Meine erste Videoveröffentlichung seit 5 Jahren - gibt es auch dank euch!

BillHicks ⌂ @, Wien, Freitag, 18.03.2016, 21:05 vor 3618 Tagen 7891 Views

Ihr Lieben,

satte 5 Jahre habe ich kein Video mehr online gestellt. Ich hatte - wie ich finde - gute Gründe meine Klappe zu halten.
Nun ist es wieder so weit, weil ich heute das Gefühl habe etwas Neues erzählen zu können (im Vergleich zur Geschichte von vor 5 Jahren...).
Auch dank Euch, bzw. der unzähligen Stunden in Diskussionen mit Euch hier, gibt es diese neue Geschichte überhaupt. Danke!

Im Anschluss an den Film "Too Big to Tell", den wir bis Minute 58 gezeigt haben, habe ich einen Vortrag gehalten, der hier zur Gänze angesehen werden kann: https://www.youtube.com/watch?v=0WiyCcuFXBw

Bin gespannt auf Euer Feedback (weniger bzlg. der Null-Budget Technik - daran arbeiten wir :) - meine das eher inhaltlich), und sage nochmals: vielen Dank!

Schöne Grüße
Nicolas

aka

--
BillHicks

..realized that all matter is merely energy condensed to a slow vibration – that we are all one consciousness experiencing itself subjectively. There's no such thing as death, life is only a dream, and we're the imagination of ourselves.

Keine Möglichkeit, Dir per PN zu Antworten?

XERXES @, Samstag, 19.03.2016, 00:26 vor 3618 Tagen @ BillHicks 4807 Views

Würde ich gerne der Höflichkeitshalber auf diesem Wege und eben nicht öffentlich machen.

Gruß

A.

--
“And crawling on the planet's face,
some insects called the human race.
Lost in time, and lost in space.
And meaning.”

Ich nehme mal mit: "Das Geld ist vor allem ein Kind des Privatrechts, weniger des öffentlichen Rechts"

BerndBorchert @, Samstag, 19.03.2016, 10:38 vor 3618 Tagen @ BillHicks 4608 Views

bearbeitet von unbekannt, Samstag, 19.03.2016, 10:49

Das wäre aber auch kürzer gegangen als 75 min.

Ohne Staat kein Recht, ohne Recht keine Verträge - weil nicht durchsetzbar, und ohne Kreditverträge kein Schuldgeld.

Plus noch 5 Minuten Erklärung, warum Euros durch Kredit entstehen. Denn das sollte immer noch 98% der Bevölkerung unbekannt sein. Siehe die Zuhörer-Beiträge.

Bernd Borchert

Jetzt wissen wir, wie die User BillHicks und Moneymind richtig heißen ...

Die geld-generierende Kausalkette beginnt etwas früher und geht so:

Zarathustra, Samstag, 19.03.2016, 11:32 vor 3617 Tagen @ BerndBorchert 4732 Views

bearbeitet von Zarathustra, Samstag, 19.03.2016, 11:41

Krankheit führte zu Konzentrationslagern (Zucht und Züchtigung) für Tiere

Zucht und Züchtigung von Tieren führte ins Patriarchat und damit zur (Selbst-) Züchtigung (Selbstkasteiung) von Menschen (Pandemische Idiotie)

Systematische Züchtigung von Menschen per organisierter Gewalt (öffentliches Recht/Kirche/Staat) führte zu Abgaben

Abgaben per organisierter Gewalt (Euphemismus für öffentliches Recht/Kirche/Staat) führte zu Privatrecht und damit zu Geld


P.S.

Tatsächlich reicht die Kausalkette natürlich unendlich weit zurück. Krankheit entsteht schliesslich auch nicht ex nihilo, und Genesung ebenso wenig.

Umgekehrt wird ein Schuh draus

baisse-man @, Samstag, 19.03.2016, 11:56 vor 3617 Tagen @ BerndBorchert 4406 Views


Ohne Staat kein Recht, ohne Recht keine Verträge - weil nicht
durchsetzbar, und ohne Kreditverträge kein Schuldgeld.

Erst der Vertrag schafft das Recht, sonst gibt es nämlich nur das Naturrecht.


Plus noch 5 Minuten Erklärung, warum Euros durch Kredit entstehen. Denn
das sollte immer noch 98% der Bevölkerung unbekannt sein. Siehe die
Zuhörer-Beiträge.

Der EURO ist kein Kredit, er ist Schuld.


Bernd Borchert

--
Erkenne dich selbst.

Warum "vor allem ein Kind des Privatrechts"? Ist es nicht gerade beides: inhärente Hybridität, Dialektik?

BillHicks ⌂ @, Wien, Samstag, 19.03.2016, 12:00 vor 3617 Tagen @ BerndBorchert 4511 Views

Lieber BerndBorchert,

danke für Deine Rückmeldung!

Ich nehme mal mit: "Das Geld ist vor allem ein Kind des Privatrechts,
weniger des öffentlichen Rechts"

Woraus schließt Du auf "weniger"?
Meine Intention war darzustellen, dass es gerade beides ist. Das muss ich wohl irgendwie besser darstellen.

Ist das Geld des "Privatrechts" heute (also sprich: täglich fällige Bankverbindlichkeiten) tatsächlich ein solches? Wie privat ist dieses "Privatgeld" denn wirklich?
Sind Banken nicht schwerst öffentlich-rechtlich regulierte (und alimentierte) Körperschaften?
Was würde denn mit der "Stabilität" der Banken passieren wenn sie das nicht wären?


Von einem "weniger" des öffentlichen Rechts kann mEn überhaupt keine Rede sein.
Es ist gerade beides. Inhärente Hybridität: öffentlich-privat.

Selbst international hängt das sogenannte "Weltfinanzsystem" (eine Weltjurisdiktion existiert ja nicht) im Wesentlichen an genau zwei Jurisdiktionen: State of New York (Law of New York) und England/Wales (English Law).

Das wäre aber auch kürzer gegangen als 75 min.

Ganz sicher geht das auch kürzer. Und eine weiter eingedampfte Version strebe ich auch an, danke für den erneuten Hinweis!
Es ginge andererseits aber auch viel länger, das ist ja eigentlich kaum mehr als ein Kratzen an der Oberfläche...

Ohne Staat kein Recht, ohne Recht keine Verträge - weil nicht
durchsetzbar, und ohne Kreditverträge kein Schuldgeld.

Richtig.

Plus noch 5 Minuten Erklärung, warum Euros durch Kredit entstehen.

Das "durch Kredit entstehen" der €uros ist aber keine €-Besonderheit.

Denn
das sollte immer noch 98% der Bevölkerung unbekannt sein. Siehe die
Zuhörer-Beiträge.

Naja gut, das wissen ja nicht einmal die VWL-Professoren unserer Wahl. Mit den rühmlichen Ausnahmen, die man an einer Hand abzählen kann.
Aber was nutzt mir "Kreditgeld"-KnowHow, wenn grundlegende politische und juristische Zusammenhänge unklar sind.
Z.B. "so ein Staat muss doch von der Bevölkerung gewollt werden"
historisch vergleichende Antwort: "Nein, 'gewollt' werden musste der Staat von der Bevölkerung nicht. Tatsächlich haben sich die Gewaltmonopole, die Staatlichkeit, in Europa nicht auf Basis eines "Gesellschaftsvertrags" gebildet, sondern wurden "von oben" geschaffen, einschließlich des Privatrechts (wobei es dort schon gravierende Unterschiede gibt: Frankreich, England, Preußen)."

Bernd Borchert

Jetzt wissen wir, wie die User BillHicks und Moneymind richtig heißen ...

Das war - zumindest was mich betrifft - schon vor meinem Posting hier kein Geheimnis.

--
BillHicks

..realized that all matter is merely energy condensed to a slow vibration – that we are all one consciousness experiencing itself subjectively. There's no such thing as death, life is only a dream, and we're the imagination of ourselves.

Eine Geschichte erzählen

KK, Samstag, 19.03.2016, 14:51 vor 3617 Tagen @ BillHicks 4548 Views

Hallo BillHicks,

satte 5 Jahre habe ich kein Video mehr online gestellt. Ich hatte - wie
ich finde - gute Gründe meine Klappe zu halten.
Nun ist es wieder so weit, weil ich heute das Gefühl habe etwas Neues
erzählen zu können (im Vergleich zur Geschichte von vor 5 Jahren...).

Welche guten Gründe gab es für Dich?
Was ist das Neue?

- - -

Habe mir Deinen Vortrag mit Interessen angesehen.

Der Start „Ich möchte eine Geschichte erzählen“ hat mich schon hoffen lassen, endlich eine/Deine Uckmuck-Geschichte zu hören.

Bin dann doch etwas enttäuscht worden.

Die Entwicklung Animal Hunting - Animal Farming - Man Hunting - Man Farming,
Gewalt Mensch gegen Tier und nachfolgend Mensch gegen Mensch mit der unbedingten Betonung der Gewalt kam mir deutlich zu kurz.

Auch Deine Gegenüberstellung von öffentlichem zu privatem Recht hat nicht betont, daß beide eine Quelle haben und beide gänzlich dem einzigen Sinn jeglichen Staates dienen und sich deshalb entwickelt haben:

Herrschaft einer Minderheit über den Rest mit dem Ziel der ökonomischen Ausbeutung.

Dabei spielt die Art des Staates, wenn überhaupt, nur eine untergeordnete Rolle.

Es geht nur um Machterhalt mit dem Mittel der Gewalt(-Androhung), unterlegt mit einer Ideologie oder der Gnade der Götter.

Zum Geld:
Es gibt kein Geld des Privatrechts. Geld ist ein Derivat der Staatsmacht.

- - -

Wer war bei Deinem Vortrag Dein Publikum?
Hast Du das Gefühl, Deine Botschaft ist angekommen?

Vielen Dank für Dein Video.

Freundliche Grüße
KK

PS
Disclaimer: Alles Geschriebene ist ein Teil meines Weltbildes – ohne jeglichen Anspruch und ohne Belege.

Geschichte des Rechts. Naturrecht. Kredit, Schuld.

BillHicks ⌂ @, Wien, Samstag, 19.03.2016, 14:52 vor 3617 Tagen @ baisse-man 4377 Views

bearbeitet von unbekannt, Samstag, 19.03.2016, 14:56

Lieber baisse-man,

Ohne Staat kein Recht, ohne Recht keine Verträge - weil nicht
durchsetzbar, und ohne Kreditverträge kein Schuldgeld.


Erst der Vertrag schafft das Recht,

"Mit der Entstehung von Herrschaft und Staat erhält es [das Recht nach dem Prozess der Ausdifferenzierung: Recht vs. Moral, m.A.] eine andere Funktion. In vorstaatlichen Gesellschaften entwickelt es sich in einem sich selbst regulierenden Prozeß. Es ist die Gesellschaft selbst, die sich ihre Regeln schafft. Mit der Entstehung des Staates wird das anders. Recht wird nun immer mehr von oben her bestimmt, vom Herrscher, vom Fürsten, vom König. Dabei ist er selbstverständlich nicht völlig frei. Es ist auch notwendig, daß das Recht von unten in der Gesellschaft angenommen wird. Es darf nicht auf unüberwindlichen Widerstand stoßen. Aber im wesentlichen wird es nun ein Steuerungsinstrument, das von oben her eingesetzt wird." Wesel, Uwe. Geschichte des Rechts. CH Beck, 1997, S. 47, m. Hervorh.

Recht entsteht nicht prinzipiell durch Vertrag.
Das ist eine bürgerliche Wunschvorstellung, die vermutlich daher kommt, dass man das prinzipiell - d.h. für sämliches Recht - gerne so hätte.
Immerhin (privatrechtliche) Forderungen, die ja Rechte sind, entstehen ja tatsächlich aus einem Vertrag (Konsensprinzip)d.
Das gilt aber nicht allgemein für Recht.

sonst gibt es nämlich nur das
Naturrecht.

Naturrecht ist nicht durchsetzbar und einklagbar, da es kein "naturweites" Gewaltmonopol gibt (das selbst an Recht gebunden wäre).
Recht ist ein Kulturbegriff, hat mit Natur nichts zu tun.

Die Vorstellung eines "überpositiven" Naturrechts ist eine Geschichte, die die Bürgerlichkeit sich ausgedacht hat um dem König/Feudalherren/absoluten Herrscher entgegen treten zu können.
Ziemlich coole Idee übrigens, mit dem Naturrecht.
Ist aber ein Oxymoron. Bzw. muss mEn klar im Kontext der historischen Entstehung dieser Idee gesehen werden.

Plus noch 5 Minuten Erklärung, warum Euros durch Kredit entstehen.
Denn
das sollte immer noch 98% der Bevölkerung unbekannt sein. Siehe die
Zuhörer-Beiträge.

Der EURO ist kein Kredit, er ist Schuld.

?!?

Die Gläubiger-Schuldner-Beziehung hat zwei Seiten: Forderung und Verbindlichkeit (Schuld).
Man kann Gläubiger-Schuldner-Beziehungen (z.B. per Vertrag, dann immer doppelt) eingehen und man kann diese auch in € nominieren.

Inwiefern sonst sollte der € "Schuld" sein (und noch dazu in Abgrenzung des Begriffs "Kredit")? Ich bitte um Aufklärung, vielen Dank!

Schöne Grüße

--
BillHicks

..realized that all matter is merely energy condensed to a slow vibration – that we are all one consciousness experiencing itself subjectively. There's no such thing as death, life is only a dream, and we're the imagination of ourselves.

Sorry für das Falsch-Zitieren. Ich hab mir jetzt auch den Film "Too big to tell" angesehen

BerndBorchert @, Samstag, 19.03.2016, 15:02 vor 3617 Tagen @ BillHicks 4300 Views

bearbeitet von unbekannt, Samstag, 19.03.2016, 15:16

hier nochmal der link
https://www.youtube.com/watch?v=SSUIYIsC_EI

Ich hab mich 90% der Zeit geärgert. Musik elendig, Witze kindisch. Und ich kann die linke Jammerei "Ungleichverteilung", "Wachstum auf Kosten der Umwelt", etc. nicht ertragen. Ok, das ist aber nicht mein Hauptkritikpunkt, alles Geschmackssache und klassisch-politische Einstellung.

Wichtig ist mir folgender Kritikpunkt: Dass Geld aus Kredit entsteht, das kommt aus diesem Film nicht heraus, zu sehen am zitierten RA Schrapf aus FFM - der hat das mit der Geldschöpfung aus Kredit auch nicht verstanden, "Geld aus dem Nichts" sagt er, und genau das wird auch an anderen Stellen des Films suggeriert: die Banken verteilen das Geld wie Hubschrauber, weil sie es ja angeblich (aus dem Nichts ..) selber mit ein paar Computereingaben selber produzieren und das ihnen gar keine Muehe kostet.

Das ist falsch. Jede Bank muss sich jeden vergebenen Kredit genau ueberlegen, und wenn sie das Geld nicht zurückbekommt, hat sie einen Schaden.

Außerdem fehlt mir Verschwörungstheorie, zumindest der Verdacht sollte geäußert werden: Wenn das Geldsystem so entscheidend ist für das Gemeinwesen/Staat und die Menschen, wäre es dann nicht der beste Weg für eine geheime kriminelle Mafia (bestehend aus Menschen, die eventuell teilweise schon superreich sind), die Kontrolle über das Geldsystem zu erlangen und somit die Kontrolle über den Staat und dessen Bürger zu erreichen? z.B. mit der geheimen Mafia als Gläubiger der Kredite, die der Staat aufnimmt? die Mafia könnte die Zinsen kassieren und gleichzeitig den Schuldner Staat (und dessen Bürgen: die Steuerzahler) kontrollieren. Und wenn die Mafia auch noch die Medien kauft oder kontrolliert, merkt keiner was.

Das ist die wirkliche story "too big to tell", nicht die im Film gezeigte Umverteilungs-Jammerei.

Bernd Borchert

logisch denken

baisse-man @, Samstag, 19.03.2016, 15:22 vor 3617 Tagen @ BillHicks 4282 Views

Kein Mensch hat das Recht über einen anderen zu herrschen (goldene Regel).
Es sei denn, es gibt eine FOrm von Zustimmung. Zugegeben, es wird ein wenig "nachgeholfen". Aber im Grund ist alles freiwillig. Es ist ein Vertrag. Ob du das Gesetz, Verfassung oder privatrechtlich nennst...


Recht entsteht nicht prinzipiell durch Vertrag.
Das ist eine bürgerliche Wunschvorstellung, die vermutlich daher kommt,
dass man das prinzipiell - d.h. für sämliches Recht - gerne so
hätte.

s.o.


Naturrecht ist nicht durchsetzbar und einklagbar, da es kein
"naturweites" Gewaltmonopol gibt (das selbst an Recht gebunden wäre).
Recht ist ein Kulturbegriff, hat mit Natur nichts zu tun.

Kommt darauf an, wie man es geltend macht.

...


Die Gläubiger-Schuldner-Beziehung hat zwei Seiten: Forderung und
Verbindlichkeit (Schuld).
Man kann Gläubiger-Schuldner-Beziehungen (z.B. per Vertrag, dann immer
doppelt) eingehen und man kann diese auch in € nominieren.

Inwiefern sonst sollte der € "Schuld" sein (und noch dazu in Abgrenzung
des Begriffs "Kredit")? Ich bitte um Aufklärung, vielen Dank!

Ganz einfach: Der EURO stellt einr Art Zahlungsversprechen dar. Dumm nur: es wird niemals eingelöst. Substanziellen Wert hat er meines Wissens nicht. (Im Gegensatz dazu Reichsbanknoten von vor 1914)


Schöne Grüße

zurück

--
Erkenne dich selbst.

Matthäus-Effekt. Wachstum. Möchte-gern "Geldschöpfung aus dem Nichts"

BillHicks ⌂ @, Wien, Samstag, 19.03.2016, 15:23 vor 3617 Tagen @ BerndBorchert 4343 Views

Lieber BerndBorchert,

hier nochmal der link
https://www.youtube.com/watch?v=SSUIYIsC_EI

Ich hab mich 90% der Zeit geärgert. Musik elendig, Witze kindisch. Und
ich kann die linke Jammerei "Ungleichverteilung",

die einen nennen es "linke Jammerei" (und suggerieren die Nicht-Existenz von Vermögensungleichverteilung?), die anderen Nicht-Ergodizität, Monopoly-Effekt, Matthäus-Effekt, Privatrechtslogik, ...

"Wachstum auf Kosten der
Umwelt", etc. nicht ertragen.

Das ist tatsächlich ziemlich schwer zu ertragen, weil die meisten, die Kritik an "Wachstum" üben, nicht erklären können: WAS genau denn da wachsen soll bzw. "muss"? Was genau wächst?

[Richtige Antwort: wenn insgesamt Nettovermögensüberschüsse, d.h. Gewinne, erzielt werden können sollen, dann muss tatsächlich die Bewertung der Eigentumsrechte in Summe zunehmen. That's it. Über Stoffe sagt dieses "Wachstum" absolut gar nichts aus.
Die Schließung der Stoffkreisläufe, vs. Ablaufen lassen von Stofflinien - von Ressource zu Müll - kann auch bei schrumpfender Wirtschaft (= KEIN Wachstum [der Vermögensbewertungen]) und daraus resultierender allgemeiner Armut die Welt zur Müllkippe machen. Da fehlt oft die Fähigkeit zu Differenzierung.]

Ok, das ist aber nicht mein Hauptkritikpunkt,
alles Geschmackssache und klassisch-politische Einstellung.

Ja.

Wichtig ist mir folgender Kritikpunkt: Dass Geld aus Kredit entsteht, das
kommt aus diesem Film nicht heraus, zu sehen am zitierten RA Schrapf aus
FFM - der hat das mit der Geldschöpfung aus Kredit auch nicht verstanden,
"Geld aus dem Nichts" sagt er,

Da hast Du völlig Recht. Einer der Gründe, weshalb wir den Film nur bis Minute 58 gezeigt haben. "Aus dem Nichts" ist nichts als Stuss.

und genau das wird auch an anderen Stellen
des Films suggeriert: die Banken verteilen das Geld wie Hubschrauber, weil
sie es ja angeblich (aus dem Nichts ..) selber mit ein paar
Computereingaben selber produzieren und das ihnen gar keine Muehe kostet.

Das ist falsch. Jede Bank muss sich jeden vergebenen Kredit genau
ueberlegen, und wenn sie das Geld nicht zurückbekommt, hat sie einen
Schaden.

So ist es.

Außerdem fehlt mir Verschwörungstheorie, zumindest der Verdacht sollte
geäußert werden: Wenn das Geldsystem so entscheidend ist für das
Gemeinwesen/Staat und die Menschen, wäre es dann nicht der beste Weg für
eine geheime kriminelle Mafia (bestehend aus Menschen, die eventuell
teilweise schon superreich sind), die Kontrolle über das Geldsystem zu
erlangen und somit die Kontrolle über den Staat und dessen Bürger zu
erreichen? z.B. mit der geheimen Mafia als Gläubiger der Kredite, die der
Staat aufnimmt? die Mafia könnte die Zinsen kassieren und gleichzeitig den
Schuldner Staat (und dessen Bürgen: die Steuerzahler) kontrollieren. Und
wenn die Mafia auch noch die Medien kauft oder kontrolliert, merkt keiner
was.

?!? Verstehe ich nicht.

Bernd Borchert

Danke für Deine erneute Rückmeldung! Das ist sehr wertvoll für mich.

Schöne Grüße

--
BillHicks

..realized that all matter is merely energy condensed to a slow vibration – that we are all one consciousness experiencing itself subjectively. There's no such thing as death, life is only a dream, and we're the imagination of ourselves.

Euro als Zahlungsversprechen

BerndBorchert @, Samstag, 19.03.2016, 15:59 vor 3617 Tagen @ baisse-man 4043 Views

Ganz einfach: Der EURO stellt einr Art Zahlungsversprechen dar.

ja. Denn ein 20-Euro-Schein, den Du in der Tasche hast, ist bei seiner Entstehung von der ZB an eine GB geschickt worden, die dafür einen Kreditvertrag (inkl. Rückzahlungsversprechen des Schuldners) als Pfand bei der ZB hinterlegt hatte. Inzwischen kann dieser Kreditvertrag durch einen anderen ersetzt worden sein, aber es bleibt immer einer für den 20-Euro Schein da, auch wenn man nicht mehr weiß, welcher Kreditvertrag zu welchem Euroschein gehört.

Bernd Borchert

Und wann und wie wird letztendlich "gezahlt"? (oT)

baisse-man @, Samstag, 19.03.2016, 16:17 vor 3617 Tagen @ BerndBorchert 3980 Views

Wenn der EUR ein Zahlungsversprechen ist, bekommst du statt Bezahlung ein Versprechen auf Zahlung (Einlösbar am St. Nimmerleinstag). Dadurch ist die Schuld aber nicht gezahlt, sondern nur verschoben...
Und so geht das Wechselreiterspiel reihum (Fang den Hut, Mensch ärgere dich nicht, Monopoly, etc.), aber keiner zahlt mehr.
Daher auch keine Vertragserfüllung, denn die Gegenleistung fehlt (substanziell).
Ergo: Wir sind in einem anderen Rechtskreis.

--
Erkenne dich selbst.

Die Ungleichverteilung der Vermögen ist ein bisschen ein Tabu-Thema in den Medien

BerndBorchert @, Samstag, 19.03.2016, 16:25 vor 3617 Tagen @ BillHicks 4312 Views

bearbeitet von unbekannt, Montag, 09.05.2016, 17:47

aber andererseits auch nicht.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/vermoegen-sind-in-deutschland-sehr-ungleich-v...

Das beim Namen zu nennen, rechtfertigt nicht, den Film "too big to tell" zu nennen.


Verschwörungstheorie für Beginner

Da kann man schon eine "schwache Verschwörungstheorie" draus machen: die, die jetzt zu den 10% derjenigen gehören, denen 60 % des Vermögens in D gehören, könnten dafür sorgen, dass die Verteilung so bleibt und zwar bei ihnen und ihren Erben, denn sie könnten die Rechtsprechung und Steuergesetzgebung beeinflussen.

Sag nicht, dass das garantiert nicht der Fall ist.

