Und bleibt selbstverständlich (wie auch SPD-Hartmann) Bundestagsabgeordneter.
"Beck stellte seine Fraktionsämter danach zur Verfügung, nicht aber sein Bundestagsmandat."
So viel Toleranz des Arbeitgebers erfährt nicht jeder "gewöhnliche" Arbeitnehmer, außerhalb der Elfenbeintürmchen der Macht.
Auch nicht bei "weichen" Drogen:
http://www.welt.de/wirtschaft/article108321145/Am-Wochenende-gekifft-Arbeitsplatz-verlo...
Es müssen natürlich auch Sicherheitsbelange des Arbeitgebers berücksichtigt werden.
"Parallel entschied das Arbeitsgericht jedoch, dass Denny W. von der BVG nicht weiter beschäftigt werden müsse, weil natürlich auch die Sicherheitsbelange des Verkehrsunternehmens berücksichtigt werden müssten."
Dies gilt natürlich nicht für die Belange eines deutschen Bundestages.![[[freude]]](images/smilies/freude.gif)
Da V. Beck das Crystal Meth ja auch nicht direkt während einer BT-Sitzung konsumiert hat, ist dieser Drogenkonsum ja schließlich auch seine Privatsache.
"Allerdings verwies er auch darauf, dass der Vorfall seine Privatsphäre beträfe."
Das dachte der kiffende Normalbürger übrigens auch:
""Das ist ein Unding, dass ich deswegen bei der BVG raus geflogen bin, ich habe ja nicht am Arbeitsplatz gekifft", sagte der 25-Jährige unmittelbar vor dem Prozess. "Und was ich am Wochenende mache, ist doch wohl meine Privatsache."
Schönen Gruß!