Hallo BillHicks,
...
Diese Macht erläßt zwecks Machterhalt und Erweiterung ihre Monopole
(Gewaltmonopol, Abgabenmonopol und Geldmonopol) Gesetze, schafft also
Öffentliches Recht.
Ja.
Im Laufe der Zeit hat die Macht zwecks Machterhalt Teile ihrer Macht
zediert und entsprechende Privilegien geschaffen.
Dieses "Macht zedieren" hört sich irre wichtig und überzeugend an. Hat
das aber eine Basis in der historischen Wirklichkeit?
Die absolutistischen Herrscher des feudalen Europas wüssten Dir anderes
zu berichten. Da war aber mal sowas von überhaupt keine Machtzession...
Das war pure Machtausübung.
Klaro pure Machtausübung, aber doch nicht einer gegen alle, der Herrscher gegen alle seines Volkes.
Das war immer Herrscher (König) und sein von ihm privilegierter Unterbau (Fürsten, Bischöfe) gegen sein Volk.
Alle im Laufe der Zeit aufgebauten Macht-Institutionen sind nichts anderes als Macht-Zession, begleitet von Privilegien.
Findet sich irgendwo in Raum und Zeit ein Herrscher ohne privilegierten Unterbau? Nein, die haben halt alle ein kleines schlagkräftiges Grüppchen von „Gleichgesinnten“ gebraucht, die aber für einen feuchten Händedruck nicht zu haben waren. Also: Sozialer Status und geeignete Einnahmequellen (Landbesitz) waren angefragt und den Anfragen wurde zwecks Machterhalt nachgegeben.
Sobald sich eine Macht etabliert, ist es vorbei mit der klassenlosen, egalitären Gesellschaft.
Der Machthaber hat schon zur Machterringung eine Klasse der „Höchstprivilegierten“ gebraucht (Teilen der Beute).
Die (neue) Macht der Bürger, die sich zuvor
schlichtweg noch nicht hatte durchsetzen können.
Richtig. Die kamen erst später dran, zumindest glauben sie daran, drangekommen zu sein.
Womit haben sich denn die Bürger durchgesetzt?
Mit Verfassungen? Sicherung elementarer Menschenrechte? Absolut und nur durch das Volk änderbar? Recht auf Misstrauensvotum gegenüber der Macht? Mitspracherecht? Persönliche Verantwortung bei Machthabern und deren Helfern? Schaffung von staatsfreien Räumen? (Aufzählung beliebig erweiterbar).
Bisher eine ziemlich dürftige Veranstaltung.
Die bis heute erkämpften Rechte der Bürger hatten doch nur zum Ziel, möglichst viele an den staatlichen Futternapf zu bringen und eben auch privilegiert zu sein.
Schau Dir an, wer alles derzeit auf der payroll des Staates steht – das sind mittlerweile viele bei einer Staatsquote von 50%.
Durch die Ausweitung der Privilegien und ihrer Unterschiedlichkeit war
die Schaffung eines Privaten Rechts notwendig geworden, als Unterbau des
Öffentlichen Rechts.
Das geht in Europa parallel und verwurschtet sich in der Zentralbank zum
heutigen Hybrid-Geld.
Im Prinzip haben die (noch nicht) absolutistischen Herrscher Europas sich
mit dem Geldadel zusammen getan um den restlichen Adel auszuschalten. Hier
kommt der (weltliche) Absolutismus in Europa überhaupt her. Der nie ein
echter ABSOLUTismus war. Die "Geldmacht" stand (unsichtbar und
jurisdiktionenübergreifend) an seiner Seite.
Die „Höchstprivilegierten“ haben sich Dank erhaltener Privilegien (Boden) doch erst zur „Geldmacht“ entwickelt; es waren die vom Herrscher geadelten, die Sklaven haltenden Großgrundbesitzer, die mit königlichen Kaperbriefen ausgestatteten „Händler, die mit Bistümern beschenkte Kirche, die mit Gesetzen, Staatsaufträgen und Steuergeschenken gepamperten Industriellen und und und.
