Aktion "Gelber Schein & Co"

Nico @, Montag, 11.04.2016, 19:00 vor 3594 Tagen 5072 Views

bearbeitet von unbekannt, Montag, 11.04.2016, 19:09

Dass wir uns hier in D in einer Bananenrepublik befinden, wissen wir ja alle, nur wie wir da wieder raus kommen können, ist umstritten.

In dieser Frage hat sich der Initiator von staatenlos.info, Rüdiger Klasen, bereits 2012 auch bei Jo Conrad eingefunden, um seine Sicht samt Lösungsweg aufzuzeigen.

[image]
https://www.youtube.com/watch?v=OwrDpwjSuA0

So wie ich Klasen hier, wie auch in verschiedenen anderen seiner Vorträge verstehe, hat das Dritte Reich niemals aufgehört zu bestehen, und wir leben heute folglich weiterhin in diesem. So müssen wir uns nun selbst entnazifizieren, um unsere Bürgerrechte zurückzuerhalten. Unsere Entnazifizierung haben wir Klasen zufolge einmal in der Botschaft der Russischen Föderation und zum andern in der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation einzureichen, und zwar gem. GG 139 – 146. Die hierfür zu verkraftenden Portokosten belaufen sich den auf der Homepage gemachten Angaben zufolge auf 15,90 €.

Zum „Gelben Schein“ (als Weg zur Erlangung der Bürgerrechte) äußert sich Klasen deutlich ablehnend. In diesem Zusammenhang habe ich ihn auch schon auf Jo Conrad & Co schimpfen gehört. Wiederum ablehnend zu den Gelben Schein stellt sich auch Bernd Schober und hält diesen für eine Falle. Auch Schober hält interessante Vorträge wie hier z.B.:

https://www.youtube.com/watch?v=czp1XngLPmI

Schober habe ich übrigens per E-Mail gefragt, was er von Klasen hält, und er antwortete, dass Rüdiger trotz Fehlern wie wir sie alle begehen ok ist.

Nun bin ich bei meinen Recherchen übrigens auch auf folgende Seite gestoßen:

https://www.mzw-widerstand.com/ruediger-klasen-staatenlos-info-arbeitet-fuer-den-verfas...

Die hier angesprochene Strafanzeige hat mich auch etwas irritiert, aber ich kenne die Vorgeschichte nicht näher. Auf dieser Seite wird von Klasens Lösungsweg abgeraten, es heißt hier:

“Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.”

Einfach mal lesen: Nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands! Haben wir schon unsere Ostgebiete zurück? Sind wir frei, also nicht mehr besetzt? Bitte macht auch Ihr nicht den Fehler, dieser Artikel dient dazu Deutschland abzuschaffen! Denn wir haben eine gültige Verfassung vom stand 8.Mai 1945 nur keine Regierung! Das Problem heißt also Besatzung Deutschlands! Bestellt bei ihm daher keine Urkunde 146!

Klasen zeigt eine bewundernswerte Energie als Vollzeit-Demonstrant, wovon zahllose Videoaufzeichnungen auf Youtube zeugen. Hier sprich Klasen nun auch vereinzelt selbst von Strafanzeigen welche er einreicht, wenn es erforderlich erscheint.

Im Bezug auf den umstrittenen Gelben Schein bin ich vor allem auf Youtube häufig auf ablehnende Informationen gestoßen, so dass ich selbst auch bereits zu der Ansicht neigte, dass dieser wohl eher auf ein Eigentor hinauslaufen würde. Nun finde ich aber auch noch folgendes recht aktuelles Gespräch zwischen Conrad und Matthias Klama vom 18.02.2016. Klamer spricht sich wiederum für den Gelben Schein aus(es müsse wohl aber auch der richtige sein), während ihm die Welle der Gegendarstellungen eher als ein Indiz dafür gilt, dass eben genau dieses wirksame Vorgehen entsprechend bekämpft wird. Klama argumentiert dabei gemäß dem Titel des Videos für eine „Reaktivierung der Gemeinden“.

[image]
https://www.youtube.com/watch?v=JhCnPOjqAP4

Tja, ich weiß nach wie vor nicht, wer da nun recht hat, aber ich halte es für enorm wichtig, das möglichst schnell herauszufinden, und möglichst bald eine rechtsstaatliche Demokratie zu errichten.

Schöne Grüße

--
... in Wirklichkeit ist ... immer alles ganz anders, als es ... in Wirklichkeit ist ...

Bei gelbem Schein denk' ich eher an einen anderen, der aber dann wirklich einen praktischen Nutzen hat.. (oT)

Cliff @, Bad Homburg, Montag, 11.04.2016, 23:28 vor 3593 Tagen @ Nico 2588 Views

- kein Text -

Einen Königsweg gibts (noch) nicht

Friedrich @, Dienstag, 12.04.2016, 10:48 vor 3593 Tagen @ Nico 2515 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 12.04.2016, 11:54

Hallo Nico,

ich habe mich mit der Frage auch schon beschäftigt und man wird keine eindeutige Empfehlung erwarten können bzw wird diese von dem Menschen abhängen, von dem man sie bekommt. Die Szene ist hier ziemlich gespalten.

Tatsache ist: der gelbe Schein ist keinesfalls das Allheilmittel, für das die Befürworter ihn immer propagieren! Dann soll doch bitte mal eine Liste mit all den Wundern erstellt werden, die geschehen sind, nachdem einer den Gelben aus der Tasche gezogen hat um seine "Rechtsstellung" zu verbessern. Diese Liste gibt es nicht und sie wird es auch nicht geben.

Art. 10 EGBGB
(1) Der Name einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört.

Wenn "ich" jetzt den Staat bitte, mir zu bescheinigen, dass "ich" ihm (dem Staat) angehöre, so unterliegt meine "Person" dem Recht dieses Staates. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Und genau das macht den Gelben so umstritten. Was wurde nun gewonnen? Lass mal alles weg mit 1913 und Deutsches Reich etc. Was gewinnst Du?

Den Ahnennachweis für sich selber zu führen und griffbereit zu haben, ist keinesfalls ein Fehler.

Ich möchte nicht ausufern, aber es gibt ja noch andere Wege, sich aus dem System zu befreien. Handelsrecht (UCC), die Freeman on the land - Bewegung (Joe Kreissl) usw. All diese Bemühungen sind unglaublich wichtig, weil sie unser Denken öffnen. Weib/Mann und Person sind verschiedene Schuhe! Wer das mal einigermaßen verstanden hat, ist einen Riesenschritt weiter. Das "positive" Recht ist Fiktion. Die Person ist eine fiktive Spielfigur auf einem Spielfeld. Das mal als Kernaussage. Lässt sich im jur. Wörterbuch glasklar nachlesen.

All diesen Wegen ist gemein, dass es keinen "leichten" Pfad aus dem System gibt. Es wäre eine Illusion etwas anderes zu glauben. Ein Königsweg wäre längst publik. Es sind die kleinen Schritte, die uns voranbringen.

Grüße - Friedrich

Dialektik des Rechts statt ewige Suche nach der (endgültigen) "Lösung".

BillHicks ⌂ @, Wien, Mittwoch, 13.04.2016, 02:18 vor 3592 Tagen @ Friedrich 2281 Views

Hallo Nico,

Hallo Friedrich, hallo Nico,

ich habe mich mit der Frage auch schon beschäftigt und man wird keine
eindeutige Empfehlung erwarten können bzw wird diese von dem Menschen
abhängen, von dem man sie bekommt. Die Szene ist hier ziemlich gespalten.

Das Recht selbst ist gespalten. U.a. in Öffentliches Recht (Prinzip: Befehl, Anordnung, Unterordnung) und Privatrecht (Prinzip: Konsens, Freiheit, Gleichheit).

Diese beiden Prinzipien widersprechen sich diametral.
Öffentliches Recht ohne Privatrecht ist Totalitarismus.
Privatrecht ohne Öffentliches Recht ein Oxymoron.

Anders formuliert:
Staat ohne Markt ist Totalitarismus.
Markt ohne Staat gibt es nicht.

Bleibt also die (gänzlich naive) Frage: wie viel Staat?

Besser, sinnvoll gefragt: IN WESSEN INTERESSE wird die Macht (Öffentliches Recht!) des Staates - da sie ohnehin nicht komplett wegfallen kann - eingesetzt?

Wenn "ich" jetzt den Staat bitte, mir zu bescheinigen, dass "ich" ihm (dem
Staat) angehöre, so unterliegt meine "Person" dem Recht dieses Staates.

Da haben wir die Dialektik von Privatrecht/Öffentliches Recht direkt am Werk.
Existierst du als Person für den Staat nicht, so kann er die Rechte dieser Person nicht schützen. Darüberhinaus soll dieser Staat auch noch die Rechte dieser Person VOR DEM DIESE RECHTE GARANTIERENDEN Staat selbst schützen!
Jemand auf der Suche nach einer Aufgabe für gutes Organisationsdesign?

Ich möchte nicht ausufern, aber es gibt ja noch andere Wege, sich aus dem
System zu befreien.

Klar, Stammesgesellschaft.

Diese kommt freilich mit UNAUFLÖSLICHEN (Solidar-)Verpflichtungen. Das muss man wollen. Die meisten Zivilisten, die ich kenne kommen mit den (fast) unauflöslichen Beziehungen in die sie hineingeboren wurden kaum klar. Die wenigsten kommen gut mit den (selbstgewählten und fast) unauflöslichen Beziehungen in Partnerschaften klar.

Wer Stammesgesellschaft ernsthaft will: viel Glück dabei! Ich kann diesen Wunsch danach sehr gut verstehen.
Besonders viel Glück ist den wohlmeinenden Stämmen (auch jenen von "Systemaussteigern" etc.) bei der Außenpolitik und der Grenzsicherung zu wünschen.

