Verweis auf geltendes Recht (noch) nicht strafbar
Wichtig für Foristen und Forenbetreiber ist ein Entscheid der StA Mannheim.
Demnach ist der Verweis auf geltendes Recht und Gesetz in der Diskussion noch immer zulässig, selbst dann wenn die Kanzlerdarstellerin dieses Recht längst de facto ausser Kraft gesetzt hat und geltendes Recht durch Blockparteien, ÖR und MSM einstimmig als "abwegig und sogar gefährlich empfundene Meinung", vulgo Volksverhetzung verteufelt wird.
Gleichwohl wird die Internet-Stasi jegliche Publikation mit einem als gefährlich empfundenen Verweis auf geltendes Recht ggf. löschen lassen und den AG des Autors informieren. Wer will schon einen "Volksverhetzer" in seiner Belegschaft.