Zweifelhafte Forderungen bei Internet-Tauschbörsen

helmut-1 @, Siebenbürgen, Donnerstag, 14.04.2016, 06:48 vor 3592 Tagen 5041 Views

bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 14.04.2016, 11:53

Sie probieren es halt immer wieder, manche Rechtsverdreher. Und zwischendurch - sehr wahrscheinlich - mit Erfolg. Einer meiner guten Freunde hat auch sowas bekommen, aufgrund der Tätigkeit seines Sohnes im Net.

Da ich nicht einsehe, dass hier wieder unnötig Geld für Rechtsanwälte bezahlt wird, hab ich mich als Freundschaftsdienst hingesetzt und Jurist gespielt. Bis jetzt ist nichts zurückgekommen.

Kann leider nicht das Anschreiben der RA-Kanzlei abdrucken, da ich da keine Namen heraus schwärzen kann. Es wurde mir nämlich über Fotos zugeschickt, da diese Familie keinen Scanner hat. Aber die Art der Forderung geht ja aus meinem Antwortschreiben hervor, - lediglich nicht der "halbamtliche" Stil des Schreibens.

Rechtsanwälte
xxx
München


Ihr Az.:xxx, Ihr Schreiben vom 22.3.2016

Constantin Film Verleih GmbH ./. xxx

Betr.: Illegales Tauschbörsenangebot über einen Internetanschluß


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie davon in Kenntnis setzen, dass ich namens und im Auftrage von Herrn xxx dieses Schreiben an Sie adressiere. Bevollmächtigung kann Ihnen gerne auf Anforderung direkt von Herrn xxx zugesandt werden, - genauso kann Ihnen dieses per Mail versandte Schreiben mit der Unterschrift von Herrn xxx versehen, von Deutschland aus zugesandt werden.

Zum Sachverhalt:
Sie unterstellen Herrn xxx resp. dem Personenkreis, der Zugang zu dem von Ihnen genannten Internetanschluß hat, eine strafbare Handlung in Form einer Urheberrechtsverletzung. Diesem Vorwurf wird uneingeschränkt widersprochen.

Zu Ihren Argumenten:
Wie Sie richtig unter Pkt 2) Ihres Schreibens feststellen, ist das Angebot eines urheberrechtlich geschützten Werkes zum Download nach § 19a UrhG rechtswidrig. Genauso ist die Vervielfältigung rechtswidrig, wie Sie unter § 16 angeführt haben. Allerdings wird unter Abs. 2 des § 16 klar definiert, was unter Vervielfältigung verstanden wird (Übertragung des Werkes auf Vorrichtungen zur wiederholbaren Wiedergabe von Bild- oder Tonfolgen <Bild- oder Tonträger>).

Das würde voraussetzen, dass z.B. Filme auf einem Datenträger gespeichert werden, mit dem eine wiederholbare Wiedergabe möglich ist, resp. damit Wiedergaben erfolgt sind.

Dieser Tatbestand trifft hier nicht zu.

Sie haben lediglich den Umstand, dass die Tauschbörse „bittorent” angeklickt wurde, als Voraussetzung für Ihre Argumentation und Forderung verwendet und dabei unterstellt, dass Vervielfältigungen vorgenommen wurden.

Ich habe mich mit dem Mitglied der Familie, das öfters über diesen Internetanschluß im Netz „surft”, ausführlich unterhalten und den Vorgang von meinem PC aus selbst nachvollzogen.
Dabei ist erkennbar, welche Dienste und auch welche Filme angeboten werden, und wie man diese Filme herunterladen kann.

Es ist bei dieser Seite „bittorent” sowie bei anderen gleichgearteten Seiten nicht erkennbar, dass

- es sich um die Möglichkeit eines Download handelt, das Kosten nach sich zieht
- es sich um ein illegales Vorgehen nach dem Urheberrechtsgesetz handelt, sollte man Filme herunterladen

Dazu gibt es keinen einzigen Warnhinweis auf rechtliche Aspekte, auch das Feld „Advertisment“ ist leer.

Nach Ihrer Argumentation wäre bereits meine hier genannte Überprüfung strafbar, weil ich genauso diese Seite „bittorent“ und auch andere gleichgeartete Seiten zur Kontrolle angeklickt habe. Es dürfte wohl klar sein, dass eine derartige Rechtsauslegung unsinnig ist.

Die daraus folgende Konsequent hinsichtlich Ihres Schreibens:

1) Sämtliche Forderungen, die Sie in dem o.g. Schreiben erhoben haben, sind damit gegenstandslos.
2) Genauso ist es unnötig, eine Unterlassungserklärung gemäß Ihrem Punkt 3a) hinsichtlich weiterer Rechtsverletzungen abzugeben, da keine Rechtsverletzung begangen wurde. Die Benützer des Internetanschlusses von Herrn xxx sind sich über die Rechtssituation einer illegalen Vervielfältigung im Klaren und würden derlei Aktionen auch nicht durchführen, da sie dadurch gegen geltendes Recht verstoßen würden.
3) Da keine illegale Vervielfältigung stattgefunden hat, ist auch der Filmgesellschaft kein Schaden entstanden. Deshalb sind auch sämtliche Schadenersatzansprüche nach Punkt 3b) dieser Gesellschaft abzulehnen.
4) In der Rechtsfolge sind dadurch auch die unter Ihrem Punkt 3c) genannten Rechtsverfolgungskosten abzulehnen, da kein Rechtsvergehen vorliegt, das eine Rechtsverfolgung bedingt.
5) Ihr Mandant, die Filmgesellschaft, wäre besser beraten, auf juristischem Wege zu erreichen, dass diese Tauschbörsen, sofern sie die Möglichkeit eines illegalen Handelns anbieten, eben diese gesetzwidrige Tätigkeit (sollte diese von Ihnen verwendete Bezeichnung dafür zutreffen) nicht im Internet anbieten dürfen.


Abschließende Bemerkung zu diesem Vorgang:

Es ist nichts Neues, dass sich z.B. viele Jugendliche im Internet über alle möglichen Vorgänge informieren und auch alle möglichen Angebote nutzen. Interessant ist lediglich, dabei festzustellen, wem derartige Schreiben wie das aus Ihrem Büro zwecks sog. Schadenersatzforderungen dann zugehen. Es ist in der heutigen Zeit überhaupt kein Problem, sich trotz Datenschutzes die Adressen z.B. von Spätaussiedlern aus Osteuropa zu besorgen.

Während andere Familien „links und rechts“ aus dem Umfeld und dem Bekanntenkreis der Familie xxx, die klaren BRD-Ursprung haben, unbehelligt bleiben, so bekommt diese Familie, die vor nicht allzu langer Zeit aus Siebenbürgen ausgewandert ist, die Rechtssituationen sowie die Möglichkeiten eines Rechtsanspruches nicht im Detail kennt und sich auch rhetorisch nicht im Juristen-Deutsch zurechtfindet, ein derartiges Schreiben, das naturgemäß Ängste hervorruft. Genau das aber wird bezweckt.

