Badische Zeitung Freiburg Samstagsausgabe 19.3., Kommentar zur Landtagswahl: Hakenkreuzchen bei der AfD
Hallo in die Runde,
heute fällt mir die Badische Zeitung aus Freiburg, Samstagsausgabe 19.3. in die Hände (aus dem Teil: Freiburger Zeitung, Seite 29):
Auch wenn der Artikel unter der Rubrik Satire/Kommentar veröffentlich ist, zeigt mir dieses Blatt damit überdeutlich seine Einstellung auf:
Zitate: „Jeder Fünfte in Landwasser-Anhalt hat sein Hakenkreuzchen bei der AfD gemacht.“ und „Landwasser hat den Roten Otto. Wozu braucht es da noch die braune Frauke?“.
Die Assoziationen, die diese Äußerungen auslösen sollen, sind klar. Man braucht die AfD ja nicht zu mögen, aber sie ist auch nicht verboten.
Die BZ ist sich nicht zu schade, es frei zugänglich zu machen:
http://www.badische-zeitung.de/kommentare-1/salto-rueckwaerts-hakenkreuzchen-in-bullerbue--119730551.html
Nur interessehalber und weil eine Diskussion darüber aufkam und auch weil über dem Artikel Satire bzw. Kommentar steht: Fällt sowas noch unter freie Meinungsäußerung oder ist das schon Volksverhetzung nach z.B. StGB § 130 (2) 1. c)? http://dejure.org/gesetze/StGB/130.html Zusätzlich wird ja wieder Mal das 3. Reich bemüht.
Gruß
Palstek