Steuerliche Aspekte bei Optionsgeschäften, neue Ansicht Bundesfinanzhof...

ottoasta @, Freitag, 22.04.2016, 18:15 vor 3582 Tagen 1889 Views

Bundesfinanzhof widerspricht Finanzverwaltung: Verluste aus dem Verfall von Optionen
sind zu berücksichtigen

Der Bundesfinanzhof hat – entgegen der Ansicht des Bundesfinanzministeriums – entschieden,
dass Verluste aus dem Verfall von Optionen mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen
verrechnet und somit steuerlich genutzt werden können.

Sachverhalt
In den Streitfällen hatten Privatanleger jeweils Aktien- und Indexoptionen erworben. Der Kurs
der Wertpapiere und Aktienindizes entwickelte sich jedoch nicht wie erwartet. Schließlich
wurden die Optionen nach dem Ende der Laufzeit als wertlos aus den Wertpapierdepots der
Anleger ausgebucht. Den Wertverlust machten die Steuerpflichtigen bei ihren Einkünften aus
Kapitalvermögen steuerlich geltend – und zwar zu Recht, wie der Bundesfinanzhof befand.
Dabei ist es unerheblich, ob der Anleger aufgrund der Option auch den zugrunde liegenden
Basiswert erwirbt oder ob er einen sich aus dem Optionsgeschäft ergebenen Unterschiedsbetrag
in bar ausgleicht. Der Bundesfinanzhof betrachtet die Anschaffung der Option und
den Ausgang des Optionsgeschäfts als Einheit.
Beachten Sie | Die aktuellen Entscheidungen des Bundesfinanzhofs sind auch deshalb von
besonderer Bedeutung, da sie zur heute geltenden Rechtslage, d. h. nach Einführung der
Abgeltungsteuer, ergangen sind.

Quelle | BFH-Urteile vom 12.01.2016, Az. IX R 48/14; Az. IX R 49/14; Az. IX R 50/14

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Solange es Schlachthäuser gibt, wird es Schlachtfelder geben.
Tolstoi

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