Immer wieder wird von Konsumentenberatungen davor gewarnt, welche dubiosen Geschäfte mit zweifelhaften Rechtsanwaltsforderungen gemacht werden. Ich möchte Ihrem Büro hier keine gesetzeswidrige Tätigkeit unterstellen, aber mehrere Punkte in Ihrem Schreiben machen nachdenklich:

- Eine erhöhte Summe für Unterlassung und Schadensersatz, die in dieser Form kaum Aussicht auf Erfolg bei einem Verfahren hätte (1.700 €)
- Die danach reduzierte Summe einschl. Ihrer RA-Gebühren, die noch knapp unter der psychologisch „magischen“ Grenze von 1.000 € liegt, sofern man „schnell zahlt“.
- Die kurze Frist (1 Woche) zur Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung, die in der Rechtslogik manifestiert, dass eine vorherige Verletzung des Rechts stattgefunden hat, die man dadurch zwangsläufig dokumentiert.
- Die zweiwöchige Zahlungsfrist (unter Berücksichtigung des Postweges) zur Abwendung von in Aussicht gestellten weitaus höheren Kosten (Pkt. 4 Ihres Schreibens)
- Anhänge wie z.B. Gerichtsbeschlüsse, etc. die von der von mir genannten Personengruppe nur schwer zu verstehen sind und mit dem erhobenen Vorwurf nicht in unmittelbarem Zusammenhang stehen.
- Ihr Schreiben enthält keinerlei Fristsetzung zwecks eines Widerspruchs oder einer Möglichkeit der Klarstellung des Sachverhalts von Seiten des Beschuldigten

Derartige Vorgehensweisen haben bei Leuten, die sich über ihre rechtlichen Möglichkeiten nicht im Klaren sind, oftmals Erfolg. Viele neigen dazu, im Zweifelsfalle lieber etwas für sie Unverständliches zu bezahlen, bevor sie Schwierigkeiten ungeahnten Ausmaßes bekommen könnten. Ich unterstelle nicht, dass Ihre Vorgehensweise diesem Ziele dient, aber es scheint zumindestens so.

Noch möchte ich die Möglichkeit eines Irrtums im Raum stehen lassen. Ich bitte Sie deshalb, den Vorgang mit Ihrem Mandanten nochmals genau zu prüfen und Herrn xxx das Ergebnis in kurzer Form mitzuteilen. Andernfalls würde ich hier eine Methode erkennen und im Interesse des Wohles der Siebenbürgischen Volksgruppe diesen Vorgang der Leitung dieser Organisation resp. deren Juristen zukommen lassen, um den Vorgang genau zu prüfen, deren Mitglieder darauf hinzuweisen und ggf. Strafanzeige zu erstatten, sollte eine strafbare Handlung vorliegen.

Es dürfte wohl selbstredend sein, dass in letzterem Fall die Angehörigen dieser Volksgruppe über deren Medien (z.B. „Siebenbürger Zeitung“, „Siebenbürgen online“, etc.) informiert werden. Genauso müßte sich das Landgericht Köln damit befassen, inwieweit der Beschluß vom 3.3.2016 (228 O71/16) sowie ähnliche Beschlüsse dieser Art gesetzeskonform sind, sollten diese zu Rechtsverstößen verwendet werden.

Mit freundlichen Grüßen


Lang lang ist's her: Freiherr von Gravenreuth (mT)

DT @, Donnerstag, 14.04.2016, 07:24 vor 3592 Tagen @ helmut-1 3662 Views

Von dem hab ich in den 80er Jahren auch ein Abmahnschreiben bekommen. Das könnte ich mir heute einrahmen... und er hat sich selber gerichtet - Tausende haben damals im Netz gejubelt. Wenn die ganzen anderer Verräter und Verbrecher nur auch diesen Mumm hätten. Nach seinem Selbstmord dachte ich, daß es noch so etwas wie eine höhere Gerechtigkeit gäbe....

https://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCnter_Freiherr_von_Gravenreuth

Über 2500 Kommentare bei heise-online, a la "Na endlich".

http://www.heise.de/forum/heise-online/News-Kommentare/Rechtsanwalt-von-Gravenreuth-ist...

Wenn das nur ein einziger der bekannten VerbrecherInnen endlich mal tun würde ... Bankster, Politiker ...

Weniger ist manchmal mehr + Link zu einer guten Anlaufstelle wg. rechtlicher Möglichkeiten (edit)

Ikonoklast @, Donnerstag, 14.04.2016, 07:31 vor 3592 Tagen @ helmut-1 3099 Views

bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 14.04.2016, 07:42

Hallo Helmut,

vorab, ich hätte mir an deiner Stelle die letzten Absätze verkniffen. Umso mehr (schriftliche) Aussagen Du triffst, desto angreifbarer machst Du dich, bzw. deinen "Mandanten".

Den wichtigsten Punkt habt ihr eingehalten - niemals - unter gar keinen Umständen eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Das kommt einem Schuldeingeständnis gleich, dann schaut's vor Gericht schlecht aus...

Ich bin in dieser Materie mittlerweile nicht mehr so tief drin (da raus aus dem jugendlichen Alter [[freude]] ), aber wie früher ist für Abmahnungen immer noch gulli.com eine gute Anlaufstelle. Im FAQ ist erklärt, was strafrechtlich möglich ist und wie man sich als Beschuldigter wehren kann.

(edit) P.S. ein Bekannter von mir (Banater Schwabe) hat aus seinem Bekanntenkreis in Rumänien von ähnlichen Fällen mit Jugendlichen und Abmahnungen berichtet. Anscheinend wird jetzt mehr das Ausland ins Visier genommen

--
Grüße

---

... and girls of course!

[image]

Volksverhetzung

Manuel H. @, Donnerstag, 14.04.2016, 08:04 vor 3592 Tagen @ Ikonoklast 3228 Views

bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 14.04.2016, 11:34

Volksverhetzung ist in der BRD ein Straftatbestand, der wegen der historischen Verantwortung sehr ernst genommen wird und streng strafrechtlich bestraft.
"alle Türken sind doof" = Volksverhetzung, strafbar
"alle Deutschen sollten sterben" = keine Volksverhetzung, straffrei

Sich nun unter den "Flüchtlingen" bestimmte Ethnien vorzunehmen, um deren Unwissenheit auszunutzen, kommt bei unseren Gutmenschen und in der Qualitätspresse gar nicht gut an.

Deswegen übernehmen Telefongesellschaften gerne vierstellige Summen, um nicht negativ ins Gerede zu kommen, die beispielsweise Somalier an Handyrechnungen auflaufen lassen, wie sollten "Flüchtlinge" auch ahnen, das ausgerechnet telefonieren hier keine umsonst Leistung ist, ist WLAN usw doch für "Flüchtlinge" auch umsonst.

Hallo Helmut,

vorab, ich hätte mir an deiner Stelle die letzten Absätze verkniffen.
Umso mehr (schriftliche) Aussagen Du triffst, desto angreifbarer machst Du
dich, bzw. deinen "Mandanten".

--
Deutschland das neue Troja?
http://www.trojaeinst.wordpress.com

Deine Antwort ist im falschen Thread. (oT)

Ikonoklast @, Donnerstag, 14.04.2016, 08:46 vor 3592 Tagen @ Manuel H. 2269 Views

- kein Text -

--
Grüße

---

... and girls of course!

[image]

Hab auch lang überlegt,

helmut-1 @, Siebenbürgen, Donnerstag, 14.04.2016, 09:05 vor 3592 Tagen @ Ikonoklast 2740 Views

bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 14.04.2016, 11:29

ob ich die letzten Absätze nicht weglassen soll. Aber ich war der Meinung (das ist natürlich nicht formaljuristisch gedacht), dass es nicht schaden kann, den Kerlen auch etwas auf die Zehen zu treten.

So mit dem Wink vom Zaunpfahl, - dass man das Ganze schon in versuchtes
"Über'n Tisch ziehen" einordnet.

Richtigstellung

Ikonoklast @, Donnerstag, 14.04.2016, 09:06 vor 3592 Tagen @ Ikonoklast 2726 Views

bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 14.04.2016, 11:16

(edit) P.S. ein Bekannter von mir (Banater Schwabe) hat aus seinem
Bekanntenkreis in Rumänien von ähnlichen Fällen mit Jugendlichen und
Abmahnungen berichtet. Anscheinend wird jetzt mehr das Ausland ins Visier
genommen

Ich habe noch einmal nachgefragt; die Jugendlichen hat es hier in Deutschland mit dem Abmahnschreiben erwischt. Sie sind mit ihren Familien in den letzten Jahren zwecks Jobs nach Deutschland gekommen.

