Warum die "deutschen Staatsgrenzen" nicht geschützt werden können

TurnAround @, Donnerstag, 04.02.2016, 15:35 vor 3657 Tagen 6591 Views

Servus.

Der unvergessene Tassie Devil hatte Zusammenhänge der Staatssimulation BRD bereits im alten EW-Forum genauestens erläutert und belegt.
Meiner daraus resultierenden Interpretation nach ist ein Schutz deutscher Grenzen wegen mit Wirkung zum 3.10.1990 infolge der Umformulierung der Präambel und der vollständigen Löschung des Art. 23 a.F. GG erfolgte Wegfall des räumlichen Geltungsbereiches des GG schlicht von Gesetzes wegen unmöglich.

Dieses Dilemma wird mittels Nebelkerzen aller sich an den Futtertrögen befindlichen "Volksparteien" bewusst verschleiert.

Hier dröselt Tassie die Sachlage dezidiert auf. Es empfiehlt sich, den Faden in seiner Gesamtheit zu studieren.

Gruß
TurnAround

--
Erkenne die Umwelt, erkenne die Menschen, erkenne dich selbst.

Seit wann halten sich Merkel & Co. an das Gesetz?

Monterone @, Donnerstag, 04.02.2016, 15:50 vor 3657 Tagen @ TurnAround 4900 Views

Der unvergessene Tassie Devil hatte Zusammenhänge der Staatssimulation
BRD bereits im alten EW-Forum genauestens erläutert und belegt.
Meiner daraus resultierenden Interpretation nach ist ein Schutz deutscher
Grenzen wegen mit Wirkung zum 3.10.1990 infolge der Umformulierung der
Präambel und der vollständigen Löschung des Art. 23 a.F. GG erfolgte
Wegfall des räumlichen Geltungsbereiches des GG schlicht von Gesetzes
wegen unmöglich.

Das verstehe ich leider nicht. Die Berliner Verbrecherbande hält sich doch ohnehin an kein Recht und Gesetz mehr. Weshalb sollte sie sich ausgerechnet beim Schutz der Grenzen, also unserer Existenzgrundlage, physischen Unversehrtheit, letztlich Lebens, an Paragraphen und Artikel gebunden fühlen?

Mir ist bei Diskussionen um Gesetze sehr unbehaglich zumute, weil es in der BRD inzwischen auf keinem Feld mehr um das Recht geht, sondern eine Staatsmacht, die sich mit äußerstem Zynismus kraft ihres Machtapparats über alle Schranken hinwegsetzt.

Monterone

Staatsmacht

TurnAround @, Donnerstag, 04.02.2016, 16:08 vor 3657 Tagen @ Monterone 4626 Views

Servus Monterone.

Bei einem Glauben an die "Staatsmacht" der OMF-BRD liegst Du wohl richtig. Wer, wie ich, von einer Staatssimulation ausgeht, erlangt andere Erkenntnisse.
Lies Dir in Ruhe Tassies Argumentationsstrang durch, inklusive Links.

Gruß
TurnAround

--
Erkenne die Umwelt, erkenne die Menschen, erkenne dich selbst.

Sorry, aber bei allem Respekt fuer Tassie Devils sonstige Leistungen ...

CrisisMaven ⌂ @, Donnerstag, 04.02.2016, 15:58 vor 3657 Tagen @ TurnAround 5930 Views

bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 04.02.2016, 16:01

... das mit dem "fehlenden" Geltungsbereich des Grundgesetzes sehen ausschliesslich Nicht-Juristen so.

Der unvergessene Tassie Devil hatte Zusammenhänge der Staatssimulation BRD bereits im alten EW-Forum genauestens erläutert und belegt.

Nein, "belegt" hat er in diesem Falle nichts. Er hat Behauptungen aufgestellt. Wieso dann aber der "Rest" nicht auch noch "nicht funktioniert", z.B. nehmen wir einfach mal die Rentenzahlungen oder den Bundesstrassenbau ... irgendwie weiss das dann von den Nicht-Juristen keiner nicht und ignoriert es "geflissentlich".

Wer weiss jetzt eigentlich mehr ueber die Statik eines Hauses? Der Statiker? Mehr ueber Waschmaschinen? Der Elektromeister? Mehr ueber Jurisprudenz? Der Jurist???

Oder immer nur der Laie? Wozu dann Studium?

Hier dröselt Tassie die Sachlage dezidiert auf. Es empfiehlt sich, den Faden in seiner Gesamtheit zu studieren.

Nein, leider phantasiert er da. Ansonsten de mortuis nihil nisi bene.

---

Vgl.


US-Minister Baker aendert zum Fruehstueck kurz mal das Grundgesetz, Gorbatschow schaut tatenlos zu.

Der Europa-Artikel anstelle des Art. 23 GG a.F.

Chronik der Wende: Artikel 23 Grundgesetz

Aehnliches haben wir auch immer wieder hinsichtlich der angeblichen Nichtigkeit von "einfachen Gesetzen".

Die Frage, die man sich stellen sollte, stets und immer, ist: warum wissen alle Juristen nichts davon? (Und bitte jetzt nicht selbsternannte benennen ...)

--
Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
Atomkraft | in English

Ich vermisse Deine Gegenargumente.

TurnAround @, Donnerstag, 04.02.2016, 17:04 vor 3657 Tagen @ CrisisMaven 4320 Views

bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 04.02.2016, 17:10

Wer weiss jetzt eigentlich mehr ueber die Statik eines Hauses? Der
Statiker? Mehr ueber Waschmaschinen? Der Elektromeister? Mehr ueber
Jurisprudenz? Der Jurist???

Für das Können vieler ausgewiesener Fachleute und Überwachungsorgane spricht gerade der Berliner Flughafen BER. Schon einmal generell etwas über Pfusch am Bau gehört? Juristen dagegen sind gottgleich. Oder meintest Du den hier?
Ist Deine Meinung Laienwissen oder juristisch fundiert?

Oder immer nur der Laie? Wozu dann Studium?

Ja, und? Was sagt es darüber aus, ob ein abgeschlossenes Studium automatisch dazu führt, dass (Edit [[freude]] ) erworbenes Wissen auch entsprechend richtig angewendet wird?

Hier
dröselt Tassie die Sachlage dezidiert auf. Es empfiehlt sich, den Faden in
seiner Gesamtheit zu studieren.

Nein, leider phantasiert er da. Ansonsten
de mortuis
nihil nisi bene
.

Dürftiges Gegenargument.

Vgl.


US-Minister Baker aendert zum
Fruehstueck kurz mal das Grundgesetz
, Gorbatschow schaut tatenlos
zu.

Der
Europa-Artikel anstelle des Art. 23 GG a.F.

Chronik der Wende:
Artikel
23 Grundgesetz

Aehnliches haben wir auch immer wieder hinsichtlich der angeblichen
Nichtigkeit
von "einfachen Gesetzen"
.

Die Frage, die man sich stellen sollte, stets und immer, ist: warum wissen
alle Juristen nichts davon? (Und bitte jetzt nicht selbsternannte benennen
...)

Sehr gute Frage! Warum wussten Juristen danach, dass das Dritte Reich oder die DDR ein Unrechtssystem war, sie aber in diesen Systemen die Judikative ausübten? Obwohl...offiziell war die DDR ja kein Unrechtsstaat.

