CDU-Generalsekretär Tauber retweetet Aufforderung zur Wahlmanipulation

Taktiker, Sonntag, 13.03.2016, 22:28 (vor 3624 Tagen)5469 Views

https://twitter.com/AfD_HQ/status/707308586666487808

Tauber retweetet am Morgen dreier Landtagswahlen die Aufforderung an AfD-Wähler, Stimmzettel durch Fehlverhalten ungültig zu machen. Die Aufforderung kam von einem offenkundig gefälschten "AfD Hauptquartier ‏@AfD_HQ". Die Zusammenhänge sind jedem, auch Peter Tauber, offenkundig.

StGB § 107a
Wahlfälschung

(1) Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer das Ergebnis einer Wahl unrichtig verkündet oder verkünden läßt.
(3) Der Versuch ist strafbar.

Meine Frage: Inwiefern liege ich falsch, wenn ich hierzu morgen Strafanzeige gegen Peter Tauber stelle? Das (unkommentierte!) Retweeten dieser Manipulationsbotschaft stellt selbst eine Manipulationsbotschaft dar. Und das aus dem Amt eines Generalsekretärs ?


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