Der "Kapitalismus" kommt - im Gegensatz zu den Stämmen - mit (potenziell) AUFLÖSBAREN Beziehungen daher.
Beziehungen, die per Privatrecht konsensual eingegangen werden können und staatlich sanktioniert durchgesetzt werden und gerade deshalb auch anderweitig politisch gestaltbar sind.

Klartext: sogenannte "Wirtschaftskrisen" wären mit "Juristische Krisen" sachgerecht benannt.
"Wirtschaftskrise" klingt ein bißchen nach: tja, das kommt halt von Zeit zu Zeit "über uns". Das ist halt so. Da kann man nix machen.
Pustekuchen.
Wirtschaftskrisen sind niemals Natur- sondern immer Kulturereignisse.

Handelsrecht (UCC), die Freeman on the land - Bewegung
(Joe Kreissl) usw.

Nirgendwo dort habe ich bislang auch nur in einem Satz die inhärente Widersprüchlichkeit des Rechts an sich erwähnt gefunden (von tatsächlichem Unrecht und Vorteilsnahme Privilegierter etc. mal ganz abgesehen).

Heilslehren mit einer (erhofft: endgültigen) Lösung gibt es freilich en masse.
Die Widersprüchlichkeit des Rechts (oder "Dialektik") wird aber gerade nicht verschwinden, weil das nicht geht ohne das Konzept des Rechts insgesamt abzuschaffen. Es geht für mich heute um das (nie fertige) Gestalten der inhärenten Widersprüchlichkeit (oder eben: Dialektik) des Rechts.

All diese Bemühungen sind unglaublich wichtig, weil sie
unser Denken öffnen.

Das schon.

Weib/Mann und Person sind verschiedene Schuhe! Wer
das mal einigermaßen verstanden hat, ist einen Riesenschritt weiter.

Stimmt auch. Vielleicht kann man mein Posting als Bitte verstehen nicht nach diesem Schritt stehen zu bleiben, sondern weiter zu fragen.

Das
"positive" Recht ist Fiktion.

Wenn mit Fiktion "Idee" gemeint ist: selbstverständlich!
Das Recht ist nichts Materielles. Es ist ein reines Ideenkonstrukt, das per Durchsetzbarkeit Wirkmächtigkeit in der Wirklichkeit entfaltet. Diese hängt unmittelbar an der Macht.

Deshalb wäre VölkerRECHT mit VölkerMACHT wohl mindestens genau so treffend beschrieben: "International (Public, A/N) Law, so-called, is but primitive law on the global level" (Hoebel 1954)

Die Person ist eine fiktive Spielfigur auf
einem Spielfeld.

Ja. Es ist das Spielfeld des widersprüchlichen, dialektischen - öffentlichen und privaten - Rechts (übrigens in dieser Form eine griechisch-römische Erfindung).
Juristisch noch Uninteressierte nennen es "Kapitalismus" oder das "System".

Das mal als Kernaussage. Lässt sich im jur. Wörterbuch
glasklar nachlesen.

Es ist die Idee der Gleichheit der PERSON vor dem RECHT.
Diese Gleichheit als Prinzip ist in der materiellen Vielfältigkeit nicht zu finden. Es ist eine bloße Idee und ist als solche gleichzeitig die Basis dessen was als "Rechtsstaatsprinzip" bezeichnet wird.

Menschen, die wieder ganz Mensch sein wollen und keine Person haben wollen etc., die wollen damit auch die "Gleichheit vor dem Recht" aufgeben, vermutlich ohne das zu realisieren.

Dass in der Praxis diese Gleichheit vor dem Recht nicht in wünschenswertem Maße Anwendung findet steht dabei auf einem ganz anderen Blatt.

All diesen Wegen ist gemein, dass es keinen "leichten" Pfad aus dem System
gibt. Es wäre eine Illusion etwas anderes zu glauben. Ein Königsweg wäre
längst publik. Es sind die kleinen Schritte, die uns voranbringen.

Der jüngste Schritt für mich war es diesen ganzen Nach-Einer-Endgültigen-Lösung-Suchen-Quatsch auf den Müllhaufen zu werfen und mich auf die Dialektik des Rechts einzulassen. Diese Dialektik ist unangenehm. War sie für mich jedenfalls. Aber das Einlassen darauf hat mich handlungsfähiger gemacht. Was wiederum weit angenehmer ist als die Apathie in der Suche nach der einen, fertigen, endgültigen Lösung.

Grüße - Friedrich

Schöne Grüße

--
BillHicks

..realized that all matter is merely energy condensed to a slow vibration – that we are all one consciousness experiencing itself subjectively. There's no such thing as death, life is only a dream, and we're the imagination of ourselves.

Ein bißchen schwanger

KK, Mittwoch, 13.04.2016, 15:27 vor 3592 Tagen @ BillHicks 2124 Views

Hallo BillHicks,

als Anknüpfung an unseren sich auf Dein Video beziehenden Diskurs klinke ich mich ungefragt hier noch mal ein.

Da ich weder Jurist noch Ökonom bin, versuche ich Deine Überlegungen mal der PCM’s Machttheorie und dem darauf zwangsläufig sich entwickelnden Debitismus gegenüber zu stellen.

Die Machttheorie sagt aus, daß alles mit dem Entstehen einer Macht (heute Staat) beginnt.
Diese Macht erläßt zwecks Machterhalt und Erweiterung ihre Monopole (Gewaltmonopol, Abgabenmonopol und Geldmonopol) Gesetze, schafft also Öffentliches Recht.

Im Laufe der Zeit hat die Macht zwecks Machterhalt Teile ihrer Macht zediert und entsprechende Privilegien geschaffen.
Durch die Ausweitung der Privilegien und ihrer Unterschiedlichkeit war die Schaffung eines Privaten Rechts notwendig geworden, als Unterbau des Öffentlichen Rechts.

Je stärker die privilegierten Gruppen wurden, desto mehr war ein Abgleich von ÖR und PR erforderlich zwecks Reduzierung von Willkür seitens der Macht, andererseits um eine möglichst weitreichende Erleichterung der Entwicklung wirtschaftlichen Handels der Privaten (Sicherstellung der Abgaben) und deren Lebensumstände zu erreichen.

Mit der Entwicklung von Macht und von ihr gesetztes Recht haben sich im Laufe der Zeit eben auch die unterschiedlichen Kulturen und deren Sichtweise auf Moral, Ethik etc. weiterentwickelt mit dem Ergebnis sehr unterschiedlicher sozialer Strukturen.
(Auch die Einführung des Monotheismus ist nicht zu vergessen).

Weißt Du als langjähriger Akteur im Gelben natürlich alles.

(Ist der rote Faden in meinem Weltbild)

- - -

Das Recht selbst ist gespalten. U.a. in Öffentliches Recht (Prinzip:
Befehl, Anordnung, Unterordnung) und Privatrecht (Prinzip: Konsens,
Freiheit, Gleichheit).

Diese beiden Prinzipien widersprechen sich diametral.
Öffentliches Recht ohne Privatrecht ist Totalitarismus.
Privatrecht ohne Öffentliches Recht ein Oxymoron.

Anders formuliert:
Staat ohne Markt ist Totalitarismus.
Markt ohne Staat gibt es nicht.

Bleibt also die (gänzlich naive) Frage: wie viel Staat?

Und die Frage, geht es auch ohne Staat, ohne Macht und deren Monopole?

Besser, sinnvoll gefragt: IN WESSEN INTERESSE wird die Macht
(Öffentliches Recht!) des Staates - da sie ohnehin nicht komplett
wegfallen kann - eingesetzt?

Diese Frage erscheint mir im Sinne der Machtheorie beantwortet.

Wenn "ich" jetzt den Staat bitte, mir zu bescheinigen, dass "ich" ihm

(dem

Staat) angehöre, so unterliegt meine "Person" dem Recht dieses Staates.

Da haben wir die Dialektik von Privatrecht/Öffentliches Recht direkt am
Werk.
Existierst du als Person für den Staat nicht, so kann er die Rechte
dieser Person nicht schützen. Darüberhinaus soll dieser Staat auch noch
die Rechte dieser Person VOR DEM DIESE RECHTE GARANTIERENDEN Staat selbst
schützen!
Jemand auf der Suche nach einer Aufgabe für gutes Organisationsdesign?

Ich möchte nicht ausufern, aber es gibt ja noch andere Wege, sich aus

dem

System zu befreien.


Klar, Stammesgesellschaft.

Diese kommt freilich mit UNAUFLÖSLICHEN (Solidar-)Verpflichtungen. Das
muss man wollen. Die meisten Zivilisten, die ich kenne kommen mit den
(fast) unauflöslichen Beziehungen in die sie hineingeboren wurden kaum
klar. Die wenigsten kommen gut mit den (selbstgewählten und fast)
unauflöslichen Beziehungen in Partnerschaften klar.

Ja, in der heutige Zeit ist dies wohl so.
Stecken wir aber nicht immer in UNAUFLÖSLICHEN (Solidar-) Verpflichtungen, egal welche Form des sozialen Zusammenlebens wir uns gegeben haben?

Wer Stammesgesellschaft ernsthaft will: viel Glück dabei! Ich kann diesen
Wunsch danach sehr gut verstehen.
Besonders viel Glück ist den wohlmeinenden Stämmen (auch jenen von
"Systemaussteigern" etc.) bei der Außenpolitik und der Grenzsicherung zu
wünschen.

Das erscheint mir das Dilemma zu sein; es braucht heute solche „unnatürlichen“ Auswüchse.
Nur wenige segmentäre Gemeinschaften kommen auch heute noch ohne aus.