Weiterschlafen!

Gruß
TurnAround

PS: Editierte Rechtschreibfehler (kleines Handy - dicke Finger[[lach]] )

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Bist Du jetzt auch unter die Eristiker gegangen? Gegenargumente kann man nur gegen Argumente bringen ...

CrisisMaven ⌂ @, Donnerstag, 04.02.2016, 17:18 vor 3657 Tagen @ TurnAround 4200 Views

Für das Können vieler ausgewiesener Fachleute und Überwachungsorgane spricht gerade der Berliner Flughafen BER.

Nein! Wowereit ein ausgewiesener Fachmann? Wofuer? Schwulitaeten?

Lenke nicht ab. Dein obiger Satz ergaebe nur Sinn, wenn es deutschlandweit keinen Ingenieur oder Planer gaebe und keine Projektsteuerungsgesellschaft, die Flughaefen planungssicher und zeitplangerecht zu erstellen in der Lage waeren. Gibt es aber:

Flexibel und pünktlich

Großprojekte sind auch ohne ein Desaster möglich

Aber das ist ein Nebenkriegsschauplatz, den Eristiker typischerweise bemuehen, um von ihrer Argumentelosigkeit abzulenken:

Die Frage war aber: kennst Du einen Juristen, der "Deine" oder Tassies Ansichten bestaetigt? Und wenn nicht, dann setzt Du Dich mit Deinen Ansichten wie durch? Im "kangarooh court"?

Tut mir leid, aber immer, wenn man hier im Forum den Verschwoerungstheoretikern ihr Spielzeug klaut, heulen sie auf. Es ist zum Kotzen.

--
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Laienmeinung oder juristisches Fachwissen?

TurnAround @, Donnerstag, 04.02.2016, 17:54 vor 3657 Tagen @ CrisisMaven 4116 Views

Servus CM,

Für das Können vieler ausgewiesener Fachleute und Überwachungsorgane

spricht gerade der Berliner Flughafen BER.

Nein! Wowereit ein ausgewiesener Fachmann? Wofuer? Schwulitaeten?

Lenke nicht ab.

Dito.

Aber das ist ein Nebenkriegsschauplatz, den Eristiker typischerweise
bemuehen, um von ihrer Argumentelosigkeit abzulenken:

Die Frage war aber: kennst Du einen Juristen, der "Deine" oder
Tassies Ansichten bestaetigt? Und wenn nicht, dann setzt Du Dich mit
Deinen Ansichten wie durch? Im "kangarooh court"?

Antwort auf Deine Frage: Nein.

Meine noch unbeantwortete Frage an Dich war: Handelt es sich bei Deinen Aussagen um fundiertes juristisches Wissen oder um Laienmeinung?
CM, jetzt mal Butter bei die Fische [[freude]].

Tut mir leid, aber immer, wenn man hier im Forum den
Verschwoerungstheoretikern ihr Spielzeug klaut, heulen sie auf. Es ist zum
Kotzen.

Nicht wirklich.

Hier nochmal meine Frage: Bist Du Jurist oder Laie?

Gruß
TurnAround

--
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Es handelt sich um Laienmeinungen ...

CrisisMaven ⌂ @, Donnerstag, 04.02.2016, 18:11 vor 3657 Tagen @ TurnAround 4021 Views

Meine noch unbeantwortete Frage an Dich war: Handelt es sich bei Deinen Aussagen um fundiertes juristisches Wissen oder um Laienmeinung?

Ich habe auf die Juristen verwiesen, die sich mit der Sache befasst haben.

Meine persoenliche "Meinung" tut ueberhaupt nichts zur Sache.

Ansonsten hier entlang.

Die Frage ist nicht, "wer oder was" ich bin, sondern wer die von Dir kolportierten Meinungen vertritt. Und darunter sind keine Juristen.

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Die Parallelwertung in der Laiensphaere ist eine wichtige juristische Erkenntnisquelle :-) (oT)

Michael Krause @, Donnerstag, 04.02.2016, 18:17 vor 3657 Tagen @ CrisisMaven 3806 Views

- kein Text -

--
Das einzige Recht des Sklaven ist das Recht auf Arbeit und das darf man ihm nicht nehmen.

Wobei eines richtig ist ...

CrisisMaven ⌂ @, Donnerstag, 04.02.2016, 18:32 vor 3657 Tagen @ Michael Krause 4003 Views

bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 04.02.2016, 18:45

... dass sich viele Juristen wenig Muehe geben, sich den Laien gegenueber verstaendlich auszudruecken.

Das schuert nicht nur Misstrauen, es fuehrt bei den "Normalmenschen" auch zu einem Gefuehl des Ausgeliefertseins.

Hinzu kommt, dass viele Rechtsanwaelte in Aufforderungsschreiben an (bis dahin) nicht anwaltlich vertretene Prozessgegner oft einen rueden Ton anschlagen, der immer hart, aber gekonnt, am Vorwurf der Noetigung entlangschleift.

Ich habe in meinem Leben z.B. ein einziges Mal einen Staatsanwalt getroffen, der sich nach dem Prozess auf ein Gespraech eingelassen hatte (nachdem er selbst, auch das Zeichen menschlicher Groesse, vorher auf Verfahrenseinstellung plaediert hatte). Und ... dieser deutsche Staatsanwalt hatte einen nicht-deutschen Elternteil und einen nicht-deutschen Nachnamen ...

--
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Dafür werden sie schließlich bezahlt

Michael Krause @, Donnerstag, 04.02.2016, 18:49 vor 3657 Tagen @ CrisisMaven 4007 Views

bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 04.02.2016, 18:55

Ich habe in meinem Leben z.B. ein einziges Mal einen Staatsanwalt
getroffen, der sich nach dem Prozess auf ein Gespraech eingelassen hatte
(nachdem er selbst, auch das Zeichen menschlicher Groesse, vorher selbst
auf Verfahrenseinstellung plaediert hatte). Und ... dieser deutsche
Staatsanwalt hatte einen nicht-deutschen Elternteil und einen
nicht-deutschen Nachnamen ...

wenn selbst der Staatsanwalt auf Einstellung plädiert, ist immer ein Freispruch drin. Das muss man aber in die Akte bringen. Ich habe dafür einen Standardspruch: Auf die Anregung des Gerichts [der Staatsanwaltschaft] soll erwidert werden: Der Verteidiger darf keiner Einstellung zustimmen, wenn er der Meinung ist, der Mandant sei unschuldig [Zitat Meyer-Goßner Schmitt].

Wo kämen wir denn dahin, wenn jeder Laie Rechtsgeschichte schreiben würde.

Nachtrag: Ich weiß auch wie eine Brücke aussieht, würde mir aber nie einfallen lassen, als Jurist eine solche bauen zu wollen. Allerdings denken viele Laien, sie könnten in juristischen Dingen mitreden, nur weil es sich um Lebenssachverhalte handelt. Ich komme übrigens aus einer Technikerfamilie, weiß also worüber ich rede.

--
Das einzige Recht des Sklaven ist das Recht auf Arbeit und das darf man ihm nicht nehmen.