Und jetzt überleg Dir: wie wäre es, auch die Medien und Parteien so zu sponsern oder erstere gleich zu kaufen, dass die das unterstützen?

Zusätzlich könnte man dem Staat etwas Geld leihen, so dass der als Schuldner noch besser auf einen hört.

Du siehst, das liegt eigentlich alles ganz nahe.

Und wenn sich das schon vor 100, 200 oder 300 Jahren in England und später USA so abgespielt hat, wie weit ist dann die Einflussnahme dort inzwischen schon fortgeschritten?

Bernd Borchert

Nicht irritieren lassen: Geld ist das Kind der Zentralmacht

Ashitaka @, Samstag, 19.03.2016, 16:43 vor 3617 Tagen @ BerndBorchert 4407 Views

bearbeitet von unbekannt, Samstag, 19.03.2016, 17:03

Alles andere fängt, wie Dottore bereits hunderte male erklärt hat, leider erst mitten drin an und verirrt sich aufgrund des fehlenden Überblicks - ach sieh an wie sie umhertänzeln - in Zirkelschlüssen.

Ein Privatrecht hat es nicht gebraucht, um den Machtkreislauf zu eröffnen. Es brauchte Söldner der Zentralinstanz, die für ihre Muckis in Geldeinheiten bezahlt werden wollten (der dadurch versprochenen ewigen Option / Haltbarkeit wegen) und auf der anderen Seite ausreichend Abgabepflichtige (vorher Naturalabgaben), die aufgrund des Abgabetermins nun alles für den Erhalt der Geldeinheiten zu leisten bereit waren (und hopp ... und hopp!). Denn im Falle der Verweigerung der Abgabe zum Termin drohten grausame Sanktionen der Zentralinstanz.

Von Privatrecht war weit und breit keine Spur. Dieses wurde erst später durch die Zentralmacht eingeräumt und immer weiter auf die Massen aufgeteilt (Machtzession durch Eigentumsrechte für Jedermann, Gerichte, etc.).

Geld ist, alles andere ist Unwissenheit oder ablenkendes Tänzeln, ein Kind der Macht (Geldentstehung = Machtzession = öffentlich-rechtliche Basis).

Eine private Rechtsordnung wurde erst zu dem Augenblick für die Geldentstehung wesentlich, als die Zentralinstanz das Geld - der Kreditierung = Zeitverschaffung der Abgabepflichtigen wegen - auch gegen Sicherheiten (Schuldtitel, Eigentum -> Privatrecht) zu schaffen bereit war (geldpolitische Operationen). Dieses nun zeitlich befristete Geld auf Basis von Sicherheiten (heute notenbankfähige Sicherheiten) ist genauso Machtzession (Passivum der Zentralmacht), wie das vorher durch Zentralinstanz an die Söldner ausgezahlte Geld, deren ewige Option (Funktion) einzig und allein durch die Akzeptanz der Zentralinstanz als Abgabe besichert war. Dieser Tatsache wird man sich immer dann bewusst, wenn man nach der Ursächlichkeit der privaten Rödelei, damit der Ursache aller Kontrakte (Schuldrecht) und Eigentümer (Sachenrecht) fragt:

Die Ursache ist die Abgabenforderung (Schuld ex nihilo) der Zentralmacht, zum Zwecke der Besicherung deren Passiva (Finanzierung -> heute Staatsschulden).

"Das Geld ist durchaus ein "Geschöpf der Rechtsordnung" (Knapp), aber es handelt sich dabei nicht um eine privatrechtliche Rechtsordnung, sondern um eine öffentlich-rechtliche. Der Kern jedes öffentlichen Rechts ist das Machtmonopol, aus diesem abgeleitet das Steuer- und Abgabenmonopol und aus diesem abgeleitet das Geldmonopol." (Dottore)

"Man kann es also drehen und wenden wie man will: Geld ist niemals ein Aktivum, es ist auch nicht "neutral", sondern stets, sowohl in Waren- als auch Schuldgeldsystemen ein Passivum." (Dottore)

Herzlichst grüßend,

Ashitaka

--
Der Ursprung aller Macht ist das Wort. Das gesprochene Wort als
Quell jeglicher Ordnung. Wer das Wort neu ordnet, der versteht wie
die Welt im Innersten funktioniert.

Logisch denken UND historisch denken?

BillHicks ⌂ @, Wien, Samstag, 19.03.2016, 17:00 vor 3617 Tagen @ baisse-man 4108 Views

Lieber baisse-man,

Kein Mensch hat das Recht über einen anderen zu herrschen (goldene
Regel).

das sagt wer genau?
Wie war das historisch? Überall immer nur Zustimmung zum beherrscht werden?

Es sei denn, es gibt eine FOrm von Zustimmung.

Kann mich nur wiederholen in meiner Frage:
Ist das historisch immer und überall so gewesen?

Zugegeben, es wird ein
wenig "nachgeholfen".

Wie denn genau?

Aber im Grund ist alles freiwillig.

Auf der alleroberst-denkbaren Ebene vielleicht?

Es ist ein
Vertrag. Ob du das Gesetz, Verfassung oder privatrechtlich nennst...

Wenn mit Vertrag das gemeint ist, was bei uns im Privatrecht darunter verstanden wird, dann ist das historisch definitiv nicht korrekt. Es waren eben nicht alles Verträge.

Naturrecht ist nicht durchsetzbar und einklagbar, da es kein
"naturweites" Gewaltmonopol gibt (das selbst an Recht gebunden wäre).
Recht ist ein Kulturbegriff, hat mit Natur nichts zu tun.


Kommt darauf an, wie man es geltend macht.

Und wie genau?

Inwiefern sonst sollte der € "Schuld" sein (und noch dazu in
Abgrenzung des Begriffs "Kredit")?
Ich bitte um Aufklärung, vielen Dank!


Ganz einfach: Der EURO stellt einr Art Zahlungsversprechen dar.

Euro-Banknoten sind Forderungen gegen die emittierende Notenbank.

Dumm nur:
es wird niemals eingelöst. Substanziellen Wert hat er meines Wissens
nicht. (Im Gegensatz dazu Reichsbanknoten von vor 1914)

Welchen "substanziellen Wert" hat denn z.B. der Vorgang der Aufrechnung (§§387ff. BGB) oder aber der Abtretung (§§398ff. BGB)?

Hm...

Gar keinen!

Und trotzdem kann man so "zahlen"?!? Wie geht das denn?

Weil es bei Rechten (und deren Erfüllung) nicht um irgendwelchen "substanziellen Wert" - ich nehme an Du meinst Dinge (Sachen) - geht, sondern um Rechte.
Rechte sind RECHTE.
Keine Sachen.


Schöne Grüße

zurück

Dankeschön, ebenso!

--
BillHicks

..realized that all matter is merely energy condensed to a slow vibration – that we are all one consciousness experiencing itself subjectively. There's no such thing as death, life is only a dream, and we're the imagination of ourselves.

Wenn der zu Deinem 20-Euro-Schein gehörige Kredit zurückgezahlt wird, bekommst Du das nicht mit

BerndBorchert @, Samstag, 19.03.2016, 17:00 vor 3617 Tagen @ baisse-man 4149 Views

bearbeitet von unbekannt, Samstag, 19.03.2016, 17:09

aber dafür liegt jetzt eine andere GB-Kreditforderung für ihn bei der ZB.

Es kann nicht sein, dass die ZB keine GB-Kreditforderungen mehr da hat, denn dann müsste auch Dein 20-Euro Schein an die ZB zurueckgegeben worden sein, denn um die ZB "leer an Kreditforderungen" zu machen, müssten alles ZB-Geld wieder zurückgezahlt worden sein.

So sind die Spielregeln.

Bernd Borchert

Ein Zirkel beim Wesel

Zarathustra, Samstag, 19.03.2016, 17:45 vor 3617 Tagen @ BillHicks 4140 Views

bearbeitet von Zarathustra, Samstag, 19.03.2016, 17:50

Hallo BillHicks!

"Mit der Entstehung von Herrschaft und Staat erhält es [das Recht nach
dem Prozess der Ausdifferenzierung: Recht vs. Moral, m.A.] eine andere
Funktion. In vorstaatlichen Gesellschaften entwickelt es sich in einem sich
selbst regulierenden Prozeß.

Wer soll denn eine Gesellschaft sonst regulieren, wenn nicht sie selber in einem selbstregulierenden Prozess?

Es ist die Gesellschaft selbst, die sich ihre
Regeln schafft.

Ganz richtig.

Mit der Entstehung des Staates wird das anders.

Der Staat ist das Kind (das Werkzeug) der Gesellschaft.

Recht wird nun immer mehr von oben her bestimmt, vom Herrscher, vom
Fürsten, vom König.

Die sind Teil der Gesellschaft, wie die Ameisenkönigin Teil des Ameisenvolks ist. Sie befinden sich nicht ausseralb oder oberhalb der Gesellschaft, sondern innerhalb dieser. Wir sind also nach wie vor bei einem selbstregulierenden Prozess.

Dabei ist er selbstverständlich nicht völlig frei.

Nicht völlig? Der ist ganz und gar nicht frei.

Es ist auch notwendig, daß das Recht von unten in der Gesellschaft
angenommen wird.

Da haben wir es. Was angenommen wird, bestimmt also das Fussvolk. Ganz richtig. Die sogenannten Herrscher wissen, was akzeptiert wird und was nicht. Folglich richten sie sich nach dieser Vorgabe.

Es darf nicht auf unüberwindlichen Widerstand stoßen.
Aber im wesentlichen wird es nun ein Steuerungsinstrument, das von oben her
eingesetzt wird."

Ja, von 'unten' bestimmt und dann von oben eingesetzt, nach den Vorgaben von 'unten'.

Wesel, Uwe. Geschichte des Rechts. CH Beck, 1997, S. 47,
m. Hervorh.

Der kannte sich mit Selbstregulierung (Autopoiesis) halt auch noch nicht wirklich aus. Wir aber schon ein bisschen.

Bist übrigens ein äusserst talentierter Redner!

Grüsse, Zara

Verhältnis Schuldrecht Sachenrecht - Geld und Recht usw.

azur @, Samstag, 19.03.2016, 19:58 vor 3617 Tagen @ Ashitaka 4233 Views

Hallo allen hier Beteiligten,

bin imho wirklich angetan, was sich getan hat im Verständnis einiger zwingend notwendiger Grundlagen.

ÖRe-Privatrecht

Vorrechtlich - rechtlich (denke schon, und das meine ich freundlich, dass Wesel die Entwicklung und die Triebkräfte dieser guter erkennt)

usw.

Man muss aufpassen, wenn Grundunterscheidungen zusammenspielen.

Das Schuldrecht ist oft die Grundlage für Änderungen im sachenrechtlichen Bereich, der einen anderen "Sektor" regelt, woraus sich auch eigene Ansprüche ableiten lassen. Da muss man sich genau vor Augen führen, was Verpflichtungseben und was Erfüllungsgeschäft und was Verfügungsgeschäft ist. Auf Grund des Verpflichtungsgeschäfts, bei dem die Schuld oder Verpflichtung zu einer Einräumung von Besitz (Nutzungen, gibt es auch auch sachenrechtlich angelegte und begründete Modelle - ja sogar familien- oder erbrechtliche) oder dem Wechsel der Eigentümerposition (Veräußerung) oder Dientsleistung, entsteht...

auf Grund dieser Schuld wird dann das getan, was das Sachenrecht vorsieht, damit bei einem Eigentümerwechsel das Eigentum wechselt - siehe speziell aber nicht nur Mobilien, sondern Immobilien (oder an Hand SaRe wird beurteilt, ob das Eigentum bzw. wie weit - siehe Anwartschaften - wechselte + siehe auch die gesetzlichen Schranken, bei der Verfügung des z. B. nicht Gutgläubigen).

Die Verpflichtung wird erfüllt, in dem verfügt wird. Verfügen kann eben nur der Eigentümer usw. (der Inhaber dieses Verfügungsrechts ist, wie man auch Inhaber von immateriellen Rechten sein kann, aber auch Gestaltungsrechten, wie die Kündigung).

Zudem interessant in diesem Zusammenhang die Stufen der Verfügbarkeiten:

https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentliches_Gut

Siehe dort oberes Schema.

Und: https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeingut#Schematisierung

Hab in den letzten Jahren, aber besonders in den letzten Monaten so gesundheitlich abgebaut, dass ich immer weniger kann und mich schonen sollte. Sagen jedenfalls die Heilkundigen, und ich merke es auch.

Nur zum Verständnis: Schleich die Treppen hoch und runter wie ein Greis, weil die Wirbel an die Hirnhaut des Rückenmarks schlagen und kann nicht mehr als 100 Gramm anheben. Typisch fürs Krankheitsbild, heißt es. Und das ist nur ein Ausschnitt. Die Gewebeveränderungen gehen leider weiter... Und auch, wenn ich fast nur, und gern, vegetarisch..., was sehr angenehm ist.

Danke für das Verständnis.

Viel, viel Erfolg. Es wird dem Modellen der Geldentstehung und der Analyse des Kapitalismus/Debtismus dienen, wenn die grundlegenden Regelungszusammenhänge, die logisch und zwingend sind, und das weltweit, verstanden werden und richtig angegeben werden. Das wäre für den Grand­sei­g­neur der Autopoesis Luhmann auch nie anders in den Sinn gekommen, so wie auch sein Schema zeigt, das ich so oft verlinkte. Wer Vorgängen rund um Schuld und Erfüllung (Schuldverhältnisse, Forderungen, Titel usw. usf.) verstehen und verwenden will, der muss sich das eben anschauen und durchdringen.

Aber: Das kann auch, wenn man es durchschaut, viel Freude bereiten.

Kleiner Tipp: Dass, was das gesetzliche Zahlungsmittel regelt, ist natürlich öffentliches Recht (das aber nicht nur die Grundlagen für privatrechtliches regelt, sondern auch Ansprüche gegenüber dem Staat, die Spielregeln des Staates an sich und die Abwehrrechte gegenüber staatlichem Handeln). Aber es entsteht dabei eine Sache, die dann den Eigentümern gehört. Auf Grund von Verpflichtungsgeschäften - Schuldverhältnissen, wird dann darüber verfügt. Das gilt vor allem auch für den "innerbanken Verkehr" oder https://de.wikipedia.org/wiki/Interbankenhandel

Die Banken verpflichten sich gegenüber anderen: Den Kunden und anderen Banken. woraus sie ihren Nutzen ziehen.

Die Kunden haben Verpfichtungen bei Banken und natürlich jede Menge wirtschaftliche Gründe dafür.

Das alles regelt zumeist und vor allem im Kern das Privatrecht. Aber einiges auch das öffentliche Recht. Und selbst die Strafnormen, die das sichern, sind öffentlich-rechtlich.

Viel Glück! Gute Literatur dazu ist ja bekannt.

Viele freundliche Grüße

azur

--
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(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)

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Reden ohne zu antworten

Ashitaka @, Samstag, 19.03.2016, 20:55 vor 3617 Tagen @ azur 4131 Views

bearbeitet von unbekannt, Samstag, 19.03.2016, 21:06

oder um beim erregten Tänzeln zu bleiben ...

... du bist und bleibst mein Klap-klap-klap-klap-Klapperstrauß!

--
Der Ursprung aller Macht ist das Wort. Das gesprochene Wort als
Quell jeglicher Ordnung. Wer das Wort neu ordnet, der versteht wie
die Welt im Innersten funktioniert.

Die "Rückzahlung" ist auch nicht-substanziell (oT)

baisse-man @, Samstag, 19.03.2016, 23:27 vor 3617 Tagen @ BerndBorchert 3779 Views

- kein Text -

--
Erkenne dich selbst.

Ich frage zurück

baisse-man @, Samstag, 19.03.2016, 23:35 vor 3617 Tagen @ BillHicks 3839 Views

Lieber baisse-man,

Kein Mensch hat das Recht über einen anderen zu herrschen (goldene
Regel).


das sagt wer genau?
Wie war das historisch? Überall immer nur Zustimmung zum beherrscht
werden?

Du meinst das "Recht des Stärkeren"? Ist das "Recht" oder nur Gewalt?
Ich drehe die Frage um: Gibt es ein Recht/Gesetz, das einem Menschen erlaubt über andere zu herrschen?

Es sei denn, es gibt eine FOrm von Zustimmung.


Kann mich nur wiederholen in meiner Frage:
Ist das historisch immer und überall so gewesen?

Das ist irrelevant, wie es historisch gehandhabt wurde. Das sagt nichts darüber aus, ob es richtig/gerecht/rechtens ist.

Zugegeben, es wird ein
wenig "nachgeholfen".


Wie denn genau?

Überleg mal, ob du den Pesonalausweisantrag freiwillig unterschrieben hast oder ob jemand mit gezogener Waffe neben dir stand?

Aber im Grund ist alles freiwillig.


Auf der alleroberst-denkbaren Ebene vielleicht?

Es ist ein
Vertrag. Ob du das Gesetz, Verfassung oder privatrechtlich nennst...


Wenn mit Vertrag das gemeint ist, was bei uns im Privatrecht darunter
verstanden wird, dann ist das historisch definitiv nicht korrekt. Es waren
eben nicht alles Verträge.

Naturrecht ist nicht durchsetzbar und einklagbar, da es kein
"naturweites" Gewaltmonopol gibt (das selbst an Recht gebunden

wäre).

Recht ist ein Kulturbegriff, hat mit Natur nichts zu tun.


Kommt darauf an, wie man es geltend macht.


Und wie genau?

...

Inwiefern sonst sollte der € "Schuld" sein (und noch dazu in
Abgrenzung des Begriffs "Kredit")?
Ich bitte um Aufklärung, vielen Dank!


Ganz einfach: Der EURO stellt einr Art Zahlungsversprechen dar.


Euro-Banknoten sind Forderungen gegen die emittierende Notenbank.

Und was genau bekommst du dafür bei der emittierenden Notenbank?

Dumm nur:
es wird niemals eingelöst. Substanziellen Wert hat er meines Wissens
nicht. (Im Gegensatz dazu Reichsbanknoten von vor 1914)


Welchen "substanziellen Wert" hat denn z.B. der Vorgang der
Aufrechnung
(§§387ff. BGB)
oder aber der
Abtretung
(§§398ff. BGB)
?

Hm...

Gar keinen!

Und trotzdem kann man so "zahlen"?!? Wie geht das denn?

gar nicht, nur ausgleichen.


Weil es bei Rechten (und deren Erfüllung) nicht um irgendwelchen
"substanziellen Wert" - ich nehme an Du meinst Dinge (Sachen) -
geht, sondern um Rechte.
Rechte sind RECHTE.
Keine Sachen.

Also sind es Fiktionen.
Es ist ja nicht so, daß die Fiktion per se etwas schelchtes ist. Sie hat dem Menschen zu dienen. Solange sie das tut, ist alles in Ordnung.


Schöne Grüße

zurück


Dankeschön, ebenso!

--
Erkenne dich selbst.

Es geht ja nicht um die Rückzahlung des 20-Euro Scheins, das macht ja keinen Sinn

BerndBorchert @, Samstag, 19.03.2016, 23:50 vor 3617 Tagen @ baisse-man 3942 Views

sondern darum, dass der Schein an etwas Substantielles gebunden ist.

Wenn die Rückzahlung des Kredits, der bei der ZB liegt, an die GB durch den Lohn für die Arbeitsleistung des Kreditnehmers erfolgt, dann ist das schon mal ziemlich substantiell. Und wenn dann noch der Kredit durch das Haus des Kreditnehmers besichert ist, dann spätestens, oder?

Bernd Borchert

Wer jemand anderen unterdrückt, der schafft das Recht (über andere).

Rybezahl, Samstag, 19.03.2016, 23:56 vor 3617 Tagen @ baisse-man 3792 Views

Ohne Staat kein Recht, ohne Recht keine Verträge - weil nicht
durchsetzbar, und ohne Kreditverträge kein Schuldgeld.


Erst der Vertrag schafft das Recht, sonst gibt es nämlich nur das
Naturrecht.

Wer jemand anderen unterdrückt, der schafft das Recht (über andere).

Dass das nicht schön ist, ist für mich keine Frage. Aber ich kann mir plausibel keinen anderen historischen Tathergang vorstellen. Warum sollten sich selbstständige Menschen freiwillig verschulden/unterwerfen, so ganz ohne Notwendigkeit?

Der privatrechtliche Vertrag ist erst eine Folge der Versklavung und funktioniert in Wohlstandsblasen (die sich durch Externalisierung der Nachschuldnersuche bilden) einwandfrei (bis zur Globalisierung, dann wird es schwieriger: Eiszeit eben!).

Auch das Gold (Reichsbanknoten von vor 1914) hat für sich keinen besonderen Wert. Man kann es nicht essen. Im Grunde ist es absolut wertlos.
Das tröstliche (habe ich in letzter Zeit immer wieder gedacht) ist die Tatsache, dass sich das alles letztlich nur in unseren Köpfen abspielt.

--
Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.

Der Kredit ist an EUR gebunden

baisse-man @, Sonntag, 20.03.2016, 00:15 vor 3617 Tagen @ BerndBorchert 3859 Views

sondern darum, dass der Schein an etwas Substantielles gebunden ist.

Wenn die Rückzahlung des Kredits, der bei der ZB liegt, an die GB durch
den Lohn für die Arbeitsleistung des Kreditnehmers erfolgt, dann ist das
schon mal ziemlich substantiell. Und wenn dann noch der Kredit durch das
Haus des Kreditnehmers besichert ist, dann spätestens, oder?

Bernd Borchert

Das wäre in der TAt eine substanzielle Bindung. Allerdings: Niemand kann zur Arbeit verpflichtet werden, das wäre Sklaverei (ist übrigens legal, im Gegensatz zur unfreiwilligen Dienstbarkeit).
Der Kredit auf das Haus ist nicht substanziell, denn es ist nur der Titel, nicht das Haus, besser das Grundstück selbst.

LG

--
Erkenne dich selbst.

Ist der Staat bei einer Kreditaufnahme nicht ein Wirtschaftsteilnehmer wie jeder andere?

BerndBorchert @, Sonntag, 20.03.2016, 00:17 vor 3617 Tagen @ Ashitaka 3840 Views

Ein Privatrecht hat es nicht gebraucht, um den Machtkreislauf zu
eröffnen. Es brauchte Söldner der Zentralinstanz, die für ihre Muckis in
Geldeinheiten bezahlt werden wollten (der dadurch versprochenen ewigen
Option / Haltbarkeit wegen) und auf der anderen Seite ausreichend
Abgabepflichtige (vorher Naturalabgaben), die aufgrund des Abgabetermins
nun alles für den Erhalt der Geldeinheiten zu leisten bereit waren (und
hopp ... und hopp!). Denn im Falle der Verweigerung der Abgabe zum Termin
drohten grausame Sanktionen der Zentralinstanz.

zum Verständnis: Du meinst "Zahlung der Geldeinheiten", nicht "Erhalt", oder?

Ok. So war das mal. Aber wie ist es heute? Die meisten Schuldtitel bei der ZB sind ja Staatskredite. Der Staat ist bei der Kreditaufnahme ein Kreditnehmer wie jeder andere, oder? Und es ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen diesem Kreditgeber und dem Staat, no? oder gibt es da Sonderbestimmungen?

Bernd Borchert

Wer jmd anderen unterdrückt schafft UNrecht

baisse-man @, Sonntag, 20.03.2016, 00:21 vor 3617 Tagen @ Rybezahl 3885 Views

Ohne Staat kein Recht, ohne Recht keine Verträge - weil nicht
durchsetzbar, und ohne Kreditverträge kein Schuldgeld.


Erst der Vertrag schafft das Recht, sonst gibt es nämlich nur das
Naturrecht.


Wer jemand anderen unterdrückt, der schafft das Recht (über andere).

Dass das nicht schön ist, ist für mich keine Frage. Aber ich kann mir
plausibel keinen anderen historischen Tathergang vorstellen. Warum sollten
sich selbstständige Menschen freiwillig verschulden/unterwerfen, so
ganz ohne Notwendigkeit?

Deswegen schafft man ja Notwendigkeiten, damit die Verschuldung "alternativlos wird! [[zwinker]]


Der privatrechtliche Vertrag ist erst eine Folge der Versklavung und
funktioniert in Wohlstandsblasen (die sich durch Externalisierung der
Nachschuldnersuche bilden) einwandfrei (bis zur Globalisierung, dann wird
es schwieriger: Eiszeit eben!).

