Negativzinsen sind keine Zinsen im Sinne des Gesetzes (BMF)
Schade, ich kann aus meinen Verbindlichkeiten, die sich bei meinen Kapitalgebern im Laufe der Jahre angehäuft haben, laut Auskunft durch das Finanzamt kein Kapital schlagen.
Auf diese schlaue Idee würden zur Zeit sehr viele kommen, aber so läuft das nicht, wo kämen wir denn dahin, wenn sich jeder den Staat zur Beute macht?
So war das von der EZB nicht gedacht...
http://www.faz.net/aktuell/finanzen/geldanlage-trotz-niedrigzinsen/steuern-fiskus-erken...
Nach Einschätzung des BMF handelt es sich bei Negativzinsen nicht um Zinsen im Sinne des Gesetzes.
Diese werden dort definiert als „Entgelt für die Überlassung des Kapitalvermögens“ – „unabhängig von der Bezeichnung und
der zivilrechtlichen Ausgestaltung der Kapitalanlage“ (Paragraph 20 Absatz 1).
Hier zahle die Zinsen aber gerade nicht der Kapitalnehmer, sondern der Kapitalgeber (Az.: IV C 1 – S 2252/08/10004:017).
Viele Grüße
amos
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