--
Grüße

---

... and girls of course!

[image]

Nanana - such mal besser z. B. Rechtsanwalt Solmecke bei YouTube (edit)

azur @, Donnerstag, 14.04.2016, 11:30 vor 3592 Tagen @ helmut-1 2658 Views

bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 14.04.2016, 12:55

Hallo H.,

hierzu:

Da ich nicht einsehe, dass hier wieder unnötig Geld für Rechtsanwälte
bezahlt wird, hab ich mich als Freundschaftsdienst hingesetzt und Jurist
gespielt. Bis jetzt ist nichts zurückgekommen

Freunde hatten das wegen ihrer Kinder auch. Ist immer aufwendig und oft auch nach günstigem Agieren teuer. Wir hatten es ja auch schon mehrfach im Forum. Siehe vor allem modifizierte Unterlassungserklärung!!

Jurist spielen. Etwa so wie der "König der Hochstabler": https://de.wikipedia.org/wiki/Gert_Postel

Mit dem, Kollega und Kachelmann gibt es übrigens eine ganz interessante Böhmermannsendung: https://www.youtube.com/watch?v=s0VjJUjvGgM

Man kann nur hoffe, dass Du nicht auch versuchst andere Dinge zu machen, die Du nicht lerntest. Also etwa ein Gehirn öffnen oder Reparaturen an Dingen vornehmen, die ernsthaften Schaden erzeugen können.

Denn das kann so auf die Tour auch passieren.

Wenn Du Jurist spielen willst, dann verwende wenigstens nichts dergleichen nach außen. Denn sonst ist es ein Fall für den Strafrichter und die Rechtspflege reagiert sehr empfindlich darauf.

Auf jeden Fall solltest Du mit dem Namen der angeblich Geschädigten und der diese vertretenden Kanzlei googeln oder bei YouTube suchen (die wissen schon, wie man seine Pappenheimer findet). Darunter ist ein sehr guter Rechtsanwalt Solmecke: https://www.youtube.com/user/KanzleiWBS

Deine erahnbare Einschätzung, dass man davon kommt, wenn man nichts macht, wird überall widersprochen. Und ich hoffe, Dein Freund ist Dir dann nicht sauer, wenn es so richtig teuer und ärgerlich wird.

Mit reinem Gerechtigkeitssinn kannst Du nicht viel ausrichten. Kaum verwunderlich: Wenn überhaupt, dann ein Fachmann, der weiß, wie die Rechtslage ist (Vorsicht, die Entwicklungen auf diesem Gebiet sind rasant) und wie in etwa der Richter entscheiden wird.

Am Besten ist es oft jemanden zu nehmen, der das Gericht kennt (so man das nicht erfolgreich als unzuständig rügen kann). Manche wissen dann schon: Klienten Name beginnt mit... Das macht Richter... und der tickt so...

Na berichte uns von Deinen Erfolgen als Schauspielanwalt [[zwinker]]. Aber sei gewarnt. Wenn Du Deinem Kumpel wirklich gut helfen willst, brauchst Du eine Menge Ahnung. Und wenn ein Jurist auf einem Gebiet nicht "Zuhause ist", ist das selbst für so einen sehr aufwendig. Das kostest gern mal 100 - 150 Stunden Arbeit, wenn man nicht in diesem Rechtsgebiet fundierte Kenntnisse hat. Das ganze Nachlesen, korrespondieren nach allen Seiten usw. Man glaubt gar nicht, wie aufwendig es ist.

Hab letztes Jahr einer Freundin geholfen, der ein Betrüger etwas zusenden ließ und das abfing. Es war der Wahnsinn: Gegner, dessen Vertreter, Freundin - allein drei Korrespondenzstellen... Und es ging um schlappe 80 Euro.

Deine Ausführungen werden übrigens von Kanzleimitarbeitern in 1 - 2 min gelesen (wenn überhaupt - eher überflogen und verworfen - zumal wenn da so etwas da steht wie:

"Während andere Familien „links und rechts“ aus dem Umfeld und dem Bekanntenkreis der Familie xxx, die klaren BRD-Ursprung haben, unbehelligt bleiben, so bekommt diese Familie, die vor nicht allzu langer Zeit aus Siebenbürgen ausgewandert ist, die Rechtssituationen sowie die Möglichkeiten eines Rechtsanspruches nicht im Detail kennt und sich auch rhetorisch nicht im Juristen-Deutsch zurechtfindet, ein derartiges Schreiben, das naturgemäß Ängste hervorruft. Genau das aber wird bezweckt."

Was soll man denn dazu sagen? Denkst Du, das hat mit der Sache zu tun und kann irgendwen beeindrucken? Eher denken die: Achja, noch einer der denkt, er kann mit so was beeindrucken und vor allem: Ohne professionelle Verteidigung ist - da ziehen wir erst recht durch). Du musst nicht annehmen, dass man sich damit allzu viel Mühe machen wird (zumal bei fachfremden und oft auch sachfremden Erwägungen). Die kennen ihre Chancen und ziehen gern durch. Ihr Geld machen sie mit denen, die schnell einknicken und die nichts machen. Und oft auch, weil sie die entsprechende Materie und die Spruchkörper genau kennen.

Kurz und knackig muss es sein. Und nach Möglichkeit gut und richtig. Die anderen merken schon an wenigen Wortwendungen, ob sich da wer auskennt, oder nicht.

Die von dir monierte 1 Wochenfrist wird übrigens generell als ausreichend erachtet. Immer wenn es um Unterlassungserklärungen geht, steht ja angeblich die Gefahr im Raum, dass sich ein Rechtsverstoß bald wiederholen können. Also wird regelmäßig Gefahr im Verzug angenommen. Kann man monieren, bringt aber nicht.

Das hier ist schon fast zum Erheitern der Kollegen, die aber so etwas in Masse bekommen und kaum noch einen Gedanken daran verschwenden:

"- Anhänge wie z.B. Gerichtsbeschlüsse, etc. die von der von mir genannten Personengruppe nur schwer zu verstehen sind"

Ja, dafür gibt es ja Fachleute. Keiner kann sich beschweren, dass er da irgendetwas nicht verstehen könne. Nix verstahn können sich nur andere leisten (wobei die Abmahner ja nun massenhaft Neuzuwanderer abmahnen, die folgenloses Herunterladen aus ihren Heimatländern gewohnt sind).

"und mit dem erhobenen Vorwurf nicht in unmittelbarem Zusammenhang stehen."

Meinst Du. Aus welcher Kenntnis heraus?

"- Ihr Schreiben enthält keinerlei Fristsetzung zwecks eines Widerspruchs"

Wir sind hier nicht im Verwaltungsrecht!

"oder einer Möglichkeit der Klarstellung des Sachverhalts von Seiten des Beschuldigten"

Wir sind hier nicht im Verwaltungsrechtswege!

Im Übrigen hast Du doch für Deinen Betroffenen Stellung genommen.

Denkst Du, ein Geschädigter muss erst mit den Schädiger verhandeln oder ihn anhören?

Zu so etwas sagen Juristen gern abfällig "Besinnungsaufsatz": "Derartige Vorgehensweisen haben bei Leuten, die sich über ihre rechtlichen Möglichkeiten nicht im Klaren sind, oftmals Erfolg. Viele neigen dazu, im Zweifelsfalle lieber etwas für sie Unverständliches zu bezahlen, bevor sie Schwierigkeiten ungeahnten Ausmaßes bekommen könnten. Ich unterstelle nicht, dass Ihre Vorgehensweise diesem Ziele dient, aber es scheint zumindest so."

Vergiss nie: "Der allgemeine Rechtsgrundsatz hierzu lautet: Da mihi factum, dabo tibi ius. ‚Gib mir die Fakten, dann werde ich dir das Recht geben‘, gemeint: Anhand der Tatsachen ist das Recht zu deduzieren; siehe auch Subsumtion."

