Verweis auf geltendes Recht (noch) nicht strafbar

Skydiver @, Hippie State Packistan, Mittwoch, 10.02.2016, 15:55 vor 3650 Tagen 3705 Views

Wichtig für Foristen und Forenbetreiber ist ein Entscheid der StA Mannheim.
Demnach ist der Verweis auf geltendes Recht und Gesetz in der Diskussion noch immer zulässig, selbst dann wenn die Kanzlerdarstellerin dieses Recht längst de facto ausser Kraft gesetzt hat und geltendes Recht durch Blockparteien, ÖR und MSM einstimmig als "abwegig und sogar gefährlich empfundene Meinung", vulgo Volksverhetzung verteufelt wird.
Gleichwohl wird die Internet-Stasi jegliche Publikation mit einem als gefährlich empfundenen Verweis auf geltendes Recht ggf. löschen lassen und den AG des Autors informieren. Wer will schon einen "Volksverhetzer" in seiner Belegschaft.

Da machte Solschenizyn andere Erfahrungen ...

CrisisMaven ⌂ @, Mittwoch, 10.02.2016, 16:22 vor 3650 Tagen @ Skydiver 3014 Views

Demnach ist der Verweis auf geltendes Recht und Gesetz in der Diskussion noch immer zulässig,

Solschenizyn beschreibt, ich glaube in Band 1 von Archipelag Gulag, wie er etwas zu beharrlich im sowjetischen Bahnhofsbuchhandel die (damals) aktuelle, auf Stalin zurueckgehende Sowjetverfassung von 1935 verlangte.

Man sollte langsam mal drueber nachdenken, Frau Petry in Vorbeugehaft zu nehmen. Nicht auszudenken, wenn sie ins Parlament entwischt, Immunitaet geniesst und dann die AfD auch noch den Immunitaetsausschuss zu mehr als 50% majorisiert.

Dann koennte die sich ja Dinger leisten, von denen selbst eine Migrantlerin derzeit nur traeumen kann.

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