Auch: Einspruch

Rybezahl, Donnerstag, 25.02.2016, 19:00 (vor 3639 Tagen) @ Fleet2478 Views

Wenn allerdings teures Rind-, Schafs-, Lamm- oder Ziegenfleisch und

dann

noch alles halāl beschafft werden muss. Nunja.


Das ist natürlich ein Argument. Aber wenn schon, dann muss man deren
Kultur und Religion auch tolerieren und berücksichtigen.


Wieso muss man?
Hier schließe ich mich den Vorrednern an. Als Gast stelle ich keine
Forderung, sondern bedanke mich höflich für das, was man bereit ist mit
mir zu teilen. Bleibt die Frage, ob eine Regierung entgegen landläufiger
Meinung, einem Gast Sonderrechte zukommen lässt.

Natürlich muss man. Es liegt allein am Geschick des Unternehmers, seine Halal-Produkte an die Kindergärten erfolgreich zu verkaufen.

Solange es keine solche Unternehmer gibt, sollte es auch keine Halal-Produkte in Kindergärten geben.

Ansonsten und grundsätzlich sollen alle anderen Wurstfachverkäufer alle Wurstfachwaren von allen Tierarten verkaufen dürfen.

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Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.


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