Hallo Elli,
Zunächst nochmal der Chart, damit jeder weiß, wovon wir reden:
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Nun ja, die Wellen sind definitiv vorhanden, deshalb sieht man sie ja im
Chart. Aber sie sind nicht durch Marktgeschehen entstanden, deshalb konnte
man sie nicht effektiv handeln (es gab ja auch damals keinen Börsenhandel
im Gold). Die Regierung hat diese Wellen gemacht, durch immer wieder
Neu-Festsetzung des Preises. Dabei kann man natürlich nicht von
Massenpsychologie sprechen, aber trotzdem sind auch Regierungen einem Markt
unterworfen. Diese Neufestsetzungen geschahen ja nicht ohne Grund, einfach
so. Sondern, weil irgendetwas (der Markt?) es erfordert hat. Und deshalb
sind auch diese Preisänderungen Bestandteil der Preishistorie.
So ganz überzeugt hat mich deine Erklärung nicht. Elliottwellen ohne Massenpsychologie, das war für mich bis jetzt unvorstellbar.
Zumal du mit dieser unbedingten Notwendigkeit selber öfters argumentiert hast. Z.B. hier:
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=313924
Andererseits bin ich auch davon überzeugt, dass im ganz großen Bild sogar auch solche Aktionen, wie die Goldpreisbindung über 150 Jahre, sich in den Wellen widerspiegeln. Mir war nur der von dir gezeigte Chart, vor allen Dingen was die Welle lila (2) angeht, nicht ganz geheuer.
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Wenn also selbst diese Jahrzehnte Wellen-bildend waren, dann ist aber dein Argument, dass bezüglich einer eventuellen, permanenten Goldpreisdrückung in den 90igern, die Elliottwellen nichts aussagen, nicht mehr stichhaltig, da anscheinend die Wellen jede Aktion am Markt, egal mit welchen Absichten oder kriminellen Hintergedanken eben ganz neutral auf sich einwirken lassen. Wie sollte es auch anders sein.
Ich fand dann heute noch bei Wikipedia einen sehr ausführlichen und sehr interessanten Artikel zum Goldpreis, mit unglaublich vielen Informationen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Goldpreis
Da gibt es einen Chart der inflationsbereinigten Goldpreisentwicklung von sage und schreibe 1344 bis 1999 in US-Dollar pro Feinunze.
Da sieht man dann auch wie klein in diesem großen zeitlichen Rahmen der Abschnitt der Goldpreisbindung ist. Inflationsbereinigt aber keineswegs waagerecht.
Bleibt für mich die Frage, kann man so etwas zählen und wie sinnvoll ist das, auch wegen der Inflationsbereinigung?
LG
siggi