Fassen wir zusammen: Es wird über den Einsatz der Bundeswehr im Inneren diskutiert.
Dazu wird ein Link zu einem Bericht über berauschte (ist übrigens ein juristischer Fachbegriff**) Schweizer Soldaten verlinkt, die um sich schossen.
Soweit man es weiß, gibt es solche Vorfälle in vielen Armeen der Welt.
Und das alles mit folgendem Betreff versehen: "Follow-Up: Subsidiärer Einsatz der Bundeswehr zum Schutze Eurer Frauen"
Vermutlich erwarte dann nicht nur ich etwas über die Bedrohungslage deutscher Frauen und Überlegungen, wie speziell dieses Problem gelöst werden soll. Vermutlich durch die Bundeswehr.
Hat keinen Sinn, zumal wieder mit provokativen Anzüglichkeiten reagiert wird: "Du schreibst schon fast so berauscht wie die Schweizer Soldaten schiessen"
Das sagt der Richtige, wie wir an der dargebotenen wilden Kombination sahen.
Nebensätze sollen es dann wieder einfangen, damit es nicht zu sehr nach ad argumentum ad hominem ausschaut, zumal weil wohl im Forum mitgelesen wurde, dass ich auf Grund meiner Krankheit auf Opium* angewiesen bin. Irgendwas wird schon hängen bleiben, trotz: "das ist natürlich ein kleiner Scherz, kein Grund Dich zu empören, ich wolle Dir Drogenmissbrauch unterstellen.".
Kein Interesse an weiterem Austausch, zumal die eben völlig unklar ist, was der Umstand, dass berauschte Soldaten in der Schweiz um sich schießen mit der Bedrohungslage deutscher Frauen zu tun haben soll. Ein Umstand, der besonders derzeit nicht als Scherz geeignet ist.
*) danke für den Tipp, dass es das auch als Pflaster gibt, den ich hier aus dem Forum erhielt. Das Mittel ist sehr, sehr hilfreich und frei von jeden Nebenwirkungen (auch wenn ich nicht mehr an ein Steuer setzen kann, weil das verständlicherweise verboten ist). Nur wenn es mal zu einer Falte im Pflaster kommt, kann es Ekzeme geben, die sich leicht behandeln lassen. Aber auch dabei spielen wahrscheinlich gesundheitlich Voraussetzungen eine Rolle, da eine Gewebeveränderungskrankheit dabei ist, die sich auch als Hautkrankheit äußert. Das nur kleine Info, wo wir eben bei dem Thema sind, und quasi im Sinne von "etwas zurück geben" hinsichtlich dieses Sachverhaltes.
**) siehe u. a. https://de.wikipedia.org/wiki/Rauschtat
bzw.:
§ 323a StGB D:
Vollrausch
(1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.
(2) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die Strafe, die für die im Rausch begangene Tat angedroht ist.
(3) Die Tat wird nur auf Antrag, mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgt, wenn die Rauschtat nur auf Antrag, mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgt werden könnte."
Das nennt sich dann fachlich-nüchtern: sich berauschen oder berauscht sein etc. pp.
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