Harte Nuss betreffend EU-Recht und Aufenthaltsrecht von Ehegatten

Leserzuschrift @, Dienstag, 26.01.2016, 12:31 vor 3664 Tagen 1643 Views

Werte Forenmitglieder,

mit großem Interesse verfolge ich das Forum und bin betreffend der gegenwärtigen (Un-)Rechtslage ebenfalls sehr verunsichert.

Jedem, selbst ohne Pass und polizeilichem Führungszeugnis, wird hier ein Aufenthaltsrecht zugesprochen. Die eigenen Bürger werden dafür diskriminiert. An CrisisMaven ein Dank, für der den offiziellen Ausdruck der rechtmäßigen Inländerdiskriminierung. Den kannte ich noch nicht.

Nun habe ich selbst eine harte Nuss zu knacken. Für alle, die sich mit Aufenthalts- und EU-Recht auskennen, wäre ich für einen Rat dankbar.

Angenommen ein deutscher Staatsangehöriger, verheiratet mit einer Nicht-EU Bürgerin, lebte einige Jahre in der EU, verliert jedoch seine Arbeitsstelle und damit seinen Aufenthaltstitel bzw. dieser lief nach 5 Jahren ab.

Er ist selbstständig, hält sich darum nur wenige Monate am Stück in einem EU-Land auf (jedoch kaum noch in Deutschland) und ist sowohl im EU-Inland sowie im internationalen Ausland tätig.

Er besitzt auch eine Immobilie in der EU und pendelt hin und her.

Sein nachweisbarer Verdienst liegt, krankheitsbedingt, deutlich unter der Mindestgrenze, die für die Aufenthaltsgenehmigung des gewünschten Landes nötig wäre.

Er hat allerdings seinen Wohnsitz bei einer Gemeinde (EU-Ausland) gemeldet und zahlt bspw. Grundsteuern. Ohne die Ausländerbehörde zu involvieren.

Als Deutscher darf er sich auch bis zu 3 Monate am Stück in diesem EU-Land aufhalten.

Seine Frau allerdings hat dieses Recht theoretisch eigentlich auch, weil sie als EU-Ehegatte rechtlich mit dem EU-Bürger gleichgestellt sein sollte. Doch sie besitzt keinen gültigen Aufenthaltstitel mehr.

Sie reist meistens mit ihm zusammen und sie wurden bisher auch nie an einer Schengengrenze kontrolliert.

Sie reiste ursprünglich regulär in die EU ein und war mit Aufenthaltstitel ausgestattet.

Ihr selbst ist jedoch die Beantragung eines Aufenthaltstitels verwehrt, weil ihr Mann sich oder sie nicht anmelden kann.

Die Frage:

Kann sie sich allein, als Ehefrau ist sie per Gesetz eigentlich voll freizügigkeitsberechtigt, irgendwo, innerhalb der EU anmelden? Beispielsweise eine Arbeitsstelle aufnehmen?

Sofern sie eine Arbeit und den Verdienstnachweis hätte, könnte sie ja dann auch ihren Mann mit bei sich anmelden?

Die einseitige Verpflichtung, dass nur ihr Mann, als EU-Bürger, ein Recht und die Pflicht besitzt, für den Unterhalt und den Wohnsitz zu sorgen, ist doch realitätsfern.

Eine Krankenversicherung haben beide (Private Expat) abgeschlossen und Sozialhilfe brauchen sie auch nicht, weil eine eigene kleine Wohnung vorhanden ist. Doch mit dem gemeinsamen Verdienst (max. 500 €/mtl.) reicht es eben nicht einmal für den (von der Ausländerbehörde vorgeschriebenen) Lebensbedarf aus.

Mit einem Arbeitsplatz der Ehefrau, sei er auch nur gering bezahlt, würde sich die finanzielle Situation und der Einkommensnachweis problemlos darstellen lassen.

Nur kann sich die Ehefrau, ohne Aufenthaltsgenehmigung, eben auch für keine Arbeitsstelle bewerben, bzw. wird dort wohl kaum eingestellt werden, so lange die Aufenthaltsfrage ungeklärt ist.

In diesem Zustand leben die Ehepartner nun schon seit mehreren Jahren und die Botschaft des Landes der Ehefrau will auch keinen neuen Pass mehr ausstellen, weil sie dafür ebenfalls einen gültigen Aufenthaltstitel verlangt.

Der deutsche Ehepartner kann dagegen irgendwo, beliebig, einen neuen Reisepass von jeder deutschen Botschaft im Ausland erhalten, selbst ohne festen Wohnsitz.

Die Ehe besteht seit 10 Jahren und wurde in einem EU-Land geschlossen. Wobei sich die Ehepartner nie länger als 5 Jahre am Stück in einem EU-Land aufhielten und darum auch kein Recht auf Daueraufenthalt besitzen.

Leider waren bisher alle Beratungsstellen und Anwälte mit diesem Fall vollkommen überfordert und konnten keinen Rat geben.

Außer den, dass der Ehemann sich irgendwo anmelden müsse und wenn sein Gehalt die Ausstellung der Aufenthaltsbewilligung nicht zulässt, dies eben zwangsläufig in Deutschland geschehen müsse.

Doch mit Deutschland, seinem Geburtsland, hat der betreffende seit über 10 Jahren keinen Kontakt mehr und möchte dort auch nicht mehr leben.

Er selbst ist mit seiner Situation halbwegs zufrieden, nur die Ehefrau natürlich nicht.

Gibt es vielleicht eine Möglichkeit, dass die Ehefrau ihr Aufenthaltsrecht allein, notfalls auch ohne Ehemann, durchsetzen könnte?

Vielleicht hat jemand eine Idee?

Mit freundlichen Grüßen
Meier

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