Der "Kapitalismus" kommt - im Gegensatz zu den Stämmen - mit (potenziell)
AUFLÖSBAREN Beziehungen daher.
Beziehungen, die per Privatrecht konsensual eingegangen werden können und
staatlich sanktioniert durchgesetzt werden und gerade deshalb auch
anderweitig politisch gestaltbar sind.

Dem möchte ich doch widersprechen.
Das ÖR ist ein die Staatsmacht absicherndes Konstrukt und keine „Verfassung“ wurde konsensual per Gesellschaftsvertrag geschrieben, sondern dem Volk (manchmal nicht nur dem eigenen – Japan, BRD), von der Staatsmacht vorgegeben und oftmals in ihrem Sinne gebrochen.
Auch die Gesetze des PR werden nicht konsensual geschrieben, sondern von einer Minderheit für die Mehrheit zur Wahrung der Interessen der Minderheit.

Es gibt keine Privilegierung der Mehrheit. Selbst scheinbare Privilegierung wie das Recht auf Legitimierung der Macht per freier Wahl ist spielt sich nach den Regeln der Macht ab, nicht nach denen der Mehrheit.
Es ist ein „Pseudo-Recht“, welches auch nur von der Staatsmacht geändert, aber von der Mehrheit nicht mal eingeklagt werden kann (außer man glaubt an die Gewaltentrennung und die Unabhängigkeit der Justiz).

Klartext: sogenannte "Wirtschaftskrisen" wären mit "Juristische Krisen"
sachgerecht benannt.
"Wirtschaftskrise" klingt ein bißchen nach: tja, das kommt halt von Zeit
zu Zeit "über uns". Das ist halt so. Da kann man nix machen.
Pustekuchen.
Wirtschaftskrisen sind niemals Natur- sondern immer
Kulturereignisse.

Ja natürlich, weil sie aus der bestehenden Komplexität gar nicht monokausal entstehen können.

Handelsrecht (UCC), die Freeman on the land - Bewegung
(Joe Kreissl) usw.


Nirgendwo dort habe ich bislang auch nur in einem Satz die inhärente
Widersprüchlichkeit des Rechts an sich erwähnt gefunden (von
tatsächlichem Unrecht und Vorteilsnahme Privilegierter etc. mal ganz
abgesehen).

Aber genau um diese Vorteilsnahme Privilegierter geht es doch; wobei der erste und meistprivilegierte der Staat ist, gestützt und geschützt per ÖR.

Heilslehren mit einer (erhofft: endgültigen) Lösung gibt es freilich en
masse.
Die Widersprüchlichkeit des Rechts (oder "Dialektik") wird aber gerade
nicht verschwinden, weil das nicht geht ohne das Konzept des Rechts
insgesamt abzuschaffen. Es geht für mich heute um das (nie fertige)
Gestalten der inhärenten Widersprüchlichkeit (oder eben:
Dialektik) des Rechts.

Wenn Du das Konzept des Rechts abschaffen willst, musst Du einen Ersatz bereitstellen, oder geht es ganz ohne Recht – vielleicht mit sozialen Regeln?
Und wenn Du das Konzept ÖR abschaffen willst, musst Du den Staat abschaffen. Geht ja wohl Deiner Meinung nicht. Und nun?

Und wenn Du meinst, daß alles mit PR geregelt werden kann, wer sichert dies ab? Alles privat? Die ganze Welt privatisieren ohne Bildung irgendwelcher privaten Machtkonstrukte?

Oder bist Du auf der Suche nach einem „guten“ Nachtwächterstaat als Ersatz für die das derzeitige „Rundum-sorglos-Paket“?

Das Recht ist nichts Materielles. Es ist ein reines Ideenkonstrukt, das
per Durchsetzbarkeit Wirkmächtigkeit in der Wirklichkeit entfaltet. Diese
hängt unmittelbar an der Macht.

Ja, siehe Machttheorie.

Deshalb wäre VölkerRECHT mit VölkerMACHT wohl mindestens genau so
treffend beschrieben: "International (Public, A/N) Law, so-called, is but
primitive law on the global level" (Hoebel 1954)

Ja, weil es kein globales Machtmonopol gibt.
Es herrscht ersatzweise die stärkere Macht über die schwächere.

Die Person ist eine fiktive Spielfigur auf
einem Spielfeld.


Ja. Es ist das Spielfeld des widersprüchlichen, dialektischen -
öffentlichen und privaten - Rechts (übrigens in dieser Form eine
griechisch-römische Erfindung).
Juristisch noch Uninteressierte nennen es "Kapitalismus" oder das
"System".

Andere wie ich nennen es Machttheorie und Debitismus.

Das mal als Kernaussage. Lässt sich im jur. Wörterbuch
glasklar nachlesen.


Es ist die Idee der Gleichheit der PERSON vor dem RECHT.
Diese Gleichheit als Prinzip ist in der materiellen Vielfältigkeit nicht
zu finden. Es ist eine bloße Idee und ist als solche gleichzeitig die
Basis dessen was als "Rechtsstaatsprinzip" bezeichnet wird.

Es hat noch nie ein Prinzip der Gleichheit im Rahmen irgendeiner Staatlichkeit gegeben. Das schließt sich aus, weil die Vergabe von Privilegien für den Machterhalt essentiell ist.

Menschen, die wieder ganz Mensch sein wollen und keine Person haben wollen
etc., die wollen damit auch die "Gleichheit vor dem Recht" aufgeben,
vermutlich ohne das zu realisieren.

Vielleicht wollen sie das ÖR und PR (= Gesetze = von der Macht gesetztes Recht) tauschen gegen konsensuale Regeln für das Zusammenleben (siehe segmentäre Gemeinschaften und Kooperativen jeglicher Art).

Der jüngste Schritt für mich war es diesen ganzen
Nach-Einer-Endgültigen-Lösung-Suchen-Quatsch auf den Müllhaufen zu
werfen und mich auf die Dialektik des Rechts einzulassen. Diese Dialektik
ist unangenehm. War sie für mich jedenfalls. Aber das Einlassen darauf hat
mich handlungsfähiger gemacht. Was wiederum weit angenehmer ist als die
Apathie in der Suche nach der einen, fertigen, endgültigen Lösung.

Letztlich gehst Du auch den Weg, den jeder geht, der sich Gedanken über den Status Quo macht.
Also Definition des Heute, Wunschvorstellung für das Morgen und Weg vom Heute zum Morgen?
Wenn dann die Wunschvorstellung noch mit dem Attribut Realisierbarkeit behaftet ist, um so besser.

Das Problem scheint mir dabei immer die nicht ausreichende persönliche Bandbreite zu sein, unsere heutige Komplexität umfassend erfassen und beschreiben zu können.
Entweder braucht es Simplifizierung oder übersummative Intelligenz, die Komplexität ausreichend simplifizierend reduzieren und verdichten kann um eine hinreichende Grundlage für weitere gedankliche Entwicklung zu ermöglichen.

Ham wer nich, gibbet (noch) nich – leider.

Freundliche Grüße
KK

Nochmal Dialektik (des Rechts und der Macht)

BillHicks ⌂ @, Wien, Freitag, 22.04.2016, 19:50 vor 3583 Tagen @ KK 1961 Views

bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 27.04.2016, 17:41

Hallo BillHicks,

Grüß Dich KK,

als Anknüpfung an unseren sich auf Dein Video beziehenden Diskurs klinke
ich mich ungefragt hier noch mal ein.

freut mich! [[top]]

Da ich weder Jurist noch Ökonom bin, versuche ich Deine Überlegungen mal
der PCM’s Machttheorie und dem darauf zwangsläufig sich entwickelnden
Debitismus gegenüber zu stellen.

Eine Gegenüberstellung, das hört sich ja brachial an. [[freude]]

Die Machttheorie sagt aus, daß alles mit dem Entstehen einer Macht (heute
Staat) beginnt.

Ist das die Geschichte von den friedlichen, liebevollen (matriarchalen oder matrilineraren) Stämmen, die von (ausgestoßenen) Junggesellenhorden überfallen werden und so aus Frieden und Liebe gerissen werden?

Diese Macht erläßt zwecks Machterhalt und Erweiterung ihre Monopole
(Gewaltmonopol, Abgabenmonopol und Geldmonopol) Gesetze, schafft also
Öffentliches Recht.

Ja.

Im Laufe der Zeit hat die Macht zwecks Machterhalt Teile ihrer Macht
zediert und entsprechende Privilegien geschaffen.

Dieses "Macht zedieren" hört sich irre wichtig und überzeugend an. Hat das aber eine Basis in der historischen Wirklichkeit?
Die absolutistischen Herrscher des feudalen Europas wüssten Dir anderes zu berichten. Da war aber mal sowas von überhaupt keine Machtzession... Das war pure Machtausübung. Die (neue) Macht der Bürger, die sich zuvor schlichtweg noch nicht hatte durchsetzen können.

Durch die Ausweitung der Privilegien und ihrer Unterschiedlichkeit war die
Schaffung eines Privaten Rechts notwendig geworden, als Unterbau des
Öffentlichen Rechts.

Das geht in Europa parallel und verwurschtet sich in der Zentralbank zum heutigen Hybrid-Geld.
Im Prinzip haben die (noch nicht) absolutistischen Herrscher Europas sich mit dem Geldadel zusammen getan um den restlichen Adel auszuschalten. Hier kommt der (weltliche) Absolutismus in Europa überhaupt her. Der nie ein echter ABSOLUTismus war. Die "Geldmacht" stand (unsichtbar und jurisdiktionenübergreifend) an seiner Seite.

Je stärker die privilegierten Gruppen wurden, desto mehr war ein Abgleich
von ÖR und PR erforderlich zwecks Reduzierung von Willkür seitens der
Macht, andererseits um eine möglichst weitreichende Erleichterung der
Entwicklung wirtschaftlichen Handels der Privaten (Sicherstellung der
Abgaben) und deren Lebensumstände zu erreichen.