Oehem ... ;-)

CrisisMaven ⌂ @, Donnerstag, 04.02.2016, 19:11 vor 3657 Tagen @ Michael Krause 3906 Views

wenn selbst der Staatsanwalt auf Einstellung plädiert, ist immer ein Freispruch drin.

... das war aber ein seeeehr spezieller Fall (ansonsten gebe ich Dir voellig recht - der Staatsanwalt wird keinen Freispruch fordern, wenn er bei einer Verfahrenseinstellung z.B. in der Lage waere, den "zweitklassig Freigesprochenen" auf seinen Kosten sitzen zu lassen).

Das mit der "Rechtsgeschichte schreiben" ist aber auch nicht so weit weg:

In dem Verfahren ging es um Noetigung und evtl. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Im ersten Verfahrenszug, vor dem Amtsgericht (Schoeffengericht), kam es zu einer Verurteilung zu einer Geldstrafe.

In der Berufungsverhandlung (vor der mit drei Richtern und zwei Laienrichtern besetzten Strafkammer des Landgerichts), die auch die Staatsanwaltschaft mit angestrengt hatte, es also zu einer (noch) hoeheren Verurteilung haette kommen koennen, kam es schliesslich zum Vorschlag, das Verfahren gegen eine Geldbusse von 500 DM einzustellen (dies hatte der besagte Staatsanwalt beantragt, der das genaue Gegenteil des Sitzungsvertreters der Erstinstanz war).

Der Angeklagte wiederum schlug vor, 1.000 DM zu zahlen, aber an eine gemeinnuetzige Stelle seiner Wahl.

Unerhoert ...

Nun ja, am Ende kam es so.

Danach liess sich der Sitzungsstaatsanwalt auf ein langes Gespraech ueber die Kasuistik der Noetigung ein, die, wie man weiss, ja eine sehr eigenartige Geschichte hat, seit der Bundesgerichtshof die 68er-Studenten-Sit-ins kriminalisieren wollte (was eine neue Generation Bundesrichter dann in letzter Zeit wieder etwas entschaerft hat).

Nicht nur das laengere Gespraech war bemerkenswert, sondern auch, dass der Staatsanwalt dieses so ausdehnte, dass er offenkundig auf seine Mittagspause verzichtete, denn danach war er "wieder dran", wie ich aus dem Aushang entnehmen konnte. Aber wie gesagt, das war eh eine Ausnahmeerscheinung, der war eigentlich fuer organisierte Kriminalitaet zustaendig, trug zum eigenen Schutz daher eine Knarre mit sich herum und stand wahrscheinlich immer mit einem Bein im Grab.

Der Clou kommt aber noch: der Angeklagte zahlte dann die Spende nicht, weil danach die Staatsanwaltschaft ein anderes Verfahren wieder aus der Mottenkiste kramte (alles aus politischen Gruenden).

Der Angeklagte wollte damit erreichen, dass auch der vorlaeufig eingestellte Prozess wieder aufgerollt wuerde.

Es passierte aber nichts. Nach einiger Zeit erfuhr der Angeklagte von der gemeinnuetzigen Organisation, der er die "Spende" zugedacht hatte, sie sei dennoch eingegangen - der Vorsitzende der Strafkammer hatte sie selbst entrichtet, da er ... den Angeklagten wohl nie wieder zu Gesicht bekommen wollte.

Dann aber bekam er kalte Fuesse (sowas kann ja sicherlich, wenn auch nicht als Strafvereitelung wie bei Uebernahme einer Geldstrafe, so doch disziplinarisch negativ ausgelegt werden). Also setzte er die Verhandlung doch wieder an, obwohl die Busse ja nun entrichtet war.

In diesem nun insges. dritten Termin ging es aeusserst merkwuerdig zu: der Fall wurde aufgerufen, die Anwesenheit festgestellt und bevor noch irgendeiner gross was sagen konnte, verkuendete der Vorsitzende nun die Einstellung OHNE Geldbusse oder Auflagen. Der Staatsanwalt aeusserte sich nicht (war natuerlich wieder ein anderer), was mich gruebeln laesst, ob er eingeweiht war oder selbst die Schnauze voll hatte von dem Fall.

Mag sein, dass dieser Fall keine Rechtsgeschichte geschrieben hat, aber Rechtstatsachenforschungsgeschichte schon [[zwinker]] ...

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Das mit den Kosten (steht im folgenden Beitrag) ist schon absurd

Meierding @, Freitag, 05.02.2016, 09:11 vor 3656 Tagen @ Michael Krause 3401 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 05.02.2016, 09:24

Einem dt. Anwalt kann es ja wurst sein, ober er gewinnt oder nicht. Im Zweifel hat er ein Problem, ob der Zahlungspflichtige dann zahlen kann oder nicht.
Die US-Version wurde uns ja immer als die ganz böse verkauft, wirklich sinnig wäre wohl was in der Mitte. Beim Fußball ist man weiter, weil da Siege belohnt werden :-).

Wenn die Rechtsverdreher (sorry MK) ein sauberes System hätten, würden Sie auf ihrer HP alle geführten Prozesse nebst Ergebnis auflisten - sicher anonym, aber mit Aktenzeichen. Gerne auch mit einer zeitlich unveränderbaren Einschätzung des Anwalts (10 / 90% Erfolgsaussicht).

Die US-Version hat immerhin den Vorteil, dass unfähige Anwälte verhungern :-).

Wo kämen wir denn dahin, wenn jeder Laie Rechtsgeschichte schreiben
würde.

Laien sollten es zumindest verstehen, aber wer deutsche Zeitungen liest, tut das sicher nicht. Mit ist da noch immer im Gedächtnis: Rocker erschießt straffrei Polizisten. Wer wollte, konnte sich das Urteil ja durchlesen.
Das war ganz sauber "straffrei", der Chef des Polizisten hätte wegen Totschlag bestraft werden müssen, aber für diese Überschrift gab es bei der Blöd Zeitung wohl zu wenig Platz auf Seite 1.

Tassie in allen Ehren, aber er hat hin und wieder sehr daneben gelegen und interessiert es auch nicht

azur @, Donnerstag, 04.02.2016, 23:21 vor 3657 Tagen @ TurnAround 3794 Views

Hallo TurnAround,

ob ein Land seine Grenze verteidigt, hängt nicht nur vom Instrumentarium ab. Und nicht von Interpretionen dieser Art.

Es muss es vor allem auch wollen. Zumal die Grenzsicherung bzw. das sogenannte Grenzregime der BRD in der EU noch ganz eigene Möglichkeiten bietet.

Es wäre ja auch schon viel getan, wenn verstanden würde, dass man sich nicht einfach hinstellen kann und sagen: Kommet all, die ihr Mühselige und Beladene seid. Denn das muss man in dieser Dimension doch erst mal händeln und bedienen können, und das bedeutet ein riesen Aufwand - und sehr hohe Gefahren bei offenen Grenze für alle (bei den heute aufgedeckten Anschlägen: Da mussten 2 flüchtlingsunterkünfte gefilzt werden, mit je einer Festnahme!). Denn jene, die das hören, denken sich vielfach lass es uns einfach versuchen, denn die Grenzen sind offen, keinerlei Begrenzungen vorhanden und abschieben kann auch keiner...

