Der Bundestag will am Donnerstag beschließen, dass der Monat Verzug bei der Steuererklärung 25 Euro kosten soll.

Hannes, inmitten des Landes S-A d. BRD in der EU, Samstag, 07.05.2016, 22:38 vor 3568 Tagen 3606 Views

bearbeitet von unbekannt, Samstag, 07.05.2016, 23:08

Das lese ich gerade hier: http://www.mdr.de/nachrichten/ratgeber/steuermodernisierungsgesetz-strafe-bei-verspaete...

Bis dato ist es durchaus möglich, bis zu vier Jahre zu bummeln. Und es gab dann Zinsen vom - statt Strafe an das - Finanzamt!

Beispielsweise für meine EKStE 2011 (Dezember 2015 abgegeben) erhielt ich 16,5 % (0,5 % für 33 volle Monate) auf die Steuerrückzahlung.

Was nun? Gälte, falls das durchgehen sollte, für meinen konkreten Fall dann:

Strafe = 43 Monate x 25 Euro? Zahlbar 1.075 Euro minus Zinsen?

Da muss ich mich wohl jetzt leider an die Arbeit machen, noch dieses Jahr erledigen: 2012 bis 1015 <img src=" />

Ich nehme an, Hauptstoßrichtung dürfte sein, die automatisierten Verfahren zu pushen, wegen der besseren Kontroll-Effizienz vor allem, überall das gleiche Muster.

Grusz
H.

--
Eine Hand für den Mann und eine Hand für das Schiff.

Trotzdem ist man in Deutschland noch gut dran

helmut-1 @, Siebenbürgen, Sonntag, 08.05.2016, 08:22 vor 3568 Tagen @ Hannes 2779 Views

Zumindest als Steuerpflichtiger. Gegenbeispiel Rumänien.

Wenn Du da beim Fiskus Schulden hast, z.B. am 1.1.2016 die Summe von 10.000 €, dann kommst Du mit Gebühren, Verspätungszuschlägen und Zinsen auf ca. 100 % jährlich, das heißt Du hast am 31.12.2016 statt 10.000 € schließlich 20.000 € Schulden. Alles juristisch mehrfach attackiert und immer wieder vom Höchsten Gericht bestätigt.

Jetzt haben sie die neueste Masche erfunden, zumindest von den Kommunalbehörden. Jeder, der bei der Stadt- resp. Gemeindeverwaltung Schulden hat (z.B. Grundsteuer o.ä.) wird im Internet namentlich aufgelistet. Das heißt, man kann diese Seite im Net aufrufen und sieht, wer wieviel Schulden bei der Gemeinde hat. Erinnert mich irgendwie an den Pranger und den Schuldturm im Mittelalter.

Datenschutz? Was ist das eigentlich?

Dann gibts hier eine Eigenart, dass der KFZ-Steuerbereich an die Kommunen gekoppelt ist. Das heißt, die KFZ-Steuer ist Einnahme der Kommune. Diese wird allerdings dem Steuerpflichtigen als Gesamtpaket aufgebrummt, mit äußerst vorteilhaftem Regulament für die Kommune:

Z.B. Man hat ein Haus und einige Autos in einer Stadt. Für das Haus hat man noch nicht die Grundsteuer bezahlt, und für das Auto auch noch nicht die KFZ-.Steuer für das laufende Kalenderjahr. Jetzt hat das Auto einen Totalschaden und man will es abmelden, damit keine weiteren laufenden Kosten verursacht werden.

Geht nicht. Solange man nicht die Grundsteuer bezahlt hat, sowie die laufenden KFZ-Steuern für das jeweilige Kalenderjahr für alle Fahrzeuge, solange kann man dieses Auto nicht abmelden (oder verkaufen oder verschrotten). Rückerstattung für die zuviel bezahlten Monate, wenn das Fahrzeug im Mai 2016 abgemeldet wird, und es eine Überzahlung bis Dezember 2016 gibt, - Fehlanzeige. Sowas ist im Gesetz nicht vorgesehen.

Steuerstrafen

Efímera @, Sonntag, 08.05.2016, 09:51 vor 3568 Tagen @ helmut-1 2531 Views

bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 08.05.2016, 13:44

Steuerstrafen, Verkehrsstrafen sind in De lächerlich lax.

Wenn ich sehe, dass bei Geschwindigkeitsübertretungen so um die 25 - 50 € anfallen, kommen mir die Tränen. In ES gibt es unter 100 gar nichts, und Punkte, Falschparken 80 € plus Abschleppen. Es gibt allerdings bei Sofortzahlung Rabatt.