Mit der Entwicklung von Macht und von ihr gesetztes Recht haben sich im
Laufe der Zeit eben auch die unterschiedlichen Kulturen und deren
Sichtweise auf Moral, Ethik etc. weiterentwickelt mit dem Ergebnis sehr
unterschiedlicher sozialer Strukturen.

Die Idee des Privatrechts und damit das Sichtbarmachen der Dialektik (von ÖffRecht und PrivatRecht) ist etwas ureuropäisches. Das habe ich sonst noch nirgendwo finden können.

Was ganz sicher nicht richtig ist, ist die Behauptung, die "Macht" (ÖffRecht) müsse sich praktisch zwangsläufig damit begnügen, "Macht zu zedieren" und ein Privatrecht zulassen.
Das ist ahistorisch.

Gleichwohl ist es - typisch-europäisch bürgerlich - eine wunderschöne, evolutionäre Theorie:
Frieden/Liebe -> Einbruch von MACHT -> Entwicklung von ÖffRecht -> Machtzedierung in Form des Privatrechts -> ...

(Auch die Einführung des Monotheismus ist nicht zu vergessen).

Weißt Du als langjähriger Akteur im Gelben natürlich alles.

(Ist der rote Faden in meinem Weltbild)

Kann ich verstehen. War für viele Jahre auch mein roter Faden. Dann hab' ich angefangen, Bücher über Geschichte, Rechtsgeschichte und Grundlagen des Rechts zu lesen.

Das Recht selbst ist gespalten. U.a. in Öffentliches Recht (Prinzip:
Befehl, Anordnung, Unterordnung) und Privatrecht (Prinzip: Konsens,
Freiheit, Gleichheit).

Diese beiden Prinzipien widersprechen sich diametral.
Öffentliches Recht ohne Privatrecht ist Totalitarismus.
Privatrecht ohne Öffentliches Recht ein Oxymoron.

Anders formuliert:
Staat ohne Markt ist Totalitarismus.
Markt ohne Staat gibt es nicht.

Bleibt also die (gänzlich naive) Frage: wie viel Staat?


Und die Frage, geht es auch ohne Staat, ohne Macht und deren Monopole?

Natürlich geht das.
Aber das heißt auch: ohne Recht.
"Recht" ist - prinzipiell - nur MIT Macht zu haben.
Ohne Macht KANN es kein Recht geben.
Mit Macht gibt es aber KEINE Garantie FÜR Recht.
Das Recht muss man laufend gegen die Macht verteidigen und darf die Macht gleichzeitig NICHT abschaffen, weil mit der Macht das Recht selbst ebenfalls unterginge.

Dialektik (des Rechts und der Macht).

Besser, sinnvoll gefragt: IN WESSEN INTERESSE wird die Macht
(Öffentliches Recht!) des Staates - da sie ohnehin nicht komplett
wegfallen kann - eingesetzt?


Diese Frage erscheint mir im Sinne der Machttheorie beantwortet.

Die Machttheorie ist ein super Steigbügelhalter. War es jedenfalls für mich. Aber sie kann zu viele historische Ereignisse nicht erklären. Da muss man mehr Hausaufgaben machen aus meiner Sicht, so mühsam das sein mag.

Diese kommt freilich mit UNAUFLÖSLICHEN (Solidar-)Verpflichtungen. Das
muss man wollen. Die meisten Zivilisten, die ich kenne kommen mit den
(fast) unauflöslichen Beziehungen in die sie hineingeboren wurden kaum
klar. Die wenigsten kommen gut mit den (selbstgewählten und fast)
unauflöslichen Beziehungen in Partnerschaften klar.


Ja, in der heutige Zeit ist dies wohl so.
Stecken wir aber nicht immer in UNAUFLÖSLICHEN (Solidar-)
Verpflichtungen, egal welche Form des sozialen Zusammenlebens wir uns
gegeben haben?

Nein.
Heute leben wir in einer Zeit, in der es - prinzipiell - möglich ist, AUSSCHLIEßLICH per Vertragsbeziehungen (= auflösbare Beziehungen) in sozialen Kontakt zu treten.
Dass das nicht erfüllend sein kann, steht auf einem anderen Blatt.
Aber es ist heute, rein materiell, möglich.
Ohne Zivilrecht existiert diese Möglichkeit schon gar nicht.

Wer Stammesgesellschaft ernsthaft will: viel Glück dabei! Ich kann
diesen
Wunsch danach sehr gut verstehen.
Besonders viel Glück ist den wohlmeinenden Stämmen (auch jenen von
"Systemaussteigern" etc.) bei der Außenpolitik und der Grenzsicherung
zu
wünschen.


Das erscheint mir das Dilemma zu sein; es braucht heute solche
„unnatürlichen“ Auswüchse.
Nur wenige segmentäre Gemeinschaften kommen auch heute noch ohne aus.

Ein "Zurück" zu den segmentären Gesellschaften kann man aus meiner Sicht vergessen. Obwohl ich sehr, sehr gut nachvollziehen kann, weshalb da bestimmte Sehnsüchte in diese Richtung gehen. "Friede, Freude, Eierkuchen. Wär das nicht schön?"

Der "Kapitalismus" kommt - im Gegensatz zu den Stämmen - mit
(potenziell)
AUFLÖSBAREN Beziehungen daher.
Beziehungen, die per Privatrecht konsensual eingegangen werden können
und
staatlich sanktioniert durchgesetzt werden und gerade deshalb auch
anderweitig politisch gestaltbar sind.


Dem möchte ich doch widersprechen.
Das ÖR ist ein die Staatsmacht absicherndes Konstrukt und keine
„Verfassung“ wurde konsensual per Gesellschaftsvertrag geschrieben,

Habe ich nicht behauptet.

sondern dem Volk (manchmal nicht nur dem eigenen – Japan, BRD), von der
Staatsmacht vorgegeben und oftmals in ihrem Sinne gebrochen.

Klar.

Auch die Gesetze des PR werden nicht konsensual geschrieben, sondern von
einer Minderheit für die Mehrheit zur Wahrung der Interessen der
Minderheit.

Verstehe ich nicht. Meinst Du den Umstand, dass das BGB das HGB überformt und die Privilegien für die Kaufleute massiv eingeschränkt hat?

Es gibt keine Privilegierung der Mehrheit. Selbst scheinbare
Privilegierung wie das Recht auf Legitimierung der Macht per freier Wahl
ist spielt sich nach den Regeln der Macht ab, nicht nach denen der
Mehrheit.

Die Mehrheit (= alle) hat heute - in der BRDeutschland - schon ein Recht auf Leben, sogar samt Recht auf soziale Teilhabe (Hartz IV), das war vorher als "Sozialhilfe" übrigens nicht so.

Es ist ein „Pseudo-Recht“, welches auch nur von der Staatsmacht
geändert, aber von der Mehrheit nicht mal eingeklagt werden kann (außer
man glaubt an die Gewaltentrennung und die Unabhängigkeit der Justiz).

Wovon genau sprichst Du?
Die Gewaltenteilung (Verfassungsfrage; bzw. Frage des Verfassungsdesigns) ist selbstverständlich noch in keinem einzigen Staat perfekt gelungen. Auch nicht in den USA oder der BRD oder sonst wo.
Aber es geht doch ganz sicher ganz erheblich schlechter.

Man sollte sich mal fragen: Was wird denn mit einer Verfassung beabsichtigt?
Welche Fragen, welche Konflikte (welche Dialektik) werden mithilfe einer Verfassung bzw. Verfassungsrecht mediiert?

Ich würde sagen: Es ist das Verfassungsrecht, das eine Mediation zwischen Öffentlichem Recht (Macht) und Privatrecht versucht. Diese Mediation ist bislang noch nirgendwo perfekt gelungen. Nirgendwo war das dynamische Gleichgewicht wirklich stabil. Auch aufgrund der Dynamik des um 1787/1789 noch sehr jungen Kapitalismus.
Das Geld (die Geldmacht) hat es noch nirgendwo zu Berücksichtigung in Verfassungen geschafft.
Das könnte eine der Fragen des 21. Jhd. sein.

Klartext: sogenannte "Wirtschaftskrisen" wären mit "Juristische
Krisen"
sachgerecht benannt.
"Wirtschaftskrise" klingt ein bißchen nach: tja, das kommt halt von
Zeit
zu Zeit "über uns". Das ist halt so. Da kann man nix machen.
Pustekuchen.
Wirtschaftskrisen sind niemals Natur- sondern immer
Kulturereignisse.


Ja natürlich, weil sie aus der bestehenden Komplexität gar nicht
monokausal entstehen können.

Handelsrecht (UCC), die Freeman on the land - Bewegung
(Joe Kreissl) usw.


Nirgendwo dort habe ich bislang auch nur in einem Satz die inhärente
Widersprüchlichkeit des Rechts an sich erwähnt gefunden (von
tatsächlichem Unrecht und Vorteilsnahme Privilegierter etc. mal ganz
abgesehen).


Aber genau um diese Vorteilsnahme Privilegierter geht es doch; wobei der
erste und meistprivilegierte der Staat ist, gestützt und geschützt per
ÖR.

Wer ist denn "der Staat" für Dich?

Heilslehren mit einer (erhofft: endgültigen) Lösung gibt es freilich
en
masse.
Die Widersprüchlichkeit des Rechts (oder "Dialektik") wird aber gerade
nicht verschwinden, weil das nicht geht ohne das Konzept des
Rechts
insgesamt abzuschaffen. Es geht für mich heute um das (nie fertige)
Gestalten der inhärenten Widersprüchlichkeit (oder eben:
Dialektik) des Rechts.