Auch das Gold (Reichsbanknoten von vor 1914) hat für sich keinen
besonderen Wert. Man kann es nicht essen. Im Grunde ist es absolut
wertlos.

Genau wie das Haus, der Traktor, das Auto, ...
Falls du dein GOld loswerden willst, ich nehm es gerne.

Das tröstliche (habe ich in letzter Zeit immer wieder gedacht) ist die
Tatsache, dass sich das alles letztlich nur in unseren Köpfen abspielt.

Da ist absolut was dran. Zumindest werden wir die Lösung nicht im außen finden.

--
Erkenne dich selbst.

Weil er etwas davon hat: Leistungsaustausch @bm - und die Mär vom stetig Unfreiwilligen

azur @, Sonntag, 20.03.2016, 04:22 vor 3617 Tagen @ Rybezahl 4256 Views

bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 20.03.2016, 12:15

Hallo Rybezahl,

ja, man geht davon aus: ohne Staat kein Recht. Vorstaatliche Gemeinschaften haben keine Gesetze in unserem Sinne und vor allem keinen Rechtsstab (Menschen die mit dem Recht beschäftigt sind - Richter, Gerichtsvollzieher usw.).

Das ist hier ist ein alter Irrtum:

Erst der Vertrag schafft das Recht, sonst gibt es nämlich nur das
Naturrecht.

Das Recht besteht nicht aus Verträgen. Verträge sind allgemeinsprachlich rechtlich sanktionierte Verabredungen oder Vereinbarungen (Übereinkunft usw. usf.). Fachleute sprechen von übereinstimmende Willenserklärungen: https://de.wikipedia.org/wiki/Willenserkl%C3%A4rung

Natürlich gibt es auch im vorrechtlichen Bereich Übereinkünfte. Z. B. über Schenkungen, Nutzungen, Schadensersatz, Heiraten usw. Die sind dort nur nicht rechtlich bewehrt (Fachwort).

Also kann man sie nicht am Recht messen und nicht rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Das ist für eine hochkomplexe Gesellschaft kaum möglich, wo Warenketten z. B. sehr lang sind, also über zig Stationen gehen: Rohstoffe, Verarbeitung, Einzelteilherstellung, Montagen, Vertrieb, Handel mit zig Händlern...

Das folgende stimmt auch nicht:

Wer jemand anderen unterdrückt, der schafft das Recht (über andere).

Nein, Recht hat er, wenn es einem gesetztem Maßstab gerecht wird. Also dem Gesetz oder Urteil.

Unterdrückung macht noch lange kein Recht.

Es gibt zwar den Satz vom Recht des Stärkeren, aber das meint Macht-(Missbrauch)-Konstellationen.

Aus der Eigenschaft heraus andere unterdrücken zu können, schafft sich kein Recht im eigentlichen Sinne.

Da haben wir wieder das Problem, dass ein Begriff, hier: Recht unterschiedlich verstanden und verwendet wird.

Schau mal nur die ersten Absätze: https://de.wikipedia.org/wiki/Recht


Dass das nicht schön ist, ist für mich keine Frage. Aber ich kann mir
plausibel keinen anderen historischen Tathergang vorstellen. Warum sollten
sich selbstständige Menschen freiwillig verschulden/unterwerfen, so
ganz ohne Notwendigkeit?

Ganz einfach: Weil sie etwas davon haben.

Das Stichwort ist Leistungsaustausch.

Ich brauch X, also gebe ich Y oder

Ich habe Y, aber brauch X: Also muss ich mich mit jemanden verständigen, der X braucht und mir dafür Y benötigt.

Natürlich gibt es Zwänge. Aber es ist eben vom Willen abhängig, ob jemand auf ein Angebot eingeht und es annimmt (Vertrag kommt bekanntlich zusammen durch Angebot und Annahme - das sind die ersten Jurastunden im Zivilrecht - kann man nachlesen!!!).

Anders als bei einem staatlichen Befehl, wie der Steuer, der ohne oder gar gegen (auch diese Unterscheidung ist in einigen Bereichen des Rechts entscheidend - siehe u. a. GoA: https://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsf%C3%BChrung_ohne_Auftrag_%28Deutschland%29 - wichtig aber auch im Polizei- und Ordnungsrecht) den Willen des Verpflichteten zustande kommt.

Wenn jemand ein Arbeitsangebot oder einen Auftrag (z. B. der Kaufmann, aber auch Freiberufler) annimmt, dann tut er es sicher, weil er Geld braucht. Aber es geht nicht ohne oder gegen seinen Willen. Sondern nur mit seinem Willen.

Sorry, sehr, aber das ist schlicht Unfug und irrig:

Der privatrechtliche Vertrag ist erst eine Folge der Versklavung
funktioniert in Wohlstandsblasen (die sich durch Externalisierung der
Nachschuldnersuche bilden) einwandfrei (bis zur Globalisierung, dann wird
es schwieriger: Eiszeit eben!).

Bitte, bitte einfach mal einfache Fachliteratur lesen. Oder z. B. bei Wiki oder in Rechtsliteratur für Laien oder bestimmte Fachgruppen, wie Handel oder Wirtschaftler.

Siehe allein: https://de.wikipedia.org/wiki/Angebot_%28Recht%29

(weitere Bedeutungen: https://de.wikipedia.org/wiki/Angebot - siehe auch Offerte)

https://de.wikipedia.org/wiki/Annahme_%28Recht%29

>>>> http://www.vis.bayern.de/recht/grundlagen/vertraege_allgemein/zustandekommen.htm

Dann ist schon vieles klarer, und die von Dir (und leider schon wieder von bm, schönsten Gruß - Deine Verwendung von Naturrecht ist hoch problematisch und sieht sehr nach Irrtum Deinerseits aus), vorgelegten Irrtümer sind vermeidbar.

Das ist absoluter Standard. Anders kann ein Vertrag oder Schuldverhältnis im e. S. nicht entstehen. Siehe auch (am Beispiel einer Veräußerung auf Grund Kauf) http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/k/kaufvertrag/

Schon komplizierter, aber noch einfach:
http://www.staff.uni-marburg.de/~mand/Materialien/BGB_AT_0506_%C2%A72III1.pdf

http://www.jurawelt.com/studenten/skripten/zivr/1791

Fallsammlung: https://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/fakultaeten/sowi_lehrstuehle/privatrecht/Kapit...

Das sind Grundlagen. Relativ einfache Fragen. Die kann man nachlesen:

Tipps: http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=396242

Viel Erfolg.

Bitte nicht so viel ausdenken (wobei man sich, besonders als Unkundiger, weil darin nicht Geschulter, noch mehr irren kann, als es sonst schon möglich ist). Das sind nun mal Dinge, die relativ feststehen. Gesichertes Allgemeinwissen.

Sieh auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsgesch%C3%A4ft
http://www.jurawiki.de/RechtsGesch%C3%A4ft
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/rechtsgeschaefte.html
http://www.steuerazubi.com/rechtsgeschaefte

(Es gibt auch noch Rechtshandlungen - das ist nicht da selbe: https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtshandlung )


Verpflichtungen gegen den Willen sind z. B. deliktische Ansprüche bzw. Forderungen - spiegelbildlich Schuld oder Verpflichtung zum, auf Schadensersatz. Der Unfallfahrer wird meist den Unfall nicht gewollt haben und auch nicht den Willen, jemanden einfach etwas zu zahlen. Dazu verpflichtet ihn z. B. das Gesetz (es gibt neben den deliktischen auch schuldrechtliche Schadensersatzansprüche, wie § 281 BGB und - das ist nicht das Selbe - vertraglich vereinbarte Schadensersatzansprüche - also entsprechend vereinbarte Klauseln, die nach dem Recht zulässig sind: Siehe Abdingbarkeit).
Siehe: http://www.juraindividuell.de/artikel/grosser-bgb-schein-anspruchsgrundlagen/

Deliktische Ansprüche sind Beispiel für sogenannte gesetzliche Ansprüche (eben nur aus Gesetz
/gibt es im weitesten Sinne auch im ÖRecht: auf Leistungen oder Erteilung einer Baugenehmigung usw.).

Es werden in der rechtlichen Prüfung zumeist erst die vertraglichen Ansprüche - Fachwort: Rechtsgeschäftlichen Ansprüche - geprüft, weil sich u. a. aus den Willen der Behandlungen und den Verhandlungen schlussfolgern lässt, und dann immer auch noch die gesetzlichen Ansprüche.

Nur um dem Irrtum zu vermeiden: Auch vertragliche Ansprüche werden am Recht gemessen und folgen aus diesem. Der Käufer hat einen Anspruch aus Kaufvertrag und/oder § 433 BGB (da gibt es schon Feinheiten, die man aber nicht unbedingt kennen muss, um das Eigentliche zu verstehen).

Habt einen schönen Sonntag.

Viele freundliche Grüße

azur

--
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Frage

Rybezahl, Sonntag, 20.03.2016, 06:10 vor 3617 Tagen @ azur 3982 Views

bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 20.03.2016, 12:12

Sorry, sehr, aber das ist schlicht Unfug und irrig:


Der privatrechtliche Vertrag ist erst eine Folge der Versklavung
funktioniert in Wohlstandsblasen (die sich durch Externalisierung der
Nachschuldnersuche bilden) einwandfrei (bis zur Globalisierung, dann

wird

es schwieriger: Eiszeit eben!).


Bitte, bitte einfach mal einfache Fachliteratur lesen. Oder z. B. bei Wiki
oder in Rechtsliteratur für Laien oder bestimmte Fachgruppen, wie Handel
oder Wirtschaftler.

Der privatrechtliche Vertrag ist also keine Ausgeburt des Staates?

Falls doch, verstehe ich deine Wortwahl nicht. Aber vielleicht kannst du es mir ja erklären.

Danke.

--
Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.

Du hast völlig Recht, innerhalb der Matrix...

baisse-man @, Sonntag, 20.03.2016, 11:35 vor 3616 Tagen @ azur 3834 Views

bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 20.03.2016, 11:57

Hi azur,


Das ist hier ist ein alter Irrtum:

Erst der Vertrag schafft das Recht, sonst gibt es nämlich nur das
Naturrecht.


Das Recht besteht nicht aus Verträgen. Verträge sind allgemeinsprachlich
rechtlich sanktionierte Verabredungen oder Vereinbarungen (Übereinkunft
usw. usf.). Fachleute sprechen von übereinstimmende Willenserklärungen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Willenserkl%C3%A4rung

Alles Recht, was ohne Übereinkunft oder Sanktionierung des Staates etc. besteht, ist gewissermaßen "vom Himmel gefallen". Es gilt und wirkt auch ohne unser Dazutun oder Konsens (Naturrecht).
Darüber hinaus gehe ich vom Gleichheitsgrundsatz aus: Alle Menschen sind gleich und frei geboren worden. Sind wir uns da einig?

D.h. niemand hat das Recht, einem anderen seine angeborenen und unveräußerbaren Rechte streitig zu machen. -> goldene Regel

Wenn das beachtet wird, gilt der Konsens als Grundlage jeglichen Rechts -> consent of the governed (Obama).

Jeder einzelne ist / kann Souverän sein und sein eigenes Recht machen. Allerdings ist das in der Praxis nicht ganz so trivial...

Viele freundliche Grüße

azur

--
Erkenne dich selbst.

Schrieb ich doch direkt darüber: Auch vor Staat und Recht gibt es verbindliche Entscheidungen und Vereinbarungen

azur @, Sonntag, 20.03.2016, 12:01 vor 3616 Tagen @ Rybezahl 3699 Views

bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 20.03.2016, 12:09

Hallo Rybezahl,

Danke.

hierzu:

Der privatrechtliche Vertrag ist also keine Ausgeburt des
Staates?

Hatte ich doch direkt zuvor geschrieben:

"Hallo Rybezahl,

ja, man geht davon aus: ohne Staat kein Recht. Vorstaatliche Gemeinschaften haben keine Gesetze in unserem Sinne und vor allem keinen Rechtsstab (Menschen die mit dem Recht beschäftigt sind - Richter, Gerichtsvollzieher usw.).

Das Recht besteht nicht aus Verträgen. Verträge sind allgemeinsprachlich rechtlich sanktionierte Verabredungen oder Vereinbarungen (Übereinkunft usw. usf.). Fachleute sprechen von übereinstimmende Willenserklärungen: https://de.wikipedia.org/wiki/Willenserkl%C3%A4rung

Natürlich gibt es auch im vorrechtlichen Bereich Übereinkünfte. Z. B. über Schenkungen, Nutzungen, Schadensersatz, Heiraten usw. Die sind dort nur nicht rechtlich bewehrt (Fachwort).

Also kann man sie nicht am Recht messen und nicht rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen."

Noch mal: Auch in vorrechtlichen Gemeinschaften gibt es Übereinkünfte (und auch andere Entscheidungen), die a) bindend und b) dauerhaft sind.

Nur ohne Privatrecht kann es doch nicht rechtlich sanktioniert werden.

Dass, was einen Vertrag in Kern ausmacht, gab es auch schon vor dem Recht: 2 Menschen (oder mehr) verabreden bzw. kommen überein bzw. machen gemeinsam aus, was passieren soll bzw. wie sich die Ausgangslage ändern soll.

Auch in vorrechtlichen Gesellschaften wird geschenkt (oft als Teil der Buße, aber auch als Mitgift usw.) und getauscht.

Man ist sich also einige darüber, dass was erst A hat, anschließend zu B gehören soll...

Man hat selbst bei sehr einfachen menschlichen Gemeinschaften, die entlang Flussläufen siedelten, Austausch gefunden. D. h. Die unten an der See hatten Dinge vom oberen Flusslauf, und die oben vom unteren, wo sie jeweils nicht lebten. Z. B. https://de.wikipedia.org/wiki/Cahokia

Also muss man sich verständigt haben und sich gegenseitig dauerhaft Dinge überlassen haben.

Das ist doch, was einen Vertrag im Kern ausmacht: Zwei übereinstimmende Willenserklärungen.

Das Recht schafft die Möglichkeiten, dass das rechtlich verteidigen zu können. Richter, die bei Vertragsstreitigkeiten entscheiden. Gesetze, an denen sich das messen lässt (Rechtsetzung, also schriftliche Niederlegung, erfolgt in der Entwicklung erst später und ).

Die ersten Niederlegungen von Übereinkünften waren u. a. das hier: http://www.wissen.de/lexikon/kerbholz (gibt es in vielen Gegenden der Welt - und geschichtlichen Phasen der Menschheit) - Jede Seite bekam jeweils eine Hälfte, die es brauchte, um die Ansprüche dessen geltend zu machen, den wir als Gläubiger bezeichnen.

Das Recht schafft nicht Verträge und Übereinkünfte an sich, sondern nur deren rechtliche Bewehrung.

Und das kommt, weil Notwendigkeiten und Triebkräfte danach drängen:

"Das ist für eine hochkomplexe Gesellschaft kaum möglich, wo Warenketten z. B. sehr lang sind, also über zig Stationen gehen: Rohstoffe, Verarbeitung, Einzelteilherstellung, Montagen, Vertrieb, Handel mit zig Händlern..."

Noch schnell ein Wort der Freiwilligkeit: Stellen wir uns einen Basar oder Markt vor. Die Marktteilnehmer wählen aus, mit wem sie sich vereinbaren. Nur wo es gewollt wird, kommt ein Geschäft zusammen. Ohne Willen kein Vertrag.

Speziell in Deutschland kann man sehr gut erkennen, dass der Entwicklung von Städten häufig Marktflecke vorausgehen. Diese Marktflecke entwickeln bald auch eine Markgerichtsbarkeit, wo kleinere Konflikte schnell entschieden (dabei auch eine Art Dienstleistung) werden: https://de.wikipedia.org/wiki/Marktrecht_%28historisch%29
(oft sind auch auf Marktplätzen Rolande aufgestellt, an deren Schwerthaltung klar ist, welche Rechte dort zum Einsatz kommen - neben den oft an zentralen Plätzen abzulesenen Masseinheiten, die dort jeweils gelten: Ein "Fuß", eine "Elle" usw. kann regional sehr unterschiedlich sein.
Maße sind Maßstab, wie Rechtssätze Maßstäbe sind.)

Das findet dann t. w. auch Ausdruck in der Niederlegung von Entscheidungen und grundsätzlichen Rechtssätzen: Wenn A, folgt daraus B.

Das konnte man woanders schon vor 4tausend Jahren: https://de.wikipedia.org/wiki/Codex_Ur-Nammu#Beispiel

(für alle Interessiert, bis hin zu den TTIP-Schiedsgerichten: https://de.wikipedia.org/wiki/Restorative_Justice )

Fazit: Schon vor der Entstehung des Rechts (ein sehr langer Prozess) gab es das, was wir im Kern Vertrag nennen.

Also Übereinkünfte bzw. Verabredungen. Das Recht schafft nur Mittel, diese Verabredungen zu verteidigen.

Und Vereinbarungen trafen Menschen auch, wenn es keine Gerichte und Gesetze gab, die bei Streitigkeiten helfen konnten, oder diese nur schwer oder praktische nicht zu erreichen waren - siehe u. a. : https://de.wikipedia.org/wiki/Indentur ).

Abschließend: Stellen wir uns vor, eine Rechtsordnung ist in einem failed state zusammengebrochen. Wie nennt man es, wenn sich unter diesen Umständen zwei verabreden, dass sie etwas tauschen wollen? Man würde sagen: Die beiden schließen einen Vertrag.

Früher gab es dass ja noch öfter, dass ein Familie Eigentum an Land hatte, ohne die heutigen Mittel, wie Grundbücher (gibt es ja weltweit selten). Das wurde von der später entstehende Rechtsordnung respektiert: https://de.wikipedia.org/wiki/Eigentumsvermutung

Dann ist oft zu erleben, dass Zeugen für Rechtsakte benötigt werden.

In diesem berühmten Buch ist beschrieben, wie in einer für uns einfachen Gesellschaft, an der Grenze zur vorrechtlichen Gesellschaft, schon jede Menge Vertragsmodelle gelebt wurden: Pachtung, Eigentum usw. http://www.kiwi-verlag.de/buch/liebe-und-tod-auf-bali/978-3-462-03799-9/

Viele freundliche Grüße

azur

Viele freundliche Grüße

azur

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Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.

Konsens ist nicht die Grundlage jeden Rechts - Es kann auch von oben gegen den Willen einiger oder vieler gesetzt werden (ed)

azur @, Sonntag, 20.03.2016, 12:16 vor 3616 Tagen @ baisse-man 3725 Views

bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 20.03.2016, 12:29

Hallo bm,

das stimmt:


Alles Recht, was ohne Übereinkunft oder Sanktionierung des Staates etc.
besteht, ist gewissermaßen "vom Himmel gefallen".

Nur bedenke bitte, dass Recht nicht immer mit Konsens verbunden ist. Wenn kein Konsens, dann Dissenz: https://de.wikipedia.org/wiki/Dissens

Und ein Dissens ist auch heute noch ein Vertragshinderniss.

Bei Konflikten und Dissens geht man z. B., so vorhanden, zu einem, der das entscheidet: Älteste, Medizinmann usw. Später dann zum Richter. Der entscheidet nicht im Konsens, sondern oft zu Gunsten einer Seite.

(Edit: Jedenfalls nicht immer: Entscheidung im Konsens wäre der praktisch sehr wichtige: Vergleich
https://de.wikipedia.org/wiki/Vergleich_%28Recht%29 - speziell der Prozessvergleich, die an fast jedem Gerichtstag massenhaft geschlossen werden.

Das spart Ressourcen. Die Parteien sparen auch Kosten, und der Richter spart isch Entscheidung und Arbeit: Abfassung eines Urteils, Ausfertigung usw.
Man hat es natürlich lieber, wenn sie zwei wieder vertragen. Zumal dann nicht gegen den Willen eines der Beteiligten entschieden wird, sondern nur unter Zustimmung, wenn auch schweren Herzens, denn es heißt ja dort immer: Im Zuge gegenseitigen Nachgebens...
http://www.brandi-dohrn.de/veroeff/vergleic.html

Übrigens arbeitet auch kein Schiedrichter im Konsens, sondern im Einklang mit den Regularien.

Und auch die Regularien werden nicht von allen Spielern festgelegt und müssen nicht im Sinne aller Beteiligten sein. Wer allerdings mitspielt, der hat sich danach und nach dem Schiedrichter bzw. seinen Entscheidungen zu richten - oder er geht vor ein Kampf- oder Sportgericht, wenn es das gibt.)

Recht bzw. Gesetze werden oft von "oben aufgedrückt". Da müssen sich die davon betroffenen überhaupt nicht im Konsens mit dem befinden, der es festlegt.

Es gab zwar auch an vielen Orten Volksversammlungen, die gemeinsam beschlossen, was geltend soll, wie in Island (und vielen anderen Orten).
https://de.wikipedia.org/wiki/Kategorie:Rechtsgeschichte_(Island)

Aber meist wurde Recht von einem gesetzt, der in der Lage war es durchzusetzen. Einen Machthaber.

Und auch wenn Gesetze im Bundestag im Konsens beschlossen würden, also mit 100 %tiger Zustimmung, müssen sich die davon betroffenen Rechtsadressaten (Bürger, aber auch Fremde im Rechts- oder Hoheitsgebiet) auch daran halten, wenn sie nicht damit übereinstimmen.

Das hat mit Matrix nichts zu tun, sondern auch mit Logik.

Natürlich wollen Machthaber gern so tun, als seien im Grunde alle einverstanden (oder es wäre im Sinne aller oder eine Gottes, oder in einem guten Sinne). Das macht sich besser.

In Demokratien herrscht zwar angeblich die Mehrheit über die Minderheit, aber es wird immer so getan, als wollten das, was entschieden wurde, im Grunde genommen alle (das reden sich Machthaber gern ein, aber vor allem gern den mit Gesetzen Beherrschten - oder sie arbeiten mit einer Fiktion: Es wäre im Sinne aller).

Schönen Sonntag.

Viele freundliche Grüße

azur

--
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Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.

Unterschied Kreditgeschäft / Anleihengeschäft, Einräumung Privatrecht als Machtzession der Zenrtalinstanz

Ashitaka @, Sonntag, 20.03.2016, 12:20 vor 3616 Tagen @ BerndBorchert 3866 Views

Hallo BerndBorchert,

zum Verständnis: Du meinst "Zahlung der Geldeinheiten", nicht "Erhalt",
oder?

Richtig, Sie erhalten natürlich eine andere Einheit (Papier, Metall, Uckmuck), auf der die Geldeinheiten dann beziffert sind. Demnächst gibt es dann nur noch digitale Einheiten, wodurch das "Guthaben auf Geld" und die Geldeinheit "funktionell" (nicht rechtlich / systematisch) weiter zusammenwachsen.

Ok. So war das mal. Aber wie ist es heute? Die meisten Schuldtitel bei der
ZB sind ja Staatskredite. Der Staat ist bei der Kreditaufnahme ein
Kreditnehmer wie jeder andere, oder?

Nein, ich hatte die rechtlichen Unterschiede hier schon voneinander getrennt dargestellt. Es sind Anleihengeschäfte, bei denen immer bereits vorhandene Geldeinheiten an den Staat gezahlt werden. Eine Leihe für den Staat, eine Anlage der Geldeinheiten von milliarden Gläubigern, die mittelbar über Pensionskassen, Versicherungen, Treuhandgesellschaften oder Fonds dem Staat ihre bereits vorhandenen Geldeinheiten zwecks Rendite (Verzinsung) überlassen.

Ein rechtlicher Kredit (KWG) hingegen ist die Basis, damit heutzutage Geldeinheiten über geldpolitische Operationen geschaffen werden können. Kredite bedingen immer ein bereits vorhandenes bzw. in dem Zuge bzw. kurz danach entstehendes Schuldverhältnis (z.B. Kaufvertrag über ein Gewerbegrundstück). Niemand nimmt Kredit auf, wenn er nicht einen Fälligkeitstermin von Geldeinheiten im Nacken oder unmittelbar vor Augen hat.