Tassie in allen Ehren, aber der hat doch u. a. wirklich und tatsächlich mehrfacht behauptet, in der DDR habe es kein Eigentum gegeben. Und die Rechtsordnung will ich sehen, wo nichts das Rechtsinstitute Eigentum gegeben ist. In der DDR war das selbstredend auch gewährleistet (bei allen Enteignungen, die es gab - merke: Enteignen kann man nur, was im Eigentum anderer steht). Dort wurden munter Eigentumspositionen erworben (sofern man sie nicht schon mitbrachte) und veräußert. Es war natürlich in jeder Verfassung geregelt, in BGB und später ZGB - bis hin, dass es natürlich Eigentumsdelikte im DDR-StBG gab. Es wurde auch jede Menge vererbt, was meist mit dem Wechseln von Eigentümerpositionen daher geht, necht wahr?

Habe Tassie menschlich wirklich sehr geschätzt, aber dessen Rechtsansichten sind t. w. (soweit man das überhaupt so nennen kann*) schlicht bizzar gewesen.

Denkst Du wirklich, diese Ansichten Tassies seien als Begründung ausreichend, dass aktuell irgendwas nicht ginge?

Viele freundliche Grüße

azur

* Rechtsansichten ist eigentlich ein Fachbegriff: http://www.lexexakt.de/glossar/rechtsansicht.php

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Was soll denn diese absurde Diskussion? An der Grenze zur Schweiz gibt es auch keinen (mT)

DT @, Donnerstag, 04.02.2016, 23:31 vor 3657 Tagen @ azur 3877 Views

Schießbefehl und wieviele Asylforderer sind da jetzt drin? Weniger als 50. Vielleicht gibt es hie und da einen Grenzzaun. Daher ist doch die Diskussion völlig absurd. Daß sich Petry hat da reinziehen lassen, wie kann man nur so einen taktischen Fehler machen. Ist sie Trojanerin, um die AfD runterzuziehen? Würde mich nicht wundern. Die anderen "rechten" Parteien waren ja auch total unterwandert.

Einreise als Flüchtlinge getarnt - Berlin: Obdachlosenunterkunft für Zuwanderer aufgelöst - Balkan

azur @, Freitag, 05.02.2016, 00:11 vor 3657 Tagen @ DT 3998 Views

Hallo DT,

das Vorgehen gegen die AfD-Vorsitzende ist nur dumme Propaganda. Nirgends hatte sie gefordert, auf Kinder zu schießen (das ist so ziemlich nach jeder Schusswaffengebrauchsordnung untersagt, auch in der der DDR-Grenztruppen). Sondern nur gefordert, die möglichen Mittel zu nutzen.

Du schriebest oben als Kritik zur Deutschen Welle (fast wortgleich im dortigen Kommentarbereich enthalten), sie habe als erste das GG gebrochen. Nun, ersten haben etliche Kanzler mit ihren Mehrheiten Gesetze erzeugt, die dann wegen Verstoss gegen GG vom BVerfG kassiert wurden, und zweitens sagt sogar der Schröder, dass sein Krieg gegen Jugoslawien GG-widrig war (aber wo kein Kläger, da kein Richter - siehe Problematik, was ausschließlich der Generalbundesanwalt darf).

Stichwort Problem offene Grenzen: Wobei in der Überschrift des Artikels die Verwendung der Mehrzahl möglich gewesen wäre, denn es sind ja 2, welche in Flüchtlingsunterkünften als "Flüchtlinge" befanden - besser also:

"Einreise als Flüchtlinge getarnt":

"Einreise als Flüchtling getarnt

Hauptverdächtiger ist ein 35-jähriger Algerier, der in einer Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Attendorn im Sauerland festgenommen wurde. Auf ihn war das Bundesamt für Verfassungsschutz aufmerksam geworden. Er soll in Syrien für den IS gekämpft haben. Auf Fotos, die den Behörden vorliegen, posiert er mit Waffen. Auch in Algerien wird er wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung gesucht. Der Mann ist nach rbb-Informationen als Flüchtling getarnt nach Deutschland eingereist. Dabei soll er verschiedene Identitäten verwendet haben. Unklar ist jedoch, warum er den IS verlassen hat, und ob er hier möglicherweise im Auftrag des IS Anschläge verüben sollte.
Strafrecht: Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
In Deutschland ist schon die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat strafbar. Das regelt Paragraf 89a des Strafgesetzbuches. Als staatsgefährdend gelten Gewalttaten wie Mord, Totschlag, erpresserischer Menschenraub oder Geiselnahme, wenn sie den Bestand oder die Sicherheit des Staates beeinträchtigen können. Strafbar macht sich beispielsweise, wer sich im Umgang mit Waffen oder Sprengstoff ausbilden lässt oder andere trainiert, um eine solche Gewalttat zu begehen. Das gilt auch für Reisen in ein Terrorcamp im Ausland, um sich dort auf Anschläge vorzubereiten. Der Täter muss dem Bundesgerichtshof zufolge bereits fest entschlossen sein, eine solche Tat zu begehen. Ihm drohen bis zu zehn Jahre Haft.

Flüchtlingsunterkunft bei Hannover durchsucht

Über den Hauptverdächtigen gerieten auch die drei anderen Verdächtigen ins Visier der Ermittler. Dazu gehört auch ein weiterer Algerier, der sich in Isernhagen bei Hannover in einer Flüchtlingsunterkunft aufgehalten hat. Er wurde nicht festgenommen, soll aber in den kommenden Tagen befragt werden. Der Mann war regelmäßig nach Brüssel gereist, und hatte sich dort auch in Molenbeek, dem islamistischen Hotspot der belgischen Hauptstadt, aufgehalten"
http://www.tagesschau.de/inland/razzia-islamisten-107.html

Naja, die sind fertig mit ihrer Propaganda: Sieh Dir allein die Augen von dem Oberprediger Gniffke an: http://www.tagesschau.de/inland/kommentar-gniffke-101.html (und der Bundesthomas in der Zeit schwätz wiederholt schweren Unfug, dieses Mal gegen angebliche Bösewichte, die falsch Lügenpresse sagte:

"http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-02/medien-luegenpresse-journalismus-strafrecht-fischer-im-recht/komplettansicht
Das abgehängte Viertel schließlich hat erfahren, was seit 1949 verborgen war. Ihm wurde und wird gesagt: Die Deutschland AG ist für euch nicht mehr zuständig. Eine gemeinsame Aufgabe, euch zu retten, euch zu emanzipieren, euch wichtig zu finden, gibt es nicht mehr. Dafür kriegt ihr aber Hartz IV und RTL2 und notfalls Sachleistungen, wenn's sein muss. Und wenn ihr frech werdet, ein paar Hundertschaften Bundespolizei auf den Hals. Ihr dürft aber gern jederzeit nach Nigeria auswandern und dort Bergwerksarbeiter werden oder Aushilfe in der Fleischfabrik. Glückauf!
Pegida und AfD sind also am Ende nichts anderes als unsere eigenen, deutschen Ausländer. Klingt wie ein Scherz, ist aber keiner. Heimat- und trostlos ziehen sie durch die Städte und rufen "Lüge", wenn wir ihnen sagen, dass das Leben ist, wie es ist.
Nächste Woche: Medien II: Presse und Strafrecht"

Kannst Du langsam verstehen Michael, dass der Typ daneben ist? Strafrechtliche Verantwortlichkeiten für Ertrunkene im Mittelmeer herbeiphantasieren war ja allein juristisch außerhalb jeglicher Akzeptanz...
Aber er hat so manchen dankbaren Abnehmer, die vermutlich genauso beschränkt sind wie er, sich aber für super aufgklärt und wissend halten.)

