Gibt es da einen steuerrechtlichen Haken?

Amos, Montag, 08.02.2016, 13:29 vor 3652 Tagen 4321 Views

Hallo,
kennt sich jemand mit den seit Jan. 2014 neu geltenden steuerrechtlichen Regeln für Reisekosten aus?

Bei der IHK finde ich dazu folgendes:

https://www.stuttgart.ihk24.de/recht_und_steuern/steuerrecht/Einkommen-_und_Koerperscha...

•unbeachtlich ist der Ersatz nachgewiesener und betrieblich veranlasster Reisekosten!

Bedeutet das, dass wenn meine derzeitige zweite Arbeitsstätte (Kunde der GmbH) 100km entfernt von meiner ersten Arbeitsstätte (die GmbH, wo ich angestellt bin) liegt und ich täglich dort hin und zurück fahre , kann ich pro Monat 200km*20Tage*0,30 Euro steuerfrei als Reisekosten abrechnen?

Das wären ja jeden Monat 1.200.- Euro extra, zusätzlich zum Gehalt kann das wirklich sein, oder gibt es da einen steuerrechtlichen Haken?

Grundsätzlich ja,

inno @, Montag, 08.02.2016, 13:33 vor 3652 Tagen @ Amos 3371 Views

Hallo,
kennt sich jemand mit den seit Jan. 2014 neu geltenden steuerrechtlichen
Regeln für Reisekosten aus?

Bei der IHK finde ich dazu folgendes:

https://www.stuttgart.ihk24.de/recht_und_steuern/steuerrecht/Einkommen-_und_Koerperscha...

•unbeachtlich ist der Ersatz nachgewiesener und betrieblich veranlasster
Reisekosten!

Bedeutet das, dass wenn meine derzeitige zweite Arbeitsstätte (Kunde der
GmbH) 100km entfernt von meiner ersten Arbeitsstätte (die GmbH, wo ich
angestellt bin) liegt und ich täglich dort hin und zurück fahre , kann
ich pro Monat 200km*20Tage*0,30 Euro steuerfrei als Reisekosten abrechnen?

Das wären ja jeden Monat 1.200.- Euro extra, zusätzlich zum Gehalt kann
das wirklich sein, oder gibt es da einen steuerrechtlichen Haken?

aber die 1.200 p.M. sind deine zusätzlichen Werbungskosten, kein zusätzliches Geld.

Die erste Arbeitsstelle muss Deine GmbH um die Ecke bleiben.

Gruß,
i.

Dachte ich mir doch gleich, dass mir mein Steuerberater da Mist erzählt.

Amos, Montag, 08.02.2016, 13:45 vor 3652 Tagen @ inno 2928 Views

bearbeitet von Amos, Dienstag, 09.02.2016, 16:34

Danke inno!

Dachte ich mir doch gleich, dass mir mein Steuerberater da Mist erzählt.
Der hatte doch glatt behauptet, die GmbH müsste mir die 1200.- zusätzlich zum Gehalt steuerfrei auszahlen, weil es zulässige Reisekosten sind.
Außerdem bekäme ich zusätzlich noch eine Abwesenheitspauschale von täglich 12 Euro, ich glaube Er ist langsam zu alt für seinen Job...

Viele Grüße
amos

Genau so ist es in unserer Firma

Soham @, Montag, 08.02.2016, 13:54 vor 3652 Tagen @ Amos 2979 Views

Dachte ich mir doch gleich, dass mir mein Steuerberater da Mist erzählt.
Der hatte doch glatt behauptet, die GmbH müsste mir die 1200.-
zusätzlich zum Gehalt steuerfrei auszahlen, weil es zulässige Reisekosten
sind.
Außerdem bekäme ich zusätzlich noch eine Abwesenheitspauschale von
täglich 12 Euro, ich glaube Er ist langsam zu alt für seinen Job...

Wenn ich dienstlich mit dem Privat-PKW zu einem Kunden fahre, erhalte ich eine steuerfreie Überweisung für Reisekosten von 0,30€/km und die o.g. Abwesenheitspauschale (...übrigens nicht im Rahmen der Gehaltsabrechnung).

