Baurecht und Moscheen

Dieter, Montag, 30.05.2016, 11:39 vor 3549 Tagen 3213 Views

bearbeitet von Dieter, Montag, 30.05.2016, 11:47

Hallo,
die Hamburger Grünen fordern gerade, daß in jedem Stadtteil Hamburgs eine Moschee errichtet wird, da es nach deren Empfinden viel zu wenige davon gibt.

Nun eine Frage zum Baurecht:
Eine Moschee ist in ihrer Nutzung nicht mit einer Kirche vergleichbar, unterliegt derzeit aber zumindest hier in NRW den gleichen Bestimmungen.

Eine Moschee ist aber in seiner Hauptnutzung zusammen mit den Nebenräumen eine politische Bildungseinrichtung, insofern stellt sich die Frage nach dem Baurecht.
Sollte es da nicht eine Anpassung geben wie bei Gebäuden zu Veranstaltungszwecken, Tagungsstätten, Bildungseinrichtungen, Parkplätze, Brandschutz, Fluchtwege etc?

Gruß Dieter

Wach auf, du träumst

Ankawor, Montag, 30.05.2016, 12:18 vor 3549 Tagen @ Dieter 2645 Views

bearbeitet von Ankawor, Montag, 30.05.2016, 12:29

Hallo Dieter,

wenn schon auf viel höheren Ebenen Recht problemlos gebrochen werden kann, machst du dir mit deinen Überlegungen Illusionen.

Davon abgesehen muss das Recht auch durchgesetzt werden, und wenn der jeweilige Bauamtsleiter ein Grüner ist oder ein Mohammedaner, dann wird das nichts.

Bei den Grünen bin ich mir nicht sicher, aber in welchem Jahr statistisch wie viele Prozent der Bauamtsleiter Mohammedaner sein werden, lässt berechnen.

Also aufwachen, der Zug ist abgefahren.

Anderswo finden auch ganz simple Lösungen Anwendung

nereus @, Montag, 30.05.2016, 13:02 vor 3549 Tagen @ Ankawor 2439 Views

bearbeitet von unbekannt, Montag, 30.05.2016, 13:41

Hallo Ankawor!

Das Problem, von welchem mir ein guter Bekannter – aufgewachsen in Rumänien - berichtet hatte, kann auch auf recht unkonventionelle Weise angegangen werden.
Das ist natürlich auf GAR KEINEN FALL zur Nachahmung empfohlen [[nono]] – es handelt sich nur um die Wiedergabe einer Begebenheit in einem südeuropäischem Land.

Also, in einer großen Stadt plante man auch vor Jahren eine Moschee zu errichten, trotz der Gegenwehr der einheimischen Bevölkerung.
Es nützte nichts - der Plan schritt voran.

Da kam ein Bauer (oder vielleicht waren es auch mehrere) auf eine boshafte Idee.
Sie fuhren des Nachts auf das gerade vermessene Baugelände und vergruben doch auf dem Gelände tatsächlich Schweinehälften. Es sollen viele Dutzend gewesen sein.

Da Schweine und Islam nicht wirklich zusammengehen, mußte – so hat er mir zumindest berichtet - die Baumaßnahme abgebrochen werden.
Das Gelände war unrein und für die Errichtung des Gebetshauses nicht mehr geeignet.
Ob ein neuer Bauplatz gefunden wurde oder das Projekt unrealisiert blieb, konnte er mir nicht beantworten.

mfG
nereus

Praktisch ohne Chance

mh-ing @, Montag, 30.05.2016, 13:23 vor 3549 Tagen @ Dieter 2242 Views

bearbeitet von unbekannt, Montag, 30.05.2016, 13:32

Baurechtlich sind religiöse Versammlungsräume privilegiert und fallen nicht unter die Versammlungsstättenverordnung. Nur dann, wenn man sonstige Räume hat mit mehr als 100 Personen, fällt so ein Objekt darunter.

Baurechtlich sind Moscheen wie Kirchen gleichbehandelt und daher je nach Festlegung des Bebauungsplans kaum zu verhindern. Problem oder Ansatzpunkt können die Stellplätze sein, da hier der Nachweis nicht einfach ist. Aber selbst da kann die Behörde befreien/Abweichungen erteilen.
Nach meiner Erfahrung: Wenn die Kommune die Moschee nicht will, kann sie das meist irgendwie hinbekommen mit Auflagen, dass es an unkritischeren Plätzen gebaut wird oder gar nicht. Wenn aber die Kommune das unterstützt, kann man so ein Projekt selten wirklich verhindern. Nur als Nachbar hat man hier Einflussnahme, jedoch nur im Klageverfahren als Widerspruch (z.B. in Bayern).

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