Mittels des Kredits wird ein Vertrauen in den Kreditnehmer zum Ausdruck gebracht. Und Vertrauen (Kredit) gibt es nur innerhalb eines Systems, in welchem der Kreditnehmer auch werthaltige Sicherheiten anzubieten hat, die, im Augenblick der Kreditantragstellung bewertet, im Falle eines späteren Zahlungsausfalls die Verluste des Kreditgebers weitestgehend kompensieren können.

Bereits aus diesem Grunde (der Staat hat keine Sicherheiten, sondern nur ein leeres Versprechen anzubieten) handelt es sich bei den Staatsschulden (stark begrenzte Kassenkredite ausgenommen), um keine Kreditkontrakte, sondern um milliardenfache Ausleihungen der den Staat finanzierenden Gläubigerseite ("mittelbar" über Pensionskassen, Versicherer etc.).

Es hat sich zu den Anfängen (d.h. der Vorfinanzierung der Zentralinstanz durch die Untertanen) systematisch nichts verändert, mit dem kleinen aber feinen Unterschied, dass die Geldeinheiten, in denen heute alle Schuldverhältnisse zwingend zu bewerten sind (die Ursächlichkeit dieser Bewertungsnotwendigkeit liegt immer noch in der Abgabenforderungen) heute durch geldpolitische Operationen entstehen, während sie in den Anfängen direkt an die Söldner etc. bezahlt wurden.

Der Wechsel auf das gegenwärtige operative System ist zum einen der vorherigen starken und schnellen Inflationen geschuldet, auf der anderen Seite aber auch der Notwendigkeit, dass die Zentralinstanz den ohnmächtigen Untertanen (deshalb Aufstände, Rechtsstaatwille) zum Zwecke der Besicherung ihrer Finanzierung deutlich mehr Macht zedieren musste (Privatrecht, dadurch auch Eigentum).

Das Privatrecht (Machtzession) ist systematisch nachvollzogen ein Kind der Zentralmacht. Denn Privatrecht kann ohne eine sanktionsfähige und sich damit beständig vorfinanzierende Zentralinstanz (diese Machtposition) nicht eingeräumt, garantiert und verteidigt werden.

Herzlichst,

Ashitaka

--
Der Ursprung aller Macht ist das Wort. Das gesprochene Wort als
Quell jeglicher Ordnung. Wer das Wort neu ordnet, der versteht wie
die Welt im Innersten funktioniert.

Der Richter prüft den Vertrag, 1. Semester Jura

baisse-man @, Sonntag, 20.03.2016, 13:11 vor 3616 Tagen @ azur 3657 Views

Hi azur,

es geht nicht darum, wenn ein Konflikt besteht, sondern der Zeitpunkt, wann der Vertrag geschlossen wird. Wenn er erst mal da ist, kann man über den Inhalt streiten bzw. ob er gebrochen wurde.
Gesetze wären demnach auch Verträge (was nicht ganz korrekt ist) und ein Vertragsbruch wird mit der entsrpechenden Vertragsstrafe geahndet. Der Magistrat stellt lediglich den Vertragsbruch fest.
Durch das Teilnehmen an der Wahl gibst du dein Einverständnis, dich dem Willen der Mehrheit zu beugen. Auch das ist Zustimmung.

Auch ein Despot oder Gewaltherrscher ist auf Konsens angewiesen. Wenigstens muss er die Zustimmung seiner Gefolgsleute haben.

--
Erkenne dich selbst.

Anleihe-Würdigkeit

BerndBorchert @, Sonntag, 20.03.2016, 14:09 vor 3616 Tagen @ Ashitaka 3878 Views

bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 20.03.2016, 14:23

ZB sind ja Staatskredite. Der Staat ist bei der Kreditaufnahme ein
Kreditnehmer wie jeder andere, oder?


Nein, ich hatte die
rechtlichen
Unterschiede
hier schon voneinander getrennt dargestellt. Es sind
Anleihengeschäfte, bei denen immer bereits vorhandene Geldeinheiten an den
Staat gezahlt werden.

Ok, Du hast insofern recht, dass bei einer Anleihe (egal ob für Staat oder für ein Unternehmen) das Geld schon vorher da sein muss (kein Kredit)
https://de.wikipedia.org/wiki/Verzinsliches_Wertpapier#Emittenten_und_Emissionen

Andererseits scheint mir der Staat da wie ein anderer Wirtschaftsteilnehmer dazustehen. Also ohne Vorrechte. Insbsondere kann er nicht fordern/erzwingen, dass ihm jemand Geld leiht.

Bereits aus diesem Grunde (der Staat hat keine Sicherheiten, sondern nur
ein leeres Versprechen anzubieten) handelt es sich bei den Staatsschulden
(stark begrenzte Kassenkredite ausgenommen), um keine Kreditkontrakte,
sondern um milliardenfache Ausleihungen der den Staat finanzierenden
Gläubigerseite ("mittelbar" über Pensionskassen, Versicherer etc.).

Vergiss nicht die "int. Finanzmärkte" hinter denen ich als Verschwörungstheoretiker die Verschwörer vermute, die so als Gläubiger die Staaten abhängig und kontrollierbar machen, und das seit Jahrhunderten.

Bei Deiner Darstellung spielen jetzt die Steuereinnahmen (Abgaben) keine Rolle mehr, zumindest erwähnst Du sie hier jetzt nicht mehr. Ist es aber nicht auch für den Ausleiher einer Anleihe (nicht nur für einen Kreditgeber) sehr wichtig, dass die Leihe bedient werden kann? Und zwar nicht nur die Rückzahlung (das wird durch eine neue Anleihe erledigt) sondern vor allem die Zinsen, und die werden durch die Steuereinnahmen bedient (grob gesehen ...)

Insofern spielt die Kreditwürdigkeit (= Fähigkeit, den Kredit bedienen zu können) auch bei einer Anleihe die entscheidende Rolle. (Anleihe-Würdigkeit, sozusagen).

Bernd Borchert

Antwort

Rybezahl, Sonntag, 20.03.2016, 15:03 vor 3616 Tagen @ azur 3691 Views

Hallo azur!

Ich weiß ehrlich gesagt nicht so recht, was du mir sagen willst.

Ohne Staat keine Justiz, ohne Justiz keine Verträge im juristischen Sinne. Im Gegensatz zur Schwerkraft, die es auch schon vor ihrer wissenschaftlichen Beschreibung gab.
Den Grund hast du selbst genannt:

"Nur ohne Privatrecht kann es doch nicht rechtlich sanktioniert werden."

Dass es vorher auch schon Übereinkünfte gegeben haben mag, bestritt ich gar nicht.

Trotzdem danke für die interessanten Ausführungen.

--
Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.

Auch ohne Staat und Recht gibt es Vereinbarungen - Gibt es Staat und Recht, werden diese davon geschützt

azur @, Sonntag, 20.03.2016, 15:41 vor 3616 Tagen @ Rybezahl 3644 Views

Hallo azur!

Ich weiß ehrlich gesagt nicht so recht, was du mir sagen willst.

Hallo Rybezahl,

dann einfacher: Auch in vorrechtlichen Gemeinschaften gibt es verbindliche Vereinbarungen.

Gibt es dann ein Recht, dann sind ein Teil dieser Vereinbarungen rechtlich geschützte Verträge.

Dann gibt es Gesetze, an denen sie sich messen lassen.

Dann gibt es Richter, die im Konfliktfall entscheiden.

Dann gibt es gesetzliche Vorgaben für Vereinbarungen.

Was Du damit meinst, ist nicht völlig klar:

Ohne Staat keine Justiz, ohne Justiz keine Verträge im juristischen
Sinne.

Nein, nicht nur keine Justiz (Teil des sogenannten Rechtsstabes), sondern auch vor allem nicht ohne Gesetze oder verbindliche Entscheidungssammlungen (alte Rechtsbücher, sogenanntes Weistum usw.), also Recht.

Im Gegensatz zur Schwerkraft, die es auch schon vor ihrer
wissenschaftlichen Beschreibung gab.

Ja, genau das. Nicht im Gegensatz, sondern eher genau wie. Die Schwerkraft existiert auch ohne Beschreibung ihrer Gesetzmässigkeiten.

Den Grund hast du selbst genannt:

"Nur ohne Privatrecht kann es doch nicht rechtlich sanktioniert werden."

Dass es vorher auch schon Übereinkünfte gegeben haben mag, bestritt ich
gar nicht.

Dann ist ja gut.

Wollte Dir nur darlegen, dass das, was Verträge im Kern ausmacht, also die Verstädingung zweier Seiten* über einen Sachverhalt, nicht erst mit dem Recht oder durch das Recht entstehen.

Trotzdem danke für die interessanten Ausführungen.

Gern geschehen. Hoffe, es nützt.

Viele freundliche Grüße

azur


* es gibt rechtliche erhebliches soziales Interagieren: Bsp. Rechtshandlungen, Rechtsgeschäfte.

Und rechtlich unerhebliches soziales Interagieren: z. B. Abgrenzung zum Vetrag: Die Gefälligkeit (Fachbegriff), oder Bsp. eine Verabredung zu einem privaten Treffen.

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Unterschiede Vertrag - Gesetz usw. (Edit: Lehrfilme bei YT - auch @Bill)

azur @, Sonntag, 20.03.2016, 16:11 vor 3616 Tagen @ baisse-man 3864 Views

bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 20.03.2016, 16:25

Hi azur,

Hallo bm,

ich weißt nicht, wie Du das immer wieder so hinbekommst...;)

Gesetze wären demnach auch Verträge (was nicht ganz korrekt ist)

Unterschied Vertrag - Gesetz:

Vertrag:

- 2 (mindestens) Betroffener oder Beteiligter (Vertragparteien, siehe aber auch Verträge zu Gunsten Dritter, oder weitere Drittwirkungen)

- bezogen auf einen konkreten Sachverhalt

- nur mit Willen der Beteiligten.

Gesetz:

- Vielzahl Betroffener (sogenannte Adressaten, Rechtsteilnehmer usw.)

- Vielzahl von Fällen, meist eine unbekannte Anzahl (weil in der Zukunft liegend) von Sachverhalten, die dadurch geregelt werden

- auch ohne oder gegen den Willen der Beteiligten.

und ein
Vertragsbruch wird mit der entsrpechenden Vertragsstrafe geahndet.

Wie gesagt: Die Folge von Vertragsverletzungen oder Fehlern bei Verträgen, sind sehr unterschiedlich. Unter anderem Vertragsstafen (die müssen zumeist rechtlich zulässig und vertraglich festgelegt sein). Es gibt noch weitere gesetzlich vorgesehene Folgen - siehe Schuldrecht AT und BT.

Der
Magistrat stellt lediglich den Vertragsbruch fest.

Welcher Magistrat?

Viel eher der, der zu Gericht sitzen darf.

T. w. Landesherren, die früher auch bei Konflikten angerufen wurden
(z. B. Könige, die zu Gericht saßen),

dann vor allem Richter, Schöffen usw.

Siehe Gerichtseiche usw.: https://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtsbaum

Siehe auch: Niedere Gerichtsbarkeit, wonach ein Teil der Entscheidungen dem jeweiligen Unterherscher oder den Hausherren zugeordnet wurden.

https://de.wikipedia.org/wiki/Niedere_Gerichtsbarkeit

(Nur am Rande: an der Stadtkirche in Jena sind an einem Tor Schöffensitze in Stein gehauen. Dort kamen dann immer mehr die geschulten Juristen der Univerität zum Einsatz)

Wofür Du das Folgende brauchst, weiß ich nicht:

Durch das Teilnehmen an der Wahl gibst du dein Einverständnis, dich dem
Willen der Mehrheit zu beugen. Auch das ist Zustimmung.

Es reichte z. B. an einem z. B. Markt teilnehmen zu wollen, um sich der dortigen Marktgerichtsbarkeit zu beugen.

Aber es war keine Wahl oder Zustimmung zu einem kommunalen Gremium notwendig (oft durften auch nicht alle an solchen Wahlen teilnehmen - siehe u. a. die erbitterten Streitigkeiten darum in bspw. Bremen), um Recht und/oder Richter unterworfen zu sein.


Auch ein Despot oder Gewaltherrscher ist auf Konsens angewiesen.

Aber bestenfalls nur teilweise. Er kann es bspw. auch übertreiben und dabei das Beherrschte zerstören, in dem er vollständig gegen den Willen der Unterworfenen handelt.

Interessant ist, wo und wann sich die Herrscher selbst an das Recht gebunden sahen.

Wenigstens muss er die Zustimmung seiner Gefolgsleute haben.

Nun, wenn jemand folgt, um am Leben gelassen zu werden und die Sicherheit sowie das Aus- und Fortkommen seiner Person und seiner Familie zu sichern, dann wird er manchem zustimmen, dem er sonst nicht zustimmen würde.

Gefolgschaft kann auch - und das wahrlich nicht selten - erzwungen werden, und erfolgt nicht immer aus freien Stücken.


es geht nicht darum, wenn ein Konflikt besteht, sondern der Zeitpunkt,
wann der Vertrag geschlossen wird. Wenn er erst mal da ist, kann man über
den Inhalt streiten bzw. ob er gebrochen wurde.

Es gibt vieles, worum man sich bei einem Vertrag streiten kann.

- ob er wirksam entstanden ist,

- oder wenn es zu Störungen bei der Abwicklung kommt.

- Es gibt sogar Rechte aus Vertrag, wenn der Vertrag ordentlich umgesetzt ist, die Vertrafgsrealisierung abgeschlossen wurden.

Das Fachleuten bekannte c. p. p. - culpa post pactum: Verschulden nach Beendigung des Vertrages. Auch genannt: culpa post pactum finitum oder https://de.wikipedia.org/wiki/Culpa_post_contractum_finitum

Geläufigstes Beispiel sind hierbei Verschwiegenheitspflichten, die keine der sogenannten Hauptleistungspflichten sind. Sondern sogenannte Obliegenheiten oder Nebenpflichten: https://de.wikipedia.org/wiki/Nebenpflicht (Vorsicht, das ist nicht das Selbe, wie Nebenleistungspflichten!)

Bei der Gelegenheit: Es gibt eine weitere wichtige Unterscheidung: Primär- (das, weswegen der Vertrag geschlossen wurde) und Sekundärleistungspflichten (quasi Notregelungen, falls es zu Hinderungen der Primärleistungspflichten kommt; es gibt auch, falls so vereinbart, Tertiärleistungspflichten usw.)
- alles wichtig, alles dann schon Schuldrecht AT - dann t. w. schon etwas später in der Rechtsausbildung.

Viele freundliche Grüße

azur


Edit: siehe auch z. B. die kurzen Lehrfilmchen:

Vertragsstörungen in der Praxis - Beispiele 1 | Rechtswissenschaften | Vertragsrecht (2 min 8)

Der Kanal heißt sofa Recht.

Siehe u. a.: Grundbegriffe des Rechtsgeschäfts | Rechtswissenschaften | Vertragsrecht (2 min 48)

Das Trennungs- und Abstraktionsprinzip | Rechtswissenschaften | Vertragsrecht (2 min 58)

--
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Anmerkung

Rybezahl, Sonntag, 20.03.2016, 16:29 vor 3616 Tagen @ azur 3639 Views

Hallo azur!

dann einfacher: Auch in vorrechtlichen Gemeinschaften gibt es verbindliche
Vereinbarungen.

Habe ich nicht bestritten. Ob das bei allen Beteiligten mit der Verbindichkeit klar ist, darf man bezweifeln.

Was Du damit meinst, ist nicht völlig klar:

Ohne Staat keine Justiz, ohne Justiz keine Verträge im juristischen
Sinne.


Nein, nicht nur keine Justiz (Teil des sogenannten Rechtsstabes), sondern
auch vor allem nicht ohne Gesetze oder verbindliche Entscheidungssammlungen
(alte Rechtsbücher, sogenanntes Weistum usw.), also Recht.

Ich meinte natürlich die Judikative.

Im Gegensatz zur Schwerkraft, die es auch schon vor ihrer
wissenschaftlichen Beschreibung gab.


Ja, genau das. Nicht im Gegensatz, sondern eher genau wie. Die Schwerkraft
existiert auch ohne Beschreibung ihrer Gesetzmässigkeiten.

Es gab vorher schon ähnliche Handlungen. Jura ist aber keine Naturwissenschaft und schon gar nicht universal gültig.

Wollte Dir nur darlegen, dass das, was Verträge im Kern ausmacht, also
die Verstädingung zweier Seiten* über einen Sachverhalt, nicht erst mit
dem Recht oder durch das Recht entstehen.

Wie gesagt: habe ich nie bestritten.

Hoffe wir verstehen uns jetzt.

--
Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.

Die Judikative ist aber keine Legislative - ohne Gesetzgeber keine Gesetze bzw. kein Recht - Universelle Rechtsbegriffe

azur @, Sonntag, 20.03.2016, 17:13 vor 3616 Tagen @ Rybezahl 3667 Views

Hallo Rybezahl,

dann einfacher: Auch in vorrechtlichen Gemeinschaften gibt es

verbindliche

Vereinbarungen.


Habe ich nicht bestritten. Ob das bei allen Beteiligten mit der
Verbindichkeit klar ist, darf man bezweifeln.

Nein, braucht man nicht. Wenn dort 2 tauschten, dann waren sie sich völlig einig und völlig darüber im Klaren, dass die Sachen jeweils beim anderen verbleiben sollten.

Auch heute kennen nicht alle Recht und Gesetz. Aber es ist ihnen im Großen und Ganzen klar, was passieren muss, damit z. B. jemand etwas behalten darf, was zuvor jemandem anderen gehörte.

Oder, damit jemand etwas nutzen darf.

Oder, dass im Falle von Schäden, t. w. Schadensersatzpflichten entstehen (beschreibt doch Wesel für die vorrechtlichen Gesellschaften)

Oder, dass bestimmte Taten unangenehem Folgen (Bestrafungen) nach sich ziehen.

Was Du damit meinst, ist nicht völlig klar:

Ohne Staat keine Justiz, ohne Justiz keine Verträge im juristischen
Sinne.


Nein, nicht nur keine Justiz (Teil des sogenannten Rechtsstabes),

sondern

auch vor allem nicht ohne Gesetze oder verbindliche

Entscheidungssammlungen

(alte Rechtsbücher, sogenanntes Weistum usw.), also Recht.


Ich meinte natürlich die Judikative.

Dann haben wir uns missverstanden: Für das Recht braucht es nicht nur eine Judikative, sondern vor allem auch eine Legislative. Einen Gesetzgeber.

Gleich ob das ein Alleinherrscher (z. B. König oder Gebietsfürst im Rahmen seiner Souveräniutät oder Souverän) oder eine Versammlung ist (Reichs- oder Fürstentage, Volksversammlung, Parlament): Es braucht einen oder welche, die die Gesetze usw. (Erlasse usw.) schaffen. Nicht nur die Judikative, die dann im Konfliktfalle entscheidet (an Hand der von der Legislative bzw. vom Gesetzgeber erlassenen Gesetze).

Oder verbindliche Rechtsentscheidungen niederlegt: https://de.wikipedia.org/wiki/Weistum (Dafür gibt es unterschiedliche Begriffe: Schweiz: Offnungen: http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D8946.php )

Eben das, was gilt bzw. im jeweiligen Falle als Recht gelten soll.

Im Gegensatz zur Schwerkraft, die es auch schon vor ihrer
wissenschaftlichen Beschreibung gab.


Ja, genau das. Nicht im Gegensatz, sondern eher genau wie. Die

Schwerkraft

existiert auch ohne Beschreibung ihrer Gesetzmässigkeiten.


Es gab vorher schon ähnliche Handlungen.

? (braucht keine Antwort)

Jura ist aber keine
Naturwissenschaft und schon gar nicht universal gültig.

Jura beschreibt aber auch Dinge, die universell sind. Bsp.: Überall auf der Welt in ein Erblasser ein Verstorbener, und ein Erbe ein vom Erblasser oder Erbrecht Begünstigter.

Überall ist ein zur Leistung Verpflichteter Schuldner. Und der Leistungsberechtigte Gläubiger.

Und überall auf der Welt ist ein Vertrag eine rechtlich verbindliche Übereinkunft.

Überall ist der, der Geld für Ware gibt, Käufer, und der, der für Geld Ware gibt, Verkäufer.

Der Prozess, in dem Rechtstreitigkeiten entschieden werden, wird unterschiedlich angelegt sein, aber ein Rechtsprozess ist ein Rechtsprozess.

Überall ergehen Urteile, und nahezu jeder weiß, was das ist.

Überall auf der Welt werden Dingen bzw. Sachen veräußert, und jeder weiß, dass dabei eine Sache erst A und dann B gehören soll.

Bis hin zu Rechtsprinzipien: Überall ist klar, dass Verträge gehalten werden müssen: https://de.wikipedia.org/wiki/Pacta_sunt_servanda - denn sonst machen sie ja keinen Sinn.

Usw. usf.

Da ist also schon etliches nicht willkührlich geschaffen worden, sondern letztlich nur im Leben üblicherweise stattfindende soziale Interaktionen rechtlich beschrieben und t. w. geregelt.

Wollte Dir nur darlegen, dass das, was Verträge im Kern ausmacht, also
die Verstädingung zweier Seiten* über einen Sachverhalt, nicht erst

mit

dem Recht oder durch das Recht entstehen.


Wie gesagt: habe ich nie bestritten.

Dann ist es prima.

Hoffe wir verstehen uns jetzt.

Uops, was für ein Satz [[zwinker]]!

Schönen Sonntag.

Viele freundliche Grüße

azur

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Langsam wird es albern... (oT)

Rybezahl, Sonntag, 20.03.2016, 17:32 vor 3616 Tagen @ azur 3604 Views

- kein Text -

--
Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.

Alles richtig, aber am Thema vorbei

baisse-man @, Sonntag, 20.03.2016, 20:02 vor 3616 Tagen @ azur 3700 Views

Hi azur,

das mag ja alles sein, findet aber auf der untergeordneten Ebene statt.
Selbst das GG gibt zu, daß alle Staatsgewalt vom Souverän ausgeht.
Dieser sei das "Volke" (Art 20 GG Abs. 2).
Nach meiner Meinung besteht das "Volke" aus den Männern und Frauen. Jetzt ist es aber so, daß jeder nur die Rechte delegieren kann, die er selbst hat!
Wenn also das "Volke" Souverän ist, muss es der Einzelne auch sein.

Er kann sich natürlich durch Zustimmung den Regeln innerhalb des Systems beugen. Das ändert aber nichts an seiner Souveränität.

Bleibt die von dir unbeantwortete Frage: woher hat der Staat seine Legitimität/Recht wenn nicht durch die Zustimmung der Beteiligten?

LG

P.S. Nach welchen Regeln machen denn Staaten Verträge?

--
Erkenne dich selbst.

Du bist ulkig - Recht entsteht doch nicht nur aus Richterrecht, sondern immer auch durch den Herrscher

azur @, Montag, 21.03.2016, 02:06 vor 3616 Tagen @ Rybezahl 3715 Views

Wie meinen?

Du hattest zuletzt die Grundlagen der Rechtsordnung angesprochen und dabei als Quelle des Rechts nur die Judikative (wörtlich) erwähnt. Diese schafft auch Recht, nämlich das https://de.wikipedia.org/wiki/Richterrecht

Das ist im angelsächsischen Rechtskreis weit wichtiger, als bei uns (in der Praxis ist es auch bei uns ungemein wichtig, weil sich alle an der Rechtsprechung orientiern und damit begründen, aber geurteilt wird aus dem Gesetz heraus und weniger aus einer für die Angelsachsen berühmten https://de.wikipedia.org/wiki/Kasuistik ). Das bekommt man wunderbar detailiert und gut erklärt bei Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft - https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaft_und_Gesellschaft !!

Dieses Standardwerk ist bis heute unübertrofen.

Standarddefinition des Recht ist, dass es Rechtssetzung und Rechtsstab braucht

Übrigens ist in historischen Wörterbüchern ist Rechtsstab noch im engeren Sinne ein Gericht. Aber dazu gehört in moderenen Gesellschaften natürlich mehr, wie Staatsanwälte, Notare, Gerichtsvollzieher - eben all die, die mit der Anwendung des Rechts befasst sind.

Rechtssetzung findet neben dem Richterrecht vor allem vom Herrscher fest. Der schafft Gesetze und weitere Rechtsgrundlagen. Und sei es eine Tributsforderung gekleidet in einen Rechtsbefehl: gib... oder erleide ...

