"Das mit Spannung erwartete Gutachten des Verfassungsrechtlers Udo di Fabio erschüttert das politische Berlin."

azur @, Donnerstag, 21.01.2016, 22:36 vor 3671 Tagen 8301 Views

bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 21.01.2016, 23:07

Hallo allen,

unten fragt sich sensortimecom, ob nicht einfach die Rechtslage die Begründunge für Merkels, die Eben-noch-BK, und das Verhalten der deutschen und össterreichischen Regierungen wären. Sie wären quasi gezwungen worden so zu handeln. Und in allen Leserforen finden sich welche, welche die Genver Flüchtlingskonvention usw. runterzitieren können, dass jede Grenzschließung ja nicht statthaft wäre. Man verstieße gegen Völkerstrafrecht und großes Unbill käme über alle, die sich überhaupt so äußerten (tatsächlich oft zu lesen).
Mal abgesehen davon, wie das dann andere zwänge ihre Grenzen allesamt zu öffnen (vermutlich würde man das gern hinsichtlich der EU-Länder so sehen) und dann allesamt schon ewig im Rechtsbruch lebten, wenn sie welche abwiesen, und es eben immer noch gilt, siehe wo solche Zirkelschlüsse hinführen: Wie die Amerika übernahmen: https://www.youtube.com/watch?v=fl9HMSTHeTg


Es geht nicht nur darum, ob was man angeblich muss, sondern desweiteren darum, ob die Merkel falsch gehandelt habe, als sie alleinherrlich die Grenzöffnung befahl.

Hierzu: "Person der Woche:
Udo di Fabio
Der Richter der Kanzlerin

Angela Merkels radikale Grenzöffnung ist offenbar ein historischer Rechtsbruch. Das mit Spannung erwartete Gutachten des Verfassungsrechtlers Udo di Fabio erschüttert das politische Berlin. Ausgerechnet eine Regierungspartei weist der Regierung Verfassungsbruch nach."
http://www.n-tv.de/politik/politik_person_der_woche/Der-Richter-der-Kanzlerin-article16...

Siehe auch hier (wie man versuchen kann, mit Überschrift zu kuschen und zu manipulieren): http://www.ksta.de/nrw/udo-di-fabio-ex-verfassungsrichter-fordert-rechtstreue-im-umgang...

Oder sehen und vor allem hören: http://www.welt.de/politik/deutschland/article151113601/Fluechtlingszahl-in-EU-steigt-a...
ab min 0:55

https://de.wikipedia.org/wiki/Udo_Di_Fabio

Ob die Noch-BK also durfte, was sie konnte (ähnliche Frage hatten wir ja schon mal @elli, mit bestem Gruß: Auch nicht erlaubtes Handeln hat rechtliche Konsequenzen, so wie ja die Folgen meist, und die Vorgänge stets irreversibel sind.).

Das Rechtsempfinden (und beim Juristen zusätzlich das geschulte Judiz) lässt einen schon ahnen, dass es von der Rechtsordnung nicht gewollt sein kann, dass eine Person allein über Steuergelder in der benötigtenn gewaltigen Menge, Land und Leute verfügen kann, als sei dies allsamt in ihrem Eigentum. Und dass es eben kein Recht geben kann, dass ein Land zwingen kann jeden aufzunehmen, der da kommt bzw. gebracht wird. Das passt, wie der Jurist sagt, nicht systemisch, wonach gemeint ist, dass es eine gewisse Kohärenz zwischen allen bestehen muss, vor allem eine Konsistenz. Die Regelungen des Rechts erfolgen ja, um Gleiches gleich entschieden zu haben. Im Kern (das das eher ein Anspruch, denn immer die Wirklichkeit ist, können wir ja auch eben an diesem Falle sehen).

Sonderrechte, die früher vom Kaiser gehandhabt wurden, sind verpönt. Es soll möglichts durchschaubar und erwartbar sein, was dem Recht entspring (wie gesagt: Es geht um das leitende Ideal).

Man sollte nicht auf die Narrative hereinfallen, dass die Merkel so hätte handeln müssen, ganz Deutschland sich zwingend weiter so verhalten müsse (mal abgesehen davon, dass immer der uralte Rechtssatz gilt 'impossibilium nulla obligatio' = das Unmögliche kann von niemandem verlangt werden, worauf sich auch die Schweden berufen, ohne dass sie es überhaupt müssten, denn sie können doch entscheiden, wer bei ihnen einzieht - keiner bestreitet bei z. B. Kanada, Australien, den Saudis oder den USA, dass diese genau festlegen, wer kommen darf und das sehr restriktiv und nur für einen kleinen ausgewählten Kreis zugelassen wird). Das ist erfahrungsgemäß der beste Weg, um die Interessen der von der Rechtsordnung geschützten Bürger zu schützen. Ihr Eigentum und ihren Wohlstand, ihre Souveränität (das Eigentumsrecht aus Art. 14 I GG, ausgestaltet durch § 903 ff.
BGB
, ist ja quasi ein entscheidendes Souveränitätsrecht im Micro
) und ihr gemeinsamen Haushalt (die Gemeinkasse quasi - früher übrigens u. a. burse), ihre Rechtsordnung, Sitten, Gewohnheiten und Gebräuche, ihr Leben im allgemeinen eben.

