Das "Thema" ist, dass sie daraus einen deutschen Dr. gemacht hat, ..
der an eine Diss. gebunden ist. Das ist nicht erlaubt und strafbar.
Ciao,
Schon merkwürdig, weil keine Promotion erwähnt wird...
2004 -2006 Fachärztin am Institut für Rechtsmedizin der
Universität
Bern, Schweiz
2000 -2004 Assistenzärztin am Institut für Rechtsmedizin der
Universität Bern, Schweiz[/i]
https://forschung.medunigraz.at/fodok/suchen.person_uebersicht?sprache_in=de&menue_...
Keine Ahnung worum es geht, aber wenn man - je nach FAcharzt - 60 Monate
als Assistenzarzt geleistet hat, ist mann dann Facharzt (bei bestandener FA
Prüfung). Das ist also schon ok.
Dr. med. univ. ist ein ösi-Abschluss, die bekommen die Promotion
übertrieben gesagt mit dem STudienabschluss geschenkt...
Daher vielleicht kein "Thema".
Die Uni in Graz führt sie deshalb ja als Dr.in med.univ.
![[[zwinker]]](images/smilies/zwinker.gif)