Und der Herrscher/ Staat braucht sie zwecks eigener Finanzierung. Ohne Privilegierte und auf sie abgestimmte Gesetzgebung geht gar nix, nicht mal ein kleines bisschen Staat.
Und das Privatrecht ist nicht das Recht, das sich Private zu ihrem eigenen Wohl gegeben haben. Es ist den Privaten vom Staat gegeben zur Absicherung der eigenen Machtmonopole und der „Höchstprivilegierten“, die die gesamte Finanzierung sicherstellen (mittlerweile sind einige unter to-big-to-fail verortet).
Je stärker die privilegierten Gruppen wurden, desto mehr war ein
Abgleich
von ÖR und PR erforderlich zwecks Reduzierung von Willkür seitens der
Macht, andererseits um eine möglichst weitreichende Erleichterung der
Entwicklung wirtschaftlichen Handels der Privaten (Sicherstellung der
Abgaben) und deren Lebensumstände zu erreichen.
Mit der Entwicklung von Macht und von ihr gesetztes Recht haben sich im
Laufe der Zeit eben auch die unterschiedlichen Kulturen und deren
Sichtweise auf Moral, Ethik etc. weiterentwickelt mit dem Ergebnis sehr
unterschiedlicher sozialer Strukturen.
Die Idee des Privatrechts und damit das Sichtbarmachen der Dialektik (von
ÖffRecht und PrivatRecht) ist etwas ureuropäisches. Das habe ich sonst
noch nirgendwo finden können.
Was ganz sicher nicht richtig ist, ist die Behauptung, die "Macht"
(ÖffRecht) müsse sich praktisch zwangsläufig damit begnügen, "Macht zu
zedieren" und ein Privatrecht zulassen.
Das ist ahistorisch.
Gleichwohl ist es - typisch-europäisch bürgerlich - eine wunderschöne,
evolutionäre Theorie:
Frieden/Liebe -> Einbruch von MACHT -> Entwicklung von ÖffRecht ->
Machtzedierung in Form des Privatrechts -> ...
Was ist denn daran typisch-europäisch bürgerlich? Wo hat sich denn welcher Staat anders entwickelt, bzw. ist dabei, sich genau so zu entwickeln?
Was ist z.B. der Wandel von Boden-Lehen zu Boden-Eigentum anderes als Machtzession mit den sich daraus ergebenden Erfordernissen der Verrechtlichung mittels privatrechtlichen Gesetzen? Oder die Erweiterung des privaten Eigentums in den östlichen Ländern zwecks Verbreiterung der Wirtschaftbarkeit und damit der Besteuerbarkeit?
Verstehe ich da etwas völlig falsch?
(Ist der rote Faden in meinem Weltbild)
Kann ich verstehen. War für viele Jahre auch mein roter Faden. Dann hab'
ich angefangen, Bücher über Geschichte, Rechtsgeschichte und Grundlagen
des Rechts zu lesen.
Und hat’s was geholfen, Bücher zu lesen von Leuten, die allermeist auf der payroll des Staates zu finden sind?
Juristen: Produzenten von Gesetzen in Endlosschleife, totale Verrechtlichung, alles zum Tatbestand machende Verteidiger ihrer Existenzberechtigung.
Historiker: Schreiber von Gefälligkeits-Geschichte der Sieger, die die „Wahrheit“ über Jahrzehnte in ihren Archiven bunkern.
Gehören denn nicht, zumindest als Ergänzung Ethnologen, Soziologen, Systemtheoretiker etc. dazu?
Das Recht selbst ist gespalten. U.a. in Öffentliches Recht (Prinzip:
Befehl, Anordnung, Unterordnung) und Privatrecht (Prinzip: Konsens,
Freiheit, Gleichheit).
Diese beiden Prinzipien widersprechen sich diametral.
Öffentliches Recht ohne Privatrecht ist Totalitarismus.
Privatrecht ohne Öffentliches Recht ein Oxymoron.
Anders formuliert:
Staat ohne Markt ist Totalitarismus.