Wenn davon ausgegangen wird, dass grundsätzlich ausschließlich dem Souverän zusteht zu entscheiden, wie mit Land, Leuten und Staatsfinanzen verfahren wird, mal abgesehen von körperlicher Unversehrtheit und unverletztem Eigentum (man denke an Konfiszieren, Beschlangnahmen), und davon ausgegangen wird, dass der Souverän das Volk ist, dann kann es systemisch (tatsächlich ein juristischer Fachbegriff - siehe Auslegungsmethodik: https://de.wikipedia.org/wiki/Auslegung_%28Recht%29#Systematische_Auslegung ) nicht passen, dass eine Person diese Macht hat.

Nun hat jedes Land durch seine Geschichte erlittenen Krisenzeiten, sozusagen konservierte Erfahrungen in seine Rechtsordnung geprägt, und das besonders im Staatsrecht (das war schon bei den alten Römern so, vermutlich auch woanders). Und deshalb sind die Modelle der Entscheidungen (eher Präsidialsystem, oder eher wie bei uns, usw.) von Land zu Land recht verschieden. Die Gründe für viele Regelungen, Institute und Wahl- und Kontrollmechnismen des deutschen Staatsrecht, liegen in der Weimaer und in der NS-Zeit. Was man vermeiden wollte, war ein Staatsoberhaupt, dass stetig wechselte, nach den vielen Regierungswechseln hierzulande, aber eben vor allem auch eine Machtfülle, wie beim Führer.

Alles in allem kann es daher kaum angehen, dass Deutschland sich von Frau Merkel (und ihren Gönnern) alles gefallen lassen muss. Augenscheinlich gibt es ein Problem mit den geöffneten Grenzen, aber auch der scheinbar nicht gegeben Möglichkeit, eine fehlgeleitete Person an der Spitze bei fatelem Handeln aufhalten zu können.

Es wird nicht bei diesem Gutachten bleiben (es gab ja auch schon welche zuvor, die aber von Leuten waren, die man leider ignorieren konnte, auch wenn eine stetige Steigerung bis hin zu Gauweiler zu verzeichnen war). Es werden auch Gegenargumente kommen, denn jeder behauptet gern das Recht auf seiner Seite zu haben. Am Ende hat dann aber doch meist irgendwann die sachentsprechende Beurteilung durchgesetzt (wenigstens ins Extrem betrachtet gesehen, und vor allem auf lange Dauer - wobei auch schon Kulturen zerbrachen*). Und die Massen strömen weiter, und jeder rechnet mit einem Anstieg:

"Warum die Nervosität steigt, zeigen Zahlen: In den ersten 16 Tagen des Jahres kamen nach Angaben der Vereinten Nationen 29.088 Flüchtlinge über das Mittelmeer nach Europa. Im gesamten Januar des Vorjahres zählte man noch lediglich 1694 Flüchtlinge. Der Unterschied ist also riesengroß.

Schon jetzt – nach einem Jahr am Limit in der Flüchtlingskrise – hat man es demnach an der Außengrenze der Europäischen Union (EU) mit einem Anstieg der Zuwandererzahl auf das 17-Fache zu tun. Man sollte zwar nicht den Taschenrechner zücken und Hochrechnungen für Deutschland aufstellen. Das wäre nicht seriös; niemand weiß schließlich, wie viele der Flüchtlinge sich am Ende durchschlagen werden und ob der Wert auch in diesem Jahr im Frühling wieder hochschnellt." aus der o. g. Quelle Welt.

Weitere Narrative für die unkontrollierte Grenze von Merkels Gnaden: http://www.tagesschau.de/ausland/oesterreich-obergrenze-fluechtlinge-eu-101.html

Sozusagen die Merkel-Roadmap (im Sinne von Verhandlungsplanung, auch wenn man bei den Karten und "Routen" auch anders heran gehen kann) - die angebliche "Europäische Lösung": http://www.tagesschau.de/inland/fluechtlinge-europa-113.html

Und wer weiß, was sie durchsetzen kann, schon weil welche zu viel Respekt vor dem Amt haben, das nicht beschädigt werde soll (als ob da noch viel mehr ginge).

Nachdem nach Schwesterpartei und Koalitionspartner SPD nun auch der Bosbach und der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion von Merkel abrückten, wird sich die These der, die immer nur notwendig und rechtsförmig handelte, in dem sie hier nach wie vor Tausende unkontrolliert hineinlässt (und sogar Massen zum Herkommen motivierte), nicht halten lassen.** Wohl aber die von der außer Kontrolle geratenen Alleinherrscherin.

Und in diesem Sinne antwortete @sensortimecom auch Leisereiter, der übrigens auch meinse Wissens als Erster das hervorragende Video um die Geschichte mit der Landnahme durch die Weißen in Amerika brachte und dem Spiel mittels "der Menschenrechte" (vielen Dank noch einmal!).

