Nun wird sie endlich Wirklichkeit – die Diktatur. :-(
bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 01.06.2016, 14:34
Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis wegen Äußerungen in sozialen Netzwerken
Auch Äußerungen in sozialen Netzwerken können den Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis begründen.
Das Landratsamt widerrief mit Bescheid vom 1. Oktober 2015 die dem Antragsteller erteilten Erlaubnisse zum Erwerb und Besitz von Waffen (9 Waffenbesitzkarten mit insgesamt 63 Waffen sowie Wechselsystemen) sowie eine dem Antragsteller erteilte Waffenhandelserlaubnis und traf dazugehörige Nebenentscheidungen. Mit weiterem Bescheid gleichen Datums widerrief das Landratsamt eine dem Antragsteller erteilte sprengstoffrechtliche Erlaubnis.
Der Gesamtwert seiner Waffen (ohne Zubehör) wird auf ca. 50.000 € geschätzt.
Diese darf er jetzt nicht mehr besitzen.
Quelle: https://legalwaffenbesitzer.wordpress.com/2016/05/21/wbk-weg-wegen-facebook-posts/
Was war geschehen?
Die Kriminalpolizeiinspektion Schweinfurt übersandte dem Landratsamt Bad Kissingen mit Schreiben vom 29. August 2015 einen polizeilichen Vorgang einschließlich eines Auszugs des vom Antragsteller gepflegten Facebook-Profils. Daraus sind (auszugsweise) Äußerungen des Antragstellers zu Medienbeiträgen sowie Bildern unter anderem wie folgt zu ersehen:
Zu „Passant geschlagen und getreten – Tatverdächtiger festgenommen“ äußerte der Antragsteller: „Kopftreten. Wegen einer Sonnenbrille. Beliebt bei Irakern und anderen Arschlöchern. Bewaffnet Euch.“
Die Meldung „Junge Frau entkommt sexuellem Übergriff in Jena – Jenaer Nachrichten“ kommentierte der Antragsteller mit: „Passt auf Eure Frauen und Töchter auf. Aber vor allem – bewaffnet Euch!“
Zur Nachricht „Brandbrief: Marxlohs Einwohner fühlen sich ausgeliefert – Einwohner haben in einem Brandbrief die Verharmlosung der Zustände in Duisburg-Marxloh angeprangert. Die meisten von ihnen seien bereits auf offener Straße bestohlen, von Kindern angespuckt, von Frauen beschimpft und von Männern …“ schrieb der Antragsteller: „Morgen auch bei Dir. Bereite Dich schon mal darauf vor. Und bewaffne Dich.“
Einen „Kommentar zur Flüchtlingspolitik: Neuankömmlinge sind ein Geschenk des Himmels“ erwidert der Antragsteller mit: „Lasst sie kommen, kein Problem. Es darf nur kein Steuerzahlergeld mehr an sie fließen. Und die Steuerzahler müssen bewaffnet werden. Dann wird alles gut.“
Der Besitzer der Waffenbesitzkarte wehrte sich gegen den Entzug hatte jedoch keinen Erfolg. Und so wurde der Rechtsakt begründet.
Der Antragsteller hat mehrfach auf seinem Facebook-Profil dazu aufgefordert, sich zu bewaffnen. Der Zusammenhang, in den diese „Aufrufe“ gestellt sind, lässt die Schlussfolgerung zu, dass der Antragsteller eine Verteidigung mit der (Schuss -)Waffe ohne Ansehung der konkreten Situation befürwortet. Denn er nahm mehrfach Medienberichte über Straftaten zum Anlass, allgemein zur Bewaffnung aufzufordern. Hinzu kommt die auf die Zuwanderung von Flüchtlingen bezogene Äußerung des Antragstellers.
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Mit seinem nunmehr zu würdigenden Verhalten hat der Antragsteller (neue) Tatsachen geschaffen, die nach aller Lebenserfahrung ein plausibles Risiko dafür begründen, dass er künftig eine Verhaltensweise im Sinn des § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a WaffG an den Tag legen wird.
Der Vorgang ist interessant und bedenklich zugleich.
Über die Kommentare kann man streiten, aber der Schreiber hat immer nur davon gesprochen, sich zu bewaffnen und nicht Menschen zu töten.
Die Aufforderung sich zu bewaffnen, kann daher durchaus als Maßnahme zur Verteidigung gewertet werden. Man achte auf die schwammige Umschreibung der Verdachtsmomente!
Mir erschließt sich daher nicht, wie ein Gericht den Aufruf zum Selbstschutz als scheinbaren Angriff maßregelt bzw. modifiziert.
Das muß es allerdings auch nicht, weil die Hintergründe ganz anders gelagert sind.
Das System hat mehrfach bewiesen – z.B. nach Amokläufen, die keine waren sondern heimtückisch geplante Massaker – den Waffenbesitz einzuschränken.
Gleichzeitig wurde systematisch die Schlagkraft der Polizei heruntergefahren, während durch den Wegfall der Grenzen der Zuzug krimineller Elemente staatlich GEFÖRDERT wurde.
Da der Druck im Kessel durch die Migrantenströme und die zunehmende Kriminalität steigt, will das System die hiesige Bevölkerung wehrlos machen.
Alles folgt einem von langer Hand eingefädelten Plan.
Nur so ergibt das Geschehen auch Sinn, denn:
1. Zuerst werden fremde Länder in Kriege getrieben.
2. Danach entstehen notwendigerweise Flüchtlingsströme.
3. Diese Ströme werden jetzt gezielt gesteuert, denn normalerweise bleiben Flüchtende in der Nähe ihrer Heimat.
4. Nebenbei werden Sicherungsmaßnahmen im Zielland unterlassen und banalste Selbstverständlichkeiten als reaktionär „neu formuliert“.
5. Der zu erwartende Anstieg der Kriminalität wird schön geredet, verheimlicht und effiziente Gegenmaßnahmen werden verboten (siehe Entzug der WBK)
6. Das entstehende Chaos – welches sich jeder Mittelbegabte ausrechnen kann – ist gewollt.
FAZIT: Wir werden von Kriminellen regiert, die in fremdem Auftrag handeln!
![[[kotz]]](images/smilies/kotz.gif)
diesmal ohne Gruß,
nereus
©n0by![[image]](https://assets.zerohedge.com/s3fs-public/styles/square/public/2021-10/rome-fire.jpg?itok=98EmFf6V)
überhaupt anzusehen oder ob ich mich alleine durch das Benutzen dieser Site schon einer versteckten Ausländerfeindlichkeit schuldig mache, aber ansonsten sind sie ganz interessant.