Welche Massstäbe werden an den Prüfenden und die Prüfung gelegt?
Reicht schon eine "Meinung" aus oder ist erst ein abschliessendes Urtei eines Juristen erforderlich, um einen Beitrag zu löschen? Abseits der offensichtlichen Fälle traue ich mir als Laie kein Urteil zu!
Man bedenke, wie schnell heute sich jemand volksverhetzt fühlen kann ![[[zwinker]]](images/smilies/zwinker.gif)
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![[image]](https://assets.zerohedge.com/s3fs-public/styles/square/public/2021-10/rome-fire.jpg?itok=98EmFf6V)
** Keiner soll hungern ohne zu frieren! **