Wenn Du das Konzept des Rechts abschaffen willst, musst Du einen Ersatz
bereitstellen, oder geht es ganz ohne Recht – vielleicht mit sozialen
Regeln?

Ich will es so ohne Weiteres lieber nicht testen, ehrlich gesagt. Da arbeite ich lieber weiter an einem klareren Verständnis von "Recht".

Und wenn Du das Konzept ÖR abschaffen willst, musst Du den Staat
abschaffen. Geht ja wohl Deiner Meinung nicht. Und nun?

Lernen - als Gesellschaft - mit der Dialektik (des Rechts und der Macht) auf erwachsene Art und Weise umzugehen.

Und wenn Du meinst, daß alles mit PR geregelt werden kann, wer sichert
dies ab? Alles privat?

Blödsinn.
Wer so etwas behauptet, versteht in meinen Augen von Recht exakt gar nix. Rechtsverständnis: Nullkommanull.
Hayek zum Beispiel phantasiert ja von "custom" sei "law". Was schlicht Unsinn ist. "Custom" ist gerade nicht "law". Sondern "Law" (neue Ordnung, die "Macht") zerstört/ersetzt historisch "custom" (die alte Ordnung).

Die ganze Welt privatisieren ohne Bildung
irgendwelcher privaten Machtkonstrukte?

Von solchem Quatsch träumen doch nur ein paar Austrian economists (und das Lager um die Kryptowährungs-Anhänger, die sich die Dialektik des Rechts noch nie angesehen haben).

Oder bist Du auf der Suche nach einem „guten“ Nachtwächterstaat

Nein.

als
Ersatz für die das derzeitige „Rundum-sorglos-Paket“?

Was für ein Rundum-sorglos-Paket denn bitte?

Ich bin auf der Suche nach einer Möglichkeit, um die Dialektik des Rechts verständlich zu machen und dann in einem nächsten Schritt auf erwachsene Art und Weise mit dieser Dialektik umzugehen.
Das heißt, man muss sich Gedanken um ein bzgl. der Dialektik des Rechts sachgemäßes Verfassungsdesign machen.

Das Recht ist nichts Materielles. Es ist ein reines Ideenkonstrukt, das
per Durchsetzbarkeit Wirkmächtigkeit in der Wirklichkeit entfaltet.
Diese
hängt unmittelbar an der Macht.


Ja, siehe Machttheorie.

Deshalb wäre VölkerRECHT mit VölkerMACHT wohl mindestens genau so
treffend beschrieben: "International (Public, A/N) Law, so-called, is
but
primitive law on the global level" (Hoebel 1954)


Ja, weil es kein globales Machtmonopol gibt.
Es herrscht ersatzweise die stärkere Macht über die schwächere.

So ist es.

Das mal als Kernaussage. Lässt sich im jur. Wörterbuch
glasklar nachlesen.


Es ist die Idee der Gleichheit der PERSON vor dem RECHT.
Diese Gleichheit als Prinzip ist in der materiellen Vielfältigkeit
nicht
zu finden. Es ist eine bloße Idee und ist als solche gleichzeitig die
Basis dessen was als "Rechtsstaatsprinzip" bezeichnet wird.


Es hat noch nie ein Prinzip der Gleichheit im Rahmen irgendeiner
Staatlichkeit gegeben. Das schließt sich aus, weil die Vergabe von
Privilegien für den Machterhalt essentiell ist.

Sprichst Du davon, dass ein Beamter, sagen wir ein Polizeibeamter, andere Rechte und Pflichten hat als ein Privatbürger, wenn er ALS POLIZEIBEAMTER unterwegs ist?
Der Polizeibeamte hat als Privatbürger aber - dem Anspruch nach - die gleichen Rechte und Pflichten wie alle anderen Privatbürger auch.

Das ist der ANSPRUCH der Gleichheit vor dem Recht. Genau für diese (fiktive) Gleichheit benötigt man die (fiktive) Rechtsperson (welche - ginge es nach den "Freemen" und anderen - gleich ganz abgeschafft werden soll... um so "Freiheit und Gleichheit" zu erreichen. [[freude]] [[top]] ).

Menschen, die wieder ganz Mensch sein wollen und keine Person haben
wollen
etc., die wollen damit auch die "Gleichheit vor dem Recht" aufgeben,
vermutlich ohne das zu realisieren.


Vielleicht wollen sie das ÖR und PR (= Gesetze = von der Macht gesetztes
Recht) tauschen gegen konsensuale Regeln für das Zusammenleben (siehe
segmentäre Gemeinschaften und Kooperativen jeglicher Art).

Das wollen sicher ein paar. Es gibt ja einige (Sozial-)Experimente, die sehr mutig in dieser Richtung forschen (und leben). Ich habe höchsten Respekt für alle, die in dieser Richtung unterwegs sind (und nicht nur reden...).

Der jüngste Schritt für mich war es diesen ganzen
Nach-Einer-Endgültigen-Lösung-Suchen-Quatsch auf den Müllhaufen zu
werfen und mich auf die Dialektik des Rechts einzulassen. Diese
Dialektik
ist unangenehm. War sie für mich jedenfalls. Aber das Einlassen darauf
hat
mich handlungsfähiger gemacht. Was wiederum weit angenehmer ist als
die
Apathie in der Suche nach der einen, fertigen, endgültigen Lösung.


Letztlich gehst Du auch den Weg, den jeder geht, der sich Gedanken über
den Status Quo macht.
Also Definition des Heute, Wunschvorstellung für das Morgen und Weg vom
Heute zum Morgen?
Wenn dann die Wunschvorstellung noch mit dem Attribut Realisierbarkeit
behaftet ist, um so besser.

Das Problem scheint mir dabei immer die nicht ausreichende persönliche
Bandbreite zu sein, unsere heutige Komplexität umfassend erfassen und
beschreiben zu können.

Sehe ich auch so.

Entweder braucht es Simplifizierung oder übersummative Intelligenz, die
Komplexität ausreichend simplifizierend reduzieren und verdichten kann um
eine hinreichende Grundlage für weitere gedankliche Entwicklung zu
ermöglichen.

Ham wer nich, gibbet (noch) nich – leider.

Dranbleiben.

Freundliche Grüße
KK

Danke Dir, schöne Grüße

--
BillHicks

..realized that all matter is merely energy condensed to a slow vibration – that we are all one consciousness experiencing itself subjectively. There's no such thing as death, life is only a dream, and we're the imagination of ourselves.

Ein paar Gedanken

KK, Mittwoch, 27.04.2016, 17:20 vor 3578 Tagen @ BillHicks 1771 Views

bearbeitet von KK, Mittwoch, 27.04.2016, 17:40

Hallo BillHicks,
...

Diese Macht erläßt zwecks Machterhalt und Erweiterung ihre Monopole
(Gewaltmonopol, Abgabenmonopol und Geldmonopol) Gesetze, schafft also
Öffentliches Recht.


Ja.

Im Laufe der Zeit hat die Macht zwecks Machterhalt Teile ihrer Macht
zediert und entsprechende Privilegien geschaffen.


Dieses "Macht zedieren" hört sich irre wichtig und überzeugend an. Hat
das aber eine Basis in der historischen Wirklichkeit?
Die absolutistischen Herrscher des feudalen Europas wüssten Dir anderes
zu berichten. Da war aber mal sowas von überhaupt keine Machtzession...
Das war pure Machtausübung.

Klaro pure Machtausübung, aber doch nicht einer gegen alle, der Herrscher gegen alle seines Volkes.
Das war immer Herrscher (König) und sein von ihm privilegierter Unterbau (Fürsten, Bischöfe) gegen sein Volk.
Alle im Laufe der Zeit aufgebauten Macht-Institutionen sind nichts anderes als Macht-Zession, begleitet von Privilegien.
Findet sich irgendwo in Raum und Zeit ein Herrscher ohne privilegierten Unterbau? Nein, die haben halt alle ein kleines schlagkräftiges Grüppchen von „Gleichgesinnten“ gebraucht, die aber für einen feuchten Händedruck nicht zu haben waren. Also: Sozialer Status und geeignete Einnahmequellen (Landbesitz) waren angefragt und den Anfragen wurde zwecks Machterhalt nachgegeben.
Sobald sich eine Macht etabliert, ist es vorbei mit der klassenlosen, egalitären Gesellschaft.
Der Machthaber hat schon zur Machterringung eine Klasse der „Höchstprivilegierten“ gebraucht (Teilen der Beute).

Die (neue) Macht der Bürger, die sich zuvor
schlichtweg noch nicht hatte durchsetzen können.

Richtig. Die kamen erst später dran, zumindest glauben sie daran, drangekommen zu sein.
Womit haben sich denn die Bürger durchgesetzt?
Mit Verfassungen? Sicherung elementarer Menschenrechte? Absolut und nur durch das Volk änderbar? Recht auf Misstrauensvotum gegenüber der Macht? Mitspracherecht? Persönliche Verantwortung bei Machthabern und deren Helfern? Schaffung von staatsfreien Räumen? (Aufzählung beliebig erweiterbar).
Bisher eine ziemlich dürftige Veranstaltung.
Die bis heute erkämpften Rechte der Bürger hatten doch nur zum Ziel, möglichst viele an den staatlichen Futternapf zu bringen und eben auch privilegiert zu sein.
Schau Dir an, wer alles derzeit auf der payroll des Staates steht – das sind mittlerweile viele bei einer Staatsquote von 50%.

Durch die Ausweitung der Privilegien und ihrer Unterschiedlichkeit war
die Schaffung eines Privaten Rechts notwendig geworden, als Unterbau des
Öffentlichen Rechts.