2) http://www.rbb-online.de/politik/thema/fluechtlinge/berlin/2016/01/fluechtlinge-in-ille...

„Doch werden viele der derzeit so genutzten Wohnungen nicht per Monatsmiete, sondern nach Tagessätzen bis zu 50 Euro pro Person und Nacht abgerechnet. Je mehr Flüchtlinge in einer Wohnung, desto höher also der Profit.

Dass der Verdrängungsdruck in der Stadt immer größer wird, zeigt auch der Fall des Gästehauses Moabit. Hier wurde dem Betreiber eines Heims für obdachlose Alkoholkranke gekündigt, um in den Räumlichkeiten Flüchtlinge unterzubringen. Von dieser Absicht berichtete die rbb Abendschau bereits Anfang Januar".

Verwandt mit: http://www.rbb-online.de/politik/thema/fluechtlinge/berlin/2016/02/medienberichte-senat...

50 Euro pro Nacht! Da geht es um gigantische Rechnungen! Aber macht ja nichts, und vor allem nicht, dass es dann für arme Teufel eng wird, die schon hier sind (und einfach nicht auswandern wollen! - Kann man nicht die obdachlosen Alkoholiker nach Nordafrika abschieben?)

Aber wen scheren schon andere arme Teufel. Dafür wird heute bei einem Bericht über Rückführungen nach Nordafrika, speziell straffällig gewordener wieder das Kind auf dem Arm bemüht (und in den Leserkommentaren gibt es dann wieder viele, die aus Prinzip jede Rückführung für nur gemein halten, und sich sogar darin versteigen, dass man doch straffällig Gewordene niemandem, auch nicht dem Herkunftsland, zumuten könne: http://www.tagesschau.de/inland/maghreb-bundesregierung-101.html - die Bildauswahl ist immer zuverlässig)

Naja, hoffen wir nur, das lässt sich alles noch irgendwie händeln.

Don Alphonso in einer seiner Antworten auf Leser gestern: "Ich könnte nun antworten, dass ich auf dem Balkan war und weiss, dass dort die zu Fuss zurückgelegten Strecken der Flüchtlinge nicht sonderlich weit sind, und vor allem auf Bus und Bahn zurückgegriffen wird, seitdem alle Nationen die Menschen durchschleusen. Offen gesagt halte ich diese Bilder, die wir von in Decken gehüllten Wanderern in eiskalter Landschaft vorgeführt bekommen, nicht für vollkommen repräsentativ, um es höflich zu formulieren – nur ist mir natürlich auch bewusst, dass solche Anklagen gegen mich nie derartig wütend wären, würden Zeit, Prantlhausener Zeitung und Spiegel Buskonvois in landschaftlich reizvoller Atmosphäre zeigen."

Natürlich bin ich froh, über jeden, der Rettung erfährt und ein bessres Leben. Nur auf die Art und Weise der Merkel geht das eben nicht. Sie kann sich sozussagen auch nicht aus der Rippe schneiden, was man dafür bräuchte, um Millionen hier unterzubringen und zu versorgen, mal abgesehen davon, dass Land und Leute nicht zur Disposition einer Amtsperson stehen können! Auch die Einheimischen können sich nicht alles aus den Rippen schneiden und haben zudem mindestens so legitime Interessen, wie diese schwer irrig Handelnde.

Viele freundliche Grüße

azur

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Wenn Trump ran kommt, können deutsche vielleicht erfolgreich in den USA Asyl beantragen.

Meierding @, Freitag, 05.02.2016, 09:23 vor 3656 Tagen @ azur 3501 Views

Man kann ja klar belegen, als künftige Minderheit (Nicht-Migrant) politisch verfolgt zu werden. Als Deutsche Kartoffel mit eigenen Kindern, ordentlicher Familie ist man ja schon fast Staatsfeind Nr. 1 der Blockparteien. Vielleicht sollte ich noch fix in die kath. Kirche eintreten, der andere, grün versiffte Verein wird sicher nicht ernst genommen.

Vielleicht reicht für Asyl in 1 Jahren meine AfD-Mitgliedskarte [[sauer]].

50 Asylforderer in der Schweiz?

Zarathustra, Freitag, 05.02.2016, 10:02 vor 3656 Tagen @ DT 3553 Views

An der Grenze zur Schweiz gibt es auch keinen Schießbefehl und
wieviele Asylforderer sind da jetzt drin? Weniger als 50.

50? Wie kommst Du auf diese Zahl, DT?

Der Schweizer Anteil an allen europäischen Flüchtlingen sei noch nie so tief gewesen wie jetzt. Dies erklärt Mario Gattiker, Chef des Staatssekretariats für Migration, in einem Interview gegenüber dem Blick. Früher habe die Schweiz rund acht Prozent aller Flüchtlinge in Europa aufgenommen, mittlerweile seien es drei Prozent. Im Verhältnis zur Anzahl Einwohner zeigt sich ein ähnliches Bild. Die Schweiz steht dabei mittlerweile an siebter Stelle, hinter Ungarn, Schweden, Österreich, Norwegen, Finnland und Deutschland. Bis vor Kurzem sei die Schweiz noch unter den drei Ländern in Europa gewesen, die gemessen an der Bevölkerungszahl am meisten Flüchtlinge aufgenommen hätten, sagt Gattiker. Allerdings: Wie er im Frühling des letzten Jahres gegenüber der NZZ eingeräumt hatte, weist die Schweiz eine verhältnismässig hohe Quote an positiven Asylentscheiden oder vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen auf.

http://www.nzz.ch/schweiz/aktuelle-themen/schweiz-unattraktiv-wie-noch-nie-ld.4223

ne sehr wichtige Frage !!

nereus @, Freitag, 05.02.2016, 10:02 vor 3656 Tagen @ azur 3596 Views

Hallo azur!

Wie gut, daß wir einen Fachmann an Bord haben. [[zwinker]]

Möglicherweise – vielleicht auch nicht – hast Du den einhundertsten Zank zwischen @Zara und mir verfolgt, wo es um die Aussagen von Petry/von Storch ging, ob man an der Grenze die Schußwaffe einsetzen darf.

Am Ende stellte sich heraus, daß an der Grenze MAXIMAL ein Warnschuß zulässig sei, aber bei sonstigen Einsätzen der Polizei und Beamten unter bestimmten Voraussetzungen gezielte Schüsse erlaubt sind, die jedoch mit einem Warnschuß anzukündigen sind.

Mal abseits aller Polemik und Auslegungsrhetorik stellt sich doch zwangsweise ein Problem in den Raum.
Wenn an der Grenze nicht gezielt geschossen werden darf, wozu ist dann der Warnschuß erforderlich?
Soll dieser etwas suggerieren, was im Ernstfall nicht angewendet wird?
Ist der Warnschuß nicht die Vorbereitung einer noch konsequenteren Maßnahme?