Es ziehen also nicht allgemeine Erwägungen, selbst wenn sie mit der Sache in Zusammenhang stehen, sondern die entscheidenden Tatsachen (meist wird über diese, und deren Nachweis weit mehr gestritten, als über rechtliche Schlussfolgerungen).

So sehr ich Deinen Ärger verstehen kann (und auch ich bin sauer, wenn sie meinen Kumpel ausnehmen, weil sie einen Schaden konstruieren: er könne das Spiel massenhaft für ca. 10 Euro verkauft haben, das schlecht ist und im Laden nur 15 brutto kostete... und bin gegen diesen Abmahnwahnsinn in Deutschland - die haben aber solche Gewinne, dass sie eine megastarke Lobby leisten können: Es ging um Jahresumsätze von mehreren Hunderten Millionen im Jahr - manche sagen auch mehrere Mrd. - http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/millionen-mit-abmahnungen-die-guten-geschaefte-de... / Die hier unternehmen was dagegen: http://www.iggdaw.de/cms/?id=1&s=9dfcbb550165ee3cd5693c1d65a8822d29569f84 ), so kann ich Dich nur warnen. Mit selbstbewussten Auftreten und klugen Überlegungen allein kannst Du Deinem Freund nicht helfen. Und wenn dann noch Wiederholungsgefahr angenommen werden kann...

Überleg Dir lieber, ob er nicht doch einen Fachmann hinzuziehen soll, wie bei einem kaputten Gerät oder Gebiss.

Viel Erfolg und viele freundliche Grüße

azur


PS: der erst Schritt muss immer sein zu gucken, was es zu Abmahner und angeblich Geschädigtem in Netz gibt. Vorzugsweise von Kennern der Materie. Da kann man einiges Wertvolle daraus ableiten.

PPS: Es gibt ja Streitwertgrenzen vor Gericht, die, neben z. B. dem Familienrecht, zum Anwaltszwang führen können (und das aus gutem Grunde). Man kann als Vertreter agieren, aber so etwas soll warum überzeugen:

"Ich habe mich mit dem Mitglied der Familie, das öfters über diesen Internetanschluss im Netz „surft”, ausführlich unterhalten und den Vorgang von meinem PC aus selbst nachvollzogen.
Dabei ist erkennbar, welche Dienste und auch welche Filme angeboten werden, und wie man diese Filme herunterladen kann."?

Bist Du ein bestellter Sachverständiger? Oder am Ende faktisch irgendjemand.

Bitte nicht sauer sein. Sage Dir nur, was ich dazu weiß.

Was soll denn das werden: "Noch möchte ich die Möglichkeit eines Irrtums im Raum stehen lassen. Ich bitte Sie deshalb, den Vorgang mit Ihrem Mandanten nochmals genau zu prüfen und Herrn xxx das Ergebnis in kurzer Form mitzuteilen. Andernfalls würde ich hier eine Methode erkennen und im Interesse des Wohles der Siebenbürgischen Volksgruppe diesen Vorgang der Leitung dieser Organisation resp. deren Juristen zukommen lassen, um den Vorgang genau zu prüfen, deren Mitglieder darauf hinzuweisen und ggf. Strafanzeige zu erstatten, sollte eine strafbare Handlung vorliegen.

Es dürfte wohl selbstredend sein, dass in letzterem Fall die Angehörigen dieser Volksgruppe über deren Medien (z.B. „Siebenbürger Zeitung“, „Siebenbürgen online“, etc.) informiert werden. Genauso müsste sich das Landgericht Köln damit befassen, inwieweit der Beschluss vom 3.3.2016 (228 O71/16) sowie ähnliche Beschlüsse dieser Art gesetzeskonform sind, sollten diese zu Rechtsverstößen verwendet werden."

Kennst Du: https://de.wikipedia.org/wiki/Ignorantia_legis_non_excusat

Denkst Du, die müssten erst prüfen, welcher Volksgruppe irgendwer angehörig ist und darauf eingehen? Denkst Du, es bestünde irgend eine Pflicht diese Volksgruppen aufzuklären? Denkst Du, die haben Angst vor Deiner Drohung:

"Andernfalls würde ich hier eine Methode erkennen und im Interesse des Wohles der Siebenbürgischen Volksgruppe diesen Vorgang der Leitung dieser Organisation resp. deren Juristen zukommen lassen, um den Vorgang genau zu prüfen, deren Mitglieder darauf hinzuweisen und ggf. Strafanzeige zu erstatten, sollte eine strafbare Handlung vorliegen."

Na da machen die sich sicher gleich ins Hemd, wie es unter den Kollegen spöttisch zu so etwas heißt.

--
ENJOY WEALTH
(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)

Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.

Würde ich lassen

Rybezahl, Donnerstag, 14.04.2016, 11:37 vor 3592 Tagen @ helmut-1 2184 Views

bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 14.04.2016, 12:59

ob ich die letzten Absätze nicht weglassen soll. Aber ich war der Meinung
(das ist natürlich nicht formaljuristisch gedacht), dass es nicht schaden
kann, den Kerlen auch etwas auf die Zehen zu treten.

So mit dem Wink vom Zaunpfahl, - dass man das Ganze schon in versuchtes
"Über'n Tisch ziehen" einordnet.

Hallo!

Das bringt nicht viel und schlimmstenfalls bietest du nur unnötige Angriffsfläche. Ich kenne einen ähnlichen Fall. Dort war das von dir erwähnte Programm (Bittorrent) allerdings niemals installiert. Diese Tatsache sollte hingegen eine Erwähnung finden.
Durch das Herunterladen von Bittorrent-Dateien ohne Bittorrent-Client geschieht nämlich keine Straftat.

Gruß!

--
Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.

Hätte mich auch gewundert

helmut-1 @, Siebenbürgen, Donnerstag, 14.04.2016, 11:37 vor 3592 Tagen @ Ikonoklast 2162 Views

Weil die Kerle in Rumänien selbst rechtlich nicht tätig werden dürfen. Das ist sehr kompliziert, da müssen sie sich mit einem rumänischen Rechtsanwaltsbüro zusammentun und die Kerle wissen schon, was sie verlangen, wenn die Deutschen im Spiel sind.

Wenn sie dann was wollen, dann müssen sie in Rumänien über das rumänische RA-Büro prozessieren, und das kann Jahre dauern, - mit völlig ungewissem Ausgang.

Aber Du bestätigst mir das, was ich auch im Umfeld vomn meinem Bekannten gehört habe: Der Junge aus dieser Familie, die aus Siebenbürgen stammt, hat natürlich viele Freunde, die hier geboren wurden. Im privaten Bereich, im Betrieb, zusammen mit anderen Lehrlingen (er ist in der Ausbildung), usw.

Von denen hat er ja die Tips bekommen. Nur- die kriegen keine Schreiben vom Anwalt. Da werden schon diejenigen herausgelesen, die einem gewissen Klientel angehören, - vor allem die, die sich nicht so auskennen.

Deshalb meine ich, dass das Ganze Methode hat, - und irgendjemand denen die Adressen verkauft. Weil vom Namen her läßt sich das nicht erkennen. Die sehen dann, welche Namen sie vom Provider bekommen können und wessen Name sich da mit der Liste z.B. der vor einer gewissen Zeit hier zugewanderten Deutschen deckt. Und dann werden die Schreiben losgelassen.

Trefferquote denke ich, so im 2/3- Bereich. Ich kenne die Mentialität der Deutschen aus Rumänien. Besser bezahlen, als Ärger zu riskieren. Mein Bekannter ist eine Ausnahme, weil er gelernt hat, mich bei Problemen, mit denen er nicht zurechtkommt, erst mal zu fragen.

