Erntehelfern und -helferinnen Ausreiseverbote nach Nicht-EU-Staaten erteilt!

Ich hoffe, die EU-Kommission stellt das schnellstens klar, daß niemand die Absicht hat, eine Mauer zu errichten.

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Ein weiterer Skandal ist, daß die Bundesregierung offenbar jahrzehntelang Amazon die deutsche 7%-Mehrwertsteuer auf Bücher und Lebensmittel und die 19%-Mehrwertsteuer auf sonstige Produkte erlassen hat!

Nur so ist zu erklären, daß Irland diese Beihilfen nicht für sich will, und daß Amazon EU-weit nur 0,005% bis knapp 1% Steuern zahlen mußte, was angesichts der jahrelangen Verluste dieses Konzerns, der fast alles in seinen weiteren Ausbau gesteckt hat, ein horrend hoher Steuersatz ist. Diese höheren Steuern zahlt ja, wie alle Steuern, immer der Endverbraucher, der sich ja geradezu danach sehnt, auch via Amazon endlich etwas zur Gesundung der irischen Infrastruktur beitragen zu können. Direkte Bail-Outs wie in Griechenland sind ihm ein Greuel, er möchte am liebsten bei jedem Sahnetörtchen und bei der Tüte Katzeneinstreu das gute Gefühl haben, sich an griechischen Banken zu beteiligen.

Das darf man ihm nicht nehmen. Er möchte ungern direkt besteuert werden, viel lieber zahlt er Steuern über Preiserhöhungen, die dann die Hersteller und Händler direkt an den Staat, meist nicht seinen eigenen, abführen. Erspart dem Konsumenten einen Haufen Bürokratie, noch dazu.

Natürlich sind solche verbotenen Beihilfen sofort zu beenden und zurückzufordern, insbesondere auch bei all denen, die als u.a. deutsche Amazon-Kunden und -Leser in den Genuß dieses verbotenen Umsatzsteuer-Rabatts gekommen sind.

Da auch der Endverbraucher die Mehrwertsteuer schuldet, kann sie problemlos bei den Inlandsdeutschen nacherhoben werden.

Bücher müssen endlich teurer werden!!!

Nur so kann der allenthalben beobachtbare intellektuelle Abstand zwischen arm und reich dauerhaft aufrechterhalten werden!

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BREXIT vor dem Scheitern? Warum in einer repräsentativen Demokratie das Parlament über Vertragsauflösungen (mit)entscheidet

Literaturhinweis @, Dienstag, 24.01.2017, 13:44 vor 3315 Tagen @ Literaturhinweis 2519 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 24.01.2017, 13:50

Im Moment geht wegen des BREXIT-Ablaufs ein Entrüstungssturm durchs Netz, daß nach dem Urteil des Obersten Gerichts in Großbritannien nun doch das Parlament über den BREXIT entscheiden müsse.

Was ist aber daran eigentlich verwunderlich? Viel verwunderlicher ist, daß die Populistin May dem Volk die ganze Zeit hat vorgaukeln wollen, das Parlament sei daran nicht beteiligt.

Die Logik ist recht einfach: das Parlament muß alle völkerrechtlichen Verträge ratifizieren (wie deutsche Landtage Rundfunkstaatsverträge). Verträge werden von Regierungen ausgehandelt (und paraphiert), aber niemals (ohne parlamentarische Erlaubnis) geschlossen (d.h. ratifiziert). Das tut das Parlament, regelmäßig in einem Gesetz, und erst danach darf der Souverän, etwa die Queen oder der Bundespräsident, diese unterzeichnen/ausfertigen lassen. Folglich muß auch der Austritt aus der EU vom britischen Parlament ratifiziert werden, hat es doch den Beitritt damals ratifiziert. Daß es zum Beitritt zudem einer Volksabstimmung in manchen Ländern bedarf/bedurft hat, tut nichts zur Sache - der Gesetzgeber war auch da das Parlament!

Hier, beim BREXIT, ist die Sache aber viel komplexer: in der Folge des noch einfach zu ratifizierenden Beitritts kam es dann, aufgrund der Ermächtigung im Beitrittsgesetz, zu tausenden Gesetzen und Verordnungen, die aufgrund EU-Richtlinien ins nationale Recht übernommen wurden/übernommen werden mußten. Zu jeder einzelnen mußte das Parlament ein Umsetzungs-Gesetz erlassen oder einer Verordnungsermächtigung eines Ministeriums zustimmen. Es wäre geradezu undemokratische diktatorische Willkürherrschaft, wenn nun eine Regierung das alles 'auflösen' können sollte (wie denn? Per Führererlaß - sehnen sich die Entrüster danach zurück?) - im Alleingang. Wie gesagt, es geht nicht um den BREXIT an sich - es geht um die tausende Rechtsvorschriften, die parlamentarisch zustandekamen, eben weil die Exekutive nichts tun darf, was die Legislative nicht irgendwie genehmigt hat, und umgekehrt sollte sie auch nichts für ungültig erklären können, was die Legislative als geltendes Recht gesetzt hatte. Wer etwas anderes will, wünscht sich damit die Notverordnungen der Weimarer Republik zurück, die von einem dementen Reichspräsidenten unterzeichnet, aber von dessen nicht gewähltem Sohn erstellt wurden. Will man das?