(BM geht es um Legitimation der Herrschaft und Rechtsbefolgung - das ist verwandt - aber nicht albern)

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Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.

Herrschaft basiert nicht nur auf Zustimmung, sonder auf Grund Unterwerfung und Gehorsam

azur @, Montag, 21.03.2016, 03:05 vor 3616 Tagen @ baisse-man 3803 Views

bearbeitet von unbekannt, Montag, 21.03.2016, 03:22

Hallo bm


Bleibt die von dir unbeantwortete Frage: woher hat der Staat seine
Legitimität/Recht wenn nicht durch die Zustimmung der Beteiligten?

LG

Denke, jetzt verstehe ich besser, worum es Dir geht.

Zustimmung ist natürlich eine Form der Legitimation von Herrschaft (so ist der Fachterm für diese Frage, auch Herrschaftslegitimation). Also z. B. bei Wahlkönigtum (Gemanen, siehe aber auch die polnische Adelsrepublik, in der der König gewählt wurde - erfolgreiches Modell auch in Venedig, dass aber auch durch seine Lage begünstigt war).

Aber es gibt natürlich auch andere Herleitungen von Macht und Herrschaft. Gern wurde ein Gottesbezug gewählt. Kaiser ist immer ein Gesalbter, also mit höheren Weihen legitimierter. "Von Gottes Gnaden", wie die Formel dazu heißt.

Was ist nicht alles benutzt worden, um zu begründen, warum man anderen befehlen und die für einen schufften lassen kann.

Max Weber hat das alles sehr gründlich aufgelistet:

https://www.uni-muenster.de/FNZ-Online/recht/prozesse/unterpunkte/herrschaft.htm

Oder siehe das hier:

Max Weber schreibt im 2. Halbband im IX Teil:

"In normalen Zeiten ist die Gewalt des Dorfhäuptlings außerordentlich gering, fast nur schiedsrichterlich und repräsentativ. Ein eigentliches Recht, ihn abzusetzen, schreiben sich die Teilhaber der Gemeinschaft zwar im allgemeinen nicht zu, denn seine Gewalt war durch Charisma, und nicht durch Wahl begründet. Aber man läßt ihn eventuell unbedenklich im Stich und siedelt sich anderweit an. Eine Verschmähung des Königs wegen mangelnder charismatischer Qualifikation kommt in dieser Art noch bei den germanischen Stämmen vor. Eine nur durch die gedankenlose, oder irgendwelche unbestimmten Folgen von Neuerungen scheuende, Innehaltung des faktisch Gewohnten regulierte Anarchie kann fast als der Normalzustand primitiver Gemeinschaften angesehen werden."

Also ist es wie bei anderen rechtlichen Ansprüchen: Die einen sind, weil man diesen freiwillig zustimmte (vertragliche oder rechtsgeschäftliche Ansprüche) und andere auf Grund des Gesetzes. Das ist ein gesetzlicher Befehl des Staates. Bsp. hat der das Ziel: Zahl Steuern und Abgaben! Zahl Strafe! Zahl Schadensersatz! Das wird nicht vom Willen des dem Recht bzw. Staat bzw. Herrscher Unterworfenen abhängig gemacht. Das hat er zu tun, da er sich unter der Gebietshoheit (oder anderen Hoheiten, z. B. die über die alle, die Bürger sind, auch außerhalb des Hoheitsgebietes usw.) des Herrschers befindet. Wer da ist, der muss so handeln, wie es das Recht verlangt. Bzw. der Herrscher via Recht verlangt.

Eine weiter Form der Legitimation der Macht geschah durch das Institut der Huldigung: https://de.wikipedia.org/wiki/Huldigung

In manchen Monarchien, in vielen Lehenswesen, wurden verbindliche Schwüre immer wieder erneuert. Der Herrscher fuhr in verschiedenen Gegenden und versicherte seinen Schutz zu und die Beherrschten huldigtem ihn.

Der (t. w. scheinbare) Deal war im großen und ganzen: Treue und Gerhorsam gegen Schutz und Schirm (manche Gruppen hatten darüber hinaus noch weitere Dienste zu leisten, wie Frohn- und Spanndienste - und Adlige: Heerfahrten, Hofdienste, Rat zu leisten usw.)

Das Gegenstück ist die Befolgung oder Rechtsbefolgung. Früher hieß das trefflicher Rechtsgehorsam. Also warum wird gemacht, was von "oben" angeordnet wird.

Wird vielfach untersucht. Es ist natürlich nicht nur auf Grund von Zustimmung zu Herrscher oder Regelungen. Sondern schlicht auch, weil dazu gepresst wird. Wer dem Herrscher entgegenarbeitet wird oft vernichtet. Ungehorsam und Abtrünigkeit wird scharf verfolgt.

Das ist ja eben Macht, dass man machen kann, dass andere machen, was man selbst will.

https://de.wikipedia.org/wiki/Macht

Siehe aber z. B. auch das: "Primäre Prävention setzt an den zugrunde liegenden Ursachen der Kriminalität an und soll eine Art Anreizsystemen für Rechtsgehorsam darstellen."
http://philo.at/wiki/index.php/Begriffsdefinitionen_%28Kriminalit%C3%A4t%29_%28JsB%29

Was also macht, dass jemand macht, was ein anderer will, ist den jeweiligen Umständen geschuldet.

Beethoven begeisterte sich, wie viele seiner Zeit, für Ideale und stellt gegenüber:

Recht wird nur, dem zugestimmt wird - das ist in Abkehr zum absolutistischen Herrscher oder Feudalherren (davon gab es in Deutschland mehr, als im zentralistischen Frankreich - Stichwort: Kleinstaaterei - lauter Souveräne), der sich vom Prinzip her einen Dreck scheren konnte, was seine Untertanen von seinen Regelungen und Anordnungen dachten - es war von deren Zustimmung unabhängig.

Später gibt es dann parlamentarische Monarchien und Ständestaat, wo schon mehr mitentscheiden konnten. In alten deutschen Reich war die Zentralmacht relativ schwach und es gab eine Menge Gefolgschaft nur gegen Abgabe von Macht und Befugnissen an die Regionalherrscher. Siehe den alten deutschen Reichtstag.

Das Ideal des Bürgertums ist, sich rechtlich gegen den Staat erwehren zu können und selbst mitentscheiden zu können, was Recht wird. Später auch über den Herrscher.

Wer ist ein freier Mann?
Der, dem nur eigner Wille
Und keines Zwingherrn Grille
Gesetze geben kann
Der ist ein freier Mann!

Und dem unterwirft er sich dann:

Wer ist ein freier Mann?
Der das Gesetz verehret
Nicht tut, was es verwehret
,
Nichts will, als was er kann
Der ist ein freier Mann!

Wer ist ein freier Mann?
Der, muss er Gut und Leben
Gleich für die Freiheit geben
Doch nichts verlieren kann
Der ist ein freier Mann!

Zusammenfassung: Manches kommt durch Zustimmung zustande, andere nicht.

Siehe auch die Macht des Faktischen. Wer mit Bewaffneten ein Gebiet unter seine Gewalt bringt und beherrscht, dessen Befehl wird Folge geleistet.

Die heutige Demokratie lebt nun von Modell her von der Zustimmung. Da ja jeder mitbestimme über die Zusammensetzung des Souveräns: Alle Macht geht vom Volke aus, der stimme zu. Aber es ist völlig klar, dass in Realität jeder der hier lebt machen muss, was der Staat anordnet, sofern es rechtlich statthaft ist (und darüber hinaus, so wie ein fehlerhafter Verwaltungsakt rechtliche Wirkung entfaltet, wenn ihm nicht Widerspruch eingelegt wird - und ist sofortige Vollziehung angeordnet, dann hat nicht mal ein Widerspruch aufschiebende Wirkung. Dagegen ist ein fehlerhafter Vertrag nicht geltend.

Ein rechtswidriger Verwaltungsakt bleibt gültig, wenn er nicht erfolgreich angefochten wird.). Der muss befolgt werden, es sei denn, er ist nichtig (ist eine relativ seltene Ausnahme; siehe VwVfG).

Das hatten wir übrigens schon mal: http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=371817

Viele freundliche Grüße

azur


P.S. Nach welchen Regeln machen denn Staaten Verträge?

Nach dafür geschaffenen Regelungen, aber vor allem sogenannten Gepflogenheiten. Denn das Völkerrecht, so wird gern gescherzt, ist in Wirklichkeit kein Recht. Es gibt keinen, der ein Überrecht schafft.

Es handelt ja immer Souverän mit Souverän.

Aber es gibt ein Unterwerfen unter Regelungen: Wie z. B. Genfer Konvention (man schaue in deren Geschichte, dann sieht man, wie so etwas entsteht).

Oder unter UNO-Beschlüsse oder vereinbarte international agierende und zuständige Gerichte.

Aber wer da nicht mitspielen will, der kann zwar geächtet (im landläufigen Sinne: geschnitten) werden, sanktioniert und boykotiert werden (es soll ja auch militärische Interventionen geben) aber es ist letztlich seine Sache.

Da kann keiner etwas anordnen, sondern es gibt nur freiwilliges Befolgen (wie stark die Zwänge sind, ist natürlich klar. Aber zumeist bedarf es der Zustimmung des jeweiligen souveränen Staates.

Ein Staatsbürger ist nicht souverän wie ein Staat.


PS: siehe aber auch das sogenannte Mogulreich: https://de.wikipedia.org/wiki/Mogulreich

"Staat und Verwaltung

Zahlreiche Elemente, die für heutige moderne Staaten typisch sind, wie zum Beispiel zentralisierte Verwaltung, Steuerveranlagung aufgrund einer exakten Landvermessung oder das Vorhandensein einer staatlichen Bürokratie, sind in Indien erstmals im Mogulreich zu beobachten. Aus diesem Grund kann es durchaus mit den zeitgenössischen absolutistischen Staaten Europas verglichen und wie diese als ein „frühmoderner“ Staat bezeichnet werden. Allerdings wies das Mogulreich im Vergleich zu den heutigen, aber auch den zeitgenössischen Staaten in Europa einige deutliche Unterschiede auf: So war das Mogulreich kein Staat mit klar abgesteckten Grenzen, sondern vielmehr ein Flickwerk verschiedenster Territorien mit – von ihrer Lebensweise her − sehr unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen. Dementsprechend war auch die Machtausübung keineswegs einheitlich. Ackerbaugegenden mit sesshafter Bevölkerung waren weitaus effektiver zu kontrollieren als logistisch schwer beherrschbares Wald- und Ödland mit teils nomadischer oder halbnomadischer Stammesbevölkerung."

(siehe dabei - Stichwort Geld, auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Mogulreich#Steuerwesen

"Dennoch lag der durchschnittliche Lebensstandard eines indischen Bauern zur Zeit Shah Jahans noch immer um etwa ein Drittel über dem eines europäischen Landwirts...

Währung

Silberrupie, geprägt im Jahre 983 AH (1575/76 n. Chr.) unter Akbar
Die zunehmende Bedeutung der Geldwirtschaft unter Akbar setzte ein funktionierendes Währungssystem voraus. Bereits Sher Shah hatte die silberne Rupie mit einem Gewicht von rund 11,5 Gramm eingeführt, die unter Akbar endgültig zur gemeinhin akzeptierten Silbermünze des Reiches wurde. Eine Rupie unterteilte sich in 40 kupferne Dam. Zudem führte Akbar den goldenen Mohur mit einem Wert von acht Rupien ein. Schwankende Edelmetallpreise führten zeitweilig zu veränderten Münzwerten. Es gab Dutzende von Prägestätten über das ganze Land verteilt. Selbst nach dem Verfall des Mogulreiches übernahmen zahlreiche indische Staaten bis hin zur Britischen Ostindien-Kompanie (seit 1717 in Bengalen) das Währungssystem und prägten Münzen im Mogulstil." )

Siehe auch Induskultur: https://de.wikipedia.org/wiki/Indus-Kultur

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Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.

Bahnbrechende Erkenntnisse

Rybezahl, Montag, 21.03.2016, 08:44 vor 3616 Tagen @ azur 3520 Views

Das ist ja wirklich unglaublich!

Neben der Judikative gibt es noch eine Legislative und sogar eine Exekutive kommt noch dazu!

Wenn ich dich nicht hätte!

--
Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.

Du brauchst gar nicht so zu tun - es ging nicht um Rechtsstaat sondern um Recht (ed)

azur @, Montag, 21.03.2016, 11:40 vor 3615 Tagen @ Rybezahl 3715 Views

bearbeitet von unbekannt, Montag, 21.03.2016, 11:55

Das ist ja wirklich unglaublich!

Unglaublich sind Deine Reaktionen.


Neben der Judikative gibt es noch eine Legislative und sogar eine
Exekutive kommt noch dazu!

Du hast eben rein gar nichts verstanden. Es geht nicht um Rechtsstaat, zu der dann auch noch eine rechlich gebundene Exekutive gehört, sondern um die Quellen des Rechts und ab wann man sagen könne, dass es keine vorrechtliche Gemeinschaft (*) mehr ist, sondern eine Gesellschaft, in der Recht existiert.

Nach übereinstimmenden Definitionen kann man dann von Recht sprechen, wenn es a) Rechtsnormen, also Rechtssetzung und b) einen Rechtsstab gibt.

Das hatte u. a. sogar schon RogRog erklärt.

Wenn Rybezahl zunächst von "Justiz" und dann der "Judikative" im Zusmmenhang damit sprach, was Recht ausmache, dann ist das eben falsch.

Siehe u. a.: Recht und Gesellschaft: Einführung in die Rechtssoziologie

Rechtssoziologie am Ende des 20. Jahrhunderts: Gedächtnissymposion...

Abhandlungen zur Rechtssoziologie
von Manfred Rehbinder,Thomas Würtenberger

Die Exekutive spielt in dieser Hinsicht keine Rolle.

Und das hätte Rybezahl auch nicht gewusst. Aber macht ja nichts:

Wenn ich dich nicht hätte!

Was wächst sprichwörtlich auf einem Holz?


*) und Edit: auch so genannte: https://de.wikipedia.org/wiki/Segment%C3%A4re_Gesellschaft

"Auch wird keine formale Rechtsprechung ausgeübt. Verstöße gegen die moralischen Grundsätze der San werden schlimmstenfalls mit einem Ausschluss aus der Gemeinschaft geahndet...

Die ethnozentristische Betrachtung der indigenen Bevölkerung als Mangel­gesellschaft ohne Staat, ohne Schrift, ohne Geschichte und ohne Markt blendet dabei aus, dass diese Gesellschaften die Beherrschung der natürlichen Umwelt nach ihren Bedürfnissen ohne den herkömmlichen Entwicklungs­diskurs der Parallelität von ökonomischer Entwicklung und Entwicklung politischer Macht vollbracht haben. Zudem gab es bei den Reche-Mapuche keine universelle Gottesfigur. Anders als bei Maya und Azteken gab es keine Gottheiten und zentrale Repräsentations­instanzen in der religiösen Sphäre.[3] Ihr Land verwalten die Mapuche noch heute in Gemeineigentum.["

Oder: http://universal_lexikon.deacademic.com/299201/segment

Siehe besonders Folie 4: http://www.uni-kassel.de/~schwietr/Grundbegriffe2004_3_Gesellschaft.pdf%C3%A4re_Gesells...

Weiter: http://www.br.de/radio/bayern2/wissen/radiowissen/soziale-politische-bildung/hintergrun...

"Anarchie, Staat und Recht
Hintergrund...

Segmentäre Gesellschaften - Gemeinschaft ohne Zentralinstanz

Christian Sigrist hat in seinem Buch "Regulierte Anarchie" segmentäre Gesellschaften in Afrika untersucht. Der Begriff "segmentäre Gesellschaft" geht auf den Soziologen Emile Durkheim und sein 1893 erschienenes Buch "Über die Teilung der sozialen Arbeit" (De la division du travail social) zurück und bezeichnet in Clans organisierte Gesellschaften ohne zentralisierte Herrschaftsinstanz – akephale, "kopflose" Gesellschaften also, deren politische Organisation durch politisch gleichrangig und gleichartig unterteilte, mehr- oder vielstufige Gruppen vermittelt ist.

Sigrist sieht in ihnen die Behauptung bestätigt, "dass das Zusammenhandeln von Menschen auch ohne herrschaftliche Organisation möglich ist, dass öffentliche Ordnung auch ohne Unterordnung unter öffentliche Gewalten gehalten werden kann". Sigrist bezweifelt nicht, dass es auch in segmentären Gesellschaften Instanzen gibt, die Macht und Kontrolle ausüben: der Ältestenrat beispielsweise, der in generationenübergreifenden Zusammenkünften das große Wort führt, Regenhäuptlinge, Jagdhäuptlinge, die in bestimmten Situationen Weisungsgewalt besitzen. Was aber fehlt, ist eine "außerhäuslich geordnete Dauergewalt" (Max Weber), eine zentrale Instanz, bestehend aus einer Person oder einer Gruppe von Personen, die ihre dauerhaft übergeordnete soziale Rolle aus einem spezifischen Recht oder einer spezifischen Pflicht, das Verhalten anderer Gruppenmitglieder zu kontrollieren und zu reglementieren, ableitet und ihren Anspruch gegebenenfalls mit Zwangsmitteln (Polizei, Armee, Gerichte, Sanktionen) durchsetzt.

In akephalen Gesellschaften gibt es Häuptlinge und Älteste, die über Autorität verfügen, aber die ist an Funktionen gebunden. Ein Jagdhäuptling verliert außerhalb der Jagd seine Autorität und wird zu einem ganz normalen Stammesmitglied. Die Häuptlinge haben keine Polizei, die die Durchführung ihrer Anordnung erzwingt, sie sind angewiesen auf Anerkennung und Respekt.
Die Tallensi

Die Tallensi, ein Stammesvolk im nördlichen Ghana,..."

Dann noch mal direkt zu dem hier diskutierten Thema:

Konfliktlösung und Rechtsprechung

Auch segmentäre Gesellschaften verfügen über Regeln und Normen und müssen das Problem bewältigen, dass Einzelne immer wieder versuchen, die Spielregeln zu brechen. Aber ein schriftlich fixiertes Recht oder das Prinzip, dass ein Einzelner sich vor Gericht zu verantworten hat, gibt es nicht. Der Einzelne ist in seinen Clan eingebunden, im Falle einer Regelverletzung ist der gesamte Clan dazu verpflichtet, das unerwünschte Verhalten zu reglementieren, Sühne zu leisten, den sozialen Frieden und den Ausgleich mit der transzendenten Welt der Götter und Ahnen wiederherzustellen. Das geschieht durch rituelle Praktiken, vorzüglich Opferrituale. Der Bezug zu religiösen Vorstellungen ist sehr wichtig. Schlichter spielen eine herausragende Rolle. In den vorstaatlichen Phasen der Menschheitsgeschichte soll dies – in unterschiedlichen Varianten - die verbreitetste Form der Rechtsprechung gewesen sein.

Schriftlich fixiertes Recht ist ein Kennzeichen von Staaten, es bildet sich zuerst in Mesopotamien, dann in Ägypten und China, ungefähr ab 2000 vor Christus heraus. Gesetzeskodexe entstehen, Gerichte, die ihre Einhaltung überwachen, Zwangsmittel, Sanktionen. Die Formen des Rechts, die sich in Babylonien, im alten Rom, im antiken Griechenland herausbilden, sind unterschiedlich und spiegeln die Macht- und Eigentumsrechte der jeweiligen Gesellschaft wieder. Im mittelalterlichen Mitteleuropa gewannen Rechtsbücher wie der Sachsenspiegel an Bedeutung, die bereits den Gleichheitsgedanken thematisieren."

Und eben die erwähnten Weisbücher...

Und genau so erklären es auch Wesel und andere. Rechtsnormen und darauf gerichteter Zwangsaparat = Staat.

Recht in einer Gesellschaft, immer durch Nachweis des Vorhandenseins von Rechtsnormen und Rechtsstab.

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Du schreibst immer lang... aber es war mal ein guter Satz dabei

baisse-man @, Montag, 21.03.2016, 12:37 vor 3615 Tagen @ azur 3567 Views

"Es handelt ja immer Souverän mit Souverän. "

und

"Ein Staatsbürger ist nicht souverän wie ein Staat."

Wie wahr.

Der Staat leitet seine Legitimation vom Souverän ab. Dies kann nur logisch der Mann (und die Frau/Weib) sein.
Werden wir heute noch unfrei geboren? Wenn nein, müssen wir irgendwann unsere Rechte an den Staat delegiert haben, wir werden Staatsbürge(r). Nehmen wir sie wieder selbst wahr, sind wir souverän (nach erfüllung der Bürgschaft).
Der Souverän ist dem Gesetz nicht untergeordnet, im Gegenteil, er ist Quelle des Gesetzes.

So, jetzt aber Ende mit schreiben.

LG

--
Erkenne dich selbst.

Aha

Rybezahl, Montag, 21.03.2016, 17:31 vor 3615 Tagen @ azur 3432 Views

Das ist ja wirklich unglaublich!


Unglaublich sind Deine Reaktionen.

Empörend!

Neben der Judikative gibt es noch eine Legislative und sogar eine
Exekutive kommt noch dazu!


Du hast eben rein gar nichts verstanden. Es geht nicht um Rechtsstaat, zu
der dann auch noch eine rechlich gebundene Exekutive gehört, sondern um
die Quellen des Rechts und ab wann man sagen könne, dass es keine
vorrechtliche Gemeinschaft (*) mehr ist, sondern eine Gesellschaft, in der
Recht existiert.

Ich kann dir sagen, um was es mir die ganze Zeit geht:
"Der privatrechtliche Vertrag ist erst eine Folge der Versklavung und funktioniert in Wohlstandsblasen (die sich durch Externalisierung der Nachschuldnersuche bilden) einwandfrei (bis zur Globalisierung, dann wird es schwieriger: Eiszeit eben!)."

Um was sonst, wenn nicht um die Staatlichkeit, kann es mir gehen? Nur darum geht es mir. Nur darum. Um nichts anderes. In welcher Form die Staatsmacht das Recht konstituiert, ist dabei für mich sekundär.
Wenn du eine andere Party veranstalten willst, muss ich dort nicht tanzen.

PS: Danke für die Quellen.

--
Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.

Vom Hin-und-Her zur Dialektik.

BillHicks ⌂ @, Wien, Montag, 21.03.2016, 17:34 vor 3615 Tagen @ KK 3533 Views

Hallo BillHicks,

Lieber KK,

danke für Dein Feedback!

satte 5 Jahre habe ich kein Video mehr online gestellt. Ich hatte - wie
ich finde - gute Gründe meine Klappe zu halten.
Nun ist es wieder so weit, weil ich heute das Gefühl habe etwas Neues
erzählen zu können (im Vergleich zur Geschichte von vor 5 Jahren...).


Welche guten Gründe gab es für Dich?

Wenn man nichts (Neues) zu sagen hat, schweigt man lieber. Es gibt schon genug Lärm (z.B. in Form von sprechenden Menschen, die nichts (Neues) zu sagen haben).

Was ist das Neue?

Vom Hin-und-Herpendeln (Goldstandard/Libertarismus, Freigeld, Vollgeld, einzelwirtschaftliche Eigentumsökonomik, ...) zur Dialektik (übrigens kein dialektischer Materialismus! Marx übersieht ja gerade durch seine materialistische Brille die zentrale Rolle des ganz und gar nicht materiellen Rechts (auch wenn es diesen Begriff - "materielles Recht" - in der Juristerei gibt, bedeutet dort aber etwas anderes).

- - -

Habe mir Deinen Vortrag mit Interessen angesehen.

Der Start „Ich möchte eine Geschichte erzählen“ hat mich schon
hoffen lassen, endlich eine/Deine Uckmuck-Geschichte zu hören.

Bin dann doch etwas enttäuscht worden.

Vielleicht musste diese Enttäuschung kommen, weil ich die eine Geschichte schlicht nicht habe und es diese - nach meinem Verständnis von Dialektik heute - wohl auch nicht geben wird?

Die Entwicklung Animal Hunting - Animal Farming - Man Hunting - Man
Farming,
Gewalt Mensch gegen Tier und nachfolgend Mensch gegen Mensch mit der
unbedingten Betonung der Gewalt kam mir deutlich zu kurz.