Wäre ja seltsam, wenn ich die Kosten für Dienstfahrten aus meiner Tasche zahlen müßte. Kann mir nicht vorstellen, daß du das tust.

Soham

Bin bisher immer mit dem Firmenwagen gefahren, weil ich das nicht wusste :-(

Amos, Montag, 08.02.2016, 14:03 vor 3652 Tagen @ Soham 2691 Views

bearbeitet von Amos, Dienstag, 09.02.2016, 16:34

Hallo Soham,

ich bin bisher immer mit dem Firmenwagen gefahren, weil ich das nicht wusste.
Inno wusste das offensichtlich auch nicht...
Aber wenn das wirklich geht, fahre ich ab jetzt nur noch privat, da bleibt, wenn ich die Kosten für meinen Diesel abziehe, ja am Ende richtig viel Knete steuerfrei übrig.

Viele Grüße
amos

Trotz Firmenwagen privat abrechnen?

inno @, Montag, 08.02.2016, 14:21 vor 3652 Tagen @ Amos 2558 Views

Hallo Soham,

ich bin bisher immer mit dem Firmenwagen gefahren, weil ich das nicht
wusste.
Inno wusste das offensichtlich auch nicht...
Aber wenn das wirklich geht, fahre ich ab jetzt nur noch privat, da
bleibt, wenn ich die Kosten für meinen Diesel abziehe, ja am Ende richtig
viel Knete steuerfrei übrig.

Viele Grüße
amos

Hi amos,

also Du hast einen Firmenwagen, das stand leider nicht in Deinem ersten Text.

Aber wie kommst Du jetzt auf die Idee, trotz Firmenwagen mit dem Privatauto zu fahren, nur um diese Kosten steuerlich geltend zu machen?

Oder willst Du den Firmenwagen generell zurückgeben?

Soweit ich das verstanden habe, darf ich das aber nicht bei den jährlichen Werbungskosten bringen

Amos, Montag, 08.02.2016, 14:37 vor 3652 Tagen @ inno 2383 Views

bearbeitet von Amos, Dienstag, 09.02.2016, 16:36

Hallo inno,

nein, ich habe keinen festen Firmenwagen, aber in der Vergangenheit, habe ich einfach einen benutzt, der gerade frei war.
Bin ich da eventuell gar nicht wahlfrei? Auch hatte ich bis neulich noch nie etwas von 20*12 Euro =240 Euro steuerfreier Abwesenheitspauschale gehört.
Da kommt jede Menge Kohle zusammen, wie konnte ich nur so blöd sein?

Soweit ich das verstanden habe, darf ich das aber nicht bei den jährlichen Werbungskosten bringen, oder etwa doch?

Das wäre dann der finale Hammer...

Viele Grüße
amos

Unter Berücksichtigung vorliegender Informationen ...

inno @, Montag, 08.02.2016, 16:04 vor 3652 Tagen @ Amos 2261 Views

Hallo inno,

nein, ich habe keinen festen Firmenwagen, aber in der Vergangenheit, habe
ich einfach einen benutzt, der gerade frei war.
Bin ich da eventuell gar nicht wahlfrei? Auch hatte ich bis neulich noch
nie etwas von 20*12 Euro =240 Euro steuerfreier Abwesenheitspauschale
gehört.
Da kommt jede Menge Kohle zusammen, wie konnte ich nur so blöd sein.

Soweit ich das verstanden habe, darf ich das aber nicht bei den
jährlichen Werbungskosten bringen, oder etwa doch.

Das wäre dann der finale Hammer...

Viele Grüße
amos

... hast Du keinen Firmenwagen und fährst mit dem privaten PKW Dienstfahrten.

Dann sind diese Dienstfahrten mit 0,30 je tatsächlich gefahrenem km als Werbungskosten in der Jahressteuererklärung ansetzbar.

Ebenso die Verpflegungsmehraufwendungen.