Markt ohne Staat gibt es nicht.
Bleibt also die (gänzlich naive) Frage: wie viel Staat?
Und die Frage, geht es auch ohne Staat, ohne Macht und deren Monopole?
Natürlich geht das.
Aber das heißt auch: ohne Recht.
Also wenn das so natürlich geht, wer hindert Mensch daran, zurück zu Friede, Freude, Eierkuchen?
"Recht" ist - prinzipiell - nur MIT Macht zu haben.
Ohne Macht KANN es kein Recht geben.
Mit Macht gibt es aber KEINE Garantie FÜR Recht.
Oh doch, Macht garantiert immer das Vorhandensein von ÖffRecht. Und da es Privaten nicht gestattet ist, Privatrecht selbst zu schreiben, kann Privatrecht ohne die Billigung und die Absicherung durch die Machtmonopole nicht entstehen/ entstanden sein.
Die dafür entstandenen Institutionen „gehören“ dem Staat und die „Sachbearbeiter“ sind privilegiert durch den Staat (Machtzession = man darf Richten, notariell beglaubigen, Anwalt sein...).
Die aus der Privatautonomie abgeleitete Freiheit des Willens (z.B. freie Vertragsgestaltung) von Gleichen unter Gleichen ist eine Mär, ebenso wie der Glaube an eine Gestaltung des Privatrechts ohne staatlichen Einfluss.
Das Recht muss man laufend gegen die Macht verteidigen und darf die Macht
gleichzeitig NICHT abschaffen, weil mit der Macht das Recht selbst
ebenfalls unterginge.
Dialektik (des Rechts und der Macht).
Recht gegen die Macht verteidigen?
Meinst Du damit, daß der Zivilist dafür kämpfen muss, dass auch ein paar Gesetze zu seinem Wohl geschrieben werden? Wie soll denn das funktionieren ohne das wohlwollende Einverständnis der Machthaber?
Recht ist ein von oben nach unten funktionierendes Konstrukt – totale Einbahnstraße.
Selbst (direkte) Demokratie ändert daran nichts, obwohl es wahrscheinlich das derzeit denkbar beste System ist.
Aber es bleibt ein Machtsystem, in dem es keine Gleichen unter Gleiche gibt, sondern Klassen und deren Unterschiede. Deshalb bekommt auch niemand Recht, er bekommt ein Urteil (im Namens des Volkes!?)
Besser, sinnvoll gefragt: IN WESSEN INTERESSE wird die Macht
(Öffentliches Recht!) des Staates - da sie ohnehin nicht komplett
wegfallen kann - eingesetzt?
Diese Frage erscheint mir im Sinne der Machttheorie beantwortet.
Die Machttheorie ist ein super Steigbügelhalter. War es jedenfalls für
mich. Aber sie kann zu viele historische Ereignisse nicht erklären. Da
muss man mehr Hausaufgaben machen aus meiner Sicht, so mühsam das sein
mag.
Schau Dir doch die letzten Jahrtausende an, die einigermaßen dokumentiert sind.
Hat es irgendwo, wo Macht sich gebildet hat, irgendwann einmal einen Paradigmenwechsel gegeben? Hat sich irgendeine Macht-Gesellschaft irgendwo/ irgendwann rückabgewickelt, der Macht entledigt?
Da wirst Du nichts dergleichen finden. Es ist wie an der Schnur gezogen eine Aneinanderreihung von Machtstrukturen, sich einander auffressend, sich verändernd, sich strukturell unterscheidend.
Aber bei allen Veränderungen – die Macht hat alles überlebt.
Hat sie sich irgendwann/ irgendwo etabliert und ihre sie verteidigende Struktur aufgebaut, ist sie eine nicht mehr eliminierbare Entität, bei der nur noch das personelle Rad sich dreht.
Das Volk war noch nie der Souverän; es hat noch nie einen Generationenvertrag gegeben.
Und wenn es jemals so etwas wie des Volkes Wille zur Staatlichkeit gegeben hat, war es ein Kotau vor der Macht, ein willentliches Akzeptieren von Unterdrückung.