"Wir sind alle arme Opfer!"
"Wir werden 'gefarmed'!"
"Die Gewalt muss weg, dann kommen wir ins Paradies."

Was wäre an dieser Geschichte neu gewesen?
Die "wir sind die armen Opfer"-Geschichten werden doch rauf und runter erzählt. Übrigens auch - für meinen Geschmack viel zu häufig - in unserem Forum.

Auch Deine Gegenüberstellung von öffentlichem zu privatem Recht hat
nicht betont, daß beide eine Quelle haben und beide gänzlich dem einzigen
Sinn jeglichen Staates dienen und sich deshalb entwickelt haben:

Herrschaft einer Minderheit über den Rest mit dem Ziel der ökonomischen
Ausbeutung.

Der "einzige Sinn"?

Ist es Deine Überzeugung, dass die griechische Polis und Rom von Beginn an mit dem Ziel geschaffen wurden eine Minderheit ökonomisch auszubeuten?
Es ist das was letztlich passiert ist (und dazu kann man von den obligatorischen Sklaven sogar absehen), aber war das die Intention von Anfang an?
Ich vermute - mit Heinsohn - dass die Griechen in der Schaffung von Freiheit, Gleichheit, Eigentum die "Wirtschaft" (samt ihrer Dynamiken) mehr als Betriebsunfall, denn als von Beginn an absichtsvoll zu "Ausbeutungszwecken" (o.ä.), schaffen.

Dabei spielt die Art des Staates, wenn überhaupt, nur eine untergeordnete
Rolle.

Das ist die Schwierigkeit bei "Universalgeschichten", also solchen, die irgendwie immer passen (sollen).
Man kann dann nicht mehr differenzieren.
Deshalb spielen für Dich dann die "Arten des Staates" keine Rolle mehr.
Es gibt aber gerade dort - beim Design der Staatlichkeit - doch ganz erhebliche, heute beobachtbare Unterschiede, findest Du nicht?

Es geht nur um Machterhalt mit dem Mittel der Gewalt(-Androhung),
unterlegt mit einer Ideologie oder der Gnade der Götter.

Um wessen Machterhalt geht es denn?

Zum Geld:
Es gibt kein Geld des Privatrechts. Geld ist ein Derivat der Staatsmacht.

Ja.
Über den Umweg Privatrecht und dann in Zusammenspiel von Privatrecht mit dem öffentlichen Recht. Direkt ist das öffentliche Recht involviert über notwendige Haftungen/Regulierungen etc. (die völlig unausweichlich sind aufgrund der inhärenten Instabilität der privatrechtlichen Beziehungen) und indirekt ist das öffetnliche Recht involviert über das Ermöglichen funktionierenden Privatrechts.

- - -

Wer war bei Deinem Vortrag Dein Publikum?

Habe den Vortrag ausgerichtet auf ein interessiertes, aber durchaus fachfremdes Publikum.

Hast Du das Gefühl, Deine Botschaft ist angekommen?

Einerseits ja, andererseits sehe ich auch weiteres drastisches Übersehen der Dialektik auch nach Ansehen des Videos. Da werde ich wohl üben müssen.

Vielen Dank für Dein Video.

Sehr gerne. Ich danke Dir für das Feedback!

Freundliche Grüße
KK


Schöne Grüße

--
BillHicks

..realized that all matter is merely energy condensed to a slow vibration – that we are all one consciousness experiencing itself subjectively. There's no such thing as death, life is only a dream, and we're the imagination of ourselves.

Das Hin-und-Her der Dialektik

KK, Dienstag, 22.03.2016, 15:13 vor 3614 Tagen @ BillHicks 3448 Views

Hallo BillHicks,

vielen Dank für Deine Antwort.

Habe mir Dein Video noch mal im Schnelldurchlauf angesehen und mein Feedback und die sich ergebenden Fragen etwas erweitert.

satte 5 Jahre habe ich kein Video mehr online gestellt. Ich hatte -

wie

ich finde - gute Gründe meine Klappe zu halten.
Nun ist es wieder so weit, weil ich heute das Gefühl habe etwas

Neues

erzählen zu können (im Vergleich zur Geschichte von vor 5

Jahren...).


Welche guten Gründe gab es für Dich?


Wenn man nichts (Neues) zu sagen hat, schweigt man lieber. Es gibt schon
genug Lärm (z.B. in Form von sprechenden Menschen, die nichts (Neues) zu
sagen haben).

Ja, wer hat schon was wirklich Neues zu sagen; wobei, wenn man missionarisch unterwegs ist, braucht es nichts Neues.

Was aber eigentlich immer geht ist das Erzählen einer Geschichte.

Was ist das Neue?


Vom Hin-und-Herpendeln (Goldstandard/Libertarismus, Freigeld, Vollgeld,
einzelwirtschaftliche Eigentumsökonomik, ...) zur Dialektik (übrigens
kein dialektischer Materialismus! Marx übersieht ja gerade durch seine
materialistische Brille die zentrale Rolle des ganz und gar nicht
materiellen Rechts (auch wenn es diesen Begriff - "materielles Recht" - in
der Juristerei gibt, bedeutet dort aber etwas anderes).

Dialektik ist ein unbestimmter Begriff. Kannst Du Deine Dialektik beschreiben?

Deinen neuen Ansatz beschreibst Du mit:

Systematische historisch- und kulturvergleichende Synthese mit dem Ziel, eine neue europäische Ökonomie zu beschreiben.

Dabei sollen weder Reduktionismus (Systembeschreibung beginnend von einem Ur-Axiom) noch Holismus (alles hängt mit allem zusammen – deshalb zu komplex und nicht beschreibbar) gedacht werden.

Bist Du letztlich in den vergangenen 5 Jahren von der Erkenntnis geküsst worden, daß es neben der ökonomischen Betrachtungsweise auch Disziplinen wie die der Historiker, Soziologen, vielleicht sogar Philosophen gibt und der sich immer mehr ausfächernde Baum der Komplexität von den Ökonomen weder übersehen noch beschrieben werden kann?

Und wie willst Du die Komplexität erklärend reduzieren, wenn Du sagst, daß Wirtschaftskrisen ein Kulturereignis sind, also kein rein ökonomisches?

Welche Disziplinen willst Du einbeziehen?

Habe mir Deinen Vortrag mit Interessen angesehen.

Der Start „Ich möchte eine Geschichte erzählen“ hat mich schon
hoffen lassen, endlich eine/Deine Uckmuck-Geschichte zu hören.

Bin dann doch etwas enttäuscht worden.


Vielleicht musste diese Enttäuschung kommen, weil ich die eine
Geschichte schlicht nicht habe und es diese - nach meinem Verständnis von
Dialektik heute - wohl auch nicht geben wird?

Da bin ich völlig bei Dir – die eine Geschichte habe ich auch nicht erhofft, eher Deine Geschichte.

Die Entwicklung Animal Hunting - Animal Farming - Man Hunting - Man
Farming,
Gewalt Mensch gegen Tier und nachfolgend Mensch gegen Mensch mit der
unbedingten Betonung der Gewalt kam mir deutlich zu kurz.


"Wir sind alle arme Opfer!"
"Wir werden 'gefarmed'!"
"Die Gewalt muss weg, dann kommen wir ins Paradies."

Was wäre an dieser Geschichte neu gewesen?
Die "wir sind die armen Opfer"-Geschichten werden doch rauf und runter
erzählt. Übrigens auch - für meinen Geschmack viel zu häufig - in
unserem Forum.

Nichts mit arme Opfer. Die Charismatiker waren und sind so überzeugend, daß alle mehr oder weniger freudig mitgemacht haben.

Deine Aussage:
"Nein, 'gewollt' werden musste der Staat von der Bevölkerung nicht. Tatsächlich haben sich die Gewaltmonopole, die Staatlichkeit, in Europa nicht auf Basis eines "Gesellschaftsvertrags" gebildet, sondern wurden "von oben" geschaffen, einschließlich des Privatrechts (wobei es dort schon gravierende Unterschiede gibt: Frankreich, England, Preußen)."

Für uns wäre an dieser Geschichte nichts neu gewesen, für Dein Publikum wohl eher.

Ja, es ist halt ein Debitismus-Forum, aber es steht Dir doch frei Deine eigene Geschichte zu erzählen.

Auch Deine Gegenüberstellung von öffentlichem zu privatem Recht hat
nicht betont, daß beide eine Quelle haben und beide gänzlich dem

einzigen

Sinn jeglichen Staates dienen und sich deshalb entwickelt haben:

Herrschaft einer Minderheit über den Rest mit dem Ziel der

ökonomischen

Ausbeutung.


Der "einzige Sinn"?

Ja, der einzig alleinige.
Es ist das Streben nach Frühverrentung, nach Arbeitslosigkeit, nach Harz IV auf allerhöchstem Niveau. Dieses ist innerhalb einer akephalen Gemeinschaft nicht möglich, in der soziale Regeln, Reziprozität gelten.

Und weil Raub auch für den Chef der Räuberbande noch Anstrengung bedeutete, hat er sich ein neues Geschäftsmodell einfallen lassen: Machtausübung mittels Androhung / Ausübung von Gewalt.

Dieses Geschäftsmodell existiert seit mehreren tausend Jahren, im Kern unverändert und über die Zeit perfektioniert, so perfektioniert, daß es von uns Zivilisten mehrheitlich getragen und verteidigt wird.

Ist es Deine Überzeugung, dass die griechische Polis und Rom von Beginn
an mit dem Ziel geschaffen wurden eine Minderheit ökonomisch auszubeuten?
Es ist das was letztlich passiert ist (und dazu kann man von den
obligatorischen Sklaven sogar absehen), aber war das die Intention von
Anfang an?

Ja, eine Minderheit raubt die Mehrheit ökonomisch aus. Oder ist etwas anderes passiert?

Welche andere Intention stand denn sonst an, die dann unglücklicherweise gescheitert ist?

Wozu kann Macht und Gewalt (und Sklaventum) denn sonst „Sinn machen“? Wenn alle gemeinsam, kooperativ beschließen und handeln, braucht es keinen Zwang, dann geschieht alles auf freiwilliger Basis. Und alle heißt alle, nicht nur wenige Prozent, wie es bei griechischer Polis und auch in Rom war (und überall sonst war und bis heute ist).

Ich vermute - mit Heinsohn - dass die Griechen in der Schaffung von
Freiheit, Gleichheit, Eigentum die "Wirtschaft" (samt ihrer Dynamiken) mehr
als Betriebsunfall, denn als von Beginn an absichtsvoll zu
"Ausbeutungszwecken" (o.ä.), schaffen.

Sorry, diese Überlegung eines Betriebsunfalls erscheint mir zu schlicht; „die Griechen“ waren Sklaven haltende Großgrundeigentümer, denen es um ihre Freiheit, ihre Gleichheit und ihr Eigentum ging und die restlichen 95% hatten nichts zu sagen – Demokratie pur und schnörkellos.

Dabei spielt die Art des Staates, wenn überhaupt, nur eine

untergeordnete

Rolle.


Das ist die Schwierigkeit bei "Universalgeschichten", also solchen, die
irgendwie immer passen (sollen).
Man kann dann nicht mehr differenzieren.
Deshalb spielen für Dich dann die "Arten des Staates" keine Rolle mehr.
Es gibt aber gerade dort - beim Design der Staatlichkeit - doch ganz
erhebliche, heute beobachtbare Unterschiede, findest Du nicht?

Doch, man kann differenzieren, und ja, es gibt Unterschiede in der Ausgestaltung der Staaten; es gibt aber keinerlei Unterschied darin, daß es sich bei aller Unterschiedlichkeit um Staaten handelt, um ein System von Macht und Gewalt.

Die Ausgestaltung von Staaten hängt ausschließlich von deren Unterdrückungspotential ab; je niedriger es ist, desto mehr Macht muß nach unten delegiert werden. Ist es sehr hoch, reicht einer kleinen Machtgruppe ein gut funktionierender Überwachungs- und Unterdrückungsapparat.
Der Mehrheit muß nur die Freiheit zur Erwirtschaftung eines surplus gegeben werden, der dann den Machterhalt auch ökonomisch garantiert.

Es geht nur um Machterhalt mit dem Mittel der Gewalt(-Androhung),
unterlegt mit einer Ideologie oder der Gnade der Götter.


Um wessen Machterhalt geht es denn?

Um den des Systems Staat. Um den der kleinen Minderheit. Bei uns z.B. um den Machterhalt des Parteiensystems.

Zum Geld:
Es gibt kein Geld des Privatrechts. Geld ist ein Derivat der

Staatsmacht.

Ja.
Über den Umweg Privatrecht und dann in Zusammenspiel von Privatrecht mit
dem öffentlichen Recht. Direkt ist das öffentliche Recht involviert über
notwendige Haftungen/Regulierungen etc. (die völlig unausweichlich sind
aufgrund der inhärenten Instabilität der privatrechtlichen Beziehungen)
und indirekt ist das öffetnliche Recht involviert über das Ermöglichen
funktionierenden Privatrechts.

Nein, erst braucht es öffentliches Recht und das Gewaltmonopol, dann erst wird Privatrecht nachgelegt.

Erst das öffentliche Recht ermöglicht die Benennung von gesetzlichem Zahlungsmittel (lustige bunte Zettel),
das Privatrecht gibt nur die Spielregeln vor, wie mit den Zetteln und deren Derivate umgegangen werden muß.

- - -

Wer war bei Deinem Vortrag Dein Publikum?


Habe den Vortrag ausgerichtet auf ein interessiertes, aber durchaus
fachfremdes Publikum.

Hast Du das Gefühl, Deine Botschaft ist angekommen?


Einerseits ja, andererseits sehe ich auch weiteres drastisches Übersehen
der Dialektik auch nach Ansehen des Videos. Da werde ich wohl üben
müssen.

Dann kann ich mich ja auf ein nächstes Video von Dir freuen.

---

Ein paar Anmerkungen zu EU, Schäuble und Varoufakis.

Wenn ich Deine Dialektik richtig verstehe, beinhaltet das Recht auf Freiheit eben auch das Recht, welches nur von einem Staat kreiert und gesichert werden kann.

Also ist der Ruf nach Recht auf Freiheit gleichzeitig auch der Ruf nach Staat.

Und auch der Ruf nach der Einschränkung der Freiheit durch den Staat.

Demnach ist der Staat unabdingbar für eine eingeschränkte Freiheit .

Und wenn schon Staat, dann soll es Deiner Meinung nach eine Europäische Republik sein (Freiheit vom Staat im Staat).

Warum soll eine Europäische Republik eine „Verbesserung“ bewirken, wenn wir doch an unserer Republik die permanente Machtausweitung seit über 60 Jahren erkennen und beklagen können?

Schwebt Dir da eine große Alpenrepublik vor?

Übrigens ist Schäuble m.E. kein Verteidiger des Nationalstaates; er wäre gern der erste europäische Finanzminister; ließe sich mit seinen Job beim ESM gut kombinieren.

So, genug Nicht-Neues geschrieben.

Vielen Dank und freundliche Grüße
KK

Öffentliches und Privatrecht entstanden gleichzeitig

azur @, Dienstag, 22.03.2016, 15:45 vor 3614 Tagen @ KK 3345 Views

Hallo KK,

das ist schon ganz richtig:

und indirekt ist das öffetnliche Recht involviert über das

Ermöglichen

funktionierenden Privatrechts.

Das so nicht ganz - denn Recht entwickelt sich auch aus Gewohnheiten. Da die Menschen auch schon in vorrechtlichen Gesellschaften tauschten und in Grundzügen Handel trieben, gab es sehr wohl schon vorher Üblichkeiten.

Es hat sich auch viel über den Schadensersatz entwickelt. Auch aus dem Büßen von Taten usw.

Siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Restorative_Justice

Nein, erst braucht es öffentliches Recht und das Gewaltmonopol, dann erst
wird Privatrecht nachgelegt.

Das mag so auf den ersten Blick einleuchtend sein, aber da kam nicht eines vor dem anderen, sondern entwickelte sich letztlich zeitgleich, denn die Bedürfnisse, und damit Triebkräfte der Entwicklung, waren auch nicht nacheinander gegeben.

Siehe:

http://www.rechtslexikon.net/d/ius-publicum/ius-publicum.htm

https://en.wikipedia.org/wiki/Ius_publicum

https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtswesen_im_antiken_Rom

Standardwerk in Deutschland: http://www.beck-shop.de/Stolleis-Geschichte-oeffentlichen-Rechts-Deutschland-Band-1-Rei...

http://www.schreiben10.com/referate/Recht/4/Rom---Gerichtswesen-und-Prozessformen-in-Ro...

Öffentliches Recht bedeutet ja, dass das Verhältnis Staat-Bürger geregelt wird. Daher ist letztlich jedes Prozessrecht, auch das im Zivilrecht, auch öffentliches Recht (das Strafrecht bekanntlich sowieso), denn es wird geregelt, was zwischen staatlichem Richter und Privaten passiert.

Erst das öffentliche Recht ermöglicht die Benennung von gesetzlichem
Zahlungsmittel (lustige bunte Zettel),
das Privatrecht gibt nur die Spielregeln vor, wie mit den Zetteln und
deren Derivate umgegangen werden muß.

Nein, die Unterscheidung ist: Das eine regelt Staat-Bürger, das andere von Privatem zu Privatem.

Mit Geld werden oft private Zahlschulden beglichen. Aber auch staatliche, wie Steuern.

Hatte unlängst schon was dazu geschrieben: http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=399692

Da hat sich als nicht eines vor dem anderen entwickelt, sondern die genauere Differenzierungen erfolgten erst später.


Siehe dazu auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeines_Recht

3 Örtliches Gewohnheitsrecht
4 Zurückdrängung des gemeinen Rechts

Viele freundliche Grüße

azur

--
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Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.

Nein, nicht wirklich, oder vielleicht doch?

KK, Dienstag, 22.03.2016, 17:42 vor 3614 Tagen @ azur 3355 Views

Hallo lieber virtueller Jurist azur,

das ist schon ganz richtig:

und indirekt ist das öffetnliche Recht involviert über das

Ermöglichen

funktionierenden Privatrechts.


Das so nicht ganz - denn Recht entwickelt sich auch aus Gewohnheiten. Da
die Menschen auch schon in vorrechtlichen Gesellschaften tauschten und in
Grundzügen Handel trieben, gab es sehr wohl schon vorher Üblichkeiten.

Schon ganz richtig und so nicht ganz?

Wie darf ich das verstehen?

Nein, erst braucht es öffentliches Recht und das Gewaltmonopol, dann

erst

wird Privatrecht nachgelegt.


Das mag so auf den ersten Blick einleuchtend sein, aber da kam nicht eines
vor dem anderen, sondern entwickelte sich letztlich zeitgleich, denn die
Bedürfnisse, und damit Triebkräfte der Entwicklung, waren auch nicht
nacheinander gegeben.

Gut; vielleicht dies als gemeinsame gedankliche Basis:

Es gibt seit sehr langer Zeit kleine Gruppen von Menschen, deren Zusammenleben bestimmt wird von Reziprozität, von sozialen Regeln, die von allen eingehalten werden.
(= akephale Gemeinschaft).

Es gibt noch keine Öffentlichkeit, somit auch noch nicht den Unterschied von Öffentlichkeit und Privatbereich.

Im nächsten Schritt schert ein Charismatiker, Machtbesessener, Psychopath (name him as you like) aus der Gemeinschaft aus und stellt eine neue Regel auf:

Ihr seid ab jetzt abgabenpflichtig (wer nicht gehorcht, bekommt Besuch von meinen Bizeps).

Diese neue Regel startet die Ausbildung einer Öffentlichkeit, heißt, die neue Regel ist keine soziale Regel, sondern das erste Recht (er hat sich das Recht herausgenommen, Abgaben zu fordern).

Es entstehen die ersten Gesetze, die sowohl Art, Menge und Termin der Abgabe bestimmt, als auch die Sanktionen bei Nichterfüllung, Teilerfüllung etc. definieren.

Das öffentliche Recht ist entstanden (noch als kleines Pflänzchen, wächst sich aber zunehmend zum mächtigen Baum aus).

Dieses erste Öffentliche Recht beinhaltet erstmals die drei Gewalten Legislative, Judikative und Exekutive, vereint in den Händen des name him as you like und seinen Bizeps .

Die sozialen Regeln ändern sich dramatisch; sie müssen sich dem Erfüllungsdruck anpassen.

Die sozialen Regeln reichen nicht mehr aus für ein friedliches Zusammenleben (Konkurrenz, Jagd nach der Abgabe etc.).

Der Herrscher erkennt die Notwendigkeit von gesetzlicher Regelung und erlässt die ersten Gesetze für den Privatbereich.

Das Privatrecht ist entstanden (noch als kleines Pflänzchen, wächst sich aber zunehmend zum mächtigen Baum aus).

Fazit (bezogen auf die Startphase):

Soziale Regeln > Öffentliches Recht + soziale Regeln > Öffentliches Recht +
soziale Regeln + Privatrecht

Soziale Regeln regeln das Zusammenleben frei von Bevormundung durch wen auch immer.

Öffentliches Recht regelt das Verhältnis von Herrscher zu Untertan.

Privatrecht regelt das Zusammenleben außerhalb der sozialen Regeln.

Alle Entwicklung von Öffentlichem und Privatem Recht nach der Startphase dient NUR dem Erhalt der Macht einiger Weniger über den großen Rest.

Öffentliches Recht bedeutet ja, dass das Verhältnis Staat-Bürger
geregelt wird. Daher ist letztlich jedes Prozessrecht, auch das im
Zivilrecht, auch öffentliches Recht (das Strafrecht bekanntlich sowieso),
denn es wird geregelt, was zwischen staatlichem Richter und Privaten
passiert.

Erst das öffentliche Recht ermöglicht die Benennung von gesetzlichem
Zahlungsmittel (lustige bunte Zettel),
das Privatrecht gibt nur die Spielregeln vor, wie mit den Zetteln und
deren Derivate umgegangen werden muß.


Nein, die Unterscheidung ist: Das eine regelt Staat-Bürger, das andere
von Privatem zu Privatem.

Mit Geld werden oft private Zahlschulden beglichen. Aber auch staatliche,
wie Steuern.

Mann azur, schäm Dich mir solche Binsen zu schreiben.

Da hat sich als nicht eines vor dem anderen entwickelt, sondern die
genauere Differenzierungen erfolgten erst später.

s.o.

Freundliche Grüße
KK

Ausdenken kann man sich manches

azur @, Dienstag, 22.03.2016, 21:49 vor 3614 Tagen @ KK 3312 Views

Hallo lieber virtueller Jurist azur,

Hallo tatsächlicher Laie KK!

Der tatsächliche Jurist azur ist nicht nur ordentlich examiniert, sondern hat:

- die genannten Fachbücher gelesen, und darüber hinaus auch Lehrbücher zur Rechtsgeschichte (Titel wurden hier sogar schon genannt),

- daneben viele weitere Fachbücher sowie Fachartikel über die Geschichte des öffentlichen Rechts studiert (und zwar gründlich, also mit Nachlesen von Verweisen und Nachverfolgen von dort gegebenen Hinweisen - weil es hochinteressant ist) wie z. B. : http://www.chbeck.de/Zippelius-Kleine-deutsche-Verfassungsgeschichte/productview.aspx?p... (als Fachmann wüsste KK, wer Zippelius ist),

- bei seinem Prof. im Rahmen der Rechtstatsachenforschung mehrere Arbeiten im Bereich der Geschichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit geschrieben, Note Sehr gut,

- Rechtsgeschichte 2 mal bei unterschiedlichen Profs durchgezogen (und zwar nicht pro forma wie andere, sondern intensiv).

Man kann sich ja manches ausdenken, weil einem das aus dem, was man bisher so begriff und meint begriffen zu haben (Goehte: "Du bist der Geist, den du begreifst..."), irgendwie einleuchtet. Oder eben gründlich nachlesen.

Bedaure das sagen zu müssen: KKs These von einem erst entstandenem öffentlichen Recht ist schlicht absolut abwegig.

