Badische Zeitung Freiburg Samstagsausgabe 19.3., Kommentar zur Landtagswahl: Hakenkreuzchen bei der AfD

Palstek @, Sonntag, 20.03.2016, 12:38 vor 3616 Tagen 3968 Views

Hallo in die Runde,

heute fällt mir die Badische Zeitung aus Freiburg, Samstagsausgabe 19.3. in die Hände (aus dem Teil: Freiburger Zeitung, Seite 29):

Auch wenn der Artikel unter der Rubrik Satire/Kommentar veröffentlich ist, zeigt mir dieses Blatt damit überdeutlich seine Einstellung auf:
Zitate: „Jeder Fünfte in Landwasser-Anhalt hat sein Hakenkreuzchen bei der AfD gemacht.“ und „Landwasser hat den Roten Otto. Wozu braucht es da noch die braune Frauke?“.

Die Assoziationen, die diese Äußerungen auslösen sollen, sind klar. Man braucht die AfD ja nicht zu mögen, aber sie ist auch nicht verboten.

Die BZ ist sich nicht zu schade, es frei zugänglich zu machen:
http://www.badische-zeitung.de/kommentare-1/salto-rueckwaerts-hakenkreuzchen-in-bullerbue--119730551.html

Nur interessehalber und weil eine Diskussion darüber aufkam und auch weil über dem Artikel Satire bzw. Kommentar steht: Fällt sowas noch unter freie Meinungsäußerung oder ist das schon Volksverhetzung nach z.B. StGB § 130 (2) 1. c)? http://dejure.org/gesetze/StGB/130.html Zusätzlich wird ja wieder Mal das 3. Reich bemüht.

Gruß
Palstek

Politik für Anfänger

Leser23 @, Montag, 21.03.2016, 09:20 vor 3615 Tagen @ Palstek 2007 Views

bearbeitet von unbekannt, Montag, 21.03.2016, 09:27

Hab grad dazu was gelesen, was irgendwie dazu passt.
Ohne das NPD Verbotsverfahren, wäre die AFD auch nicht so stark.
Ist an sich logisch, weil damit werden die Wählerstimmen konzentriert und sogar noch verdeckten, an sich nichtwählenden NPD Sympathisanten (umgangssprachlich Schläfer) ehrlich "Alternativen" gegeben, wofür sich die Stimmabgabe, statt der vergangenen Nichtwahl, wirklich lohnt.

In der Wähleranalyse (Wanderung), fehlt nämlich diese Betrachtung.

Die Nichtwähler sind auch zu hauf frustrierte potentielle, defacto "stillgelegte" NPD Wähler, die sich ohne AFD, der HandlungsUNfähigkeit gegenüber sahen, zumal die NPD in BW auch schonmal bei 11-12% gelegen haben soll (hörensagen).

Wieder ein Beispiel der Gesetzmäßigkeit, daß die Reaktion (dann eben AFD zu wählen) stärker, als die Aktion (NPD Verbotsantrag) ist.

Nüchtern gesehen ist jetzt egal, ob der Verbotsantrag nun weiter verfolgt wird oder fallen gelassen wird.

Da sie (Dienste, Gremien, Ausschüsse) hier ohnehin mitlesen, und händeringend nach Möglichkeiten suchen, der AFD zu schaden (siehe MSM Meldung von Dir), wird das Verbotsverfahren damit eher ausgesetzt oder gänzlich niedergeschlagen werden.

Denn der AFD zu schaden, ist nationalpolitisch im Moment die "größere" Baustelle, als das Geschehen um die 2% NPD!

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Mahatma Gandhi:
"Ziviler Ungehorsam wird zu einer heiligen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts verlassen hat."

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