Nun zu meiner Frage: Es geht mir um Pensionsrückstellungen. Diese sind
seit einiger Zeit aufgrund der gegen NUll tendierenden Zinsen immer
stärker angewachsen, da , so wird argumentiert, ja mit den niedrigen
Zinsen die Abzinsung des notwendigen Kapitals immer niedriger ausfällt.
Soweit ist das nachvollziehbar.
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In der Regel werden Pensionsverpflichtungen durch Rückdeckungsversicherungen abgesichert, die an den jeweiligen Pensionsnehmer verpfändet werden. Die Versicherungen haben natürlich ebenfalls die Zinsproblematik. Ist eine solche Rückdeckungsversicherung nicht vorhanden, dann muss der Betrieb entsprechende Rückstellungen vorweisen können. Die können natürlich auch in Form von Betriebsmitteln vorliegen. Es muss aber bilanztechnisch als Rückstellung ausgewiesen werden können. Auch der Erwerb von Immobilien ist möglich. Dass die Rückstellungswerte und die potentiellen Rentenzahlungsverpflichtungen eine Deckungslücke aufweisen (bereits vor der Niedrigzinsphase) das war jedem, der sich damit beschäftigen musste, bekannt. Durch die Niedrigzinsphase wurde das Problem weiter verschärft und der Gesetzgeber musste handeln. Die vorhandene Deckungslücke muss in den nächsten Jahren durch erhöhte Rückstellungen aufgefüllt werden und gleichzeitig steigen die jährlichen Rückstellungsbeträge, da das Zinsniveau vmtl. auf nicht absehbare Zeit nicht steigen wird (ansonsten die bekannte „Kettenreaktion“). Sind Immobilien vorhanden (und bereits über mehrere Jahre abgeschrieben – stille Reserven), dann könnte man ggf. durch eine Neubewertung diese „Lücke“ schließen.
Für viele Firmen stellt sich ein erweitertes Problem, weil diese die Pensionsrückstellungen nicht über eine Rückdeckungsversicherung „ansparen“, sondern die Rückstellungsmöglichkeit zur Finanzierung des Betriebsablaufes und als zusätzliche Liquidität hernehmen. Ein besonders heikles Problem kann auch dadurch gegeben sein, dass aufgrund geringer Margen die Abschreibungsmodalitäten für Betriebsmittel dahingehend „angepasst“ wurden, dass nur „so wenig wie möglich“ abgeschrieben wurde (gesunde Firmen schreiben möglichst viel ab). Die Erhöhung der Rückstellungen stellt nun natürlich für viele Firmen ein zusätzliches Problem dar.
Als Ausweg könnten prinzipiell „aus betrieblichen Gründen“ die Rentenansprüche verringert werden. Das ist jedoch ebenfalls ein sehr heikles Thema. Es muss ausführlich begründet und nachgewiesen werden, wird überprüft und erfordert vor allen Dingen die Zustimmung der potentiellen Rentenempfänger. Soweit ich informiert bin, soll die Fa. Deckel (einst deutscher Vorzeigebetrieb) aufgrund von solchen Problemen in die Insolvenz gegangen sein. Ohne eine auf diese Dinge spezialisierte Wirtschaftsprüfungskanzlei inkl. darauf spezialisierte Rechtsanwälte geht gar nichts.
Bei einer Kürzung der zugesagten Renten, können/müssen ebenfalls die vorhandenen Rentenrückstellungen gekürzt werden. Dadurch kann (je nach Höhe und Finanzsituation der Firma) ein außerordentlicher Gewinn anfallen. Sollte das der Fall sein, folgt eine KSt- und GwSt-Forderung, die SOFORT beglichen werden muss. Wer jedoch denkt, dass er die Niedrigzinsphase für solche „Umstrukturierungen“ nutzen kann, der sollte im Vorfeld ein Gespräch mit seiner Bank führen. Die Banken finanzieren (nach meinen Informationen) einen SOLCHEN zusätzlichen Liquiditätsbedarf NICHT! Das ist offenbar sogar durch den Gesetzgeber so vorgegeben. Die Liquidität muss also durch die Firma selbst zur Verfügung gestellt werden können, d.h. entweder der vorhandenen Liquidität entnommen werden, oder durch Verkauf von Wertgegenständen geschaffen werden. „Hinter vorgehaltener Hand“ erfuhr ich, dass genau dies zum damaligen Zeitpunkt für eine ganze Reihe kleinerer/mittlerer Firmen „das Aus“ bedeutete, weil sie wohl ihre Pensionsrückstellungen zu hoch angesetzt hatten, um Liquidität zu beschaffen.
Pensionsrückstellungen für andere Mitarbeiter als geschäftsführende Gesellschafter zu machen, ist der reine Wahnsinn. Aus solchen Dingen kommt man kaum noch – und wenn überhaupt – dann nur mit Spezialkanzleien und mit SEHR hohen Kosten heraus. Man kann nur jedem raten, solche Rückstellungen SEHR realistisch vorzunehmen, d.h. im Zweifelsfalle niedriger anzusetzen und auch „saure Gurkenzeiten“ entsprechend einzuplanen. Für Mitarbeiter empfehlen sich Direktversicherungen. Diese können bei Ausscheiden mitgenommen werden und belasten die Firma nicht unkalkulierbar.
Wie gesagt, WENN, dann nur für Geschäftsführende Gesellschafter und selbst das ist heikel genug, denn alle „Amtshandlungen“ müssen so vorgenommen werden, dass sie auch für einen „fremden Dritten“ so hätten getätigt werden können. Also keinerlei „Spezialbehandlungen“ für einen Firmeneigentümer. Ein ziemlich heißes Eisen, bei dem sich etliche „Pensionsrücksteller“ später oft wünschten, dass sie es NIEMALS angefasst hätten. In jedem Falle aber sollte sich auch ein Geschäftsführer (gute Berater hin oder her – Fehlberatungen muss man nachweisen, ggf. mit Prozessen) zumindest in groben Zügen über die Gesamtproblematik dieser Art von Pensionszusagen informieren.
Falls also solche Zusagen für Angestellte vorliegen, dann würde ich versuchen, ob eine Umwandlung in eine Direktversicherung möglich ist. Geht wohl auch nur mit Hilfe entsprechender Beratungsfirmen.
Ein Nachdenken über Fairness oder nicht ist reine Zeitvergeudung.
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