Chef, bitte löschen, - da ist was in die Hose gegangen

helmut-1 @, Siebenbürgen, Donnerstag, 14.04.2016, 22:27 vor 3591 Tagen @ 1394 Views

Hallo H.,

hierzu:

Da ich nicht einsehe, dass hier wieder unnötig Geld für

Rechtsanwälte

bezahlt wird, hab ich mich als Freundschaftsdienst hingesetzt und

Jurist

gespielt. Bis jetzt ist nichts zurückgekommen


Freunde hatten das wegen ihrer Kinder auch. Ist immer aufwendig und oft
auch nach günstigem Agieren teuer. Wir hatten es ja auch schon mehrfach

im

Forum. Siehe vor allem modifizierte Unterlassungserklärung!!

Jurist spielen. Etwa so wie der "König der Hochstabler":
https://de.wikipedia.org/wiki/Gert_Postel

Mit dem, Kollega und Kachelmann gibt es übrigens eine ganz

interessante

Böhmermannsendung: https://www.youtube.com/watch?v=s0VjJUjvGgM

Man kann nur hoffe, dass Du nicht auch versuchst andere Dinge zu

machen,

die Du nicht lerntest. Also etwa ein Gehirn öffnen oder Reparaturen an
Dingen vornehmen, die ernsthaften Schaden erzeugen können.

Denn das kann so auf die Tour auch passieren.

Wenn Du Jurist spielen willst, dann verwende wenigstens nichts

dergleichen

nach außen. Denn sonst ist es ein Fall für den Strafrichter und die
Rechtspflege reagiert sehr empfindlich darauf.

Auf jeden Fall solltest Du mit dem Namen der angeblich Geschädigten

und

der diese vertretenden Kanzlei googeln oder bei YouTube suchen (die

wissen

schon, wie man seine Pappenheimer findet). Darunter ist ein sehr guter
Rechtsanwalt Solmecke: https://www.youtube.com/user/KanzleiWBS

Deine erahnbare Einschätzung, dass man davon kommt, wenn man nichts
macht, wird überall widersprochen. Und ich hoffe, Dein Freund ist Dir

dann

nicht sauer, wenn es so richtig teuer und ärgerlich wird.

Mit reinem Gerechtigkeitssinn kannst Du nicht viel ausrichten. Kaum
verwunderlich: Wenn überhaupt, dann ein Fachmann, der weiß, wie die
Rechtslage ist (Vorsicht, die Entwicklungen auf diesem Gebiet sind

rasant)

und wie in etwa der Richter entscheiden wird.

Am Besten ist es oft jemanden zu nehmen, der das Gericht kennt (so man

das

nicht erfolgreich als unzuständig rügen kann). Manche wissen dann

schon:

Klienten Name beginnt mit... Das macht Richter... und der tickt so...

Na berichte uns von Deinen Erfolgen als Schauspielanwalt [[zwinker]].

Aber

sei gewarnt. Wenn Du Deinem Kumpel wirklich gut helfen willst, brauchst

Du

eine Menge Ahnung. Und wenn ein Jurist auf einem Gebiet nicht "Zuhause
ist", ist das selbst für so einen sehr aufwendig. Das kostest gern mal

100

- 150 Stunden Arbeit, wenn man nicht in diesem Rechtsgebiet fundierte
Kenntnisse hat. Das ganze Nachlesen, korrespondieren nach allen Seiten

usw.

Man glaubt gar nicht, wie aufwendig es ist.

Hab letztes Jahr einer Freundin geholfen, der ein Betrüger etwas

zusenden

ließ und das abfing. Es war der Wahnsinn: Gegner, dessen Vertreter,
Freundin - allein drei Korrespondenzstellen... Und es ging um schlappe

80

Euro.

Deine Ausführungen werden übrigens von Kanzleimitarbeitern in 1 - 2

min

gelesen (wenn überhaupt - eher überflogen und verworfen - zumal wenn

da

so etwas da steht wie:

"Während andere Familien „links und rechts“ aus dem Umfeld und dem
Bekanntenkreis der Familie xxx, die klaren BRD-Ursprung haben,

unbehelligt

bleiben, so bekommt diese Familie, die vor nicht allzu langer Zeit aus
Siebenbürgen ausgewandert ist, die Rechtssituationen sowie die
Möglichkeiten eines Rechtsanspruches nicht im Detail kennt und sich

auch

rhetorisch nicht im Juristen-Deutsch zurechtfindet, ein derartiges
Schreiben, das naturgemäß Ängste hervorruft. Genau das aber wird
bezweckt."

Was soll man denn dazu sagen? Denkst Du, das hat mit der Sache zu tun

und

kann irgendwen beeindrucken? Eher denken die: Achja, noch einer der

denkt,

er kann mit so was beeindrucken und vor allem: Ohne professionelle
Verteidigung ist - da ziehen wir erst recht durch). Du musst nicht
annehmen, dass man sich damit allzu viel Mühe machen wird (zumal bei
fachfremden und oft auch sachfremden Erwägungen). Die kennen ihre

Chancen

und ziehen gern durch. Ihr Geld machen sie mit denen, die schnell
einknicken und die nichts machen. Und oft auch, weil sie die

entsprechende

Materie und die Spruchkörper genau kennen.

Kurz und knackig muss es sein. Und nach Möglichkeit gut und richtig.

Die

anderen merken schon an wenigen Wortwendungen, ob sich da wer auskennt,
oder nicht.

Die von dir monierte 1 Wochenfrist wird übrigens generell als

ausreichend

erachtet. Immer wenn es um Unterlassungserklärungen geht, steht ja
angeblich die Gefahr im Raum, dass sich ein Rechtsverstoß bald

wiederholen

können. Also wird regelmäßig Gefahr im Verzug angenommen. Kann man
monieren, bringt aber nicht.

Das hier ist schon fast zum Erheitern der Kollegen, die aber so etwas

in

Masse bekommen und kaum noch einen Gedanken daran verschwenden:

"- Anhänge wie z.B. Gerichtsbeschlüsse, etc. die von der von mir
genannten Personengruppe nur schwer zu verstehen sind"

Ja, dafür gibt es ja Fachleute. Keiner kann sich beschweren, dass er

da

irgendetwas nicht verstehen könne. Nix verstahn können sich nur

andere

leisten (wobei die Abmahner ja nun massenhaft Neuzuwanderer abmahnen,

die

folgenloses Herunterladen aus ihren Heimatländern gewohnt sind).

"und mit dem erhobenen Vorwurf nicht in unmittelbarem Zusammenhang
stehen."

Meinst Du. Aus welcher Kenntnis heraus?

"- Ihr Schreiben enthält keinerlei Fristsetzung zwecks eines
Widerspruchs"

Wir sind hier nicht im Verwaltungsrecht!

"oder einer Möglichkeit der Klarstellung des Sachverhalts von Seiten

des

Beschuldigten"

Wir sind hier nicht im Verwaltungsrechtswege!

Im Übrigen hast Du doch für Deinen Betroffenen Stellung genommen.

Denkst Du, ein Geschädigter muss erst mit den Schädiger verhandeln

oder

ihn anhören?

Zu so etwas sagen Juristen gern abfällig "Besinnungsaufsatz":

"Derartige

Vorgehensweisen haben bei Leuten, die sich über ihre rechtlichen
Möglichkeiten nicht im Klaren sind, oftmals Erfolg. Viele neigen dazu,

im

Zweifelsfalle lieber etwas für sie Unverständliches zu bezahlen,

bevor

sie Schwierigkeiten ungeahnten Ausmaßes bekommen könnten. Ich

unterstelle

nicht, dass Ihre Vorgehensweise diesem Ziele dient, aber es scheint
zumindest so."

Vergiss nie: "Der allgemeine Rechtsgrundsatz hierzu lautet: Da mihi
factum, dabo tibi ius. ‚Gib mir die Fakten, dann werde ich dir das

Recht

geben‘, gemeint: Anhand der Tatsachen ist das Recht zu deduzieren;

siehe

auch Subsumtion."