Wahrscheinlich fragt das Finanzamt nach Belegen hierzu, die sollte Dir Dein Arbeitgeber geben können. Außerdem sollte die erste Arbeitsstätte unbedingt Dein Arbeitgeber sein und bleiben (WICHTIG). Sonst klappt das alles nicht. Vielleicht hast Du ja monatlich dort eine Dienstberatung.

Evtl. ist auch der letzte Steuerbescheid noch änderbar. Wenn, dann könnten Werbungskosten nacherklärt werden.

Das sind Überlegungen, die schon wegen der unvollständigen Datenbasis (siehe Firmenwagen oder nicht oben) selbst nicht umfassend sein können.

Gruß,
i.

Da würde ich ja gleich zweimal profitieren

Amos, Montag, 08.02.2016, 16:35 vor 3652 Tagen @ inno 2105 Views

bearbeitet von Amos, Dienstag, 09.02.2016, 16:36

Hallo inno,

das wäre ja zu schön um wahr zu sein. Du glaubst also, ich kann mir jährlich die ca. 12.000.- Euro steuerfreien Reisekosten + ca. 2.400.- steuerfreien Verpflegungsmehraufwand von meiner GmbH bei der ich angestellt bin zusätzlich zum Gehalt auszahlen lassen und dann auch nochmal bei der Steuererklärung als Werbungskosten bringen?

Da würde ich ja gleich zweimal profitieren, mein Steuerberater sagte mir vor wenigen Minuten, das ginge eher nicht.

Viele Grüße
amos

Wie kommst Du denn da drauf?

inno @, Montag, 08.02.2016, 17:38 vor 3652 Tagen @ Amos 2100 Views

Hallo inno,

das wäre ja zu schön um wahr zu sein. Du glaubst also, ich kann mir
jährlich die ca. 12.000.- Euro steuerfreien Reisekosten + ca. 2.400.-
steuerfreien Verpflegungsmehraufwand von meiner GmbH bei der ich angestellt
bin zusätzlich zum Gehalt auszahlen lassen und dann auch nochmal bei der
Steuererklärung als Werbungskosten bringen?

Da würde ich ja gleich zweimal profitieren, mein Steuerberater sagte mir
vor wenigen Minuten, das ginge eher nicht.

Viele Grüße
amos


... hast Du keinen Firmenwagen und fährst mit dem privaten PKW
Dienstfahrten.

Dann sind diese Dienstfahrten mit 0,30 je tatsächlich gefahrenem km

als

Werbungskosten in der Jahressteuererklärung ansetzbar.

Ebenso die Verpflegungsmehraufwendungen.

Wahrscheinlich fragt das Finanzamt nach Belegen hierzu, die sollte Dir
Dein Arbeitgeber geben können. Außerdem sollte die erste

Arbeitsstätte

unbedingt Dein Arbeitgeber sein und bleiben (WICHTIG). Sonst klappt das
alles nicht. Vielleicht hast Du ja monatlich dort eine Dienstberatung.

Evtl. ist auch der letzte Steuerbescheid noch änderbar. Wenn, dann
könnten Werbungskosten nacherklärt werden.

Das sind Überlegungen, die schon wegen der unvollständigen Datenbasis
(siehe Firmenwagen oder nicht oben) selbst nicht umfassend sein

können.


Gruß,
i.


Hi amos,

wo habe ich denn was von auszahlen geschrieben?

Bisher ging es darum, was Du in Deiner Jahressteuererklärung als Werbungskosten ansetzen kannst (wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind), nicht mehr und nicht weniger.

Nun willst Du von deinem Arbeitgeber etwas ausbezahlt bekommen. Das ist ein ganz anderes Thema! Hier schau in Deinen Arbeitsvertrag. Das hat erst einmal nichts mit dem Finanzamt zu tun, sondern mit dem Verhältnis zwischen Deinem Arbeitgeber und Dir. (Vielleicht bezahlt er Dir etwas freiwillig oder eben nicht. Vielleicht muss er Dir sogar was bezahlen oder auch nicht. Wie gesagt, das ist ein neues Thema; halt Arbeitsrecht und kein Steuerrecht mehr.)

