Fixe Preise oder Missverständnis?
Nein, keine fixe Preise. Wenn A und B bei dem jeweils anderen für 100 einkaufen, heisst das lange nicht, dass sie immmer gleich viel Leistung von dem anderen bekommen. Es ging nur darum, ob grundsätzlich genug Geld für die Zinszahlungen beschafft werden kann, wenn genug Kreditpfand vorhanden ist.
Auch die Bewertung des Pfands muss nicht immer gleich bleiben. Es muss nur genug Pfand vorhanden sein, um immer wieder eine kostant! bleibende Kreditaufnahme der beiden Kreditnehmer zu decken. Es gibt normalerweise keinerlei zinsbedingten Zwang zum Wachstum der Gesamtverschuldung und bei den Sicherheiten.
Ich verstand dich so, dass Schuldner A und Schuldner B abwechselnd komplett ein- und ausbuchen sollen. Dann fragte ich mich, wo die Bewertungsgrundlage der Kredite herkommt, nicht die Bewertungskriterien.
Du weisst nicht, auf welcher Grundlage Kredite vergeben bzw. wie Pfänder bewertet werden? Falls nicht, dann müssten wir noch über viele andere Themen diskutieren .. beginnend bei Adam und Eva. Aber nicht jetzt.
Sicher, die beiden Kreditnehmer (KN) können auch komplett alles, was sie haben, an den jeweils anderen ausgeben; das ist völlig egal. Es ist jedenfalls immer genug Geld für den Zins vorhanden, wenn A und B sich als KN abwechseln. Du musst allerdings auch die Bank mit in die Rechnung nehmen, denn diese darf ihre Zinseinnahme nicht einfach ausbuchen, sondern muss diese ja als Ertrag buchen und wieder ausgeben, und zwar an A oder an B. Wie sonst sollte sie ihre Existenzbedarfe decken? Der zweite KN darf auch viel weniger Kredit aufnehmen als der erste; das ist kein Problem.
Natürlich kannst Du es auch so machen, dass der Zins doch fehlt .. A oder B braucht nur anzufangen zu sparen.
Also: Der Zins KANN fehlen, MUSS es aber nicht. Es hängt allein davon ab, ob genügend Kredite (von sich ewig abwechselnden Kreditnehmern) in gleichbleibender! Höhe aufgenommen werden und wieviel gehortet und gespart wird. Dafür wird im Normalfall auch nicht mehr Pfand benötigt als ursprünglich eingebracht und es gibt keinerlei Zwang zum Wachstum der Gesamtverschuldung.
Allerdings, in einer total vermurksten VoWi fehlt es an allem und alles gerät aus den Fugen. Das ist aber nicht unvermeidlich.
Jeder KN benötigt selbstverständlich einen belastbaren Pfand, um kreditwürdig zu sein. Das war aber nicht die Fragestellung des Threads. Die Fragestellung war erstens, was der Zins eigentlich ist (nämlich der benötigte Ertrag eines Unternehmens), und zweitens, wie lange sich zwei KN abwechseln können, ohne dass der Zins dabei uneinbringlich wird.
Wenn Du dir meine Simulation gründlich durchliest, dann kannst Du dir auch problemlos deine eigene machen; mit (fast) beliebiger Zinshöhe - und kannst dabei neue Einsichten gewinnen (z.B. über das Sparen & Horten). Der Zins kann locker auch 25% betragen; kein Problem.
Die Bewertungsgrundlage in meines Wissens die im Hintergrund hängende Verschuldungskette (also kein komplettes ausbuchen). Ein Haus wird mithilfe der im Hintergrund hängenden Verschuldungskette bewertet (Kriterien sind Standort, Attraktivität, Zustand). Es wird also in Relation zu anderen Häusern, zur gesamten Wirtschaft gesetzt.
Das ist aber ein neues Thema, auf welches ich im Moment keine Lust habe. Das führt nämlich sehr weit, wenn es konsequent abgearbeitet werden soll .. meistens ohne, dass mensch sich ganz einig wird oder über das gleiche Begriffsverständnis verfügt.
Hat man aber erstmal so eine Verschuldungskette, wird es mit fortschreitender Zeit immer schwieriger, die Aufschuldung rückgängig zu machen.
Einmal akkumulierte Verschuldung abzubauen, ist extrem schwierig .. fast unmöglich. Alle gewöhnen sich gerne an den Ausgabenüberschuss. Es geht aber niemals gut aus; auch privat nicht. Deshalb plädiere ich für einen schrittweisen Schuldenschnitt und einen Neuanfang mit neuen Spielregeln für den Staat. Andernfalls, die Alternative wird der Totalverlust der Gläubiger sein .. einschließlich ihres Kopfs und Kragens.
Ich glaube, ich habe in einem anderen Faden mit dir schon eingeräumt, dass ich es für denkbar halte, die Staatsschulden zu fixieren und durch das Verbot von Staatsanleihen die Rettung fallierender Unternehmen bzw. das Hobbyunternehmertum zu verhindern. Die Gesamtverschuldung würde dann um einen Fixpunkt herum schwanken.
Richtig. Staatsanleihen gehören verboten oder wenigstens gehört eine Schuldenbremse (von max. 50% des BIP) in die Verfassung. Der Staat hat sich ab einem bestimmten Zeitpunkt komplett über Steuereinnahmen zu re'finanzieren, nachdem einmal eine zinslose und ewig prolongierte Anschubfinanzierung durch die eigene Notenbank erfolgt ist (vgl. 1948-49). Dann wäre Schluss mit den Wahlgeschenken auf Pump, welche die Beschenkten sowieso selber zu zahlen haben. Wenn die Bürger mehr Leistungen vom Staat haben wollen, dann sollten sie doch auch mehr Steuerabgaben zahlen, um es zu finanzieren.
Mit Gruß, Beo2