Gleiche Währung (ERFÜLLUNGsmittel), unterschiedliche Rechtssysteme?

BillHicks ⌂, Wien, Mittwoch, 13.04.2016, 02:55 (vor 3594 Tagen) @ DT1461 Views

Lieber DT,

Jetzt kommt man zu der Einsicht, dass eine Geldpolitik zumindest nach
Vorlage der Bundesbank nicht für ein größeres Gebiet möglich ist, wo
die Produktivitäten und die Arbeitseinstellung der Bewohner
unterschiedlich ist, siehe z.B. Deutschland oder Holland vs Griechenland.

natürlich erzählen wir uns das gerne... Wir sind halt einfach zu fleißig für die faulen Südländer...

Aber wo bleibt in dieser Sicht die Berücksichtigung der Rechtssysteme? Könnten unterschiedliche Rechtssysteme - bei einmal angenommen völlig identischer Arbeitseinstellung - nicht allein schon für Probleme sorgen?
Ist die "Arbeitseinstellung" nicht etwas, das mit "Pflichterfüllung", d.h. mit Termin, mit Schulden, d.h. mit "Recht" zu tun hat?
Wie würde sich die "Arbeitseinstellung" der fleißigen Deutschen etwickeln, wenn diese morgen feststellten, dass weder ihre Steuerverbindlichkeiten, noch ihre privaten Forderungen und Verbindlichkeiten verlässlich durchsetzbar wären?

Bei den Amis dagegen, leben die Südstaatler in Louisiana oder Mississippi
auf wesentlich niedrigerem Niveau, als die fleißigen "caucasian" Denker um
Boston herum.

Es leben aber allesamt unterm Dach des US-Bundesrechts. In €uroland gibt es das nicht.

Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen: eine Forderung, nominiert in €, die in Deutschland besteht ist nominell (quantitativ) identisch mit einer Forderung gleicher Höhe, die in Griechenland besteht.
Sie sind beide ERFÜLLBAR (juristischer Vorgang) mit demselben Zahlungsmittel (z.B. per Übergabe von Banknoten der Τράπεζα της Ελλάδος (griechische ZB) oder der Bundesbank).
Sind die Forderungen aber auch QUALITATIV gleich?
Selbstverständlich nur dann, wenn die unterschiedlichen Rechtssysteme, in welchen diese Forderungen bestehen, ebenfalls QUALITATIV gleich wären.

Sind sie das? Z.B. bzgl. Vollstreckbarkeit von Forderungen?
Nein? Nicht identisch?

Wer bitte kommt dann auf die Idee eine gemeinsame (= identische) Währung für unterschiedliche (= qualitativ nicht identische) Rechtssysteme zu machen? Das waren nicht zufällig Entscheidungsträger, die von Ökonomen beraten wurden, welche das Recht für eine unwichtige Nebensache halten, die den "ökonomischen Notwendigkeiten" unterzuordnen sei?

Ist es nicht langsam an der Zeit die ökonomischen Ideen ohne juristische Basis in den Köpfen der Entscheidungsträger durch Ideen, die mit der juristischen und chrematistischen Wirklichkeit Kontakt haben, zu ersetzen?

Schöne Grüße

--
BillHicks

..realized that all matter is merely energy condensed to a slow vibration – that we are all one consciousness experiencing itself subjectively. There's no such thing as death, life is only a dream, and we're the imagination of ourselves.


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