Bitte von Udo: 1-Euro-Jobber, der Umgang mit Steuergeldern bei Asylbewerbern dokumentierte, braucht jetzt juristische Hilfe

Udo @, Donnerstag, 03.03.2016, 07:00 vor 3632 Tagen 6913 Views

Aufruf und Bitte an alle Juristen, die hier mitlesen (bitte weiter verbreiten):
Einem 1-Euro-Jobber, der im Auftrag des Bauhofes Altenkirchen (Westerwald) Designermöbel in einem Asylbewerberheim montieren musste, wird angeblich laut meinen Informationen für 3 Monate Hartz-IV gestrichen und er wurde rausgeworfen, weil er - so meine Info - angeblich die Verschwiegenheit über die Vorzugsbehandlung für Asylbewerber nicht eingehalten hat.

Der Mann hat 2 kleine Kinder daheim (ein Baby und eins im Kindergarten) und hat nun laut der Behörde in Altenkirchen deshalb auch noch eine Strafanzeige am Hals, weil er den merkwürdigen Umgang mit den Steuergeldern erst mal für sich dokumentiert hat.

Aufmerksam wurde die Behörde wohl auch durch den Kopp-Artikel über Designermöbel für Asylbewerber (Westerwald: »Anti-Neid-Kurse« für Deutsche – Designereinrichtungen für Asylbewerber) vom Wochenende, der bundesweit hohe Wellen schlägt.

Nach der Veröffentlichung wurden beim Bauhof Altenkirchen nach meinen Informationen Mobiltelefone von 1-Euro-Jobbern kontrolliert (das war, wie ich höre, wohl rechtswidrig und ist angeblich eher ein Fall für den Staatsanwalt als die Dokumentation des Umgangs mit Steuergeldern im Interesse der Öffentlichkeit, aber die Nerven dort liegen wohl blank). Ich kann den Fall juristisch nicht beurteilen, aber grundsätzlich besteht ja ein Interesse der Öffentlichkeit daran, wie mit Steuergeldern umgegangen wird - gerade bei Asylbewerbern.

Der 1-Euro-Jobber will nun auf Wiedereinstellung beim Bauhof Altenkirchen klagen und sucht einen Juristen, der ihn trotz seiner Hartz-IV-Lage (was ihm auch noch gestrichen werden soll) vertritt. Das öffentliche Interesse an dem Fall und die mediale öffentliche Berichterstattung über den Fall sind garantiert groß, da bin ich mir sicher.

Bitte diesen Aufruf TEILEN, TEILEN, TEILEN und konkrete juristische Hilfsangebote bitte an die Ulfkotte info-Mailadresse... DANKE !!!

Umgang (Verschwendung) von Steuergeldern

Waldläufer @, Donnerstag, 03.03.2016, 07:45 vor 3632 Tagen @ Udo 5197 Views

Ein weiteres Beispiel, wie mit unseren Steuergeldern umgegangen wird.

Fragwürdige Praxis bei Taxifahrten, Sendung "Fakt" im ARD:
https://www.youtube.com/watch?v=waMbSLZShRo

--
Ich mag das Wort schützen nicht. Es erinnert mich so an Schützengraben und an Schutzgeld.
(sinngemäß, geklaut von M. Burchardt)

Nur wenige wissen, wie viel man wissen muss, um zu wissen, wie wenig man weiß.
-Werner Heisenberg

Einen winzigen Aspekt muss ich korrigieren:

Udo @, Donnerstag, 03.03.2016, 09:43 vor 3632 Tagen @ Waldläufer 4722 Views

Ich muss einen Punkt korrigieren - es wurde EIN Mobiltelefon kontrolliert, nicht mehrere. Gruss Udo

Das Kontrollieren duerfte nicht strafbar sein

Dragonfly @, Donnerstag, 03.03.2016, 13:07 vor 3632 Tagen @ Udo 3661 Views

bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 03.03.2016, 14:10

Ich muss einen Punkt korrigieren - es wurde EIN Mobiltelefon kontrolliert,
nicht mehrere. Gruss Udo

Er hat ja anscheinend zugestimmt. Er haette es IMHO verweigern muessen.

1-Euro-Job & Hartz IV

Leserzuschrift @, Donnerstag, 03.03.2016, 13:57 vor 3632 Tagen @ Udo 4143 Views

Hallo Udo,

wenn denn deine Infos betreffs des 1-Euro-Jobbers so zutreffend sind, dann kann er
a) nicht auf eine Wiedereinstellung beim Bauhof Altenkirchen klagen, da dieser ihn nie (auf dem Papier) beschäftigt hat.