Diese kommt freilich mit UNAUFLÖSLICHEN (Solidar-)Verpflichtungen.
Das
muss man wollen. Die meisten Zivilisten, die ich kenne kommen mit den
(fast) unauflöslichen Beziehungen in die sie hineingeboren wurden
kaum
klar. Die wenigsten kommen gut mit den (selbstgewählten und fast)
unauflöslichen Beziehungen in Partnerschaften klar.
Ja, in der heutige Zeit ist dies wohl so.
Stecken wir aber nicht immer in UNAUFLÖSLICHEN (Solidar-)
Verpflichtungen, egal welche Form des sozialen Zusammenlebens wir uns
gegeben haben?
Nein.
Heute leben wir in einer Zeit, in der es - prinzipiell - möglich ist,
AUSSCHLIEßLICH per Vertragsbeziehungen (= auflösbare Beziehungen) in
sozialen Kontakt zu treten.
Dass das nicht erfüllend sein kann, steht auf einem anderen Blatt.
Aber es ist heute, rein materiell, möglich.
Ohne Zivilrecht existiert diese Möglichkeit schon gar nicht.
Quatsch, Quatsch.
Wenn Vertrag, dann Recht, dann Staat, dann apparative Gewalt mit physischer Sanktion. Egal ob ÖffRecht oder Privatrecht.
Recht ist Individualisierung (jeder steht zu jedem in einem rechtlichen Verhältnis) und die Auflösung von Solidarität.
Heute ist (nicht nur) unsere Gesellschaft total verrechtlicht bis ins Schlafzimmer rein. Auch daran kann man sehr gut die Hierarchie von ÖffRecht und Privatrecht erkennen, oder würdest Du freiwillig einem mitteilsamen „intelligenten“ Stromzähler zustimmen incl. dem Recht der Datensammlung durch öffentliche und privatrechtliche Unternehmen, wenn er nicht sanktionsbelastet eingeführt wird?
Wer Stammesgesellschaft ernsthaft will: viel Glück dabei! Ich kann
diesen
Wunsch danach sehr gut verstehen.
Besonders viel Glück ist den wohlmeinenden Stämmen (auch jenen von
"Systemaussteigern" etc.) bei der Außenpolitik und der
Grenzsicherung
zu
wünschen.
Das erscheint mir das Dilemma zu sein; es braucht heute solche
„unnatürlichen“ Auswüchse.
Nur wenige segmentäre Gemeinschaften kommen auch heute noch ohne aus.
Ein "Zurück" zu den segmentären Gesellschaften kann man aus meiner Sicht
vergessen. Obwohl ich sehr, sehr gut nachvollziehen kann, weshalb da
bestimmte Sehnsüchte in diese Richtung gehen. "Friede, Freude, Eierkuchen.
Wär das nicht schön?"
Ja, kann man vergessen, zumindest wird Mensch das aus eigenem Willen und eigener Kraft nicht umsetzen können. Bei einem Crash wiederum kann es zu einer ausreichenden Simplifizierung (und ggf. massiven Reduzierung der Weltbevölkerung) kommen, die zumindest die Basis für eine Entwicklung segmentärer, machtfreier Strukturen wäre.
Ob sich dann Mensch erfolgreich gegen den Einzug neuer Macht wehren kann und will???
Der "Kapitalismus" kommt - im Gegensatz zu den Stämmen - mit
(potenziell)
AUFLÖSBAREN Beziehungen daher.
Beziehungen, die per Privatrecht konsensual eingegangen werden
können
und
staatlich sanktioniert durchgesetzt werden und gerade deshalb auch
anderweitig politisch gestaltbar sind.
Dem möchte ich doch widersprechen.
Das ÖR ist ein die Staatsmacht absicherndes Konstrukt und keine
„Verfassung“ wurde konsensual per Gesellschaftsvertrag geschrieben,
Habe ich nicht behauptet.
sondern dem Volk (manchmal nicht nur dem eigenen – Japan, BRD), von
der
Staatsmacht vorgegeben und oftmals in ihrem Sinne gebrochen.