Das geht in Europa parallel und verwurschtet sich in der Zentralbank zum
heutigen Hybrid-Geld.
Im Prinzip haben die (noch nicht) absolutistischen Herrscher Europas sich
mit dem Geldadel zusammen getan um den restlichen Adel auszuschalten. Hier
kommt der (weltliche) Absolutismus in Europa überhaupt her. Der nie ein
echter ABSOLUTismus war. Die "Geldmacht" stand (unsichtbar und
jurisdiktionenübergreifend) an seiner Seite.

Die „Höchstprivilegierten“ haben sich Dank erhaltener Privilegien (Boden) doch erst zur „Geldmacht“ entwickelt; es waren die vom Herrscher geadelten, die Sklaven haltenden Großgrundbesitzer, die mit königlichen Kaperbriefen ausgestatteten „Händler, die mit Bistümern beschenkte Kirche, die mit Gesetzen, Staatsaufträgen und Steuergeschenken gepamperten Industriellen und und und.

Und der Herrscher/ Staat braucht sie zwecks eigener Finanzierung. Ohne Privilegierte und auf sie abgestimmte Gesetzgebung geht gar nix, nicht mal ein kleines bisschen Staat.
Und das Privatrecht ist nicht das Recht, das sich Private zu ihrem eigenen Wohl gegeben haben. Es ist den Privaten vom Staat gegeben zur Absicherung der eigenen Machtmonopole und der „Höchstprivilegierten“, die die gesamte Finanzierung sicherstellen (mittlerweile sind einige unter to-big-to-fail verortet).

Je stärker die privilegierten Gruppen wurden, desto mehr war ein

Abgleich

von ÖR und PR erforderlich zwecks Reduzierung von Willkür seitens der
Macht, andererseits um eine möglichst weitreichende Erleichterung der
Entwicklung wirtschaftlichen Handels der Privaten (Sicherstellung der
Abgaben) und deren Lebensumstände zu erreichen.

Mit der Entwicklung von Macht und von ihr gesetztes Recht haben sich im
Laufe der Zeit eben auch die unterschiedlichen Kulturen und deren
Sichtweise auf Moral, Ethik etc. weiterentwickelt mit dem Ergebnis sehr
unterschiedlicher sozialer Strukturen.


Die Idee des Privatrechts und damit das Sichtbarmachen der Dialektik (von
ÖffRecht und PrivatRecht) ist etwas ureuropäisches. Das habe ich sonst
noch nirgendwo finden können.

Was ganz sicher nicht richtig ist, ist die Behauptung, die "Macht"
(ÖffRecht) müsse sich praktisch zwangsläufig damit begnügen, "Macht zu
zedieren" und ein Privatrecht zulassen.
Das ist ahistorisch.

Gleichwohl ist es - typisch-europäisch bürgerlich - eine wunderschöne,
evolutionäre Theorie:
Frieden/Liebe -> Einbruch von MACHT -> Entwicklung von ÖffRecht ->
Machtzedierung in Form des Privatrechts -> ...

Was ist denn daran typisch-europäisch bürgerlich? Wo hat sich denn welcher Staat anders entwickelt, bzw. ist dabei, sich genau so zu entwickeln?
Was ist z.B. der Wandel von Boden-Lehen zu Boden-Eigentum anderes als Machtzession mit den sich daraus ergebenden Erfordernissen der Verrechtlichung mittels privatrechtlichen Gesetzen? Oder die Erweiterung des privaten Eigentums in den östlichen Ländern zwecks Verbreiterung der Wirtschaftbarkeit und damit der Besteuerbarkeit?

Verstehe ich da etwas völlig falsch?

(Ist der rote Faden in meinem Weltbild)


Kann ich verstehen. War für viele Jahre auch mein roter Faden. Dann hab'
ich angefangen, Bücher über Geschichte, Rechtsgeschichte und Grundlagen
des Rechts zu lesen.

Und hat’s was geholfen, Bücher zu lesen von Leuten, die allermeist auf der payroll des Staates zu finden sind?

Juristen: Produzenten von Gesetzen in Endlosschleife, totale Verrechtlichung, alles zum Tatbestand machende Verteidiger ihrer Existenzberechtigung.

Historiker: Schreiber von Gefälligkeits-Geschichte der Sieger, die die „Wahrheit“ über Jahrzehnte in ihren Archiven bunkern.

Gehören denn nicht, zumindest als Ergänzung Ethnologen, Soziologen, Systemtheoretiker etc. dazu?

Das Recht selbst ist gespalten. U.a. in Öffentliches Recht (Prinzip:
Befehl, Anordnung, Unterordnung) und Privatrecht (Prinzip: Konsens,
Freiheit, Gleichheit).

Diese beiden Prinzipien widersprechen sich diametral.
Öffentliches Recht ohne Privatrecht ist Totalitarismus.
Privatrecht ohne Öffentliches Recht ein Oxymoron.

Anders formuliert:
Staat ohne Markt ist Totalitarismus.
Markt ohne Staat gibt es nicht.

Bleibt also die (gänzlich naive) Frage: wie viel Staat?


Und die Frage, geht es auch ohne Staat, ohne Macht und deren Monopole?


Natürlich geht das.
Aber das heißt auch: ohne Recht.

Also wenn das so natürlich geht, wer hindert Mensch daran, zurück zu Friede, Freude, Eierkuchen?

"Recht" ist - prinzipiell - nur MIT Macht zu haben.
Ohne Macht KANN es kein Recht geben.
Mit Macht gibt es aber KEINE Garantie FÜR Recht.

Oh doch, Macht garantiert immer das Vorhandensein von ÖffRecht. Und da es Privaten nicht gestattet ist, Privatrecht selbst zu schreiben, kann Privatrecht ohne die Billigung und die Absicherung durch die Machtmonopole nicht entstehen/ entstanden sein.
Die dafür entstandenen Institutionen „gehören“ dem Staat und die „Sachbearbeiter“ sind privilegiert durch den Staat (Machtzession = man darf Richten, notariell beglaubigen, Anwalt sein...).

Die aus der Privatautonomie abgeleitete Freiheit des Willens (z.B. freie Vertragsgestaltung) von Gleichen unter Gleichen ist eine Mär, ebenso wie der Glaube an eine Gestaltung des Privatrechts ohne staatlichen Einfluss.

Das Recht muss man laufend gegen die Macht verteidigen und darf die Macht
gleichzeitig NICHT abschaffen, weil mit der Macht das Recht selbst
ebenfalls unterginge.

Dialektik (des Rechts und der Macht).

Recht gegen die Macht verteidigen?
Meinst Du damit, daß der Zivilist dafür kämpfen muss, dass auch ein paar Gesetze zu seinem Wohl geschrieben werden? Wie soll denn das funktionieren ohne das wohlwollende Einverständnis der Machthaber?
Recht ist ein von oben nach unten funktionierendes Konstrukt – totale Einbahnstraße.
Selbst (direkte) Demokratie ändert daran nichts, obwohl es wahrscheinlich das derzeit denkbar beste System ist.
Aber es bleibt ein Machtsystem, in dem es keine Gleichen unter Gleiche gibt, sondern Klassen und deren Unterschiede. Deshalb bekommt auch niemand Recht, er bekommt ein Urteil (im Namens des Volkes!?)

Besser, sinnvoll gefragt: IN WESSEN INTERESSE wird die Macht
(Öffentliches Recht!) des Staates - da sie ohnehin nicht komplett
wegfallen kann - eingesetzt?


Diese Frage erscheint mir im Sinne der Machttheorie beantwortet.


Die Machttheorie ist ein super Steigbügelhalter. War es jedenfalls für
mich. Aber sie kann zu viele historische Ereignisse nicht erklären. Da
muss man mehr Hausaufgaben machen aus meiner Sicht, so mühsam das sein
mag.

Schau Dir doch die letzten Jahrtausende an, die einigermaßen dokumentiert sind.
Hat es irgendwo, wo Macht sich gebildet hat, irgendwann einmal einen Paradigmenwechsel gegeben? Hat sich irgendeine Macht-Gesellschaft irgendwo/ irgendwann rückabgewickelt, der Macht entledigt?
Da wirst Du nichts dergleichen finden. Es ist wie an der Schnur gezogen eine Aneinanderreihung von Machtstrukturen, sich einander auffressend, sich verändernd, sich strukturell unterscheidend.
Aber bei allen Veränderungen – die Macht hat alles überlebt.
Hat sie sich irgendwann/ irgendwo etabliert und ihre sie verteidigende Struktur aufgebaut, ist sie eine nicht mehr eliminierbare Entität, bei der nur noch das personelle Rad sich dreht.
Das Volk war noch nie der Souverän; es hat noch nie einen Generationenvertrag gegeben.
Und wenn es jemals so etwas wie des Volkes Wille zur Staatlichkeit gegeben hat, war es ein Kotau vor der Macht, ein willentliches Akzeptieren von Unterdrückung.

Diese kommt freilich mit UNAUFLÖSLICHEN (Solidar-)Verpflichtungen.

Das

muss man wollen. Die meisten Zivilisten, die ich kenne kommen mit den
(fast) unauflöslichen Beziehungen in die sie hineingeboren wurden

kaum

klar. Die wenigsten kommen gut mit den (selbstgewählten und fast)
unauflöslichen Beziehungen in Partnerschaften klar.


Ja, in der heutige Zeit ist dies wohl so.
Stecken wir aber nicht immer in UNAUFLÖSLICHEN (Solidar-)
Verpflichtungen, egal welche Form des sozialen Zusammenlebens wir uns
gegeben haben?


Nein.
Heute leben wir in einer Zeit, in der es - prinzipiell - möglich ist,
AUSSCHLIEßLICH per Vertragsbeziehungen (= auflösbare Beziehungen) in
sozialen Kontakt zu treten.
Dass das nicht erfüllend sein kann, steht auf einem anderen Blatt.
Aber es ist heute, rein materiell, möglich.
Ohne Zivilrecht existiert diese Möglichkeit schon gar nicht.