Wikipedia schreibt dazu: .. Der Finale Rettungsschuss ist eine Tötung eines Aggressors, um ein anderes Leben zu erhalten. Dies impliziert für den Beamten neben den rechtlichen Vorgaben (Abwägung) auch ein erhebliches ethisches Problem.
Mit der Androhung soll dem Betroffenen bewusst gemacht werden, welches Risiko er eingeht, wenn er sein Verhalten nicht ändert.
Ziel der Androhung des „unmittelbaren Zwangs“ ist damit die Zwangsvermeidung.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Waffengebrauch_der_Polizei_in_Deutschland

Genauso verstehe ich den Einsatz von Warnschüssen – was schließlich auch der Begriff herleitet.

„Die Schusswaffe darf also überhaupt nur eingesetzt werden, wenn andere weniger einschneidende Maßnahmen erfolglos angewandt wurden oder keinen Erfolg versprechen; sie soll stets das letzte Mittel sein.“
Ziel eines Schusswaffengebrauchs ist u. a. die Verhinderung der Flucht von Verdächtigen oder Verurteilten und die Abwehr gegenwärtiger konkreter Gefahren für eine erhebliche Gefahr für Leib oder Leben (z. B. Amoklagen). Hierbei kann der Adressat der Maßnahme physisch geschädigt werden, z.B. durch einen Beinschuss. Dies muss jedoch nicht stets der Fall sein - die Schusswaffe kann auch gegen Sachen (Schuss in die Reifen eines flüchtenden Fahrzeuges) oder
als Drohmittel (Warnschuss) gebraucht werden.
Während für die Abgabe von Warnschüssen bereits die Voraussetzungen für einen anschließenden Schusswaffengebrauch für die Person vorliegen müssen,
dienen sogenannte Signal- oder Alarmschüsse hingegen der Alarmierung weiterer Kräfte bzw. dem Signalisieren der eigenen Position.

Stimmst Du mir zu, daß es hier eine merkwürdige Diskrepanz zwischen Gesetz und Realität gibt?
Wenn also das gezielte Schießen nicht erlaubt ist und der Warnschuß ein Schuß in die eigene Hose bleibt, dann bliebe nur eine befestigte Grenzsicherung – also ein Zaun.

Nehmen wir mal an, ein solcher würde tatsächlich gebaut.
Nun klettern ein paar Mutige über den Zaun, um die Grenze doch noch zu überwinden.
Jetzt kommt ein Grenzbeamter und sieht die Eindringlinge.
Er schießt zur Warnung in die Luft.
Die Kletterer zeigen ihm den Vogel und brüllen auf Arabisch:

Du kannst uns gar nichts, denn wir kennen die deutschen Gesetze .. was als geschriebener Text etwa so aussehen würde.

يمكنك أن تقول لنا أي شيء، لأننا نعرف أن القانون الألماني [[zwinker]]

Du ahnst worauf ich hinaus will.

Wie soll denn eine solche Bestimmung ernsthaft der Sicherung einer Grenze dienen, wenn dort schriftlich steht – eigentlich seit ihr im Ernstfall totale Pappkameraden.

Ich bitte um sachkundige Aufklärung.

Übrigens, noch zwei kleine Desserts am Rande.

Herr Schäuble wollte auch mal entführte Passagiermaschinen abschießen lassen, wo bis zum Schluß nicht klar ist, was final wirklich passiert.
Der Mann ist heute noch Amt, schießt jedoch keine Flugzeuge mehr ab sondern die deutschen Staatsfinanzen.

Wenn die Schengen-Grenzen gesichert werden sollen, verlagert sich das Problem auf Griechenland, Italien, Frankreich, Spanien usw..
Wenn die nun auch nicht richtig schießen dürfen ist doch das Ende absehbar, oder?
Oder dürfen die und nur wir nicht?
Wäre das dann nicht eine riesige Heuchelei der deutschen PC?

mfG
nereus

Schwierig, schwierig

azur @, Freitag, 05.02.2016, 16:29 vor 3656 Tagen @ nereus 3468 Views

bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 07.02.2016, 14:44

Hallo nereus,

danke. Wir haben hier Ferien und Ferienkinder. Das musste vorgehen. Und ich weiß gar nicht, wie weit ich ausholen kann. Und es ist ein weites Feld...

Wie gut, daß wir einen Fachmann an Bord haben. [[zwinker]]

Na doch nicht nur den einen. Soweit ich weiß, schreiben hier wenigstens 2 praktizierende Anwälte, und manche Kollegen halten das meist für sich (weiß es noch von 2 weiteren), weil sie eben lange Recherchen Schreiben hier sparen wollen.

Zunächst: wie es in der DDR war, schrieb ich neulich. Da gab es eine Schusswaffengebrauchsordnung, in der u. a. das Schießen über die Staatsgrenze und aus Frauen sowie Kinder - es hieß "dem Anschein nach" untersagt war (und in der Regel erst 2malige Anrufen und ein Warnschuss vorauszugehen hat) und den Befehl Grenzdurchbrüche zu verhindern, Grenzverletzer zu stellen und zu vernichten. Also es durfte geschossen werden (abenteuerlich war die bundesdeutsche Herangehensweise, wonach der einfach Grenzsoldat hätte wissen müssen, wann Gesetz und Befehl mit überstaatlichem Recht kollidiere - das hat man wohlweislich bei NS-Tätern unterlassen, aber nun hatte man ja den richtigen Gegner zu verurteilen: http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/94/5-167-94.php?referer=db )

Ziel war aber nicht, die Grenzverletzungen allesamt per Waffe, Erschießen und Töten zu verhindern, sondern die Grenze zu sichern und das mildeste Mittel anzuwenden, bei der angestrebten Festnahme.
Einen eigentliche Schießbefehl, vom dem schon damals so permanent die Rede war, konnte ja auch keiner vorlegen. Die Schusswaffengebrauchsordnung der GT wurde immer gern ignoriert, denn diese hätte es ja anders aussehen lassen.

Noch zu DDR-Zeiten hatte eine Zeitung die Schusswaffengebrauchsordnungen der GT der DDR und der Polizei Berlin-West (so der damalige Sprachgebrauch) nebeneinander gesetzt, und es kam heraus, dass die nicht so unterschiedlich waren.

Aber es ging natürlich um den Gebrauch. Und nicht alles was erlaubt ist, ist auch richtig. Es ist und bleibt falsch und schändlich per Todesdrohung Menschen am Verlassen ihres Landes zu hindern.

Und genau so eine Frage ist es natürlich bei jedem Schusswaffengebrauch, speziell zum Verhindern von Grenzübertritten (in der DDR hießen unerlaubte Grenzübertritte Grenzverletzungen - wobei das auch andere Grenzverletzungen als Übertritte umfassen sollten, woanders stellenweise auch Grenzdurchbruch). Wann ist es erlaubt zu schießen, welche gesetzlichen Grundlagen gibt es und welche Rahmenbedingungen, also Abwägungen von Rechtsgütern, womit immer die Wahl des geeigneten und mildesten Mittels gemeint ist.


Nun bin ich kein Experte im Polizei- und Ordnungsrecht, um welches es hierbei geht (es ist anders, wenn Luftwaffenjäger schießen - die sind Teil des Heeres, nicht der Polizei). Und müsste auch tiefer nachlesen.

