Selbst das Bundesverfassungsgericht...
...liefert nur wachsweiche Einschränkungen. Jeder, der sich mal ein bisschen mit den Urteilen des Gerichts befasst hat, muss erkennen, dass hier dort keineswegs der entschiedene Schutz der Bürgerrechte im Fokus steht, sondern die intellektualistische Rechtsauslegung abseits der Anwendungswirklichkeit.
Klare Ansagen sucht man in den Urteilen zumeist vergebens. Die ESM-Urteile sind dafür symptomatisch.