(Bevor Du hier noch schreibst, dass Dir doch die GmbH selbst gehört und Du alles gestalten könntest, kann ich nur sagen, das hätte in den Ausgangspost hineingehört. Bisher hieß es "die GmbH, wo ich angestellt bin", nun "meine GmbH". Mal sehen, was noch kommt ... <img src=" />)

Gruß,
i.

Wie viel darf ein Gesellschafter-Geschäftsführer verdienen?

Amos, Montag, 08.02.2016, 20:46 vor 3652 Tagen @ inno 2050 Views

bearbeitet von Amos, Dienstag, 09.02.2016, 16:31

Hallo inno,

ich muss mich entschuldigen, ich dachte, das sei Dir durch den IHK-Link:
"Wie viel darf ein Gesellschafter-Geschäftsführer verdienen?"
klar gewesen.

Zur Sicherheit nochmals meine Frage:

Ist es erlaubt, doppelt zu profitieren, also steuerfreie Auszahlung durch meinen Arbeitgeber (ich halte 30 % der GmbH Anteile) und dann am Jahresende die gleichen Kilometer nochmal als Werbungskosten?

Viele Grüße
amos

Bei den Fragen, die DU hier stellst, solltest du vielleicht nicht GmbH-Geschäftsführer sein...

Rainer-aus-MV @, am Amazonas des Nordens, Dienstag, 09.02.2016, 00:43 vor 3652 Tagen @ Amos 1946 Views

Ich hätte erwartet, dass mir alle Modelle aufgezeigt werden

Amos, Dienstag, 09.02.2016, 08:20 vor 3652 Tagen @ Rainer-aus-MV 1859 Views

bearbeitet von Amos, Dienstag, 09.02.2016, 16:39

Hallo Rainer-aus-MV,

ich glaube, Du hast Recht und ich arbeite auch schon daran, aber mir wurde gesagt, es sei besser, erst Anfang Jan. 2017 auszusteigen, da die s.g. "Fünftel-Regelung" nur dann ihre ganze steuervermeidende Kraft entfaltet.

Aber nun zurück zur Ausgangsfrage, kennst Du die Antwort?
Natürlich vertraue ich meinem Steuerberater, was ich aber immer ein wenig vermisse, ist die Beratung.

Ich habe eher den Eindruck, er arbeitet den vorhandenen Sachverhalt perfekt ab, macht aber keine Vorschläge zur Optimierung.

Ich ging jahrelang davon aus, dass die Fahrt mit dem Firmenwagen die einzige Alternative sei und jetzt erfahre ich, dass ich auch privat fahren kann.

War das jetzt meine Schuld, dass ich nie gefragt hatte, oder sein Versäumnis, weil er mir nie die Alternativen aufgezeigt hat?

Laut der Antwort von Webmax gibt es ja offensichtlich sogar noch weitere Modelle.
Ich hätte erwartet, dass mir alle Modelle mit Vor - und Nachteilen aufgezeigt werden, denn dafür bezahle ich doch, oder?

Viele Grüße
amos

Früher gabs noch den Konz für Gewerbetreibende und Unternehmer, aber es gibt ja (mT)

DT @, Dienstag, 09.02.2016, 09:47 vor 3652 Tagen @ Amos 1952 Views

bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 14.02.2016, 16:16

Alternativen:

http://www.amazon.de/Steuer-Unternehmer-Selbstst%C3%A4ndige-Existenzgr%C3%BCnder-Steuer...

Die 17 EUR sind günstiger als wenige Minuten der Steuerberaterzeit, und ein bisschen drin stöbern schadet nicht. Die paar Stunden, die man da drin liest oder blättert, erlauben dem Unternehmer ein "mehr steuerbewußtes" Verhalten, und die Optimierung zahlt sich aus.

Wie sagt man so schön: wer lesen kann ist im Vorteil. Aber die Leute zahlen lieber ein paar Tausend EUR, um dieselben Dinge von einem "Steuerberater" gesagt zu bekommen.

Imho gehört für einen GmbH Geschäftsführer (ich vermute mal, es ist eher eine kleine GmbH) die Nutzung des Firmenwagens bzw. die Abrechnung der km zu den allerersten und essentiellen Schritten der steuerlichen Optimierung.

