Steht doch alles im Grundgesetz

Michael Krause @, Sonntag, 22.05.2016, 16:26 vor 3556 Tagen @ Dieter 1221 Views

wie Dt und ich hier schon oft festgestellt haben. Die Parteien wirken an der Willensbildung des Volkes mit, nicht mehr und nicht weniger. Leider laufen auch hier Verfassung und Wirklichkeit auseinander. "Volksparteien", die noch nicht einmal 500.000 Mitglieder haben und bei den Wahlen oft nur weniger als 20% der Wahlberechtigten hinter sich versammeln können, gerieren sich als die allein maßgeblichen Handelnden. Heute wieder der Kracher, Lammert äußerte sich dahingehend, er sei heilfroh, dass der Bundespräsident in Deutschland nicht vom Volk gewählt wird. Deutlicher kann man nicht zum Ausdruck bringen, was man vom Volk hält. Nämlich pure Verachtung.

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Das einzige Recht des Sklaven ist das Recht auf Arbeit und das darf man ihm nicht nehmen.

Parteiensystem

Falkenauge @, Sonntag, 22.05.2016, 17:23 vor 3556 Tagen @ Michael Krause 1283 Views

bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 22.05.2016, 18:14

Schon die Verankerung der Parteien im Grundgesetz war ein Fehler, der die Übernahme des Staates als Beute erst möglich gemacht hat.

Parteien vertreten weltanschauliche und konkret politische, wirtschaftliche oder kulturelle Teil-Interessen (pars = Teil), die sie durch möglichst viele Vertreter im Gesetzgebungsverfahren des Parlamentes und in der Regierung durchsetzen wollen. Es handelt sich um organisierte Gruppeninteressen, die primär nicht das Ganze, sondern Einseitigkeit und Egoismus eines Teiles im Auge haben. So prallen mit den Parteien verschiedene Gruppenegoismen im Kampf um die Macht über die Gesetzgebung aufeinander. Und wer durch die Wahl die Mehrheit der Stimmen im Parlament erhalten hat, kann dem Ganzen des Volkes Gesetze aufzwingen, die den Interessen eines Teiles, einer Gruppe, dienen, was zwangsläufig die Vernachlässigung und Unterdrückung der Interessen der Anderen bedeutet. Es ist von Anfang an absurd.

Der Wille der Partei zielt nicht auf das Gesamtwohl. Die von den Parteien gestellten Abgeordneten sind keine Volks-, sondern Parteivertreter, deren partikulare Interessen sie im Parlament wahrnehmen. 40% der Abgeordneten kommen schon über einen sicheren Listenplatz der Parteien in das Parlament. Sie stehen also schon vor der Wahl fest, werden gar nicht von den Bürgern, sondern praktisch von den Parteien bestimmt, in denen nur 2,4 % des Volkes organisiert sind.

Die Gesetzgebung liegt de facto nicht bei den Abgeordneten, sondern bei ihrer Partei. Gesetzgeber ist im Grunde nicht das Parlament, sondern die Mehrheits-Partei oder Koalitionsrunde, wo die Gesetzesvorhaben beschlossen werden. Das Parlament stellt nur noch formal das Forum dar, auf dem der Gesetzgebungsprozess als leeres Theaterstück für das Volk abläuft. Da zudem Parlamentsmehrheit und Regierung von derselben Partei gestellt werden, ist die Gewaltenteilung von Legislative und Exekutive praktisch aufgehoben. Auch die Spitzen der Judikative ist von Parteivertretern oder -Sympathisanten durchsetzt. Die Parteien sind grundsätzlich demokratiefeindlich.

Siehe genauer:
https://fassadenkratzer.wordpress.com/2015/11/18/das-verhaengnis-der-politischen-parteien/

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