Rechtsmeinung erbeten, Volksverhetzung gegeben?
Ich beobachte nun schon monatelang das kriegstreiberische Twitterwerk eines BILD-Redakteurs namens Julian Röpcke. Dieser twittert sogenannte "Lagereports" aus Syrien, die in hysterischer Manier einseitig und selektiv sind..
Ab und zu (mind. 4x in den letzten 4 Wochen) twittert er den Hashtag "#BombAssad", der genau so gemeint wie geschrieben ist: die Aufforderung zum Bombardieren, Töten und Überfallen eines souveränen Staates. Das ist in meinen Augen klarste Volksverhetzung bzw konkreter Anstiftung zum Führen eines Angriffskrieges.
Der Mann ist zudem kein unbekannter Student, der er noch vor 1 Jahr war, sondern bei Springer in Berlin angestellter Redakteur mit ab und an Print-Beiträgen. Das stellt er auch deutlich in seinem Twitterprofil heraus und wir reden von 32000 Followern.
Reifere Journos sind schlauer und schwafeln oft nebulös von "Muss was passieren", "Welt ist gefordert" oder "schreit nach Konsequenzen". Aber niemand fordert so unverhüllt zum Massenmord (Präzedenzfälle Irak und Libyen: Hunderttausende Tote nach NATO-Kriegen) und zu klar völkerrechtswidrigen Handlungen auf wie BILD-Mann Julian Röpcke.
Kurz: Dieser Kerl wird von mir angezeigt.
Wie beurteilt Ihr die Situation?
§ 80a
Aufstacheln zum Angriffskrieg
Wer im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zum Angriffskrieg (§ 80) aufstachelt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Röpcke Hetztweet:
https://twitter.com/julianroepcke/status/690429851849850880