Dienstfahrten mit dem Privat-PKW

Rainer-aus-MV @, am Amazonas des Nordens, Dienstag, 09.02.2016, 10:20 vor 3651 Tagen @ Amos 1810 Views

@Amos,

Wenn du Dienstfahrten mit dem Privat-PKW durchführst, kannst Du

a) die gefahrenen km gegenüber der Firma monatlich abrechnen (= Fahrtenbuch führen) und je gefahrenen km 0,30 EUR als Fahrtkostenerstattung steuerfrei auszahlen

oder

b)diese km am Jahresende in der Steuererklärung als Werbungskosten absetzen, dann msw. sogar mit 0,36 EUR/km

Also entweder oder, beides geht nicht.

Wenn Du mit Firmenwagen fährst, bekommst du nichts und kannst auch nichts absetzen. Nutzt du den Firmenwagen jedoch auch privat, gilt die 1%-Regel.
(muß dir aber jemand erklären, der sich damit auskennt...)

Grüße
Rainer

Versuch einer Zusammenfassung

zip @, Dienstag, 09.02.2016, 11:08 vor 3651 Tagen @ Rainer-aus-MV 2078 Views

Es ist immer wieder interessant, wenn man erkennt, wie sich hinter einer „einfachen Frage“ ein sehr komplexer Hintergrund verbirgt.

Begriffe wie „Firmenwagen“, „Geschäftsführer“ und „eigene GmbH“ sind bereits drei Themenbereiche, über die man ausgiebig diskutieren kann.

Ich fange mal mit dem „Firmenwagen“ an. Mit Ausnahme von LKWs, Werkstattwagen und einigen anderen Sonderfahrzeugen unterliegt das von der Firma genutzte Fahrzeug (ob gekauft, geleast oder finanziert spielt keine Rolle) der 1% Regel, wenn eine Privatnutzung vorliegt. Fatalerweise geht das FA davon aus, dass auch dann eine Privatnutzung vorliegt, wenn der Wagen überhaupt nicht privat genutzt wird (Anscheinsbeweis):
http://www.steuer-schutzbrief.de/keine-privatnutzung-keine-firmenwagen-steuer.html

Frage: Wer versteuert den „Firmenwagen“ aktuell: Du oder ein anderer Mitarbeiter in der Firma? Wenn du es bist, dann ist eine Fahrtkostenabrechnung mit der Kilometerpauschale höchst problematisch, bzw. nur dann glaubhaft darstellbar, wenn der Firmenwagen für bestimmte Aufgaben nicht geeignet ist (Transport) und du stattdessen mit deinem privaten PKW (einem Transporter) „im Auftrag der GmbH“ damit unterwegs bist. Ich bezweifle, dass diese Konstellation bei dir gegeben ist.

Wenn das Fahrzeug von keinem versteuert wird, dann führst du doch bei den Fahrten damit regelmäßig Fahrtenbuch, oder? Fahrtenbücher sind eine tickende Zeitbombe und ich hoffe, ihr habt euch nicht für dieses Vorgehen entschieden.

Wenn das Fahrzeug von einem anderen Arbeitnehmer oder Geschäftsfüher versteuert wird, sieht es hingegen sehr gut für dich aus, grundsätzlich nach der Kilometerpauschale abzurechnen. Hierzu ist kein Fahrtenbuch erforderlich. Es müssen auch keine Belege gesammelt werden. Die Kilometerpauschale kann sogar dann in Anspruch genommen werden, wenn du mit dem Mofa fährst oder mit der Straßenbahn oder im Rahmen einer Fahrgemeinschaft.
Die „Abrechnung“ gegenüber deinem Arbeitgeber schreibt keine Formpflichten vor, es genügt ein Zettel mit Auflistung der Fahrten zum Datum x und ein Stichwort mit Bezug zu einem Vorgang, in den die Firma involviert ist. Die Firma überweist den Betrag auf dein Konto, es muss weder bei dir, noch bei der Firma was versteuert werden und es müssen auch keine Sozialabgaben abgeführt werden. Das ist tatsächlich „brutto für netto“.

