Hartz IV: Die Bundesregierung will ALG II Empfänger künftig 4 Jahre lang sanktionieren

stocksorcerer, Sonntag, 07.02.2016, 18:58 (vor 3636 Tagen)5824 Views

"...Jede Sanktion, welche aufgrund der Nichtannahme einer zumutbaren Arbeit erfolgt, löst ab 01.08.2016 (geplantes in Kraft treten dieser Änderung) automatisch einen Rückforderungs- und Aufrechnungsanspruch in Höhe des bei Jobannahme (mehr) zugeflossenen anrechenbaren Einkommens aus.

Und das für die Dauer von bis zu 4 Jahren.

Damit erfolgt auch eine Doppelbestrafung: zuerst 3 Monate Sanktion i.H.v. 30% der Hartz IV Regelleistung, und danach bis zu 4 Jahre Aufrechnung der nicht verminderten Bedürftigkeit i.H.v. 30% der Regelleistung.

Damit wird die Dauer einer solchen Sanktion de facto auf bis zu 4 Jahre verlängert..."

https://killerbeesagt.wordpress.com/2016/02/07/hartz-iv-die-bundesregierung-will-alg-ii...

Also wird nach Inkrafttreten dieser Sauerei das Existenzminimum knallhart um 30% runtergefahren, wenn beispielsweise ein Langzeitarbeitsloser - aus welchem Grund auch immer - irgendeine "zumutbare" Arbeit ablehnt?

Was ist "zumutbare" Arbeit? Wer legt das fest? Ich zum Beispiel würde mich NIEMALS dafür hergeben, Kriegsgerät herzustellen. Müsste ich dann also, wenn ich in "Genuss" von Hartz IV wäre, die kommenden Jahre mit 30 Prozent UNTER Existenzminimum dahinvegetieren, weil ich einmal eine für mich unzumutbare Arbeit abgelehnt habe?

Angesichts fortwährender Diätenerhöhungen für (und durch) unsere Volksverräter und auch angesichts der Leistungen, mit denen die Bundesregierung derzeit (und nicht nur zu Karneval) um sich wirft für Menschen, die niemals auch nur einen Tag in die Sozialkassen dieses Landes eingezahlt haben, macht mich das unglaublich wütend.

Gruß
stocksorcerer


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