Es ist ja noch kein Urteil, sondern nur eine einstweilige Verfügung...
...und die auch noch vom Landgericht Hamburg, das bekannt ist für seine manchmal etwas sehr obrigkeitshörigen Medienurteile, die dann eine Instanz drüber kassiert werden.
In Köln ist der gleiche Antrag auf einstweilige Verbreitungsunterlassung abgelehnt worden (allerdings nicht gegen Böhmermann sondern gegen Springer Chef Döpfner):
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-05/boehmermann-affaere-recep-tayyip-...
Nachdem im Fall Joffe/Die Anstalt ( http://www.heise.de/tp/news/Realsatiriker-Josef-Joffe-gibt-Zugabe-2412743.html ) sogar die Hamburger ebenfalls ihre Vernunft in Sachen Satire und Medienrecht wiedergefunden haben, rechne ich aber nicht mit einer Verurteilung Böhmermanns.
Wirklich albern war m.E. nur der mediale Umgang mit Merkels Zulassung der gerichtlichen Überprüfung von Erdogans persönlicher Klage wegen Beleidigung eines Staatsoberhaupts.
An Erdogans Stelle hätte ich wohl auch geklagt, wenn weder die NATO noch die Russen einem so recht grün sind, und die Beziehung zum größten Staat in Europa ebenfalls latent explosiv bleibt. Wenn man in der Lage als öffentlicher Satire-Sündenbock eingespannt wird, kann man schon die Nerven verlieren. Ob man selbst in Erdogans Lage Sinn für subtile Satire und primitive Pubertätswitzchen hätte - wer weiß?
Den türkischen Behörden scheinen die Nerven jedenfalls stabil blank zu liegen, man findet wöchentlich Beispiele dafür.
Mein Verdacht ist, dass zwischen der Türkei und Deutschland allerlei Finsteres in der politischen Tiefe köchelt, nicht zuletzt diese Sonderbarkeiten beim NSU-Prozess und die unsäglichen "Döner"-Morde dabei.
Wie viel von der Aufregung Irrsinn oder Täuschung und wie viel rationale Schadensbegrenzung ist, das ist schwierig zu erkennen. Die Böhmermann-Sache ist dabei m.E. nur ein Nebenkriegsschauplatz.