Quatsch, Quatsch.
Wenn Vertrag, dann Recht, dann Staat, dann apparative Gewalt mit physischer Sanktion. Egal ob ÖffRecht oder Privatrecht.
Recht ist Individualisierung (jeder steht zu jedem in einem rechtlichen Verhältnis) und die Auflösung von Solidarität.
Heute ist (nicht nur) unsere Gesellschaft total verrechtlicht bis ins Schlafzimmer rein. Auch daran kann man sehr gut die Hierarchie von ÖffRecht und Privatrecht erkennen, oder würdest Du freiwillig einem mitteilsamen „intelligenten“ Stromzähler zustimmen incl. dem Recht der Datensammlung durch öffentliche und privatrechtliche Unternehmen, wenn er nicht sanktionsbelastet eingeführt wird?

Wer Stammesgesellschaft ernsthaft will: viel Glück dabei! Ich kann
diesen
Wunsch danach sehr gut verstehen.
Besonders viel Glück ist den wohlmeinenden Stämmen (auch jenen von
"Systemaussteigern" etc.) bei der Außenpolitik und der

Grenzsicherung

zu
wünschen.


Das erscheint mir das Dilemma zu sein; es braucht heute solche
„unnatürlichen“ Auswüchse.
Nur wenige segmentäre Gemeinschaften kommen auch heute noch ohne aus.


Ein "Zurück" zu den segmentären Gesellschaften kann man aus meiner Sicht
vergessen. Obwohl ich sehr, sehr gut nachvollziehen kann, weshalb da
bestimmte Sehnsüchte in diese Richtung gehen. "Friede, Freude, Eierkuchen.
Wär das nicht schön?"

Ja, kann man vergessen, zumindest wird Mensch das aus eigenem Willen und eigener Kraft nicht umsetzen können. Bei einem Crash wiederum kann es zu einer ausreichenden Simplifizierung (und ggf. massiven Reduzierung der Weltbevölkerung) kommen, die zumindest die Basis für eine Entwicklung segmentärer, machtfreier Strukturen wäre.
Ob sich dann Mensch erfolgreich gegen den Einzug neuer Macht wehren kann und will???

Der "Kapitalismus" kommt - im Gegensatz zu den Stämmen - mit
(potenziell)
AUFLÖSBAREN Beziehungen daher.
Beziehungen, die per Privatrecht konsensual eingegangen werden

können

und
staatlich sanktioniert durchgesetzt werden und gerade deshalb auch
anderweitig politisch gestaltbar sind.


Dem möchte ich doch widersprechen.
Das ÖR ist ein die Staatsmacht absicherndes Konstrukt und keine
„Verfassung“ wurde konsensual per Gesellschaftsvertrag geschrieben,


Habe ich nicht behauptet.

sondern dem Volk (manchmal nicht nur dem eigenen – Japan, BRD), von

der

Staatsmacht vorgegeben und oftmals in ihrem Sinne gebrochen.


Klar.

Auch die Gesetze des PR werden nicht konsensual geschrieben, sondern

von

einer Minderheit für die Mehrheit zur Wahrung der Interessen der
Minderheit.


Verstehe ich nicht. Meinst Du den Umstand, dass das BGB das HGB überformt
und die Privilegien für die Kaufleute massiv eingeschränkt hat?

Nein. Die totale Verrechtlichung der Gesellschaft, die permanente Schaffung von Tatbeständen, die völlige Entsolidarisierung der Gesellschaft.
Selbst der Bereich des Ehrenamtes ist nicht ausgenommen

Es gibt keine Privilegierung der Mehrheit. Selbst scheinbare
Privilegierung wie das Recht auf Legitimierung der Macht per freier

Wahl

ist spielt sich nach den Regeln der Macht ab, nicht nach denen der
Mehrheit.


Die Mehrheit (= alle) hat heute - in der BRDeutschland - schon ein Recht
auf Leben, sogar samt Recht auf soziale Teilhabe (Hartz IV), das war vorher
als "Sozialhilfe" übrigens nicht so.

Bravo, gelobt sei BRDeutschland.
Super; und da wo es nicht reicht, finanziert der Staat die Tafeln und die mit knurrendem Magen zur Schule gehenden Kinder. Oder?

Es ist ein „Pseudo-Recht“, welches auch nur von der Staatsmacht
geändert, aber von der Mehrheit nicht mal eingeklagt werden kann

(außer

man glaubt an die Gewaltentrennung und die Unabhängigkeit der Justiz).

Wovon genau sprichst Du?
Die Gewaltenteilung (Verfassungsfrage; bzw. Frage des Verfassungsdesigns)
ist selbstverständlich noch in keinem einzigen Staat perfekt gelungen.
Auch nicht in den USA oder der BRD oder sonst wo.
Aber es geht doch ganz sicher ganz erheblich schlechter.

Haben wir Demokratien denn eine Gewaltenteilung?
Ist eine dieser geteilten Gewalten in den Händen der Bevölkerung oder durch diese direkt kreiert und unterhalten?
Ist es Gewaltenteilung, wenn zwar eine Institution nicht alle Gewalt hat, aber alle Gewalt vom Machtmonopol des Staates abhängt?
Wenn es nirgendwo perfekt gelungen ist, warum nicht, was fehlt, oder besser, was ist zuviel?

Man sollte sich mal fragen: Was wird denn mit einer Verfassung
beabsichtigt?
Welche Fragen, welche Konflikte (welche Dialektik) werden mithilfe einer
Verfassung bzw. Verfassungsrecht mediiert?

Ich würde sagen: Es ist das Verfassungsrecht, das eine Mediation zwischen
Öffentlichem Recht (Macht) und Privatrecht versucht. Diese Mediation ist
bislang noch nirgendwo perfekt gelungen. Nirgendwo war das dynamische
Gleichgewicht wirklich stabil. Auch aufgrund der Dynamik des um 1787/1789
noch sehr jungen Kapitalismus.

Ich habe eine Verfassung immer als ultimativen Schutz der Untertanen vor der Willkür einer Staatsmacht verstanden, als Beschreibung und Festschreibung seiner Rechte als Mensch.
Aber keine Verfassung hindert den Staat, durch ein undurchdringliches Geflecht von Gesetzen des ÖffRechts sich die für seinen Machterhalt erforderlichen „Freiräume“ zu schaffen. Lies unser GG und achte darauf, wie oft Du den Zusatz „Das Nähere regelt ein Bundesgesetz“ oder „dieses Recht kann durch Gesetz beschränkt werden“ findest.

Wenn das Volk per Volksentscheid einer Verfassung zugestimmt hat (?), wieso können dann Änderungen ohne Volksentscheid vorgenommen werden?

Das Geld (die Geldmacht) hat es noch nirgendwo zu Berücksichtigung in
Verfassungen geschafft.
Das könnte eine der Fragen des 21. Jhd. sein.

Das geht der Geldmacht am Allerwertesten vorbei. Selbst eine für sie negative Berücksichtigung.
Papier ist geduldig; es geht immer um die Tat, nie um Geschriebenes.
Und daß Geldmacht Taten abschwächen, umlenken und verhindern kann, hat sie schon oft bewiesen.

Handelsrecht (UCC), die Freeman on the land - Bewegung
(Joe Kreissl) usw.


Nirgendwo dort habe ich bislang auch nur in einem Satz die inhärente
Widersprüchlichkeit des Rechts an sich erwähnt gefunden (von
tatsächlichem Unrecht und Vorteilsnahme Privilegierter etc. mal ganz
abgesehen).


Aber genau um diese Vorteilsnahme Privilegierter geht es doch; wobei

der

erste und meistprivilegierte der Staat ist, gestützt und geschützt

per

ÖR.


Wer ist denn "der Staat" für Dich?

Gute Frage, die sich jeder einmal in seinem Leben stellen und beantworten sollte.
Da ich ein Anhänger der PCM’schen Machttheorie bin, habe ich sie für mich beantwortet.
Staat ist ein sich verselbstständigtes Konstrukt, geliebt von den Privilegierten, geduldet und ertragen vom Rest.
@Ashitaka nannte es Zentralinstanz.

Heilslehren mit einer (erhofft: endgültigen) Lösung gibt es

freilich

en
masse.
Die Widersprüchlichkeit des Rechts (oder "Dialektik") wird aber

gerade

nicht verschwinden, weil das nicht geht ohne das Konzept des
Rechts
insgesamt abzuschaffen. Es geht für mich heute um das (nie fertige)
Gestalten der inhärenten Widersprüchlichkeit (oder eben:
Dialektik) des Rechts.


Wenn Du das Konzept des Rechts abschaffen willst, musst Du einen Ersatz
bereitstellen, oder geht es ganz ohne Recht – vielleicht mit sozialen
Regeln?


Ich will es so ohne Weiteres lieber nicht testen, ehrlich gesagt. Da
arbeite ich lieber weiter an einem klareren Verständnis von "Recht".

Und wenn Du das Konzept ÖR abschaffen willst, musst Du den Staat
abschaffen. Geht ja wohl Deiner Meinung nicht. Und nun?


Lernen - als Gesellschaft - mit der Dialektik (des Rechts und der Macht)
auf erwachsene Art und Weise umzugehen.

Und wenn Du meinst, daß alles mit PR geregelt werden kann, wer sichert
dies ab? Alles privat?


Blödsinn.
Wer so etwas behauptet, versteht in meinen Augen von Recht exakt gar nix.
Rechtsverständnis: Nullkommanull.
Hayek zum Beispiel phantasiert ja von "custom" sei "law". Was schlicht
Unsinn ist. "Custom" ist gerade nicht "law". Sondern "Law" (neue Ordnung,
die "Macht") zerstört/ersetzt historisch "custom" (die alte Ordnung).