Steuererklärungen, MWSt, EKSt, Vermögensteuer oder die sog. Declaraciones Informativos oder Resumenes anuales über Vermögensgüter oder Zahlungsverkehr höher als 3000 oder Barzahlungen nur einen Tag zu spät, gehen schon in die Hunderte, Zahlungsverzug mindestens 20 % Aufschlag.
Wer nicht zahlen kann, kann allerdings Stundung beantragen, das ist dann straffrei, und die EKSt und die Vermögensteuer können in 2 Raten 60 % - später 40 %, entrichtet werden.

Das mit der Grund- und KFZ-Steuer ist ja wohl logisch. Ich kann ja nicht was verkaufen, für das die Abgaben nicht entrichtet sind. Das gab es zu meiner deutschen Zeit dort auch, hiess Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Verkehrsstrafen Sp/P

Dieter, Sonntag, 08.05.2016, 10:20 vor 3568 Tagen @ Efímera 2361 Views

bearbeitet von Dieter, Sonntag, 08.05.2016, 13:12

Hallo Efimera,
in einem hast Du auch nach meiner Beobachtung Recht, die Strafen in Frankreich/ Spanien oder auch Portugal sind für Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten deutlich höher als in Deutschland. Andererseits wird aber nach meiner Beobachtung deutlich weniger kontrolliert (Sp/P), oder auch des öfteren ein Auge zugedrückt.

Da ich mich beim Fahren permanent Ordnungswidrigkeiten aussetze, kann ich beurteilen, in welchem Land ich bei 10.000 km Fahrleistung am meisten löhne, nämlich in Deutschland. (habe übrigens 0 Punkte, zahle aber öfters)
Nur als Beispiel: Da fahre ich auf einer span. Autobahn mit Hänger gemütlich 120/130km/Std. und werde dabei von einem Wagen der Straßenpolizei überholt - keine Reaktion. In Deutschland wäre das anders. Anderes Beispiel: Ladungssicherheit: Was in Deutschland zu hohen Strafen und Stilllegung des Fahrzeuges führt, interessiert ab Frankreich und südlicher niemanden mehr.

Alles nur als Ergänzung: Die Höhe der Strafe ist alleine nicht aussagekräftig, es kommt auch auf die Wahrscheinlichkeit an, zahlen zu müssen.

Allerdings das mit den 25 Euro/Monat bei verspäteter Abgabe würde mich schon stören. Zur Zeit warte ich gerade auf den 2013er Bescheid, wurde für 2014 angemahnt, eine Abgabe macht aber erst Sinn, wenn die 2013 ESt-Erklärung mal bearbeitet wurde (habe meine Belege noch nicht zurück, obwohl schon Ende letzten Jahres abgegeben).

Gruß Dieter

Null Punkte

Efímera @, Sonntag, 08.05.2016, 13:38 vor 3568 Tagen @ Dieter 2156 Views

bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 08.05.2016, 13:48

Que triste Dieter,

wenn Du in ES NULL Punkte hast, ist der Permiso erst mal weg.

N.B. Wann ist schon mal ein Municipal auf der Autopista? Die scharfen Jungs sind die von Trafico.

Die Erfahrung habe ich auch gemacht

helmut-1 @, Siebenbürgen, Sonntag, 08.05.2016, 17:27 vor 3567 Tagen @ Efímera 1852 Views

bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 08.05.2016, 17:43

Diese Kerle auf den Motorrädern sind schon gefährlich und auch hartnäckig. Mit denen kann man nicht verhandeln.

Allerdings sind sie auch nur beschränkt ausgebildet. Ich war mal mit einem Ford Transit (darf nur 1800 kg ziehen) und einem Wohnwagen mit Tandemachse (2500 kg) dort unterwegs. Sah ja lustig aus, das Gespann, schon wegen der Verhältnismäßigkeit. Der Bus ca. 5 m lang , und der Wohnwagen mit Deichsel ca. 12 m. Die Kerle haben mich bestraft, weil ich nicht irgendein bestimmtes Schild hinten am Wohnwagen hatte, das man dann anbringen muss, wenn man über 12m (?)Gesamtlänge hat.

Auf die Idee, mal in den Zulassungsschein hineinzuschauen, wie viel ich mit dem Ford überhaupt ziehen darf, sind sie nicht gekommen. Oder wollten sie vielleicht nicht, weil ich doch einige Brocken spanisch gesprochen habe.

Bestätigt irgendwie das, was Dieter gesagt hat. In Deutschland hätten die Uniformierten da ein Drama draus gemacht, - in Spanien gings mit einer geringen Strafe ab. Kann man natürlich auch so interpretieren, dass die Kerle dort nur ihre eigenen Gesetze kennen, aber die Zulassungsbestimmungen im Herkunftsland sind ihnen fremd.

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