Es ziehen also nicht allgemeine Erwägungen, selbst wenn sie mit der

Sache

in Zusammenhang stehen, sondern die entscheidenden Tatsachen (meist

wird

über diese, und deren Nachweis weit mehr gestritten, als über

rechtliche

Schlussfolgerungen).

So sehr ich Deinen Ärger verstehen kann (und auch ich bin sauer, wenn

sie

meinen Kumpel ausnehmen, weil sie einen Schaden konstruieren: er könne

das

Spiel massenhaft für ca. 10 Euro verkauft haben, das schlecht ist und

im

Laden nur 15 brutto kostete... und bin gegen diesen Abmahnwahnsinn in
Deutschland - die haben aber solche Gewinne, dass sie eine megastarke

Lobby

leisten können: Es ging um Jahresumsätze von mehreren Hunderten

Millionen

im Jahr - manche sagen auch mehrere Mrd. -

http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/millionen-mit-abmahnungen-die-guten-geschaefte-de...

/ Die hier unternehmen was dagegen:

http://www.iggdaw.de/cms/?id=1&s=9dfcbb550165ee3cd5693c1d65a8822d29569f84

), so kann ich Dich nur warnen. Mit selbstbewussten Auftreten und

klugen

Überlegungen allein kannst Du Deinem Freund nicht helfen. Und wenn

dann

noch Wiederholungsgefahr angenommen werden kann...

Überleg Dir lieber, ob er nicht doch einen Fachmann hinzuziehen soll,

wie

bei einem kaputten Gerät oder Gebiss.

Viel Erfolg und viele freundliche Grüße

azur


PS: der erst Schritt muss immer sein zu gucken, was es zu Abmahner und
angeblich Geschädigtem in Netz gibt. Vorzugsweise von Kennern der

Materie.

Da kann man einiges Wertvolle daraus ableiten.

PPS: Es gibt ja Streitwertgrenzen vor Gericht, die, neben z. B. dem
Familienrecht, zum Anwaltszwang führen können (und das aus gutem

Grunde).

Man kann als Vertreter agieren, aber so etwas soll warum überzeugen:

"Ich habe mich mit dem Mitglied der Familie, das öfters über diesen
Internetanschluss im Netz „surft”, ausführlich unterhalten und den
Vorgang von meinem PC aus selbst nachvollzogen.
Dabei ist erkennbar, welche Dienste und auch welche Filme angeboten
werden, und wie man diese Filme herunterladen kann."?

Bist Du ein bestellter Sachverständiger? Oder am Ende faktisch
irgendjemand.

Bitte nicht sauer sein. Sage Dir nur, was ich dazu weiß.

Was soll denn das werden: "Noch möchte ich die Möglichkeit eines

Irrtums

im Raum stehen lassen. Ich bitte Sie deshalb, den Vorgang mit Ihrem
Mandanten nochmals genau zu prüfen und Herrn xxx das Ergebnis in

kurzer

Form mitzuteilen. Andernfalls würde ich hier eine Methode erkennen und

im

Interesse des Wohles der Siebenbürgischen Volksgruppe diesen Vorgang

der

Leitung dieser Organisation resp. deren Juristen zukommen lassen, um

den

Vorgang genau zu prüfen, deren Mitglieder darauf hinzuweisen und ggf.
Strafanzeige zu erstatten, sollte eine strafbare Handlung vorliegen.

Es dürfte wohl selbstredend sein, dass in letzterem Fall die

Angehörigen

dieser Volksgruppe über deren Medien (z.B. „Siebenbürger

Zeitung“,

„Siebenbürgen online“, etc.) informiert werden. Genauso müsste

sich

das Landgericht Köln damit befassen, inwieweit der Beschluss vom

3.3.2016

(228 O71/16) sowie ähnliche Beschlüsse dieser Art gesetzeskonform

sind,

sollten diese zu Rechtsverstößen verwendet werden."

Kennst Du: https://de.wikipedia.org/wiki/Ignorantia_legis_non_excusat

Denkst Du, die müssten erst prüfen, welcher Volksgruppe irgendwer
angehörig ist und darauf eingehen? Denkst Du, es bestünde irgend eine
Pflicht diese Volksgruppen aufzuklären? Denkst Du, die haben Angst vor
Deiner Drohung:

"Andernfalls würde ich hier eine Methode erkennen und im Interesse des
Wohles der Siebenbürgischen Volksgruppe diesen Vorgang der Leitung

dieser

Organisation resp. deren Juristen zukommen lassen, um den Vorgang genau

zu

prüfen, deren Mitglieder darauf hinzuweisen und ggf. Strafanzeige zu
erstatten, sollte eine strafbare Handlung vorliegen."

Na da machen die sich sicher gleich ins Hemd, wie es unter den Kollegen
spöttisch zu so etwas heißt.

Mußte das erst zweimal lesen,

helmut-1 @, Siebenbürgen, Donnerstag, 14.04.2016, 22:34 vor 3591 Tagen @ azur 2004 Views

was Du geschrieben hast.

Hallo H.,

Hallo, azur, und schönen Abend, erstmal zu Beginn


hierzu:

Da ich nicht einsehe, dass hier wieder unnötig Geld für

Rechtsanwälte

bezahlt wird, hab ich mich als Freundschaftsdienst hingesetzt und

Jurist

gespielt. Bis jetzt ist nichts zurückgekommen


Freunde hatten das wegen ihrer Kinder auch. Ist immer aufwendig und oft
auch nach günstigem Agieren teuer. Wir hatten es ja auch schon mehrfach im
Forum. Siehe vor allem modifizierte Unterlassungserklärung!!

Muss man alles differenziert und im Einzelfall sehen. Ich hab schon genügend unnötiges Geld für Rechtsanwälte ausgegeben, - allerdings waren auch welche dabei, die ihr Geld wert waren. Aber nicht allzuviele.

Die ehrlichsten und besten Rechtsanwälte hatte ich in RO, wo man Erfolgshonorar vereinbart hatte. Geht nach der BRAGO in Deutschland ja nicht.


Jurist spielen. Etwa so wie der "König der Hochstabler":
https://de.wikipedia.org/wiki/Gert_Postel

Mit dem, Kollega und Kachelmann gibt es übrigens eine ganz interessante
Böhmermannsendung: https://www.youtube.com/watch?v=s0VjJUjvGgM

Man kann nur hoffe, dass Du nicht auch versuchst andere Dinge zu machen,
die Du nicht lerntest. Also etwa ein Gehirn öffnen oder Reparaturen an
Dingen vornehmen, die ernsthaften Schaden erzeugen können.

Denn das kann so auf die Tour auch passieren.

Denke, dass ich schon den Unterschied erkennen kann, wenns ans Eingemachte geht.


Wenn Du Jurist spielen willst, dann verwende wenigstens nichts dergleichen
nach außen. Denn sonst ist es ein Fall für den Strafrichter und die
Rechtspflege reagiert sehr empfindlich darauf.

Kann ich mir nicht vorstellen, dass das in diesem Falle eintritt. Ich hab nichts anderes gemacht, als in einem Brief das formuliert, was der Betroffene ausdrücken will. Das, was ich da geschrieben habe, ist mir ja nicht in einer schlaflosen Nacht in die Gehirnwindungen geschlichen, sondern das war das Ergebnis der Diskussion über Skype mit meinem Bekannten.


Auf jeden Fall solltest Du mit dem Namen der angeblich Geschädigten und
der diese vertretenden Kanzlei googeln

hab ich natürlich gemacht
oder bei YouTube suchen (die wissen

schon, wie man seine Pappenheimer findet). Darunter ist ein sehr guter
Rechtsanwalt Solmecke: https://www.youtube.com/user/KanzleiWBS

Die Info, die ich da aus dem net habe, ist mäßig, - nichts, was ich nicht schon wußte. Besser war der Tip von https://www.youtube.com/watch?v=YgS_fx1cucI


Deine erahnbare Einschätzung, dass man davon kommt, wenn man nichts
macht, wird überall widersprochen. Und ich hoffe, Dein Freund ist Dir dann
nicht sauer, wenn es so richtig teuer und ärgerlich wird.