Der sogenannte 1-Euro-Job ist eine "Wiedereingliederungsmaßnahme", früher auch ABM genannt, des Jobcenters, um Langzeitarbeitslose "an den Arbeitsmarkt" heran zu führen.
Die Probanden erhalten dafür vom Jobcenter neben ihrem Regelsatz eine Aufwandsentschädigung.

Der "Arbeitgeber" ... in dem Fall dieser Bauhof, fordert diese "Arbeitskräfte" (früher sagte man auch Sklaven) beim Jobcenter an.
Sie kosten ihn nichts, und beim Jobcenter sind diese "Kunden" nun offiziell auf "Maßnahme" und somit raus aus der Statistik.

Ein gängiges "Modell" im Sozialstaat, aber hier nicht der Gegenstand deines Aufrufes.

Wenn nun der Bauhof diesen nutzlosen 1-Euro-Jobber nicht weiter die Möbel montieren lassen möchte, da dieser "Schwierigkeiten" bereitet, schickt er ihn nach Hause und macht Mitteilung an das zuständige Jobcenter, dass dieser den Anweisungen oder what ever nicht nachkommt.

Für diese "Maßnahme" (beim Bauhof) hat unser Familienvater eine Eingliederungsmaßnahme unterschrieben, in der die "Sanktionen" aufgeführt sind die ihm blühen, sollte er die "Maßnahme", ich sag mal, "verkacken" ... sorry!

Im Regelfall macht das Jobcenter nun eine dieser Sanktionen geltend ...
normal sind da die Streichung des Regelsatzes um 30% für 3 Monate.

Diesem Bescheid kann der Betroffene mit entsprechender Begründung widersprechen.

Im Regelfall wird diesem Widerspruch nicht statt gegeben, da das Jobcenter mit allen Wassern gewaschen ist.

Nun geht es zum zuständigen Sozialgericht.
Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beantragen, sowie gleichzeitig Eilantrag auf einstweilige Anordnung stellen, die das Jobcenter verpflichtet, weiter den vollen Regelsatz an den Betroffenen zu zahlen.

Das Entscheidende ist die Begründung des Widerspruches gegen die Sanktion.
Da geht es um irgend eine "Verschwiegenheitsklausel", gegen die der 1-Euro-Jobber verstoßen haben soll. Aus diesem Grund wollte ihn der Bauhof nicht weiter montieren lassen. Schriftliches wird es da wohl nicht geben, also wird der Bauhof andere "Gründe" aufführen, die möglicherweise auch nicht einfach zu widerlegen sind.

Grüße

Sanktionen

SevenSamurai @, Donnerstag, 03.03.2016, 17:47 vor 3632 Tagen @ Leserzuschrift 3245 Views

Für diese "Maßnahme" (beim Bauhof) hat unser Familienvater eine
Eingliederungsmaßnahme unterschrieben, in der die "Sanktionen" aufgeführt
sind die ihm blühen, sollte er die "Maßnahme", ich sag mal, "verkacken"
... sorry!

Man wird GEZWUNGEN, diese Unterschrift zu leisten. Mehr oder weniger.

Selbst bei ALG I werden die Sachbearbeiter unsäglich frech und verhängen kurze Streichungen (halbe bis eine Woche) bei der Auszahlung, wenn man nicht unterschreiben will.

Selbst erlebt.

(Meine Meinung: Der Staat führt einen regelrechten Krieg gegen die ärmern Schichten. Allerdings muss man denen vorwerfen, keinen Widerstand zu leisten.)

--
Zitat des Jahres: "We have put together I think the most extensive and inclusive voter fraud organization in the history of American politics."

It's a big club, and you ain't in it.

Als "Ösi" ist man einiges gewohnt...

sensortimecom ⌂ @, Freitag, 04.03.2016, 07:44 vor 3631 Tagen @ SevenSamurai 2638 Views

... aber ich muss ehrlich sagen, dass ich in diesen Tagen dankbar bin kein deutscher Staatsbürger zu sein.....

Sind Sanktionen nicht verfassungswidrig?

modesto, Donnerstag, 03.03.2016, 21:16 vor 3632 Tagen @ Udo 3001 Views

Guten Abend,

hier im Artikel ist aufgeführt (mit Urteil), dass Sanktionen verfassungswidrig sind, da der Sanktionierte damit unter das vom Grundgesetz garantierte Existenszminimum rutscht - vereinfacht ausgedrückt.

Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts: Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger sind verfassungswidrig

Die Betroffenen sind aufgefordert, gegen solche Sanktionen Widerspruch (auch rückwirkend) einzulegen und die ihnen vorenthaltenen Beträge nachzufordern.

http://www.onlinezeitung24.de/article/4439

Zitat

Leitsatz 1 BVerfG-Urteil:

1. Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.
Dieser Anspruch besitzt absoluten Charakter und ist vom Grundsatz her unverfügbar.

Zitat Leitsatz 2 BVerfG-Urteil:

2. Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung.
Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat.
Dabei steht ihm ein Gestaltungsspielraum zu. (fett von mir)

Ist es der letzte Satz, auf den sich die ARGE beim Sanktionieren stützt?
Ich als Laie lese das allerdings so, dass der Gestaltungsspielraum bei der festzulegenden Höhe des Regelsatzes angewendet werden soll, nicht jedoch, um das festgelegte Existenzminimum noch zu unterschreiten durch Sanktionen.

Ich würde mich bedanken, wenn ein Jurist das bewerten könnte.

Euch allen einen erholsamen Abend
modesto

edit: der obligatorische Rechtschreibfehler..

Verfassungswidrig? "Verfassung" vs. SGB II

Leserzuschrift @, Freitag, 04.03.2016, 12:39 vor 3631 Tagen @ modesto 2494 Views

Hallo,

"verfassungswidrige Sanktionen" sind zwei Worte, die sich zwar schön anhören, die juristisch aber völlig uninteressant sind.
Denn es gibt a) keine Verfassung, und b) keine Sanktionen!

Was es gibt und was greifbar und juristisch argumentativ verwendbar ist,
c) ein Grundgesetz, sowie d) ein Sozialgesetzbuch II, in dessen § 31 das Thema "Pflichtverletzungen" behandelt wird, und im weiteren Verlauf im § 31a über die Folgen (im Volksmund "Sanktionen" genannt) beim Eintreten von Pflichtverletzungen referiert wird.

Wer sich das genauer zu Gemüte führen möchte:

https://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdk1/~e...


Das Problem ist, das 95 % der Leistungsbezieher nichts über ihre Rechte, aber auch nichts über ihre Pflichten wissen. Die Arge oder das Jobcenter kann im Grunde nach Gutdünken schalten und walten.
Um diese Institutionen herum hat sich ein eigener Industriezweig entwickelt. Menschen werden im Zuge von "Maßnahmen" als billige Arbeitskräfte verliehen. Maßnahme-Träger existieren meistens nur von fragwürdigen Maßnahmen usw.

Aber für den o.g. Fall ist das alles sekundär.
Der Familienvater hat der Maßnahme zur leichten Montagetätigkeit beim Bauhof mit seiner Unterschrift unter die EGV (Eingliederungsvereinbarung) zugestimmt.
Durch sein "Verschulden" kam es wohl zum Abbruch der Maßnahme seitens des Maßnahme-Trägers, und somit zu einer Pflichtverletzung nach § 31

Dort steht in ganz einfach verständlichen Deutsch geschrieben:

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte verletzen ihre Pflichten, wenn sie eine zumutbare Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit nicht antreten, abbrechen oder Anlass für den Abbruch gegeben haben.

und dann weiter in §31a ...

Bei einer Pflichtverletzung nach § 31 mindert sich das Arbeitslosengeld II in einer ersten Stufe um 30 Prozent des für die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person maßgebenden Regelbedarfs.

und an so ein einfach und klar nieder geschriebenes Gesetz hält sich ein Sachbearbeiter beim Jobcenter, als an nebulöse "die-Würde-des-Menschen-ist-unantastbar" - Verse aus einer nicht existierenden Verfassung.

Aber es gibt auch Hoffnung, denn kein Gesetz ohne Schlupflöcher ...
denn weiter heißt es in §31, sollte man den Anlass für den Abbruch der Maßnahme gegeben haben ...

Dies gilt nicht, wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte einen wichtigen Grund für ihr Verhalten darlegen und nachweisen.

Da könnte man jetzt ansetzen, sollte der 1-Euro-Jobber tatsächlich "sanktioniert" werden!

Grüße

Vielen Dank an den Leser! (oT)

modesto, Freitag, 04.03.2016, 13:44 vor 3631 Tagen @ Leserzuschrift 1975 Views

- kein Text -

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