Ja, es gibt eben keinen schleichenden Übergang von custom zu custom law zu law.
Und law ist nicht nur qualitativ zu sehen, es ist auch eine quantitative Veranstaltung, heißt Verrechtlichung der Gesellschaft bis in den letzten Winkel. Warum wohl???
Und deshalb ist es auch nix mit Deinem o.g. ...AUSSCHLIEßLICH per Vertragsbeziehungen, auch nicht theoretisch. Vertrag braucht Staat oder das Recht des Stärkeren.

Die ganze Welt privatisieren ohne Bildung
irgendwelcher privaten Machtkonstrukte?


Von solchem Quatsch träumen doch nur ein paar Austrian economists (und
das Lager um die Kryptowährungs-Anhänger, die sich die Dialektik des
Rechts noch nie angesehen haben).

Oder bist Du auf der Suche nach einem „guten“ Nachtwächterstaat


Nein.

als
Ersatz für die das derzeitige „Rundum-sorglos-Paket“?


Was für ein Rundum-sorglos-Paket denn bitte?

Man nennt es Versorgungsstaat = der Staat regelt schon alles für uns.

Ich bin auf der Suche nach einer Möglichkeit, um die Dialektik des Rechts
verständlich zu machen und dann in einem nächsten Schritt auf erwachsene
Art und Weise mit dieser Dialektik umzugehen.
Das heißt, man muss sich Gedanken um ein bzgl. der Dialektik des Rechts
sachgemäßes Verfassungsdesign machen.

Was ist denn „auf erwachsene Art und Weise“?
Verfassungsdesign? Ehrlich? Sonstiges Recht egal? Wirklich?
Wie wäre es mit der Reduzierung des Rechts auf ein paar wenige DIN-A4-Seiten – eine für die Verfassung, zwei für das ÖffRecht, Bierdeckel für die Steuererklärung und drei für das Privatrecht?
Oder Rechtsprechung im Privatrecht nur durch Laien-Gerichte, im ÖffRecht nur Schöffengerichte und bei die Landesgrenzen überschreitendem Recht Volljuristen?
Nein, das Machtsystem kann durch Veränderung von Gesetzen nicht „gerechter“ gemacht werden. Dazu braucht es eine ganz grundsätzliche Um- und Neuorientierung des Menschen, vielleicht so etwas wie einen Bewusstseinssprung. Und daß ausgerechnet wir, unseren Wohlstand Verteidigenden die Keimzelle dazu sein werden, wage ich zu bezweifeln.

Es hat noch nie ein Prinzip der Gleichheit im Rahmen irgendeiner
Staatlichkeit gegeben. Das schließt sich aus, weil die Vergabe von
Privilegien für den Machterhalt essentiell ist.


Sprichst Du davon, dass ein Beamter, sagen wir ein Polizeibeamter, andere
Rechte und Pflichten hat als ein Privatbürger, wenn er ALS POLIZEIBEAMTER
unterwegs ist?

Na, das ist wohl unbestreitbar. Oder bist Du auch Waffenträger und hast Ordnungs- und Sanktionsprivilegien?

Der Polizeibeamte hat als Privatbürger aber - dem Anspruch nach - die
gleichen Rechte und Pflichten wie alle anderen Privatbürger auch.

Er ist aber nie nur Privatbürger, er ist immer auch Polizeibeamter.

Das ist der ANSPRUCH der Gleichheit vor dem Recht. Genau für diese
(fiktive) Gleichheit benötigt man die (fiktive) Rechtsperson (welche -
ginge es nach den "Freemen" und anderen - gleich ganz abgeschafft werden
soll... um so "Freiheit und Gleichheit" zu erreichen. [[freude]] [[top]]
).

Ja, ANSPRUCH, fiktiv s.o..

Menschen, die wieder ganz Mensch sein wollen und keine Person haben
wollen
etc., die wollen damit auch die "Gleichheit vor dem Recht" aufgeben,
vermutlich ohne das zu realisieren.


Vielleicht wollen sie das ÖR und PR (= Gesetze = von der Macht

gesetztes

Recht) tauschen gegen konsensuale Regeln für das Zusammenleben (siehe
segmentäre Gemeinschaften und Kooperativen jeglicher Art).


Das wollen sicher ein paar. Es gibt ja einige (Sozial-)Experimente, die
sehr mutig in dieser Richtung forschen (und leben). Ich habe höchsten
Respekt für alle, die in dieser Richtung unterwegs sind (und nicht nur
reden...).

Meinen Respekt haben sie auch, wobei es andererseits auch eine bigotte Veranstaltung ist.

Entweder braucht es Simplifizierung oder übersummative Intelligenz,

die

Komplexität ausreichend simplifizierend reduzieren und verdichten kann

um

eine hinreichende Grundlage für weitere gedankliche Entwicklung zu
ermöglichen.

Ham wer nich, gibbet (noch) nich – leider.


Dranbleiben.

Danke Dir für die mir geopferte Zeit

Freundliche Grüße
KK

'Die Macht' ist keine kleine Gruppe

Zarathustra, Mittwoch, 27.04.2016, 21:05 vor 3577 Tagen @ KK 1566 Views

Im Laufe der Zeit hat die Macht zwecks Machterhalt Teile ihrer Macht
zediert und entsprechende Privilegien geschaffen.


Dieses "Macht zedieren" hört sich irre wichtig und überzeugend an.

Hat

das aber eine Basis in der historischen Wirklichkeit?
Die absolutistischen Herrscher des feudalen Europas wüssten Dir

anderes

zu berichten. Da war aber mal sowas von überhaupt keine

Machtzession...

Das war pure Machtausübung.


Klaro pure Machtausübung, aber doch nicht einer gegen alle, der Herrscher
gegen alle seines Volkes.
Das war immer Herrscher (König) und sein von ihm privilegierter Unterbau
(Fürsten, Bischöfe) gegen sein Volk.
Alle im Laufe der Zeit aufgebauten Macht-Institutionen sind nichts anderes
als Macht-Zession, begleitet von Privilegien.
Findet sich irgendwo in Raum und Zeit ein Herrscher ohne privilegierten
Unterbau? Nein, die haben halt alle ein kleines schlagkräftiges Grüppchen
von „Gleichgesinnten“ gebraucht, die aber für einen feuchten
Händedruck nicht zu haben waren.

Hallo KK

Das ist kein kleines Grüppchen und unter ihnen alle anderen.
Der gesamte Schwarm ist hierarchisch von oben bis unten durchstrukturiert, und auf unzähligen Ebenen und Unterebenen 'herrscht' Hierarchie. Auf jeder Ebene gibt es Herrscher und Beherrschte, Sadisten und Masochisten. Es ist ein riesiges, komplexes, gesellschaftliches Fraktal. Am Besten dran ist immer noch der, der weder herrscht, noch beherrscht wird, und sich so gut als möglichen raushalten und sein eigenes Süppchen kochen kann. Herrscher sind genauso arme Schweine wie Beherrschte, auch wenn sie es nicht wissen. Herrschen wollen ist so krank wie beherrscht werden wollen.

Grüsse, Zara

Gelegenheit macht Diebe

KK, Mittwoch, 27.04.2016, 23:22 vor 3577 Tagen @ Zarathustra 1527 Views

Hallo Zara,

Klaro pure Machtausübung, aber doch nicht einer gegen alle, der

Herrscher

gegen alle seines Volkes.
Das war immer Herrscher (König) und sein von ihm privilegierter

Unterbau

(Fürsten, Bischöfe) gegen sein Volk.
Alle im Laufe der Zeit aufgebauten Macht-Institutionen sind nichts

anderes

als Macht-Zession, begleitet von Privilegien.
Findet sich irgendwo in Raum und Zeit ein Herrscher ohne privilegierten
Unterbau? Nein, die haben halt alle ein kleines schlagkräftiges

Grüppchen

von „Gleichgesinnten“ gebraucht, die aber für einen feuchten
Händedruck nicht zu haben waren.


Hallo KK

Das ist kein kleines Grüppchen und unter ihnen alle anderen.
Der gesamte Schwarm ist hierarchisch von oben bis unten durchstrukturiert,
und auf unzähligen Ebenen und Unterebenen 'herrscht' Hierarchie. Auf jeder
Ebene gibt es Herrscher und Beherrschte, Sadisten und Masochisten. Es ist
ein riesiges, komplexes, gesellschaftliches Fraktal.

Habe das mit dem kleinen Grüppchen auf den absolutistischen Herrscher des feudalen Europas bezogen und wollte ausdrücken, daß der eben nicht ein Alleinherrscher in persona war. Und zu dessen Zeit war von zusätzlichen Herrschern nicht viel mehr als der Adel und die Kirche zu sehen.
Und der Ausruf „Ich bin der Staat“ musste von den wenigen „Hochprivilegierten“ wohlwollend abgenickt werden.
Der Rest war Untertan.

Die Fraktale haben sich m.E. erst durch die sich ausbildenden Institutionen entwickelt.

Am Besten dran ist
immer noch der, der weder herrscht, noch beherrscht wird, und sich so gut
als möglichen raushalten und sein eigenes Süppchen kochen kann. Herrscher
sind genauso arme Schweine wie Beherrschte, auch wenn sie es nicht wissen.
Herrschen wollen ist so krank wie beherrscht werden wollen.

Nun, das liegt im Auge des Betrachters.
Die Bandbreite menschlicher „Glückseeligkeit“ ist überraschend groß und in beiden Extremen zu beobachten.
Und Gelegenheit macht Diebe, in allen Bereichen und keiner ist dagegen gefeit.

Wo liege ich falsch?

Freundliche Grüße
KK

Werbung

Wandere aus, solange es noch geht.