Die "Volksabstimmung" zu S21 im Wandel der Zeit ;)
Hallo Bernd Borchert,
Warum die Volksabstimmung zu S21 nicht bindend ist und im Grunde verfassungswidrig war
sollte man nicht den Volksentscheid akzeptieren? Endlich gab es mal eine
Volksabstimmung, jetzt sollte man sie auch hinnehmen.
Folgendes zur 2011, von der damaligen Landesregierung, anberaumten sog. Volksabstimmung über den Ausstieg des Landes aus S21.
a) Es wurde oft genug geschrieben. Es wurde nicht über S21 angestimmt, es wurde gefragt, ob das Land seinen, aktuell immer noch auf 900 Mio. gedeckelten, Finanzierungsanteil kündigen soll. Die naheliegende Haltung der Bürger war, lieber für 900 Mio etwas Neues als 900 Mio. für garnix (das war die, von allen Parteien unwidersprochene(!), Drohung von Grube & Co.). Eine, für Schwaben, genetisch bedingte Haltung.
Um den Vertrag kündigen zu können, hätte man die Nichtigkeit des Vertragsgegenstands feststellen müssen. Das war natürlich auch Teil der Angst-Kampagne der Befürworter. Dazu war Konsens-Kretschmann schon im Vorfeld nicht bereit.
b) In der offiziellen Landesbroschüre zur Volksabstimmung wurde den Bürgern bereits damals als falsch bekannte Angaben unter die Nase gerieben (die Ultima Ratio waren die Ausstiegskosten). Die besser wissenden GRÜNEN haben dies geduldet, um den Koalitionspartner nicht zu verärgern. Haltung: Toll, dass wir an der Regierung sind und jetzt das Volk abstimmen lassen.
c) Die, insbesondere von der CDU, im Wahlkampf genutzten öffentlichen Mittel diverser Amtsinhaber (OBs, Landräte, etc.) haben das Wahlergebnis erheblich verzerrt. Mindestens in Bayern hätte dies, im Falle einer Volksabstimmung, gg. die Landesverfassung verstoßen. Das eklatanteste Beispiel war der Brief den Stuttgarts OB Schuster an alle Haushalte verschickt hat. Aufmacher war eine Abbildung, die eine ebenerdige Verbindung vom Bahnhof zum Schloss Rosenstein, am Ende des Parks am Neckar, zeigt. Die Abbildung ist nachweislich falsch. Das hat sogar Ober-Stadtplaner Uwe Stuckenbrock bestätigt. Eine solche Sichtverbindung wird niemals-nicht realisiert werden.
Detailliert und amüsant hier dargestellt, „Schöne neue Stadt?“ Suggestion und Wirklichkeit, Vortrag von Siegfried Busch
Eine Klage gg. die Volksabstimmung wurde vom Landesverfassungsgerichtshof auch deshalb nicht angenommen, da in BaWü (Stand 2011, inzwischen geändert) gg. Verfassungsbrüche nur eine Organklage möglich war. D.h. es durften nur staatliche Organe wie Landtag oder Regierung klagen. Im Taumel der damaligen Begeisterung war die Presse auch nicht die Bohne daran interessiert, über diese, in ihrem Umfang wahlentscheidenden, Fälle zu berichten.
d) In der direkten Demokratie des Nachbarlandes Schweiz werden Volksabstimmungen erneut durchgeführt, wenn die Faktenlage sich deutlich ändert. Die Punkte waren der Öffentlichkeit spätestens(!) zum Zeitpunkt der 50%-igen Kostenerhöhung im März 2013 bekannt.
Sind Klagen gegen S21 bzw. die Verantwortlichen möglich bzw. machen Sinn?
Und tatsächlich anzeigen bzw. vor Gericht klagen. Oder wäre das
Denuntiation?
Im Falle Merkel & Pofalla wurde das ja gemacht und die Möglichkeit auf Erfolg ist mindestens noch nicht gänzlich gescheitert. Siehe, Strafvereitelung durch Berliner Staatsanwälte?
Die manipulierten Planungen betreffend schrieb ich ja, dass PFA 1.3. diese Möglichkeit noch bietet. Die Bahn hat, trotz Staatsräson, im Verfahren letztes Jahr kalte Füße bekommen und anschließend die Pläne komplett zurückgezogen. Das neue Verfahren zögert man jetzt so weit wie möglich hinaus.
Die verrottete Infrastruktur in Stuttgart, unabhängig von S21
Ich war gerade am Bahnhof S. Der ICE war pünktlich, aber die S Bahn
vorher nicht, wie DT es beschreibt.
Die DB hat die Infrastruktur im gesamten Bahnknoten Stuttgart seit dem Grundsatzentscheid über S21, vor mehr als 30 Jahren, verrotten lassen. Das trifft nun, trotz inzwischen realisierter Ausbesserungen, jeden Tag die S-Bahn. Als dies offenbar wurde haben wir die Seite s-bahn-chaos.de aus der Taufe gehoben. Dort informieren wir über aktuelle Verspätungen, sammeln und analysieren Störungen und bloggen über Ursachen der zyklisch auftretenden Stellwerksstörungen, Signalstörungen – auf immer wieder den selben Streckenabschnitten, Weichenstörungen und auch über die, für 500 Mio. neu angeschafften, störanfälligen S-Bahnen.
Ist es Heute noch sinnvoll S21 ab zu brechen?
Aktuell ist es, bei konsequenter Handhabung der Alternativen, immer noch früh genug und kostengünstiger, S21 abzubrechen und den Kopfbahnhof zu sanieren und einige, sehr überschaubare Maßnahmen, zur künftigen Kapazitätssteigerung durchzuführen. Dazu vorgeschlagene Maßnahmen (diese sind unabhängig von der publizierten Alternative K21) wurden von höchster technischer Stelle innerhalb der DB als gut befunden und beim internationalen Eisenbahnverband UIC veröffentlicht (Seite beim UIC ist nicht mehr auffindbar, wurde wohl aus dem Netz genommen...).
Hier ab S.13 kompakt zusammengefasst, Sascha Behnsen – Teil 3: Modularer Umbau des Knotens Stuttgart
Falls es Dich juckt, wir freuen uns über neue Themen auf www.wikireal.org. Mit unserer Erfahrung kann man damit einiges auf die Beine stellen.
Beste Grüße
mabraton