Davon getrennt ist die Frage zu beantworten und ich denke, wenn man den noch zu veröffentlichenden Gesamt-Urteilstext liest, wird dies auch nirgends so erlaubt, ob das britische Unterhaus nun 'mir-nichts-Dir-nichts' den BREXIT als solchen ins Gegenteil verkehren könnte. Volksabstimmungen, auch in der Schweiz, geben weltweit den gesetzgebenden Organen eine Richtung vor, ein Minimum des zu regelnden, hinter das das Parlament regelmäßig nicht zurück kann; d.h. das Parlament kann nicht den Austritt nicht beschließen. Und wenn, wäre das ein Staatsstreich, für den dasselbe Gericht dann noch deutlichere Worte fände als soeben.

Aber die Feinheiten sind am Ende stets eine qualvolle Abstimmung mit hunderten anderen Gesetzen, die unmöglich allein in einer Volksabstimmung bewältigt werden könnte. So mußte z.B. für das Gesetz über gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften in Deutschland auch das ... Margarinegesetz geändert werden (und sicher nicht wegen der Verwendung der Butter in 'Der letzte Tango in Paris') - siehe § 39.

Also: sollte dagegen das britische Unter- und Oberhaus den (übrigens knappen) Volkswillen nicht respektieren und daraus einen "Brein" machen, wie schon oft spekuliert wurde, als der Kater am Tage danach einzusetzen begann (etwa, als klar wurde, daß Schottland und Nordirland das anders sehen und damit seit Jahrhunderten der alte irische Traum, Nordirland von Großbritannien zu lösen, evtl. einen Schritt näher gerückt sein könnte), dann entrüste ich mich auch.

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BREXIT-News: das Urteil des britischen Obersten Gerichts in Sachen Parlamentsbeteiligung bei den EU-Austrittsverhandlungen

Literaturhinweis @, Mittwoch, 25.01.2017, 18:46 vor 3314 Tagen @ Literaturhinweis 2365 Views

In einer ersten Pressemitteilung über das mit einer klaren 8:3-Mehrheit zustandegkommene Urteil führt das britische Supreme Court aus:

"The principal issue in these appeals is whether such a Notice can, under the UK’s constitutional arrangements, lawfully be given by Government ministers without prior authorisation by an Act of Parliament."

Das war der im Vorbeitrag genannte 'Knackpunkt': darf im Rahmen der UK-Verfassung die Regierung im Alleingang und ohne förmliches Gesetz Austrittsverhandlungen führen und, vor allem, en detail ausgestalten? Das wäre, wie ausgeführt, schon ein rechtes Unding angesichts der tausende tangierten Rechtsvorschriften, die alle vom selben Parlament beschlossen wurden, auf die sich sämtliche Regierungen stützen und käme einem Staatstreich gleich. Ein Staatstreich in einer Demokratie ist regelmäßig begleitet von der Usurpation der legislativen und judikativen Rechte seitens der Exekutive; ErdoÄŸan macht das in der Türkei gerade vor, er hat sich das bei Hitler und seinem Ermächtigungsgesetz abgeguckt. Frau Premierministerin May hat gerade ein paar Nachhilfestunden in parlamentarisch-konstitutioneller Demokratie bekommen.

Wie beschrieben geht es um die Frage, inwieweit das Beitrittsgesetz 1972 (ECA) der Regierung bereits eine Vollmacht auch zum erneuten Austritt gegeben habe (was äußerst ungewöhnlich wäre in egal welchem völkerrechtlichen Vertrag):

"The claimants submit that, owing to the well-established rule that prerogative powers may not extend to acts which result in a change to UK domestic law, and withdrawal from the EU Treaties would change domestic law, the Government cannot serve a Notice unless first authorised to do so by an Act of Parliament. Resolution of this dispute depends on the proper interpretation of the European Communities Act 1972 (‘the ECA’), which gave domestic effect to the UK’s obligations under the then existing EU Treaties, together with subsequent statutes, which gave effect to and related to later EU Treaties, and the European Union Referendum Act 2015."