Klar.
Auch die Gesetze des PR werden nicht konsensual geschrieben, sondern
von
einer Minderheit für die Mehrheit zur Wahrung der Interessen der
Minderheit.
Verstehe ich nicht. Meinst Du den Umstand, dass das BGB das HGB überformt
und die Privilegien für die Kaufleute massiv eingeschränkt hat?
Nein. Die totale Verrechtlichung der Gesellschaft, die permanente Schaffung von Tatbeständen, die völlige Entsolidarisierung der Gesellschaft.
Selbst der Bereich des Ehrenamtes ist nicht ausgenommen
Es gibt keine Privilegierung der Mehrheit. Selbst scheinbare
Privilegierung wie das Recht auf Legitimierung der Macht per freier
Wahl
ist spielt sich nach den Regeln der Macht ab, nicht nach denen der
Mehrheit.
Die Mehrheit (= alle) hat heute - in der BRDeutschland - schon ein Recht
auf Leben, sogar samt Recht auf soziale Teilhabe (Hartz IV), das war vorher
als "Sozialhilfe" übrigens nicht so.
Bravo, gelobt sei BRDeutschland.
Super; und da wo es nicht reicht, finanziert der Staat die Tafeln und die mit knurrendem Magen zur Schule gehenden Kinder. Oder?
Es ist ein „Pseudo-Recht“, welches auch nur von der Staatsmacht
geändert, aber von der Mehrheit nicht mal eingeklagt werden kann
(außer
man glaubt an die Gewaltentrennung und die Unabhängigkeit der Justiz).
Wovon genau sprichst Du?
Die Gewaltenteilung (Verfassungsfrage; bzw. Frage des Verfassungsdesigns)
ist selbstverständlich noch in keinem einzigen Staat perfekt gelungen.
Auch nicht in den USA oder der BRD oder sonst wo.
Aber es geht doch ganz sicher ganz erheblich schlechter.
Haben wir Demokratien denn eine Gewaltenteilung?
Ist eine dieser geteilten Gewalten in den Händen der Bevölkerung oder durch diese direkt kreiert und unterhalten?
Ist es Gewaltenteilung, wenn zwar eine Institution nicht alle Gewalt hat, aber alle Gewalt vom Machtmonopol des Staates abhängt?
Wenn es nirgendwo perfekt gelungen ist, warum nicht, was fehlt, oder besser, was ist zuviel?
Man sollte sich mal fragen: Was wird denn mit einer Verfassung
beabsichtigt?
Welche Fragen, welche Konflikte (welche Dialektik) werden mithilfe einer
Verfassung bzw. Verfassungsrecht mediiert?
Ich würde sagen: Es ist das Verfassungsrecht, das eine Mediation zwischen
Öffentlichem Recht (Macht) und Privatrecht versucht. Diese Mediation ist
bislang noch nirgendwo perfekt gelungen. Nirgendwo war das dynamische
Gleichgewicht wirklich stabil. Auch aufgrund der Dynamik des um 1787/1789
noch sehr jungen Kapitalismus.
Ich habe eine Verfassung immer als ultimativen Schutz der Untertanen vor der Willkür einer Staatsmacht verstanden, als Beschreibung und Festschreibung seiner Rechte als Mensch.
Aber keine Verfassung hindert den Staat, durch ein undurchdringliches Geflecht von Gesetzen des ÖffRechts sich die für seinen Machterhalt erforderlichen „Freiräume“ zu schaffen. Lies unser GG und achte darauf, wie oft Du den Zusatz „Das Nähere regelt ein Bundesgesetz“ oder „dieses Recht kann durch Gesetz beschränkt werden“ findest.
Wenn das Volk per Volksentscheid einer Verfassung zugestimmt hat (?), wieso können dann Änderungen ohne Volksentscheid vorgenommen werden?
Das Geld (die Geldmacht) hat es noch nirgendwo zu Berücksichtigung in
Verfassungen geschafft.