Dieses Procedere ist gegenüber dem FA wasserdicht und lässt sich gut „gestalten“. [[top]]

Abschließend zum „Geschäftsführer“ und „eigene GmbH“. Deiner Aussage nach hältst du eine Kapitalbeteiligung von 30% und bist somit als Minderheitsgesellschafter (egal ob mit oder ohne Sperrminorität) an der GmbH beteiligt und kannst faktisch keinen Einfluss auf die Geschicke der GmbH nehmen. Ergo: Du bist abhängig beschäftigt im Sinne der Sozialversicherung und die GmbH führt für dich Beiträge zur Sozialversicherung ab. Du bist zwar Geschäftsführer, hast aber keine „eigene GmbH“, weil du keinen entscheidenden Einfluss auf die GmbH ausüben kannst. Um zukünftige Missverständnisse zu vermeiden, empfehle ich dir, den Begriff „eigene GmbH“ nicht mehr zu kommunizieren.

Weitere Tipps gern vom

--
.zip

Endlich einmal Klartext, den sofort jeder versteht!

Amos, Dienstag, 09.02.2016, 16:16 vor 3651 Tagen @ zip 1799 Views

bearbeitet von Amos, Dienstag, 09.02.2016, 16:29

Vielen, vielen Dank an Dich, zip!

Und auch an die stille Leserin für ihre wertvollen Hinweise.

Endlich einmal Klartext, den sofort jeder versteht!

Viele Grüße
amos

Pkw-Ratenverkauf

Leserzuschrift @, Montag, 08.02.2016, 16:05 vor 3652 Tagen @ Amos 2495 Views

Bei Licht besehen, ist das nur ein Autoverkauf auf Raten, denn die zusätzlichen 24.000 km p.a.(= 7.200 €) schlagen sich doch im Wiederverkaufspreis nieder.

Günstiger ist da sicher ein ebenfalls absetzbares Bratkartoffelverhältnis als Wochenendheimfahrer...

Gruß! Webmax

Erläuterung durch das Bundesministerium der Finanzen

Amos, Donnerstag, 11.02.2016, 23:37 vor 3649 Tagen @ zip 1617 Views

Hallo zip,

vermutlich kennst Du dieses Ergänzungsschreiben des BFM vom Okt. 2014 bereits, aber für alle anderen hier der Link, ich fand die Beispiele darin sehr hilf- und lehrreich:


https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/L...

Viele Grüße
amos

http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=394478&page=0&order=time&de...

Du glaubst doch wohl nicht im Ernst, dass ich mich da durchquäle, oder?

zip @, Freitag, 12.02.2016, 00:14 vor 3649 Tagen @ Amos 1542 Views

Es wäre deinerseits ein Akt der Fairness gewesen, die für dich hilfreichen und lehrreichen Teile dieses Elaborats zu markieren und hier zur Diskussion zu stellen.

Was erwartest du? Mundgerechte Aufarbeitung, Zusammenfassung, Analyse und strategische Empfehlungen anhand der aktuellen Kommentierungen der Rechtslage?

--
.zip

der Link war nur als Zusatzinformation gedacht, für Leser die es genau wissen wollen

Amos, Freitag, 12.02.2016, 00:54 vor 3649 Tagen @ zip 1533 Views

Hallo zip,

der Link war nur als Zusatzinformation gedacht, Deine Ausführungen haben mir natürlich ohnehin schon mehr geholfen, als diese vielen Seiten.

Was ich in diesem Papier noch wichtig fand, ist:
1.) der Hinweis, dass die Ausgestaltung einem Fremdvergleich stand halten muss.
2.) Ich mir viele Probleme ersparen kann, wenn mich mein Arbeitgeber nur immer maximal 2 Tage pro Woche an einen bestimmten Ort entsendet.

3.) Dass es besser ist, wenn ich Rechnungen für Übernachtungen, ggf. auch von privaten Vermietern vorweisen kann, als in der eigenen Zweitwohnung zu übernachten.
4.) Dass ich nicht länger als 3 Monate an einem Ort arbeiten sollte u.v.m.

Viele Grüße
amos

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