Irgendwie hast Du da was falsch interpretiert. Gerade mein Freund kam mit dem Argument, - dass es viele gibt, die darauf erst gar nicht reagieren und man besser sich in Stillschweigen hüllt. Genau da war ich anderer Meinung. So ist auch dieser Brief an den RA entstanden.


Mit reinem Gerechtigkeitssinn kannst Du nicht viel ausrichten. Kaum
verwunderlich: Wenn überhaupt, dann ein Fachmann, der weiß, wie die
Rechtslage ist (Vorsicht, die Entwicklungen auf diesem Gebiet sind rasant)
und wie in etwa der Richter entscheiden wird.

Das stimmt schon, allerdings gibts ja auch Grundsatzurteile oder zumindest vergleichbare Urteile, die richtungsweisend sind.


Am Besten ist es oft jemanden zu nehmen, der das Gericht kennt (so man das
nicht erfolgreich als unzuständig rügen kann). Manche wissen dann schon:
Klienten Name beginnt mit... Das macht Richter... und der tickt so...

Na berichte uns von Deinen Erfolgen als Schauspielanwalt [[zwinker]].

Es war früher mal mein Hobby. Da hab ich mich oftmals selbst verteidigt. Natürlich nur dort, wo man keinen Anwaltszwang hatte, wie beim Landgericht usw. Aber das waren Plänkeleien. Das Extremste war mal ein Verfahren wg. eines Bußgeldes von 5 DM. Schnee von gestern, würde heute gar nicht mehr gehen.

sei gewarnt. Wenn Du Deinem Kumpel wirklich gut helfen willst, brauchst Du
eine Menge Ahnung. Und wenn ein Jurist auf einem Gebiet nicht "Zuhause
ist", ist das selbst für so einen sehr aufwendig. Das kostest gern mal 100
- 150 Stunden Arbeit, wenn man nicht in diesem Rechtsgebiet fundierte
Kenntnisse hat. Das ganze Nachlesen, korrespondieren nach allen Seiten usw.
Man glaubt gar nicht, wie aufwendig es ist.

Das glaub ich Dir aufs Wort.


Hab letztes Jahr einer Freundin geholfen, der ein Betrüger etwas zusenden
ließ und das abfing. Es war der Wahnsinn: Gegner, dessen Vertreter,
Freundin - allein drei Korrespondenzstellen... Und es ging um schlappe 80
Euro.

Deine Ausführungen werden übrigens von Kanzleimitarbeitern in 1 - 2 min
gelesen (wenn überhaupt - eher überflogen und verworfen - zumal wenn da
so etwas da steht wie:

"Während andere Familien „links und rechts“ aus dem Umfeld und dem
Bekanntenkreis der Familie xxx, die klaren BRD-Ursprung haben, unbehelligt
bleiben, so bekommt diese Familie, die vor nicht allzu langer Zeit aus
Siebenbürgen ausgewandert ist, die Rechtssituationen sowie die
Möglichkeiten eines Rechtsanspruches nicht im Detail kennt und sich auch
rhetorisch nicht im Juristen-Deutsch zurechtfindet, ein derartiges
Schreiben, das naturgemäß Ängste hervorruft. Genau das aber wird
bezweckt."

Was soll man denn dazu sagen? Denkst Du, das hat mit der Sache zu tun und
kann irgendwen beeindrucken? Eher denken die: Achja, noch einer der denkt,
er kann mit so was beeindrucken und vor allem: Ohne professionelle
Verteidigung ist - da ziehen wir erst recht durch). Du musst nicht
annehmen, dass man sich damit allzu viel Mühe machen wird (zumal bei
fachfremden und oft auch sachfremden Erwägungen). Die kennen ihre Chancen
und ziehen gern durch. Ihr Geld machen sie mit denen, die schnell
einknicken und die nichts machen. Und oft auch, weil sie die entsprechende
Materie und die Spruchkörper genau kennen.

Hab ja nicht behauptet (und werde das auch nicht), dass ich da eine professionelle Antwort fabriziert habe. Die sollten eigentlich nur merken, dass sie es mit einem "Wadlbeißer" zu tun haben.


Kurz und knackig muss es sein. Und nach Möglichkeit gut und richtig. Die
anderen merken schon an wenigen Wortwendungen, ob sich da wer auskennt,
oder nicht.

Muss ich Dir wieder rechtgeben.


Die von dir monierte 1 Wochenfrist wird übrigens generell als ausreichend
erachtet. Immer wenn es um Unterlassungserklärungen geht, steht ja
angeblich die Gefahr im Raum, dass sich ein Rechtsverstoß bald wiederholen
können. Also wird regelmäßig Gefahr im Verzug angenommen. Kann man
monieren, bringt aber nicht.

Das hier ist schon fast zum Erheitern der Kollegen, die aber so etwas in
Masse bekommen und kaum noch einen Gedanken daran verschwenden:

"- Anhänge wie z.B. Gerichtsbeschlüsse, etc. die von der von mir
genannten Personengruppe nur schwer zu verstehen sind"

Ja, dafür gibt es ja Fachleute. Keiner kann sich beschweren, dass er da
irgendetwas nicht verstehen könne. Nix verstahn können sich nur andere
leisten (wobei die Abmahner ja nun massenhaft Neuzuwanderer abmahnen, die
folgenloses Herunterladen aus ihren Heimatländern gewohnt sind).

"und mit dem erhobenen Vorwurf nicht in unmittelbarem Zusammenhang
stehen."

Meinst Du. Aus welcher Kenntnis heraus?

"- Ihr Schreiben enthält keinerlei Fristsetzung zwecks eines
Widerspruchs"

Wir sind hier nicht im Verwaltungsrecht!

"oder einer Möglichkeit der Klarstellung des Sachverhalts von Seiten des
Beschuldigten"

Wir sind hier nicht im Verwaltungsrechtswege!

Im Übrigen hast Du doch für Deinen Betroffenen Stellung genommen.

Denkst Du, ein Geschädigter muss erst mit den Schädiger verhandeln oder
ihn anhören?

Zu so etwas sagen Juristen gern abfällig "Besinnungsaufsatz": "Derartige
Vorgehensweisen haben bei Leuten, die sich über ihre rechtlichen
Möglichkeiten nicht im Klaren sind, oftmals Erfolg. Viele neigen dazu, im
Zweifelsfalle lieber etwas für sie Unverständliches zu bezahlen, bevor
sie Schwierigkeiten ungeahnten Ausmaßes bekommen könnten. Ich unterstelle
nicht, dass Ihre Vorgehensweise diesem Ziele dient, aber es scheint
zumindest so."

Vergiss nie: "Der allgemeine Rechtsgrundsatz hierzu lautet: Da mihi
factum, dabo tibi ius. ‚Gib mir die Fakten, dann werde ich dir das Recht
geben‘, gemeint: Anhand der Tatsachen ist das Recht zu deduzieren; siehe
auch Subsumtion."

Es ziehen also nicht allgemeine Erwägungen, selbst wenn sie mit der Sache
in Zusammenhang stehen, sondern die entscheidenden Tatsachen (meist wird
über diese, und deren Nachweis weit mehr gestritten, als über rechtliche
Schlussfolgerungen).