Das könnte eine der Fragen des 21. Jhd. sein.
Das geht der Geldmacht am Allerwertesten vorbei. Selbst eine für sie negative Berücksichtigung.
Papier ist geduldig; es geht immer um die Tat, nie um Geschriebenes.
Und daß Geldmacht Taten abschwächen, umlenken und verhindern kann, hat sie schon oft bewiesen.
Handelsrecht (UCC), die Freeman on the land - Bewegung
(Joe Kreissl) usw.
Nirgendwo dort habe ich bislang auch nur in einem Satz die inhärente
Widersprüchlichkeit des Rechts an sich erwähnt gefunden (von
tatsächlichem Unrecht und Vorteilsnahme Privilegierter etc. mal ganz
abgesehen).
Aber genau um diese Vorteilsnahme Privilegierter geht es doch; wobei
der
erste und meistprivilegierte der Staat ist, gestützt und geschützt
per
ÖR.
Wer ist denn "der Staat" für Dich?
Gute Frage, die sich jeder einmal in seinem Leben stellen und beantworten sollte.
Da ich ein Anhänger der PCM’schen Machttheorie bin, habe ich sie für mich beantwortet.
Staat ist ein sich verselbstständigtes Konstrukt, geliebt von den Privilegierten, geduldet und ertragen vom Rest.
@Ashitaka nannte es Zentralinstanz.
Heilslehren mit einer (erhofft: endgültigen) Lösung gibt es
freilich
en
masse.
Die Widersprüchlichkeit des Rechts (oder "Dialektik") wird aber
gerade
nicht verschwinden, weil das nicht geht ohne das Konzept des
Rechts
insgesamt abzuschaffen. Es geht für mich heute um das (nie fertige)
Gestalten der inhärenten Widersprüchlichkeit (oder eben:
Dialektik) des Rechts.
Wenn Du das Konzept des Rechts abschaffen willst, musst Du einen Ersatz
bereitstellen, oder geht es ganz ohne Recht – vielleicht mit sozialen
Regeln?
Ich will es so ohne Weiteres lieber nicht testen, ehrlich gesagt. Da
arbeite ich lieber weiter an einem klareren Verständnis von "Recht".
Und wenn Du das Konzept ÖR abschaffen willst, musst Du den Staat
abschaffen. Geht ja wohl Deiner Meinung nicht. Und nun?
Lernen - als Gesellschaft - mit der Dialektik (des Rechts und der Macht)
auf erwachsene Art und Weise umzugehen.
Und wenn Du meinst, daß alles mit PR geregelt werden kann, wer sichert
dies ab? Alles privat?
Blödsinn.
Wer so etwas behauptet, versteht in meinen Augen von Recht exakt gar nix.
Rechtsverständnis: Nullkommanull.
Hayek zum Beispiel phantasiert ja von "custom" sei "law". Was schlicht
Unsinn ist. "Custom" ist gerade nicht "law". Sondern "Law" (neue Ordnung,
die "Macht") zerstört/ersetzt historisch "custom" (die alte Ordnung).
Ja, es gibt eben keinen schleichenden Übergang von custom zu custom law zu law.
Und law ist nicht nur qualitativ zu sehen, es ist auch eine quantitative Veranstaltung, heißt Verrechtlichung der Gesellschaft bis in den letzten Winkel. Warum wohl???
Und deshalb ist es auch nix mit Deinem o.g. ...AUSSCHLIEßLICH per Vertragsbeziehungen, auch nicht theoretisch. Vertrag braucht Staat oder das Recht des Stärkeren.
Die ganze Welt privatisieren ohne Bildung
irgendwelcher privaten Machtkonstrukte?
Von solchem Quatsch träumen doch nur ein paar Austrian economists (und
das Lager um die Kryptowährungs-Anhänger, die sich die Dialektik des
Rechts noch nie angesehen haben).
Oder bist Du auf der Suche nach einem „guten“ Nachtwächterstaat
Nein.
als
Ersatz für die das derzeitige „Rundum-sorglos-Paket“?