Beginnend bei den vielen gesetzlichen Vorschriften, die Grundlage für den Einsatz von Schusswaffen sein könnte (viel Spezialrecht, also die der Normaljurist nicht stetig braucht). Wobei man auch schauen muss, was wofür gemacht ist. Der finale Rettungsschuss ist eine ganz andere Wiese, als die Festnahme von ausgebrochenen Häftlingen: https://dejure.org/gesetze/JVollzGB_III/78.html

Wie es geprüft wird siehe u. a. hier Seite 13 (Seitenzahl im Skript, ein Skript eines Ö/Re-Profs zum POR - Polizei- und Ordnungsrecht: http://www.hwr-berlin.de/fileadmin/profpages/arzt/Polizeirecht__Klausuren/schemata_ball...
Prüfungsschema 6: Stufe 2 - Rechtmäßigkeit des Schußwaffengebrauchs

Der Bundesgrenzschutz ist in der Bundespolizei aufgegangen und für die gilt: http://dejure.org/gesetze/PolG/54.html

Siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Schusswaffengebrauch#Hoheitlicher_Schusswaffengebrauch

https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_%C3%BCber_den_unmittelbaren_Zwang_bei_Aus%C3%BCbun...

https://de.wikipedia.org/wiki/Waffengebrauch_der_Polizei_in_Deutschland#Sonstiger_Waffe...

Speziell:
https://de.wikipedia.org/wiki/Waffengebrauch_der_Polizei_in_Deutschland#Rechtliche_Rahm...

https://de.wikipedia.org/wiki/Finaler_Rettungsschuss
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/finaler-rettungsschuss-im-tatort-wann-duerfen-pol...

Aber man müsste natürlich tiefer lesen, wie das hier: Der polizeiliche Schusswaffengebrauch als Notwehrmaßnahme im Rechtsvergleich des Bundesrechts und des Landesrechts Bayerns
http://www.grin.com/de/e-book/205753/der-polizeiliche-schusswaffengebrauch-als-notwehrm...

https://de.wikipedia.org/wiki/Waffengebrauch#Sonstiges

https://de.wikipedia.org/wiki/Drohwirkung

https://de.wikipedia.org/wiki/Sicherer_%28Milit%C3%A4r%29

Weiter spannend:
http://www.kggp.de/downloads/schusswaffengebrauch_small.pdf

Wenn man von Grenztoten der DDR redet, wird sehr verschieden gezählt. Manche zählen die toten Grenzsoldaten mit, manche nicht. Manche auch Herzanfallstote auf Grenzübergangsstellen...

Interessant dazu im Verglich die Statistiken des polizeilichen Schusswaffengebrauchs bis 2014: http://www.schusswaffeneinsatz.de/Statistiken_files/Statistiken.pdf

https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_%C3%BCber_den_unmittelbaren_Zwang_bei_Aus%C3%BCbun...

Noch ein Skript zum POR: http://www.staff.uni-giessen.de/~g11003/zwang.pdf
Schusswaffengebrauch Seite 6

Fälle zum Schusswaffengebrauch: http://www.rodorf.de/01_polg/25.htm#03

Anzumerken ist weiterhin, dass die gesetzlichen Grundlagen das eine sind. Das andere sind verwaltungsinterne Vorschriften, die eigene Regelungen enthalten, die von der Behörde verfasst sind, als Dienstanweisungen und zur Vereinheitlichung der Praxis: https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsvorschrift

Besonders interessant ist diese Broschüre des BKA - ACHTUNG - es wird bei anklicken eine PDF geladen unter dem Titel: Eigensicherung und Recht. Dort geht es auch um Kinder.

Es ist also zu unterscheiden, wofür die Schusswaffe vorgesehen ist. Quasi im Sinne der sogenannten Nothilfe (Notwehrhandlung eines Dritten) wie beim finalen Rettungsschuss, oder als Mittel eine Flucht zu verhindern bzw. bei der Festnahme oder um einen militärischen Sicherungsbereich zu sichern (Munitionslager der BW oder der Alliierten) oder eben um die Grenze zu sichern.

Und auch im Rahmen der Grenzsicherung ist der Waffeneinsatz nur ein mögliches Mittel, nur ein Teil des Grenzregimes, wozu auch Kontrollen, Ver- und Gebote für Grenzübertritte und Sperranlagen gehören.

Sehr zu hinterfragen ist die Stellungnahme der Polizeigewerkschaft, die sich natürlich frei von jedem Ärger halten möchte. Aber die Polizeibeamten werden nicht darauf verzichten wollen, die Dienstwaffe bei sich zu führen. Zum Zwecke der Eigensicherung, aber auch um zu drohen (und seiner Forderung Nachdruck verleihen zu können) und flüchtige Täter zu stellen. Sie nehmen sie nicht aus freien Stücken mit, sondern um Dienstaufgaben erfüllen zu können.

In jedem Fall würde ein Tötung eine strafrechtliche Ermittlung nach sich ziehen. Wird nur per Drohung ein Verhalten erzwungen, wäre eine Nötigung zu prüfen.

Immer wenn der Tatbestand einer Strafnorm erfüllt wäre (sogenannter objektiver und subjektiver Tatbestand: https://de.wikipedia.org/wiki/Tatbestand#Strafrecht ), müsste anschließend geprüft werden, ob der Täter gerechtfertigt oder entschuldigt wäre (zuletzt die Strafzumessung).

Die den Einsatz der Schusswaffe erlaubenden Rechtsnormen sind bei der Rechtfertigung zu prüfen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtfertigungsgrund

Es ist also eine sehr komplexe Sache. Wann und wozu soll der Polizist die Dienstwaffe bei sich führen und welcher Gebrauch ist vorgesehen. Wenn er vorgesehen ist, dann steht es nicht zur Disposition von jedermann, und auch nicht zur Disposition des Polizeibeamten.

Und auch das allgemeine Notwehrrecht wäre ggfs. nach den spezialrechtlichen Normen zu prüfen.

Interessant auch noch zur Polizeibewaffnung: http://www.zeit.de/1970/25/berliner-konfusionen/komplettansicht

Im Großen und Ganze nehme ich nicht an, dass es viele breite Veröffentlichungen über den Einsatz von Waffen in der bundesdeutschen Grenzsicherung gibt.

Man könnte aber, wie bei jeder Gesetzesauslegung, noch die Materialien der Gesetzgebung heranziehen, wie die Protokolle des Bundestage, Ministerial-Vorlagen, Stellungnahmen von Ministerien, Fraktionen, Fachausschüssen, BuReg und des Kanzleramtes usw. Das meint die sogenannte historische Auslegung: https://de.wikipedia.org/wiki/Auslegung_%28Recht%29
(daneben können dann mit ähnlich gelagerte Vorschriften herangezogen werden)

So, und durch diese Wust müsste ich mich auch erst einmal lesen. Am Besten noch durch jede Menge höchstrichterlicher Rechtsprechung, Verfassungs- und Staatsrecht, angrenzendes Strafrecht usw. Am Besten in einer Fachbibliothek.

Tut mir sehr leid, dass dies nur Anhaltspunkte sind.

