Zunächst das Ermittlungsorgan, dann gffs. das Gericht
Hallo Herzog,
danke auch für die Sache neulich.
wenn es zu strafbaren Äußerungen der AfD-Abgeordneten kommt steht es
Ihnen selbstverständlich frei, hiergegen Anzeige zu erstatten. Ein
Amtsgericht (richtig Azur?) wird sich dann damit befassen
Zunächst erstmal das Ermittlungsorgan. Das ist bei uns die Staatsanwaltschaft (in anderen Rechtsordnungen gibt es t. w. auch Ermittlungsrichter), die Herrin über das Ermittlungsverfahren ist (Polizisten sind lediglich Hilfsbeamte der StA): https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsanwalt#Aufgaben
( https://de.wikipedia.org/wiki/Strafverfolgungsbeh%C3%B6rde )
Kommt diese zum Schluss, es könnte für eine Anklage reichen, dann entscheidet das zuständige Gericht (das richtet sich auch nach Delikt):
http://www.juraindividuell.de/artikel/gerichtszustaendigkeiten-in-strafsachen/
http://www.sadaba.de/GSBT_StPO_001_047.html
>>> http://www.sadaba.de/GSBT_GVG_028_058.html#T_4
die Sache anzunehmen oder nicht:
https://de.wikipedia.org/wiki/Strafverfahrensrecht_%28Deutschland%29
Solange es dann dort keine Verurteilung gibt, ist ein Vorwurf immer zumindest am Rande der Verleumdung.
Viele freundliche Grüße
azur
PS: Interessantes aus der Rechtshistorie: Zunächst war die Ermittlung (Exekutive) auch bei Gerichten angesiedelt (siehe u. a. Offizialdelikte, zumal die Gerichtsbüttel viele Aufgaben in Vorbereitung, Durchführung und sicher auch Vollstreckung hatten - heute auch noch t. w. vorhanden https://de.wikipedia.org/wiki/Justizwachtmeister / https://de.wikipedia.org/wiki/Wachtmeister#Justiz ):
"Am 12. Februar 1811 ernennt Friedrich Wilhelm III. den Direktor des Berliner Stadtgerichts Dietrich Friedrich Karl von Schlechtendahl zum Nachfolger Gruners. Das sechsköpfige Exekutivpersonal – Criminalsekretäre und Commissarien – wird in die Polizei überführt. Die Berliner Kriminalpolizei ist gegründet...
Am 23. Juni 1848 erfolgte auf Anordung des Königs Friedrich Wilhelm IV. die Gründung der Königlichen Schutzmannschaft zu Berlin:
• 1 Oberst, 1.800 Taler Jahresgehalt
• 5 Hauptleute, 1.150 Taler
• 16 Leutnants, 700 Taler
• Wachtmeister, 300 Taler
• 8 Schutzleute zu Fuß, 216 Taler,
davon 1 Wachtmeister und 6 Schutzleute zu Pferde
Diese Schutzmannschaft ist ein direkter Vorläufer der heutigen Schutzpolizei. Erstmalig existierte eine bewaffnete bürgerliche Polizei.“
https://www.berlin.de/polizei/verschiedenes/historie/artikel.88045.php
(Das ist durchweg, also auch im dann dort Folgenden, interessant, zumindest für Interessierte ![[[zwinker]]](images/smilies/zwinker.gif)
.)
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