Was für ein Rundum-sorglos-Paket denn bitte?
Man nennt es Versorgungsstaat = der Staat regelt schon alles für uns.
Ich bin auf der Suche nach einer Möglichkeit, um die Dialektik des Rechts
verständlich zu machen und dann in einem nächsten Schritt auf erwachsene
Art und Weise mit dieser Dialektik umzugehen.
Das heißt, man muss sich Gedanken um ein bzgl. der Dialektik des Rechts
sachgemäßes Verfassungsdesign machen.
Was ist denn „auf erwachsene Art und Weise“?
Verfassungsdesign? Ehrlich? Sonstiges Recht egal? Wirklich?
Wie wäre es mit der Reduzierung des Rechts auf ein paar wenige DIN-A4-Seiten – eine für die Verfassung, zwei für das ÖffRecht, Bierdeckel für die Steuererklärung und drei für das Privatrecht?
Oder Rechtsprechung im Privatrecht nur durch Laien-Gerichte, im ÖffRecht nur Schöffengerichte und bei die Landesgrenzen überschreitendem Recht Volljuristen?
Nein, das Machtsystem kann durch Veränderung von Gesetzen nicht „gerechter“ gemacht werden. Dazu braucht es eine ganz grundsätzliche Um- und Neuorientierung des Menschen, vielleicht so etwas wie einen Bewusstseinssprung. Und daß ausgerechnet wir, unseren Wohlstand Verteidigenden die Keimzelle dazu sein werden, wage ich zu bezweifeln.
Es hat noch nie ein Prinzip der Gleichheit im Rahmen irgendeiner
Staatlichkeit gegeben. Das schließt sich aus, weil die Vergabe von
Privilegien für den Machterhalt essentiell ist.
Sprichst Du davon, dass ein Beamter, sagen wir ein Polizeibeamter, andere
Rechte und Pflichten hat als ein Privatbürger, wenn er ALS POLIZEIBEAMTER
unterwegs ist?
Na, das ist wohl unbestreitbar. Oder bist Du auch Waffenträger und hast Ordnungs- und Sanktionsprivilegien?
Der Polizeibeamte hat als Privatbürger aber - dem Anspruch nach - die
gleichen Rechte und Pflichten wie alle anderen Privatbürger auch.
Er ist aber nie nur Privatbürger, er ist immer auch Polizeibeamter.
Das ist der ANSPRUCH der Gleichheit vor dem Recht. Genau für diese
(fiktive) Gleichheit benötigt man die (fiktive) Rechtsperson (welche -
ginge es nach den "Freemen" und anderen - gleich ganz abgeschafft werden
soll... um so "Freiheit und Gleichheit" zu erreichen.
![[[top]]](images/smilies/top.gif)
).
Ja, ANSPRUCH, fiktiv s.o..
Menschen, die wieder ganz Mensch sein wollen und keine Person haben
wollen
etc., die wollen damit auch die "Gleichheit vor dem Recht" aufgeben,
vermutlich ohne das zu realisieren.
Vielleicht wollen sie das ÖR und PR (= Gesetze = von der Macht
gesetztes
Recht) tauschen gegen konsensuale Regeln für das Zusammenleben (siehe
segmentäre Gemeinschaften und Kooperativen jeglicher Art).
Das wollen sicher ein paar. Es gibt ja einige (Sozial-)Experimente, die
sehr mutig in dieser Richtung forschen (und leben). Ich habe höchsten
Respekt für alle, die in dieser Richtung unterwegs sind (und nicht nur
reden...).
Meinen Respekt haben sie auch, wobei es andererseits auch eine bigotte Veranstaltung ist.
Entweder braucht es Simplifizierung oder übersummative Intelligenz,
die
Komplexität ausreichend simplifizierend reduzieren und verdichten kann
um
eine hinreichende Grundlage für weitere gedankliche Entwicklung zu
ermöglichen.
Ham wer nich, gibbet (noch) nich – leider.
Dranbleiben.
Danke Dir für die mir geopferte Zeit
Freundliche Grüße
KK