Zudem ging es um die Frage, ob die Rechtsstellung von Schottland und Nord-Irland im komplizierten UK-Staatenverbund, insbesondere im Lichte der stattgehabten 'devolution', der Ermächtigung der UK-Regionen, den einzelnen 'Länder'-Parlamenten zudem ein Mitsprache- gar ein Veto-Recht einräume. Letzteres hat das Supreme Court immerhin verneint, die Hoffnung der schottischen Parlamentarier (überwiegend pro-EU) hat sich damit nicht erfüllt.

"In a joint judgment of the majority, the Supreme Court holds that an Act of Parliament is required to authorise ministers to give Notice of the decision of the UK to withdraw from the European Union. ... The Supreme Court considers that the terms of the ECA, which gave effect to the UK’s membership of the EU, are inconsistent with the exercise by ministers of any power to withdraw from the EU Treaties without authorisation by a prior Act of Parliament ... The fact that withdrawal from the EU would remove some existing domestic rights of UK residents also renders it impermissible for the Government to withdraw from the EU Treaties without prior Parliamentary authority "

Aber auch die drei 'dissenting judges' sagen im wesentlichen dasselbe, nämlich daß die konkreten Umsetzungsgesetze, die nötig sind, um die im Verhandlungswege bei den Austrittsverhandlungen obsolet werdenden EU-Vorschriften abzuschaffen, weiterhin der Zustimmung des britischen Parlaments bedürfen.

Die abweichende Meinung bezieht sich rein auf die Frage, ob die Regierung das Austrittsgesuchen als solches aufgrund eines Privilegs der Exekutive aussprechen dürfe oder nicht ('royal prerogative'). Im Ergebnis hätten beide Rechtsansichten dasselbe bewirkt: das Parlament muß jeden einzelnen Schritt am Ende per Gesetz gutheißen. Insofern wäre die britische Regierung in jedem Falle gut beraten, jeden einzelnen Vertragsentwurf bereits in der Phase seines Entstehens zusammen mit den jeweils für das Sachgebiet zuständigen Parlamentsaussschüssen zu beraten und abzustimmen. Es ergäbe wenig Sinn, in Brüssel etwas vorzuschlagen, von dem man annehmen darf, das Parlament würde es am Ende nicht (in der Form) ratifizieren!

Nett, daß das Supreme Court dann gegen Ende den Link zu seinen ergangenen Entscheidungen setzt:

https://www.supremecourt.uk/decided-cases/index.shtml

und dieser dann auf folgende Meldung führt:

"The resource you are looking for has been removed, had its name changed, or is temporarily unavailable."

Der (Br)Exit fängt gut an ...

(In Wahrheit muß der Link lauten: https://www.supremecourt.uk/decided-cases/ und dann kommt man auch zum Eintrag https://www.supremecourt.uk/cases/uksc-2016-0196.html und von dort zum Urteil https://www.supremecourt.uk/cases/docs/uksc-2016-0196-judgment.pdf mit 97 Seiten. Siehe Punkt 23 auf Seite 9: 1975 gab es schon mal eine Abstimmung, in der sich die Mehrheit der abstimmenden UK-Bürger damals für den Verbleib in den [damals so genannten] Europäischen Gemeinschaften [EG] entschied.)

Der Punkt, warum die Gerichtsmehrheit wohl vor allem den Parlaments-Vorbehalt gegeben sieht, ist, daß, siehe Punkt 26 auf Seite 10, wenn der Außenminister den anderen EU-Staaten gegenüber einmal die Erklärung zum Austritt abgegeben hat, diese Erklärung nach dem Wortlaut des Art. 50 des Lissabon-Vertrages nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.

Punkt 35, Seite 13: "... ministers’ intentions are not law, and the courts cannot proceed on the assumption that they will necessarily become law."

Ebenda: "36. The applicants’ case in that connection is that when Notice is given, the United Kingdom will have embarked on an irreversible course that will lead to much of EU law ceasing to have effect in the United Kingdom, whether or not Parliament repeals the 1972 Act."

D.h., nachdem der Minister das Austrittsgesuch eingereicht hat, werden im Verlauf von regelmäßig drei Jahren selbst dann alle EU-Vorschriften gegenstandslos, wenn das Parlament dem im Einzelnen hätte widersprechen oder das Austrittsgesetz in der Form nicht hätte annehmen wollen. Es geht also darum, daß das Parlament ein Vorbehaltsrecht hätte (wie bei allen durch Gesetze inkraft zu setzenden Verträgen, dieses aber nicht mehr ausüben könnte, da der EU-Vertrag, Art. 50, genau das dann nicht mehr vorsieht).