Man kann aber auch als Laie auch die Einführungen für Laien von Prof. Uwe Wesel lesen. Darin wird klar beschrieben, wie woanders (bzw. später bzw. heute) rechtserhebliche, soziale Interaktion, in vorrechtlichen Gesellschaften stattfinden. Auch ohne Eigentum gibt es das Eigene. Auch ohne Privatrecht gibt es verbindliche Vereinbarungen, unter anderem beim Tausch darüber, dass getauschte Dinge bei ihren neuen Eignern verbleiben usw. Wir Schadensersatz geleistet wird usw. Darin waren Menschen schon geübt, ehe es Herrscher mit stetigem Repressionsapparat gab.

Und auch der Rechtshistoriker Wesel (Lehrstuhl FU Berlin: Römisches Recht) schreibt nichts von einem angeblichen - Achtung falsch! - Primat des öffentlichen Rechts (selbst die dabei diskutierte Unterscheidung ist genau betrachtet jünger).

Nicht wild spekulieren bitte, sondern nachlesen!

Muntere Post verfassen können, ist ja ganz hübsch. Aber allein mit launigen Worten läßt sich keine Fragen gründlich beantworten. Da zählen (Fach-)Wissen, Fakten und Belege. Und wenn das nicht vorhanden ist, können schnell haltlose Spekulationen entstehen. [[top]]

--
ENJOY WEALTH
(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)

Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.

Hab’ mir was ausgedacht

KK, Mittwoch, 23.03.2016, 13:52 vor 3613 Tagen @ azur 3222 Views

Hallo lieber virtueller Jurist azur,


Hallo tatsächlicher Laie KK!

Hallo lieber azur,

vielen Dank dafür, daß Du mich mit Deiner Antwort noch mal richtig aufgerüttelt hast.

Man kann sich ja manches ausdenken, weil einem das aus dem, was man bisher
so begriff und meint begriffen zu haben (Goehte: "Du bist der Geist, den du
begreifst..."), irgendwie einleuchtet. Oder eben gründlich nachlesen.

Richtig, aber auch das gründlich Nachgelesene muß einleuchten, sonst findet es keinen Eingang in das eigene Weltbild. Denn auch das Nachgelesene ist nur das Weltbild eines anderen, entstanden aus Nachlesen und als einleuchtend adaptiert.

Außer man hat die Quelle der absoluten Wahrheit gefunden, in der man nachlesen kann.[[top]]

Bedaure das sagen zu müssen: KKs These von einem erst entstandenem
öffentlichen Recht ist schlicht absolut abwegig.

Jein, der Fehler liegt vielleicht nicht in der These an sich, sondern in der von mir falsch genutzten Begriffe.

Man kann aber auch als Laie auch die Einführungen für Laien von Prof.
Uwe Wesel lesen. Darin wird klar beschrieben, wie woanders (bzw. später
bzw. heute) rechtserhebliche, soziale Interaktion, in vorrechtlichen
Gesellschaften stattfinden.

Ja, das ist zweifelsfrei hilfreich für einen Laien wie ich es leider einer bin.

Auch ohne Eigentum gibt es das Eigene. Auch
ohne Privatrecht gibt es verbindliche Vereinbarungen, unter anderem beim
Tausch darüber, dass getauschte Dinge bei ihren neuen Eignern verbleiben
usw. Wir Schadensersatz geleistet wird usw. Darin waren Menschen schon
geübt, ehe es Herrscher mit stetigem Repressionsapparat gab.

Und hier geht es los: Es geht um den Unterschied zwischen Recht und Gesetz.

Recht:
Es entsteht freiwillig in einer Gemeinschaft, die Individuen geben sich dieses Recht selbst durch Vereinbarung oder freiwillige Unterwerfung.
Das Recht entsteht und besteht im Interesse der Angehörigen der Gemeinschaft und der Ordnung ihres Zusammenlebens; es findet eine echte Mitwirkung des Einzelnen bei der Schaffung und Ausübung des Rechts statt. Jeder ist ohne Ansehen seiner Person oder seiner Funktion in der Gemeinschaft dem Recht unterworfen. Recht ordnet das Zusammenleben, es hat die Funktion von Frieden, Ordnung, Integration und Freiheit.
Die Grundlage von Recht ist Moral. Der Zweck des Rechts ist das friedliche Zusammenleben der Individuen.

Der diametrale Gegensatz zum Recht ist das Gesetz:

Gesetz: Es entsteht nicht freiwillig, sondern willkürlich nach Interessenlage durch staatliche Machtausübung, Gewalt und Zwang; es wird von oben aufgezwungen. Gesetze entstehen und bestehen im Interesse der Machterhaltung und Machtsicherung des Staates und der Förderung seiner Günstlinge. Eine wirkliche Mitwirkung des Einzelnen bei der Schaffung und Anwendung der Gesetze findet nicht statt, nur eine täuschende Schein-Mitwirkung.

Gesetzen ist eine starke freiheitseinschränkende Funktion zu eigen, sie entziehen die natürlichen Freiheiten des Einzelnen am eigenen Körper und Eigentum zum Zwecke der Erlangung von Vorteilen für Bürokratie und Günstlinge des Staates und besserer Kontrolle durch den Staat.

Gesetze sind unabhängig von ihrem Inhalt immer amoralisch, weil sie auf Gewalt und nur auf Gewalt beruhen.

- - -

Somit muß ich mein Fazit umschreiben:

Fazit (bezogen auf die Startphase):

Alt:
Soziale Regeln

Öffentliches Recht + soziale Regeln
Öffentliches Recht + soziale Regeln + Privatrecht

Neu:

Zu allererst gibt es das Recht (freiwillige Regeln einer Gemeinschaft)

Danach erläßt ein Machthaber Gesetze als zwanghafte Regeln zwischen Herrscher und Beherrschten(heutiges Öffentliches „Recht“).

Danach erläßt ein Machthaber zusätzlich Gesetze als zwanghafte Regeln zwischen Beherrschten und Beherrschten (heutiges Privat“recht“).

Der Begriff Recht ist ein von Machthabern missbrauchter Begriff der suggerieren soll, daß es sich immer noch um die ursprünglichen freiwilligen Regeln einer Gemeinschaft handelt.

Mit den ersten Gesetzen wurde das Recht aber nach und nach abgeschafft bis zu den heute existierenden irrwitzigen Eingriffen in das Leben jedes einzelnen Menschen.

Wir brauchen deshalb heute keine Menschen der Gesetze (Juristen), sondern Menschen des Rechts im ursprünglichen Sinn.
Wir brauchen keine Gesetze, wir brauchen Recht!

Das Thema Recht ist Teil meiner Uckmuck-Geschichte, ein m.E. wichtiger Teil, den ich gern einleuchtend schreiben möchte (haltlose Spekulation nein, einseitige Juristensicht ebenfalls nein).

Gibt es Hilfestellung und Anmerkungen Deinerseits?

Freundliche Grüße
KK

Dialektik.

BillHicks ⌂ @, Wien, Donnerstag, 24.03.2016, 00:46 vor 3613 Tagen @ KK 3217 Views

Hallo BillHicks,

Lieber KK,

vielen Dank für Deine Antwort.

Habe mir Dein Video noch mal im Schnelldurchlauf angesehen und mein
Feedback und die sich ergebenden Fragen etwas erweitert.

dankeschön für's doppelt schauen :)
Das macht happy [[top]]

Dialektik ist ein unbestimmter Begriff. Kannst Du Deine Dialektik
beschreiben?

Nicht wirklich. Noch nicht.

Es ist kein dialektischer Materialismus (Marx).
Es ist auch nicht nur "sowohl als auch" (These, Antithese, Synthese), sondern auch "weder noch".
Muss ich noch mehr darüber nachdenken.

Deinen neuen Ansatz beschreibst Du mit:

Systematische historisch- und kulturvergleichende Synthese mit dem Ziel,
eine neue europäische Ökonomie zu beschreiben.

Neue europäische politische Ökonomie.

Dabei sollen weder Reduktionismus (Systembeschreibung beginnend von einem
Ur-Axiom) noch Holismus (alles hängt mit allem zusammen – deshalb zu
komplex und nicht beschreibbar) gedacht werden.

'Sowohl als auch' und 'weder noch'.
Es geht darum den aktuellen Stand des Irrtums einerseits erweitern und andererseits mitteilen zu können.

Bist Du letztlich in den vergangenen 5 Jahren von der Erkenntnis geküsst
worden, daß es neben der ökonomischen Betrachtungsweise auch Disziplinen
wie die der Historiker, Soziologen, vielleicht sogar Philosophen gibt und
der sich immer mehr ausfächernde Baum der Komplexität von den Ökonomen
weder übersehen noch beschrieben werden kann?

So ist es.
Dieser Kuss steht bei vielen Ökonomen noch an ist mein Eindruck [[top]]

Und wie willst Du die Komplexität erklärend reduzieren, wenn Du sagst,
daß Wirtschaftskrisen ein Kulturereignis sind, also kein rein
ökonomisches?

Zunächst einmal geht es um das Wahrnehmen, dass es ein Kulturereignis ist und eben kein Naturereignis, das über uns kommt. Wenn man mal schnallt dass Ökonomie ein juristisches Phänomen (und eben kein stoffliches, materielles) ist dann bleibt von der Zwangsläufigkeit des "game over" absolut nichts übrig. Es sei denn man macht es dazu.
Wenn wir auf der stofflichen Ebene allerdings weiter darauf bestehen nicht geschlossene Stoffkreisläufe (d.h. richtig müssten sie Stofflinien heißen) zu betreiben, dann werden - langfristig - ausschließlich die Endprodukte dieser Stofflinien übrig bleiben.
Ökonomie und Stofflichkeit muss klar auseinander gehalten werden können. Sonst rafft man gar nix und landet dann bei "Postwachstumsökonomie" und solchem gut gemeinten Schrott, der von Leuten propagiert wird, die nicht einmal definieren können WAS denn da wohl genau wächst.

Welche Disziplinen willst Du einbeziehen?

Super Frage.
Recht, Geschichte, Ökonomie, Soziologie, Rechnungslegung und Epistemologie wird man definitiv benötigen.
Da sollte man mal anfangen ganz intensiv miteinander zu sprechen. Demnächst hier: http://winir.org/?page=events&side=symposium_2016&sub=draft_pogramme

Dass Ökonomen heute immer noch von Universitäten kommen und glauben die Wirtschaft drehe sich um das Austauschen von Sachen geht einfach nicht mehr. Interdisziplinarität. Und zwar nicht bloß in netten Reden an der Uni. Sondern machen. Da muss man investieren (wenn man das will...).
Weg von Sci-ence hin zu Systemics. Aber historisch- und kulturvergleichende Systemics. Nicht ahistorische "Systemtheorie", die (vermeintlich) alles erklären kann.
Warum kann man vermeintlich "alles" erklären? Nun man sieht mit "Systemtheorie" überall nur mehr "autopoetische Systeme"... Das ist alles ganz sonnenklar. Oder? Nicht. Gar nichts ist damit klar.

Nichts mit arme Opfer. Die Charismatiker waren und sind so überzeugend,
daß alle mehr oder weniger freudig mitgemacht haben.

Opfer der Charismatiker?

Deine Aussage:
"Nein, 'gewollt' werden musste der Staat von der Bevölkerung nicht.
Tatsächlich haben sich die Gewaltmonopole, die Staatlichkeit, in Europa
nicht auf Basis eines "Gesellschaftsvertrags" gebildet, sondern wurden "von
oben" geschaffen, einschließlich des Privatrechts (wobei es dort schon
gravierende Unterschiede gibt: Frankreich, England, Preußen)."

Für uns wäre an dieser Geschichte nichts neu gewesen, für Dein Publikum
wohl eher.

Ja, geschaffen "von oben", republikanisiert von starken bürgerlichen Kräften, die versuchten, die ihnen bekannten bürgerlichen Prinzipien (Privatrechtsprinzipien: Freiheit, Gleichheit, Konsens) auf die Staatlichkeit zu übertragen.
Gleichwohl kann man das öffentliche Recht (Anordnung, Über-/Unterordnung) nicht ganz los werden, sonst würden aus den privaten Verträgen keine durchsetzbaren Rechte sondern etwas anderes erwachsen.

Ja, es ist halt ein Debitismus-Forum, aber es steht Dir doch frei Deine
eigene Geschichte zu erzählen.

Hab' "meine Geschichte" noch gar nicht beisammen.

Es ist das Streben nach Frühverrentung, nach Arbeitslosigkeit, nach Harz
IV auf allerhöchstem Niveau. Dieses ist innerhalb einer akephalen
Gemeinschaft nicht möglich, in der soziale Regeln, Reziprozität gelten.

Unauflösliche Solidarpflichten gelten in den akephalen Horden.
Nix "Freiheit". Hieße "Freiheit" nicht die Möglichkeit zur Auflösung (fast) aller Verpflichtungen? Möglichkeit des Ortswechsels usw. usf.
Diese Freiheit gibt es in den akephalen Horden nicht, sondern nur in der bürgerlichen Gesellschaft.
Die "Into the wild"-Freiheit gibt es in den akephalen Horden. Mit Bindung unauflöslicher Solidarpflichten an die Horde, außer vielleicht für den Einzelkämpfer/Survivalist.

Und weil Raub auch für den Chef der Räuberbande noch Anstrengung
bedeutete, hat er sich ein neues Geschäftsmodell einfallen lassen:
Machtausübung mittels Androhung / Ausübung von Gewalt.

Gewaltmonopolentstehung, Staatsentstehung, ja.

Dieses Geschäftsmodell existiert seit mehreren tausend Jahren, im Kern
unverändert und über die Zeit perfektioniert, so perfektioniert, daß es
von uns Zivilisten mehrheitlich getragen und verteidigt wird.

Hat sich das Geschäftsmodell durch die Mediation des Verfassungsrechts nicht dramatisch verwandelt? Gerade gegen den totalen Widerstand der (absolutistischen, rein öffentlich-rechtlichen) Staatlichkeit. Noch vor 100 Jahren war in Österreich und Deutschland Kaiserreich angesagt, vergisst man schon mal gern...

Ja, eine Minderheit raubt die Mehrheit ökonomisch aus. Oder ist etwas
anderes passiert?

Welche andere Intention stand denn sonst an, die dann unglücklicherweise
gescheitert ist?

Ideen der Freiheit, Gleichheit und des Eigentums.
Weg mit "divine right to rule".

Aber natürlich bleibt es ein Herrschaftssystem. Eine demokratische Republik ist ein System mit zentralem Gewaltmonopol. Ein Herrschaftssystem.

Wozu kann Macht und Gewalt (und Sklaventum) denn sonst „Sinn machen“?
Wenn alle gemeinsam, kooperativ beschließen und handeln, braucht es keinen
Zwang, dann geschieht alles auf freiwilliger Basis. Und alle heißt alle,
nicht nur wenige Prozent, wie es bei griechischer Polis und auch in Rom war
(und überall sonst war und bis heute ist).

Alles auf freiwilliger Basis.
Klingt super.
Und am besten alle überall mitreden lassen.
Das klingt eigentlich schon wieder nicht mehr so super, wenn ich mich so umschaue. Da möchte ich eigentlich gerade nicht "alle" überall mitreden lassen. Zum Geier: ich will gar nicht überall mitreden müssen, weil ich gar nicht überall etwas zu sagen habe!
Willst Du wirklich "alle" mitreden lassen in Fragen der Währungspolitik, der Wirtschaftspolitik, der Verteidigungspolitik, ..?
Ernsthaft.
Wie soll das gehen?

Ich vermute - mit Heinsohn - dass die Griechen in der Schaffung von
Freiheit, Gleichheit, Eigentum die "Wirtschaft" (samt ihrer Dynamiken)

mehr

als Betriebsunfall, denn als von Beginn an absichtsvoll zu
"Ausbeutungszwecken" (o.ä.), schaffen.


Sorry, diese Überlegung eines Betriebsunfalls erscheint mir zu schlicht;
„die Griechen“ waren Sklaven haltende Großgrundeigentümer, denen es
um ihre Freiheit, ihre Gleichheit und ihr Eigentum ging und die restlichen
95% hatten nichts zu sagen – Demokratie pur und schnörkellos.

Ja natürlich ging es um ihre Freiheit, ihre Gleicheit, ihr Eigentum. Um wessen denn sonst?
Heute sind wir - aus eigentlich zu erläuternden Gründen - nicht mehr in Zeiten des Zensuswahlrechts, sondern leben in "one (wo)man, one vote" Regierungssystemen.
Das verheißt freilich sofort Gefahr für die Personen mit den größten Vermögen, weil potenziell ihr gerade vom Herrschaftssystem garantiertes Vermögen per Wahl von der Mehrheit dieser zum Opfer fallen könnte.
D.h. man muss in einem one man one vote System laufend durch Propaganda und Rhetorik (z.B. auch mit grottenschlechter aber für die eigenen Interessen sehr effektiver Wirtschaftstheorie) laufend dafür sorgen, dass die Mehrheit an der Wahlurne gegen die eigenen Interessen entscheidet.

Doch, man kann differenzieren, und ja, es gibt Unterschiede in der
Ausgestaltung der Staaten; es gibt aber keinerlei Unterschied darin, daß
es sich bei aller Unterschiedlichkeit um Staaten handelt, um ein System von
Macht und Gewalt.

Mindestens diejenige Gewalt, die nötig ist die Freiheit als Recht zu etablieren.
Über die Zeit allerdings führen Freiheit und Gleichheit ganz "automatisch" zu derjenigen Unfreiheit und Ungleichheit (für die meisten), die das öffentliche Recht zulässt.
Falls also das eigentliche "Ziel" die "Freiheit als Recht" für alle (und nicht schon von Beginn an nur für eine kleine Minderheit...) ist, so reicht es nicht Freiheit und Gleichheit als Recht einmal für alle zu etablieren und zu glauben, dass es damit ein für allemal "geschafft" ist.

Die Ausgestaltung von Staaten hängt ausschließlich von deren
Unterdrückungspotential ab;

Findest Du das nicht eindimensional?

je niedriger es ist, desto mehr Macht muß
nach unten delegiert werden.

Ist mit "Macht nach unten delegieren" gemeint, dass per Privatrecht die Privaten (diejenigen Personen mit Rechts- und Geschäftsfahigkeit) auch Rechte per Konsens etablieren können?
Ist es in Deinem Bild von Staatlichkeit ein "Defekt" der Staatlichkeit, dass in den westlichen Gesellschaften die Privaten selbst Rechte setzen können (Forderungen nämlich)?

Ist es sehr hoch, reicht einer kleinen
Machtgruppe ein gut funktionierender Überwachungs- und
Unterdrückungsapparat.

Nordkorea?

Der Mehrheit muß nur die Freiheit zur Erwirtschaftung eines surplus
gegeben werden, der dann den Machterhalt auch ökonomisch garantiert.

Was ist diese Freiheit zur Erwirtschaftung genau?

Was hat Nordkorea mit der Schweiz gemeinsam, was unterscheidet die beiden Staaten?

Um wessen Machterhalt geht es denn?


Um den des Systems Staat. Um den der kleinen Minderheit. Bei uns z.B. um
den Machterhalt des Parteiensystems.

Bellst Du da nicht den völlig falschen Baum an?
Klar, es gibt reihenweise gewählte Volksvertreter, die den Eindruck vermitteln absolut keinen Tau von den großen und unausweichlichen Auseinandersetzungen in bürgerlichen Gesellschaften zu haben.
Es sind auch Kriminelle darunter.
Und insbesondere das Parteiensystem muss in zukünftigen Gestaltungen der Staatlichkeit, die per Verfassungsrecht gestaltet wird, Berücksichtigung finden. Das freie Mandat (Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG) alleine scheint nicht auszureichen. Es bildet sich doch ein "de facto Fraktionszwang".
Aber die Parteigänger, auch die -funktionäre und bonzen, sind doch nicht allein wirkmächtig.

Noch zu Parteien:
dazu wäre es für mich mal sehr spannend die Entstehung der Parteien in Europa mit der Entstehung der Parteien in den USA zu vergleichen. Kennt da jemand ein entsprechendes Werk?

Nein, erst braucht es öffentliches Recht und das Gewaltmonopol, dann erst
wird Privatrecht nachgelegt.

Auch wenn das BGB erst 1900 kommt: das ist so (öffRecht vor Privatrecht) historisch für Europa nicht korrekt. Die Geschichte des Kampfs der unterschiedlichen Interessensgruppen ist viel komplexer. Die Forschung läuft.
Weiteres muss ich an der Stelle schuldig bleiben.

Erst das öffentliche Recht ermöglicht die Benennung von gesetzlichem
Zahlungsmittel (lustige bunte Zettel),

Bloßes öffentliches Recht reicht für ein Geld, das die Privaten auch tatsächlich nutzen, nicht aus.
"Geld" auf Basis Bloßen öffentlichen Rechts wäre, wenn die Zentralbankbilanz zur Gänze mit Staatstiteln vollgesaugt wäre. Zur Gänze.

das Privatrecht gibt nur die Spielregeln vor, wie mit den Zetteln und
deren Derivate umgegangen werden muß.

Wäre Geld tatsächlich bloßes Kind des öffentlichen Rechts würden sämtliche Preise öffentlich-rechtlich vorgegeben. Das trifft für die Situation heute allerdings nicht zu.
Dass bestimmte Preise durchaus sinnvollerweise öffentlich-rechtlich vorgegeben werden könnten mag durchaus sein. Aber effektiv alle Preise? Das wäre der Effekt einer Zentralbankemission, die rein auf öffentlich-rechtlichen Prinzipien fußte. Heute ist die Zentralbankemission eine essentiell hybride Emission. Hybrid bezüglich des Einsatzes beider Prinzipien: öffentlich-rechtlich und privatrechtlich.
Sichtbar u.a. daran, dass sich in der ZB-Bilanz Forderungen gegen Staaten und gegen Private finden lassen.

Privatrechtlich gebildete Preise bilden sich nicht durch naive Angebots- und Nachfragekurve (= Kleben an der Gütersphäre, es bilden sich "relative Güterpreise"). Jeder Markt ist unterschiedlich, gemeinsam haben sie, dass sich Personen mit Vermögensinteressen treffen.
Habe hier selbst noch viel mehr Fragen als Antworten.

Dann kann ich mich ja auf ein nächstes Video von Dir freuen.

Bestimmt.

---

Ein paar Anmerkungen zu EU, Schäuble und Varoufakis.

Wenn ich Deine Dialektik richtig verstehe, beinhaltet das Recht auf
Freiheit eben auch das Recht, welches nur von einem Staat kreiert und
gesichert werden kann.

So ist es.

Also ist der Ruf nach Recht auf Freiheit gleichzeitig auch der Ruf nach
Staat.

Das ist zwar extrem unangenehm, aber genau so sehe ich das heute.

Und auch der Ruf nach der Einschränkung der Freiheit durch den Staat.

Was ist "Freiheit" für Dich?

Demnach ist der Staat unabdingbar für eine eingeschränkte Freiheit .

Was ist "uneingeschränkte Freiheit"?

Und wenn schon Staat, dann soll es Deiner Meinung nach eine Europäische
Republik sein (Freiheit vom Staat im Staat).

Das politisch auf Grund von Konkurrenzparadoxa gänzlich handlungsunfähige Hegemonialsystem EU ("völkerrechtlicher Herrschaftsverband") ist ja nicht auszuhalten.
Eine Europäische Republik ist dsehalb nicht "Mehr EU". Es ist das Gegenteil.
EU ist "governance".
ER ist "government".

Warum soll eine Europäische Republik eine „Verbesserung“ bewirken,

Die EU heute ist in vielerlei Hinsicht handlungsunfähig. Das weiß man heute empirisch.
Eine europäische Republik könnte wenigstens handlungsfähig sein. Könnte auch Politik im Interesse der Allermeisten machen.
Eine Garantie gibt es für nichts. Da müsste viel Hirnschmalz in das Verfassungsrecht dieser Republik fließen.
Viel.
Sehr viel.
Dazu: "Herrschaft zu etablieren ist einfach"

wenn wir doch an unserer Republik die permanente Machtausweitung seit über
60 Jahren erkennen und beklagen können?

Machtausweitung zu Gunsten von wem genau auf Kosten von wem genau?

Schwebt Dir da eine große Alpenrepublik vor?

Ein Stück weit schon ("European switzerland under construction."), gleichwohl werde ich - durch den Blick in die Geschichte - eher kritischer denn begeisterter was sog. "direkte Demokratie" betrifft. Die ist, so wie das aussieht, überhaupt kein Allheilmittel.