So sehr ich Deinen Ärger verstehen kann (und auch ich bin sauer, wenn sie
meinen Kumpel ausnehmen, weil sie einen Schaden konstruieren: er könne das
Spiel massenhaft für ca. 10 Euro verkauft haben, das schlecht ist und im
Laden nur 15 brutto kostete... und bin gegen diesen Abmahnwahnsinn in
Deutschland - die haben aber solche Gewinne, dass sie eine megastarke Lobby
leisten können: Es ging um Jahresumsätze von mehreren Hunderten Millionen
im Jahr - manche sagen auch mehrere Mrd. -
http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/millionen-mit-abmahnungen-die-guten-geschaefte-de...
/ Die hier unternehmen was dagegen:
http://www.iggdaw.de/cms/?id=1&s=9dfcbb550165ee3cd5693c1d65a8822d29569f84
), so kann ich Dich nur warnen. Mit selbstbewussten Auftreten und klugen
Überlegungen allein kannst Du Deinem Freund nicht helfen. Und wenn dann
noch Wiederholungsgefahr angenommen werden kann...

Überleg Dir lieber, ob er nicht doch einen Fachmann hinzuziehen soll, wie
bei einem kaputten Gerät oder Gebiss.

Dafür ist immer noch Zeit, wenn tatsächlich von dieser RA-Kanzlei darauf reagiert wird. Da diese Kanzlei das aber zu tausenden verschickt, nehmen die sich erst gar nicht die Zeit, darauf zu antworten, - sondern verfolgen die "Patienten", die leichte Kohle versprechen.


Viel Erfolg und viele freundliche Grüße

azur


PS: der erst Schritt muss immer sein zu gucken, was es zu Abmahner und
angeblich Geschädigtem in Netz gibt. Vorzugsweise von Kennern der Materie.
Da kann man einiges Wertvolle daraus ableiten.

Hab ich gemacht, - das von mir angeführte Video bezieht sich genau darauf.


PPS: Es gibt ja Streitwertgrenzen vor Gericht, die, neben z. B. dem
Familienrecht, zum Anwaltszwang führen können (und das aus gutem Grunde).
Man kann als Vertreter agieren, aber so etwas soll warum überzeugen:

"Ich habe mich mit dem Mitglied der Familie, das öfters über diesen
Internetanschluss im Netz „surft”, ausführlich unterhalten und den
Vorgang von meinem PC aus selbst nachvollzogen.
Dabei ist erkennbar, welche Dienste und auch welche Filme angeboten
werden, und wie man diese Filme herunterladen kann."?

Bist Du ein bestellter Sachverständiger? Oder am Ende faktisch
irgendjemand.

Bitte nicht sauer sein. Sage Dir nur, was ich dazu weiß.

Bin nicht sauer. Aber ich kann sowas als jemand, der absolut keine Absicht hat, irgendetwas zu kopieren, herunterzuladen und zu verkaufen, doch prüfen, - welche Hinweise da gegeben werden und welche nicht. Da braucht man kein ger. ver. Sachverständiger zu sein, sondern einfach nur ein Konsument, - zum Vergleich.


Was soll denn das werden: "Noch möchte ich die Möglichkeit eines Irrtums
im Raum stehen lassen. Ich bitte Sie deshalb, den Vorgang mit Ihrem
Mandanten nochmals genau zu prüfen und Herrn xxx das Ergebnis in kurzer
Form mitzuteilen. Andernfalls würde ich hier eine Methode erkennen und im
Interesse des Wohles der Siebenbürgischen Volksgruppe diesen Vorgang der
Leitung dieser Organisation resp. deren Juristen zukommen lassen, um den
Vorgang genau zu prüfen, deren Mitglieder darauf hinzuweisen und ggf.
Strafanzeige zu erstatten, sollte eine strafbare Handlung vorliegen.

Es dürfte wohl selbstredend sein, dass in letzterem Fall die Angehörigen
dieser Volksgruppe über deren Medien (z.B. „Siebenbürger Zeitung“,
„Siebenbürgen online“, etc.) informiert werden. Genauso müsste sich
das Landgericht Köln damit befassen, inwieweit der Beschluss vom 3.3.2016
(228 O71/16) sowie ähnliche Beschlüsse dieser Art gesetzeskonform sind,
sollten diese zu Rechtsverstößen verwendet werden."

Kennst Du: https://de.wikipedia.org/wiki/Ignorantia_legis_non_excusat

Denkst Du, die müssten erst prüfen, welcher Volksgruppe irgendwer
angehörig ist und darauf eingehen? Denkst Du, es bestünde irgend eine
Pflicht diese Volksgruppen aufzuklären? Denkst Du, die haben Angst vor
Deiner Drohung:

"Andernfalls würde ich hier eine Methode erkennen und im Interesse des
Wohles der Siebenbürgischen Volksgruppe diesen Vorgang der Leitung dieser
Organisation resp. deren Juristen zukommen lassen, um den Vorgang genau zu
prüfen, deren Mitglieder darauf hinzuweisen und ggf. Strafanzeige zu
erstatten, sollte eine strafbare Handlung vorliegen."

Na da machen die sich sicher gleich ins Hemd, wie es unter den Kollegen
spöttisch zu so etwas heißt.

Das sehe ich anders, - auch aufgrund von Insider-Infos.

Wenn so eine Anwaltskanzlei z.B. mehr als 10 Strafanzeigen am Bein hat, und der Staatsanwalt das bearbeiten muss, dann werden die Verfahren dieser Anwaltskanzlei schon unter anderem Blickwinkel gesehen.

Keine RA-Kanzlei hat Interesse daran, sich mit Strafanzeigen auseinandersetzen zu müssen. Zumal das auch ziemlich rufschädigend ist. Selbst dann, wenn das Ergebnis so was Ähnliches wie das Hornberger Schießen ist.

Zusammenfassend:

Du hast einige gute Hinweise gegeben, - aber alles sehe ich nicht so wie Du. Mit Sicherheit muss man aufpassen, was man so einem Büro als Antwort schreibt, - um sich nicht - unbewußt - selbst in eine schlechtere Position zu befördern. Darauf habe ich natürlich aufgepaßt, - insbesonders bei der ominösen Verpflichtungserklärung.

Alles andere kann immer noch - im Bedarfsfall - von einem Anwalt duchleuchtet und mit Sicherheit besser vertreten werden. Kann mir aber gut vorstellen, dass sich diese Herrschaften nicht den Schuh anziehen wollen, den Gegenbeweis antreten zu müssen, ob sie nicht illegal an die Adressen der Spätaussiedler gekommen sind, oder ob sie mit ihrer Auswahl des Klientels nicht Diskriminierung betreiben.

Meiner Einschätzung nach wird da kaum was nachkommen, - aber wir werden ja sehen. Meine Veröffentlichung sollte nicht dazu dienen, darzustellen, wie gewieft ich bin, sondern vielmehr dazu dienen, anderen klarzumachen, dass man nicht alles fressen muss, sondern sich - auch ohne Anwalt - gegen Vieles erfolgreich wehren kann.

Nachdem Du hier (vielleicht aus beruflichen Gründen) die Anwaltschaft als das einzig Richtige hervorhebst, muss ich Dir noch eines meiner alten Sprichwörter mitteilen:

Es gibt drei Berufsgruppen, die sich prinzipiell von einem anständigen Beruf unterscheiden. Dazu die Erklärung, was ich unter einem anständigen Beruf verstehe: Beispielweise jemand vom Bau, so wie ich. Wenn ich beim Kunden meine Arbeit nicht so mache, wie es sich gehört, dann schaue ich meinem Geld hinterher, - und das ist auch richtig so. Die von mir genannten drei Berufsgruppen bekommen ihr Geld immer, egal, was dabei rauskommt, - und das sind Arzt, Rechtsanwalt und Steuerberater.

Noch was Altes vom Anwalt:
Kommt einer zum RA und fragt, - "stimmt denn das wirklich, Herr Anwalt, was ich gehört habe, - wenn man zum Rechtsanwalt geht, dann bezahlt man für zwei Fragen schon 100 €?"

Der Anwalt sagt drauf, - " ja, das stimmt, - und was ist Ihre zweite Frage?"

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