Seit wann verzichten die auf gesetzl. garantierte Leistungen

Dieter, Sonntag, 19.06.2016, 12:30 (vor 3531 Tagen) @ Ankawor1313 Views
bearbeitet von Dieter, Sonntag, 19.06.2016, 13:20

das mag stimmen, aber das wird mehr als kompensiert, da Moslems kein
Weihnachtsgeld annehmen (christliche Gabe) und an christlichen Feiertage
wie Himmelfahrt usw. nicht frei haben, sondern arbeiten, denn sie dürfen
keine christlichen Tage feiern.

2 Weihnachtstage, Karfreitag, Ostermontag, Himmelfahrt, Fronleichnam sind
allein schon 6 Tage, die Mohammedaner mehr arbeiten, und das gleicht das
bisschen schwächeln wegen Ramadan locker aus.


Hallo Ankawor,

wenn es ums Einstreichen von Leistungen geht, dann gehen auch bei Moslems die staatl. Regelungen sicher vor. Irgend eine Stelle im Koran wird es schon geben, die so ausgelegt werden kann, daß man bei andersgläubigen Gesellschaften abschöpfen soll, was man nach dortigem Gesetz kann.

Also in meiner ehem. Firma hat sich kein mohammed. Arbeiter gemeldet, daß er die gesetzl. kirchlichen Feiertage nicht frei und bezahlt haben möchte. Auch hat jeder das übliche Weihnachtsgeld angenommen.

Ich kenne keinen Ausgleich. In wie weit das in Bezug auf Einstellung oder Entlassung folgenschwer ist, hängt vom Einzelfall und der Art der Entlohnung ab.

Gruß Dieter


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