Aus meinem Judiz heraus nehme ich an, dass es nicht umsonst eine Menge Rechtsgrundlagen für legitimierten Einsatz von Zwang und Schusswaffengebrauch gibt. Ebensowenig, wie die Dienstpflichten der Beamten zum Tragen und Verwenden der Waffen. Es wird vorgesehen sein, notfalls die Waffe einzusetzen, um "das Gesetz" durchzusetzen. Sei es, als Drohung, sei es für Warnschüsse, sei es zu beschränkten Anwendung der Schusswaffen (las in einer der Quellen, dass nicht in Menschenmengen geschossen werden darf, aber auf einzelne, die Straftaten aus der Menge heraus begehen). Verwandt damit ist natürlich der Einsatz von sonstigen Zwangsmaßnahmen und -mitteln (Schlagstöcke, Wasserwerfer - die Freunde des größtmöglichen Zuzuges, würden sicher jedes Mittel ablehnen).

Bedauere, das nicht viel weiter helfen zu können, aber die Quellen geben sicher noch manches her. Und vielleicht haben andere noch mehr Zeit.

Die Zurückhaltung bei Schießen und Töten ist aus meiner Sicht nur zu richtig. Allerdings geht es auch nicht um eine pazifistische Wehrlosigkeit.

Es gilt als gesichert, dass die Grenzsicherung ein nicht nur legitime, sondern auch notwendige Aufgabe eine Territorialhoheit ist: http://www.rechtslexikon.net/d/territorialhoheit/territorialhoheit.htm

Wer sollte es sonst für diese übernehmen.

Wie sich das speziell an den EU-Außengrenzen verhält, die ja ungleich von der deutschen Staatsgrenze ist, kann ich derzeit leider noch weniger einschätzen.

Viele freundliche Grüße

azur

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(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)

Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.

Danke für Deine große Mühe! (oT)

nereus @, Sonntag, 07.02.2016, 12:10 vor 3654 Tagen @ azur 3339 Views

- kein Text -

Komplexe Zusammenhänge

TurnAround @, Freitag, 05.02.2016, 12:28 vor 3656 Tagen @ azur 3403 Views

Servus Azur.

Nur kurz, da wenig Zeit.

Denkst Du wirklich, diese Ansichten Tassies seien als Begründung
ausreichend, dass aktuell irgendwas nicht ginge?

Natürlich nicht. Jedoch ist mir die einseitige Ausrichtung auf Merkel als den grossen Übeltäter genauso wenig ausreichend. Daraus folgend erlaube ich mir -auch als Nichtjurist- entsprechende Fragen zu stellen mit dem Ziel, Sachverhalte verstehen zu können.
Insbesondere Merkel betreffend verwundert es mich doch stark, dass sie von vielen Seiten angegriffen wird, juristisch aber dem Anschein nach keine Handhabe gegen ihr Tun besteht. Somit muss ich als Normalo prinzipiell davon ausgehen, dass die Handlungen Merkels von Gesetzes wegen gedeckt sind. Daraus folgend könnte man auf die Idee kommen, Gesetze und deren Entstehung zu hinterfragen. Sobald dies aber geschieht, beginnt das grosse Aufheulen in Politik und Justiz, da dies ihren Unfehlbarkeitsanspruch tangiert.

Um kurz auf CMs Hinweis einzugehen, Fachleute betreffend.
Natürlich ist es prinzipiell richtig, die Beantwortung von Fachfragen den Fachleuten zu überlassen. Aber - in der heutigen Zeit steht der Kaufmann vor dem Fachmann mit der Folge, dass nicht mehr die technische Kompetenz allein im Vordergrund steht, sondern Gewinnmaximierung der alles überragende Faktor ist.

Auch ein Jurist wird Fragen in einer Autowerkstatt stellen, wenn ihm ein saftiger Kostenvoranschlag präsentiert wird. Vielleicht befragt er dazu in seinem Bekanntenkreis nicht nur Automechaniker, sondern auch Fachlaien, die ein gleiches Automodell besitzen.

Einen schönen Tag gewünscht.
TurnAround

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Erkenne die Umwelt, erkenne die Menschen, erkenne dich selbst.

Was denn für eine angebliche Unfehlbarkeit?

azur @, Freitag, 05.02.2016, 14:52 vor 3656 Tagen @ TurnAround 3303 Views

Hallo TurnAround!

A) Wer hat gesagt, dass man nicht alles kritisch hinterfragen muss? Dafür benötigst Du das Bild, das ich selbst schon mehrfach nutzte, also dass man in eine KfZ-Werkstatt aufsucht, wenn man Fachleute braucht? Klar, lässt man sich bei Fragen Dinge erläutern, wie hier.

B) Etwas dreist ist es von einer angeblich behaupteten Unfehlbarkeit zu sprechen. Nur Du hast diesen Begriff hierbei eingeführt und behauptet, es gäbe diese Behauptung.

Kein Jurist glaubt an die Unfehlbarkeit von Richtern. Dafür gibt es weder auf Grund historischer Erfahrungen, noch der aus der praktischen Arbeit heraus, einen Grund.

Siehe: ""Die Richter sind nicht unfehlbar"
FDP-Politiker Burkhard Hirsch würdigt die Leistung des Bundesverfassungsgerichts
http://www.deutschlandfunk.de/die-richter-sind-nicht-unfehlbar.694.de.html?dram:article...

Der Mann ist Jurist seit 1954.

Man kann davon ausgehen, dass die meisten Richter nach besten Wissen und Gewissen arbeiten. Aber Juristen sind keine Priester einer der bekannten religiösen Vereinigungen, welche auf ihre Unfehlbarkeit pochen.

Sonst gäbe es doch gar keine Rechtsmittel, also z. B. Revision und Berufung:
https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsmittel , wenn klar wäre, dass Richter unfehlbar sind.

Es ist Eulen nach Athen tragen, wenn man Juristen erklären will, dass sie nicht unfehlbar wären.

Allerdings ist eine Fachausbildung schon vor Vorteil, wenn man das komplizierte Recht deuten will.

Was ausdrücklich nicht heißen soll, dass nicht jeder Gesetze, Rechtslagen und Urteile usw. kritisch würdigen sollte.

Viele freundliche Grüße

azur

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Slowenien und Flüchtlinge

Leserzuschrift @, Samstag, 06.02.2016, 14:12 vor 3655 Tagen @ TurnAround 3329 Views

Hallo,

vielleicht will ja der eine oder andere wissen, wie es in Slowenien aussieht?
Habe dort Verwandtschaft und ein Cousin arbeitet in Dobova an der kroatischen Grenze als Grenzschützer.
Dort kommen jeden Tag 4000-5000 meist männliche Flüchtlinge an. Also überhaupt keine Verlangsamung der Zuströme.
Da die deutsche Regierung nun auf dieses kleine Land einen Riesendruck aufbaut, soll unter anderem in der kleinen Stadt Ptuj (Deutsch: Pettau) nahe zu Österreich ein Lager für 5000 Flüchtlinge (!!) errichtet werden. Mitten in einem Wasserschutzgebiet, ohne Kanalisation auf ein verrottetes Kasernengelände der jugoslawischen Armee. Ptuj hat 23000 Einwohner, Demonstrationen sind bereits angemeldet, die Unruhe ist riesig.

Frau Merkel dürfte in Slowenien die meistgehasste Frau sein, ihr allein wird dort die Schuld zugeschrieben.

Besorgte Grüße

Stefan

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