Man braucht intelligentes Design (und mehr) um den "Naturzustand" des Nepotismus, bzw. die Repatrimonialisierung (d.h. Beherrscht werden nicht vom Recht, sondern von patrimonialen Netzwerken) der Republiken zu unterbinden.
Konkret: man muss sich was überlegen, dass ein Entscheidungsträger, der beschäftigt ist in der Staatlichkeit sich für den "Geeignetsten" entscheidet und nicht für denjenigen, der ihm am nächsten steht.

Übrigens ist Schäuble m.E. kein Verteidiger des Nationalstaates; er
wäre gern der erste europäische Finanzminister; ließe sich mit seinen
Job beim ESM gut kombinieren.

Die EU, samt ESM, ist ja nur die völlig kreativitätsbefreite Kopie der hegemonialen Weltordnung. Es ist ebenfalls bloß eine Hegemonialordnung.
Die Satzung des ESM ist praktisch 1:1 beim IWF abgeschrieben.
Weltweit gibt es keine Staatlichkeit. Es gibt deshalb auch kein Völkerrecht, das den Namen verdient, sondern Völkermacht.
Gleiches Trauerspiel innerhalb der EU, die ein völkerrechtlicher Herrschaftsverband ist.

So, genug Nicht-Neues geschrieben.

Vielen Dank und freundliche Grüße
KK

Ich danke Dir, schöne Grüße

--
BillHicks

..realized that all matter is merely energy condensed to a slow vibration – that we are all one consciousness experiencing itself subjectively. There's no such thing as death, life is only a dream, and we're the imagination of ourselves.

Sowohl als auch und weder noch.

KK, Freitag, 25.03.2016, 17:08 vor 3611 Tagen @ BillHicks 3026 Views

Hallo BillHicks,

fasse mal etwas zusammen:

'Sowohl als auch' und 'weder noch'.

Es geht darum den aktuellen Stand des Irrtums einerseits zu erweitern und andererseits mitteilen zu können.
Als Ergebnis soll eine neue europäische politische Ökonomie beschrieben werden als systematische historisch- und kulturvergleichende Synthese unter Einbeziehung eines noch nicht zu greifenden „weder noch“.

Die Synthese soll möglichst alle „helfenden“ Disziplinen einbinden.

Zunächst einmal geht es um das Wahrnehmen, dass es ein Kulturereignis ist
und eben kein Naturereignis, das über uns kommt. Wenn man mal schnallt
dass Ökonomie ein juristisches Phänomen (und eben kein stoffliches,
materielles) ist dann bleibt von der Zwangsläufigkeit des "game over"
absolut nichts übrig. Es sei denn man macht es dazu.

Nun, ist nicht jedes von Menschen verursachte Ereignis ein Kulturereignis?

Wenn Du jetzt Ökonomie als juristisches Phänomen (?) definierst, wo bleiben die anderen Disziplinen?

Die Zwangsläufigkeit eines „game over“ ergibt sich ja nicht nur aus der Ökonomie, sondern aus schwerwiegenden Mängeln unserer Kultur (u.a. der Staatsgläubigkeit).

GO ist doch nur ein Schlagwort für die Simplifizierung unserer derzeitigen Komplexität. Wobei wohl niemand voraussagen kann, auf welchen Stand rückabgewickelt wird (vielleicht wieder zur Ur-Gemeinschaft mit ein paar Mio. Menschen weltweit, vielleicht auch nur zu...).

---

Dass Ökonomen heute immer noch von Universitäten kommen und glauben die
Wirtschaft drehe sich um das Austauschen von Sachen geht einfach nicht
mehr. Interdisziplinarität. Und zwar nicht bloß in netten Reden an der
Uni. Sondern machen. Da muss man investieren (wenn man das will...).

Wer ist man und worin muß investiert werden?

Welche Interessen verfolgt der Investor und ist ein besseres Verständnis der Ökonomie von Machthabern überhaupt gewünscht?

Weg von Sci-ence hin zu Systemics. Aber historisch- und
kulturvergleichende Systemics. Nicht ahistorische "Systemtheorie", die
(vermeintlich) alles erklären kann.
Warum kann man vermeintlich "alles" erklären? Nun man sieht mit
"Systemtheorie" überall nur mehr "autopoetische Systeme"... Das ist alles
ganz sonnenklar. Oder? Nicht. Gar nichts ist damit klar.

Willst Du nicht auch eine neue Systemtheorie aufstellen?
Vielleicht wirst Du feststellen, daß Du dabei auch nur an einer Beschreibung eines autopoietischen Systems arbeitest?

- - -

Unauflösliche Solidarpflichten gelten in den akephalen Horden.
Nix "Freiheit". Hieße "Freiheit" nicht die Möglichkeit zur Auflösung
(fast) aller Verpflichtungen? Möglichkeit des Ortswechsels usw. usf.
Diese Freiheit gibt es in den akephalen Horden nicht, sondern nur in der
bürgerlichen Gesellschaft.

Nein, absolute Freiheit gibt es nicht; der „Freiheitsgrad“ in einer akephalen Gemeinschaft ist aber schon dadurch entscheidend größer, weil in ihr das Element des Machtmonopols fehlt.

Klar, man kann die bürgerliche Gesellschaft verlassen (Ortswechsel); der neue Ort wäre aber bestenfalls auch nur eine andere bürgerliche Gesellschaft – demnach kein Systemwechsel möglich.

Ob Dich eine der wenigen heute existierenden segmentären Gesellschaften willkommen hieße, wage ich zu bezweifeln.

---

Dieses Geschäftsmodell existiert seit mehreren tausend Jahren, im Kern
unverändert und über die Zeit perfektioniert, so perfektioniert, daß
es von uns Zivilisten mehrheitlich getragen und verteidigt wird.


Hat sich das Geschäftsmodell durch die Mediation des Verfassungsrechts
nicht dramatisch verwandelt? Gerade gegen den totalen Widerstand der
(absolutistischen, rein öffentlich-rechtlichen) Staatlichkeit. Noch vor
100 Jahren war in Österreich und Deutschland Kaiserreich angesagt,
vergisst man schon mal gern...

Nein, nicht verwandelt, sondern nur gewandelt.
Es immer noch ein Staat mit Machtmonopol, welches durch eine unüberschaubare Gesetzesflut in jeden Winkel des Privaten gedrängt hat und noch weiter drängen wird.

Die Entwicklung zum gläsernen Bürger schreitet unaufhaltsam voran, vielleicht in absehbarer Zeit mit Abschaffung des Bargelds als Höhepunkt.

Vielleicht wünschen wir uns dann einen gütigen Herrscher von Gottes Gnaden zurück?

Da ist etwas aus dem Zusammenhang gerutscht.

Ich wollte nur anmerken, daß auch in der Wiege der Demokratie eine Minderheit (5%) über die Mehrheit (95%) entschieden hat und die 95% dies sicher nicht freiwillig mitgemacht haben.

Alles auf freiwilliger Basis.
Klingt super.
Und am besten alle überall mitreden lassen.
Das klingt eigentlich schon wieder nicht mehr so super, wenn ich mich so
umschaue. Da möchte ich eigentlich gerade nicht "alle" überall mitreden
lassen. Zum Geier: ich will gar nicht überall mitreden müssen, weil ich
gar nicht überall etwas zu sagen habe!
Willst Du wirklich "alle" mitreden lassen in Fragen der Währungspolitik,
der Wirtschaftspolitik, der Verteidigungspolitik, ..?
Ernsthaft.
Wie soll das gehen?

Meinst Du, daß es heute eine Veranstaltung von Experten ist? Wäre schön, wenn es das wäre.

Dann stellt sich aber sofort die Frage, wer den Experten als Experten definiert und ihn in das große nationale Expertengremium beruft. Die 95% sind unwissend und stellen auch keine Schwarmintelligenz dar.

Somit sind Volkabstimmungen m.E. zwar mehrheitliche (?) Willenserklärungen, deren Wert für die Gesellschaft ist aber völlig unbestimmt.

Heute sind wir - aus eigentlich zu erläuternden Gründen - nicht mehr in
Zeiten des Zensuswahlrechts, sondern leben in "one (wo)man, one vote"
Regierungssystemen.
Das verheißt freilich sofort Gefahr für die Personen mit den größten
Vermögen, weil potenziell ihr gerade vom Herrschaftssystem garantiertes
Vermögen per Wahl von der Mehrheit dieser zum Opfer fallen könnte.
D.h. man muss in einem one man one vote System laufend durch Propaganda
und Rhetorik (z.B. auch mit grottenschlechter aber für die eigenen
Interessen sehr effektiver Wirtschaftstheorie) laufend dafür sorgen, dass
die Mehrheit an der Wahlurne gegen die eigenen Interessen entscheidet.

Ja, das Machtmonopol und die ausgegebenen Privilegien müssen verteidigt werden.

Das Wahlrecht zeigt dies auch sehr deutlich.
(Wären bei den Wahlen nicht die gültig abgegebenen Stimmen als 100% gewertet, sondern nur relativ zu den Wahlberechtigten und müsste eine Regierung grundsätzlich min. 50+% repräsentieren, gäbe es nur übergroße Koalitionen=permanenter Wählerwille?.)

Doch, man kann differenzieren, und ja, es gibt Unterschiede in der
Ausgestaltung der Staaten; es gibt aber keinerlei Unterschied darin,

daß

es sich bei aller Unterschiedlichkeit um Staaten handelt, um ein System

von

Macht und Gewalt.


Mindestens diejenige Gewalt, die nötig ist die Freiheit als Recht zu
etablieren.
Über die Zeit allerdings führen Freiheit und Gleichheit ganz
"automatisch" zu derjenigen Unfreiheit und Ungleichheit (für die meisten),
die das öffentliche Recht zulässt.
Falls also das eigentliche "Ziel" die "Freiheit als Recht" für alle (und
nicht schon von Beginn an nur für eine kleine Minderheit...) ist, so
reicht es nicht Freiheit und Gleichheit als Recht einmal für alle
zu etablieren und zu glauben, dass es damit ein für allemal "geschafft"
ist.

Ja.

Die Ausgestaltung von Staaten hängt ausschließlich von deren
Unterdrückungspotential ab;


Findest Du das nicht eindimensional?

Ok, es ist eindimensional, aber es trifft den Kern.

je niedriger es ist, desto mehr Macht muß
nach unten delegiert werden.


Ist mit "Macht nach unten delegieren" gemeint, dass per Privatrecht die
Privaten (diejenigen Personen mit Rechts- und Geschäftsfahigkeit) auch
Rechte per Konsens etablieren können?

Es ist die Vergabe von Privilegien (Teilen der Beute), früher eher an Personen (König an seine Fürsten), heute an systemrelevante Strukturen wie Banken und Unternehmen (z.B Steuererleichterungen durch reduziertes bis fehlendes Monitoring).

Ist es in Deinem Bild von Staatlichkeit ein "Defekt" der Staatlichkeit,
dass in den westlichen Gesellschaften die Privaten selbst Rechte setzen
können (Forderungen nämlich)?

Können sie? Hab’ ich da was verpasst?

Ist es sehr hoch, reicht einer kleinen
Machtgruppe ein gut funktionierender Überwachungs- und
Unterdrückungsapparat.


Nordkorea?

Die Überwachung ist ja mittlerweile ein global etabliertes Tool.
Unterdrückung ebenfalls, wobei der Grad der Subtilität und Willkür Unterschiede aufweist.

In Nordkorea herrscht Willkür, wir werden subtil an der langen Leine geführt.

Der Mehrheit muß nur die Freiheit zur Erwirtschaftung eines surplus
gegeben werden, der dann den Machterhalt auch ökonomisch garantiert.


Was ist diese Freiheit zur Erwirtschaftung genau?

Streiche Freiheit und ersetze durch Möglichkeit.

Die Finanzierung des Staates muß gewährleistet sein, ohne daß Menschen verhungern müssen.

Was hat Nordkorea mit der Schweiz gemeinsam, was unterscheidet die beiden
Staaten?

Willkür versus langer Leine.

Um wessen Machterhalt geht es denn?


Um den des Systems Staat. Um den der kleinen Minderheit. Bei uns z.B.

um

den Machterhalt des Parteiensystems.


Bellst Du da nicht den völlig falschen Baum an?

Falsch nein, es ist einer der Bäume, die ich anbelle.

Klar, es gibt reihenweise gewählte Volksvertreter, die den Eindruck
vermitteln absolut keinen Tau von den großen und unausweichlichen
Auseinandersetzungen in bürgerlichen Gesellschaften zu haben.
Es sind auch Kriminelle darunter.
Und insbesondere das Parteiensystem muss in zukünftigen Gestaltungen der
Staatlichkeit, die per Verfassungsrecht gestaltet wird, Berücksichtigung
finden. Das freie Mandat (Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG) alleine scheint nicht
auszureichen. Es bildet sich doch ein "de facto Fraktionszwang".
Aber die Parteigänger, auch die -funktionäre und bonzen, sind doch nicht
allein wirkmächtig.

Der Fraktionszwang ist ein legitimes Mittel einer Partei, Loyalität von seinen Mitgliedern einzufordern.

Damit habe ich kein Problem (die Gewissensentscheidung ist für mich Pfaffengeschwätz). Es geht immer um Parteilichkeit, um Klientel, um Vergabe von Privilegien.

Ginge es systemisch um das Wohl der Gesellschaft mit klaren Zielsetzungen über die Wahlperiode, besser noch über die Generation hinaus, würde ich das Machtmonopol sogar begrüßen; es wäre der Garant für die Einhaltbarkeit gesetzter Ziele.

Ob es gut wäre, wenn jeder über die Ziele abstimmen und mitentscheiden könnte, wage ich zu bezweifeln. Ich traue der Schwarmintelligenz nicht viel zu. Ein wie auch immer zustande kommendes Expertengremium wäre mir sympathischer.

Noch zu Parteien:
dazu wäre es für mich mal sehr spannend die Entstehung der Parteien in
Europa mit der Entstehung der Parteien in den USA zu vergleichen. Kennt da
jemand ein entsprechendes Werk?

Gibt es in den USA politische Parteien?

Nein, erst braucht es öffentliches Recht und das Gewaltmonopol, dann

erst

wird Privatrecht nachgelegt.


Auch wenn das BGB erst 1900 kommt: das ist so (öffRecht vor Privatrecht)
historisch für Europa nicht korrekt. Die Geschichte des Kampfs der
unterschiedlichen Interessensgruppen ist viel komplexer. Die Forschung
läuft.
Weiteres muss ich an der Stelle schuldig bleiben.

Ok, aber die Gesetzgebung war und ist auch heute Teil des Machtmonopols. Wer hat denn Gesetze für Privat / Privat erlassen? Die Privaten wohl kaum. Bleibt nur der Machthaber übrig. Und auf welcher Basis hat der sich erdreistet, Gesetze für Privat / Privat zu erlassen? Können eigentlich nur Gesetze Machthaber / Untertanen bzw. Staat / Bürger gewesen sein.

Ja, die Privaten haben mal mehr mal weniger bei der Gesetzgebung mitgemischt, erlassen wurde aber immer nur Gesetze, die mit dem Machtmonopol konform gingen bzw. dieses stärkten.

Erst das öffentliche Recht ermöglicht die Benennung von gesetzlichem
Zahlungsmittel (lustige bunte Zettel),


Bloßes öffentliches Recht reicht für ein Geld, das die Privaten auch
tatsächlich nutzen, nicht aus.

Doch, es reicht aus, lustige bunte Zettel (früher Gerste, „Silbergeld“) als gesetzliches Zahlungsmittel zu bestimmen, mit denen die Abgaben geleistet werden müssen. Alle machen mit. Machtmonopol pur.

Hat sich doch bis heute nichts am Grundsätzlichen geändert: Per Machtmonopol wird die Abgabenart, deren Menge und Termin und die Sanktionen bei Nichterfüllung bestimmt.

"Geld" auf Basis Bloßen öffentlichen Rechts wäre, wenn die
Zentralbankbilanz zur Gänze mit Staatstiteln vollgesaugt wäre. Zur
Gänze.

Wie hat denn die Eröffnungsbilanz bei der letzten Währungsreform ausgesehen?

das Privatrecht gibt nur die Spielregeln vor, wie mit den Zetteln und
deren Derivate umgegangen werden muß.


Wäre Geld tatsächlich bloßes Kind des öffentlichen Rechts würden
sämtliche Preise öffentlich-rechtlich vorgegeben. Das trifft für die
Situation heute allerdings nicht zu.
Dass bestimmte Preise durchaus sinnvollerweise öffentlich-rechtlich
vorgegeben werden könnten mag durchaus sein. Aber effektiv alle Preise?

Wieso das? Geld gibt keine Preise vor.

Das wäre der Effekt einer Zentralbankemission, die rein auf
öffentlich-rechtlichen Prinzipien fußte. Heute ist die
Zentralbankemission eine essentiell hybride Emission. Hybrid bezüglich des
Einsatzes beider Prinzipien: öffentlich-rechtlich und privatrechtlich.
Sichtbar u.a. daran, dass sich in der ZB-Bilanz Forderungen gegen Staaten
und gegen Private finden lassen.

Bin zu sehr Laie, um das Thema ausreichend durchdringen zu können.

Für mich ist die ZB die einzige Quelle „neuen“ Geldes (lustige bunte Zettel).
Die bekommen direkt nur Geschäftsbanken bei Hinterlegung von ausreichenden Sicherheiten.

Die Sicherheiten wiederum sind von den Privaten erwirtschaftet worden (unter Einhaltung vorgegebener Gesetze Staat/Bürger und Bürger/Bürger).

Auch Staatsanleihen basieren darauf, zumindest so lang, wie die ZB am Markt kauft und nicht direkt.

Letztlich „tauscht“ die ZB „neues“ gegen „altes“ Geld.

Privatrechtlich gebildete Preise bilden sich nicht durch naive Angebots-
und Nachfragekurve (= Kleben an der Gütersphäre, es bilden sich "relative
Güterpreise"). Jeder Markt ist unterschiedlich, gemeinsam haben sie, dass
sich Personen mit Vermögensinteressen treffen.
Habe hier selbst noch viel mehr Fragen als Antworten.

Jau, ich auch, zumal ich nur ein unbedarfter Inschenör bin.

---

Ein paar Anmerkungen zu EU, Schäuble und Varoufakis.

Wenn ich Deine Dialektik richtig verstehe, beinhaltet das Recht auf
Freiheit eben auch das Recht, welches nur von einem Staat kreiert und
gesichert werden kann.


So ist es.

Also ist der Ruf nach Recht auf Freiheit gleichzeitig auch der Ruf nach
Staat.


Das ist zwar extrem unangenehm, aber genau so sehe ich das heute.

Und auch der Ruf nach der Einschränkung der Freiheit durch den Staat.


Was ist "Freiheit" für Dich?

Das was übrig bleibt, wenn der Staat mir seine von mir nicht ablehnbare Wunschliste unterbreitet hat.

Je kürzer die Wunschliste, desto größer die Freiheit.

Gibt es überhaupt keine Wunschliste, gibt es keinen Staat, und der Grad der Freiheit wird dann durch die Art des Zusammenlebens generell bestimmt.

Demnach ist der Staat unabdingbar für eine eingeschränkte Freiheit .


Was ist "uneingeschränkte Freiheit"?

Die gibt es nicht.

Der Idealfall wäre die einzige Einschränkung durch die Urschuld, eingebettet in einer Ur-Gemeinschaft (vielleicht mit Laptop, damit mir das Gelbe erhalten bleibt).

Und wenn schon Staat, dann soll es Deiner Meinung nach eine

Europäische

Republik sein (Freiheit vom Staat im Staat).


Das politisch auf Grund von Konkurrenzparadoxa gänzlich
handlungsunfähige Hegemonialsystem EU ("völkerrechtlicher
Herrschaftsverband") ist ja nicht auszuhalten.
Eine Europäische Republik ist dsehalb nicht "Mehr EU". Es ist das
Gegenteil.
EU ist "governance".
ER ist "government".

Warum soll eine Europäische Republik eine „Verbesserung“ bewirken,


Die EU heute ist in vielerlei Hinsicht handlungsunfähig. Das weiß man
heute empirisch.
Eine europäische Republik könnte wenigstens handlungsfähig sein.
Könnte auch Politik im Interesse der Allermeisten machen.
Eine Garantie gibt es für nichts. Da müsste viel Hirnschmalz in das
Verfassungsrecht dieser Republik fließen.
Viel.
Sehr viel.

VON WEM??? MIT WELCHEM ZIEL??? FÜR WELCHE ART VON GESELLSCHAFT???

wenn wir doch an unserer Republik die permanente Machtausweitung seit

über

60 Jahren erkennen und beklagen können?


Machtausweitung zu Gunsten von wem genau auf Kosten von wem genau?

Anstieg der Staatsquote von 10 auf 50% bei Verschlechterung jeglicher Gegenleistung bei gleichzeitigem Verkauf des Tafelsilbers und einer Erhöhung der Staatsverschuldung um mehr als 2000%.
Dies ist nur der materielle Teil.

Schwebt Dir da eine große Alpenrepublik vor?


Ein Stück weit schon ("European switzerland under construction."),
gleichwohl werde ich - durch den Blick in die Geschichte - eher kritischer
denn begeisterter was sog. "direkte Demokratie" betrifft. Die ist, so wie
das aussieht, überhaupt kein Allheilmittel.

Was sagt denn Varoufakis dazu? Er ist ja auch recht umtriebig.

Man braucht intelligentes Design (und mehr) um den "Naturzustand" des
Nepotismus, bzw. die Repatrimonialisierung (d.h. Beherrscht werden nicht
vom Recht, sondern von patrimonialen Netzwerken) der Republiken zu
unterbinden.
Konkret: man muss sich was überlegen, dass ein Entscheidungsträger, der
beschäftigt ist in der Staatlichkeit sich für den "Geeignetsten"
entscheidet und nicht für denjenigen, der ihm am nächsten steht.

Das werden Politiker nur machen, wenn sie selbst zu den Geeigneten gehören. Ansonsten scharen Einäugige gern Blinde um sich – zwecks Machterhalt.

Meine feste Überzeugung ist, daß die Menschheit einen Komplexitätsgrad aufgehäuft hat, der es nicht mehr ermöglicht, einen wirklich neuen Kurs einzuschlagen. Selbst eine Rückabwicklung auf einen überschaubaren und formbaren grad der Simplifizierung wird nicht mehr gelingen.

Die erforderliche Reduzierung der Komplexität wird sich durch chaotische, sich aus der Komplexität ergebende Ereignisse ergeben.

Deshalb ist Deine Suche nach einer neuen Systemtheorie eine legitime akademische Übung, weiterhelfen wird sie nicht.

Systemtheorien scheitern an der Komplexität des Systems.

Die im Gelben gegebenen Stichworte Schwarm, Autopoiesis, Kommunikation, Thermodynamik, Zentralmacht und die Götter sind Krücken zur Überwindung der Komplexität.

Übrigens ist Schäuble m.E. kein Verteidiger des Nationalstaates; er
wäre gern der erste europäische Finanzminister; ließe sich mit

seinen

Job beim ESM gut kombinieren.


Die EU, samt ESM, ist ja nur die völlig kreativitätsbefreite Kopie der
hegemonialen Weltordnung. Es ist ebenfalls bloß eine Hegemonialordnung.
Die Satzung des ESM ist praktisch 1:1 beim IWF abgeschrieben.
Weltweit gibt es keine Staatlichkeit. Es gibt deshalb auch kein
Völkerrecht, das den Namen verdient, sondern Völkermacht.
Gleiches Trauerspiel innerhalb der EU, die ein völkerrechtlicher
Herrschaftsverband ist.

Ja, überall wo Staat drauf steht ist Staat drin. Und wenn Staat drin ist, ist es egal, was drauf steht.

Die Machttheorie, besser die Beschreibung der Macht von PCM, die Entlarvung des Staates ist letztlich der Gordische Knoten.

- - -

Ich bin eigentlich ganz zufrieden damit, ein Laie zu sein. Es erlaubt mir, mich mit einfachen Antworten zufrieden geben zu können. Für Komplexeres reicht mein neuronales Netzwerk eh’ nicht aus.

Vielen Dank für Deine Aufmerksamkeit und Deine Geduld.

Freundliche Grüße
KK

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