Punkt 43, Seite 15: "The legislative power of the Crown is today exercisable only through Parliament." und das alles geht schon auf die legendäre Bill of Rights zurück: "“the pretended power of suspending of laws or the execution of laws by regall authority without consent of Parlyament is illegall” and that “the pretended power of dispensing with laws or the execution of laws by regall authoritie as it hath beene assumed and exercised of late is illegall”. In Scotland, the Claim of Right 1689 was to the same effect, providing that “all Proclamationes asserting ane absolute power to Cass [ie to quash] annull and Dissable lawes ... are Contrair to Law”" ... und es würde einem in der jahrhundertealten Tradition anglo-amerikanischer Rechtsfindung erzogenen Gericht schlecht anstehen, dieses Prinzip auch nur anzutasten.

Punkt 54, Seite 19: "There is little case law on the power to terminate or withdraw from treaties, ..." - es handelt sich somit um eine 'landmark decision', um einen, gerade im britischen Recht, dem case law, wichtigen Präzedenzfall; hätte man diesen anders entschieden, hätte dies -auf Jahrhunderte!- unabsehbare Konsequenzen haben können, was die schleichende (weitere) Schwächung des Parlamentsvorbehaltes betrifft.

Etwas anderes ist es bei 'reinen' völkerrechtlichen Verträgen, Punkt 55, Seite 19: "The second proposition is that, although they are binding on the United Kingdom in international law, treaties are not part of UK law and give rise to no legal rights or obligations in domestic law." D.h., wenn ein völkerrechtlicher Vertrag keine Bindungswirkungen im Inland ausübt (also letztlich nur die Regierung bindet), so kann ein Minister/die Regierung hier allein über dessen Abschluß oder Kündigung entscheiden, da die Entscheidung kein innerstaatliches Recht betrifft (hier ist das Grundgesetz etwas anderer Ansicht) - das aber genau trifft auf den EU-Vertrag nicht zu, dessen Zweck es ja gerade ist, der EU indirekt Gesetzgebungsbefugnis im Inland zu übertragen, insofern deren Maßnahmen 'zügig' jeweils in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Daher, ebenda, Punkt 56: "It is only on the basis of these two propositions that the exercise of the prerogative power to make and unmake treaties is consistent with the rule that ministers cannot alter UK domestic law."

Punkt 58, Seite 20: "While ministers have in principle an unfettered power to make treaties which do not change domestic law, it had become fairly standard practice by the late 19th century for treaties to be laid before both Houses of Parliament at least 21 days before they were ratified, to enable Parliamentary objections to be heard." (vgl. auch Ponsonby convention aus den 1920er Jahren weiter unten im Urteilstext)

Die folgenden ca. zwei Drittel des Texts befassen sich dann mit detaillierten Abwägungen, die aber nichts mehr wesentlich am vorgenannten ändern.


Siehe auch allgemein "BREXIT: Was der Buchmarkt zum United Kingdom, dem EU-Referendum, der UKIP, Nigel Farage, Margaret Thatcher oder Cameron sagt"

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BREXIT-Antrag im britischen Parlament (77 Seiten) - Regelungswille zur irischen Frage, den EU-UK-Wirtschaftsbeziehungen u.a.

Literaturhinweis @, Donnerstag, 02.02.2017, 15:47 vor 3306 Tagen @ Literaturhinweis 2336 Views

Wie bereits vermutet führte das Urteil des obersten britischen Gerichts, wonach befürchtet worden war, das Parlament könnte den Volkswillen zum Brexit staatsstreichartig ins Gegenteil verkehren, dazu, daß die britische Regierung erst einen ausführlichen Antrag im Parlament einbringen mußte.

Siehe auch schon "BREXIT: Was der Buchmarkt zum United Kingdom, dem EU-Referendum, der UKIP, Nigel Farage, Margaret Thatcher oder Cameron sagt".

Eine Kurzfassung zu einigen besonders einschneidenden Änderungen und Konfliktfeldern findet sich auf ZeroHedge.

Der 77-seitige BREXIT-Plan der UK-Regierung ist hier veröffentlicht: "The United Kingdom’s exit from and new partnership with the European Union".

Die jeweils aktuellste deutschsprachige Literatur zum BREXIT hier und englisch-/fremdsprachige hier.

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Der Ultimate BREXIT-Fahrplan in einer Grafik, jetzt geht es rund - Theresa May hat das Must umgesetzt und Austritt beantragt

Literaturhinweis @, Donnerstag, 30.03.2017, 20:09 vor 3250 Tagen @ Literaturhinweis 2255 Views

Der Brexit wird zur einträglichen Einnahmequelle zumindest für Autoren.

Seit dem letzten Mal ist einiges hinzugekommen.

So hat sich der vermessene Gabriel seinen Bauchumfang neu berechnen lassen (man beachte das "Kann" - andere sind da ebenso vorsichtig).

Nach dem Antrag im britischen Unterhaus nun der Antrag bei der EU-Kommission - ein Weg ohne Wiederkehr? Man wird sehen ...

Hier ist der Fahrplan:

[image]

auf Zerohedge.

Ende 2018 sollten dann die Weichen gestellt sein.

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