Viele freundliche Grüße

azur

*) https://de.wikipedia.org/wiki/Indus-Kultur - 3. lange bestehende Zivilisation neben Ägypten und Mesopotamien (war auch größer, kaum Kulte nachweisbar, wie auf Geisterhand überall Städtebau und verschwand nach Jahrhunderten Stabilität aus nur annehmbaren Gründen)

** "Die Ankündigung Österreichs, Obergrenzen für Asylbewerber einzuführen, hat den Kritikern der Flüchtlingspolitik von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) Auftrieb verliehen. "Ich begrüße die Vorgehensweise Österreichs", sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Stephan Mayer (CSU), dem "Kölner Stadt-Anzeiger". "Sie ist ein deutlicher Fingerzeig, dass auch wir nicht mehr so weiter machen können wie bisher."

Der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach sagte: "Wenn Ende März auch bei uns die Zahl der Ankommenden wieder steigt und wir eine Entwicklung wie im vorigen Jahr bekommen, wird Deutschland seinen Kurs korrigieren müssen."

Die Frage steht natürlich im Raum:

"FDP: Die Kanzlerin muss jetzt Farbe bekennen...

FDP-Vizechef Wolfgang Kubicki sieht die Kanzlerin nach dem Vorstoß Österreichs unter Zugzwang: "Die Entscheidung zwingt die Bundeskanzlerin, Farbe zu bekennen", sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger". "Frau Merkel muss uns nun erklären, warum Österreich eine solche Grenze einführen kann, Deutschland aber nicht. Das führt doch ihre sämtlichen Erklärungen ad absurdum."

Niemand wagt diesbezüglich auf weitere Länder, wie naheliegend Schweden, GB oder eben auch die Saudis, USA, Kanada usw. zu verweisen. Wenn diese nicht müssen, oder ihre Grenzen und den Personenverkehr kontrolliert handhaben, und dies aus vielen Gründen restriktiv, warum dann Deutschland?!

Und wenn angeblich Deutschland, warum denn alle anderen nicht?

Gibt es für solche Grenzregime Gründe? Allein geschichtlich gesehen ist Verteidigung eine effektiver Schutz, und nur wer auf Eigenschutz achtet, ist ein guter Retter.

(Es wurde auch darauf hingewiesen, dass mit den Mitteln, die hier für einen Flüchtling aufgewendet werden müssen, in den Flüchtlingslagern der Welt bezahlbar wären viele Plätze - das ist ebenfalls zu bedenken.)

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Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.

Ein Satz zum Auswendiglernen

Monterone @, Donnerstag, 21.01.2016, 23:04 vor 3671 Tagen @ azur 6836 Views

*Die Republik regiert schlecht, aber sie verteidigt sich gut*, (Anatole France).

Die BRD wird sich mit allen (sic!) Mitteln verteidigen, wobei die Außerkraftsetzung des Rechts noch das harmloseste sein wird.

Im nächsten Schritt muß man sich klar machen, was Republik heißt: die Vorstufe zur Weltrepublik, dem von Banken regierten Weltstaat, und man kann abschätzen, welche Auswirkungen das Gutachten di Fabios haben wird.

In etwa so viel wie das Gequatsche von Varoufakis oder Seehofer.

Monterone

Anatole France: « La République gouverne mal mais se défend bien ».

Absurd. Grenzen waren offen und der zu prüfende Vorwurf ist, diese nicht geschlossen zu haben.

pigbonds @, Donnerstag, 21.01.2016, 23:07 vor 3671 Tagen @ azur 5947 Views

Es geht nicht nur darum, ob was man angeblich muss, sondern desweiteren
darum, ob die Merkel falsch gehandelt habe, als sie alleinherrlich die
Grenzöffnung befahl.

Hierzu: "Person der Woche:
Udo di Fabio
Der Richter der Kanzlerin

Angela Merkels radikale Grenzöffnung ist offenbar ein historischer
Rechtsbruch. Das mit Spannung erwartete Gutachten des Verfassungsrechtlers
Udo di Fabio erschüttert das politische Berlin. Ausgerechnet eine
Regierungspartei weist der Regierung Verfassungsbruch nach."

http://www.n-tv.de/politik/politik_person_der_woche/Der-Richter-der-Kanzlerin-article16...

Absurder Unsinn. Die rechtliche Situation ist klar, es gibt keine Personenkontrolle
an einer Schengen Innengrenze und damit gibt es keine Grenze, die Merkel hätte öffnen
können.

Merkel hat möglicherweise unterlassen, die Grenzen zu schliessen.

Das steht auch so im von Dir verlinkten Gutachten.

In dem Gutachten heißt es: "Der Bund ist aus verfassungsrechtlichen Gründen (...) verpflichtet,
wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische
Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist."


Auch wenn man es zum 1001 mal wiederholt, es macht es nicht wahrer, dass Merkel die Grenzen
geöffnet habe.

Da sieht man mal, wie wenig Ahnung manche Journalisten haben (edit)

Rybezahl, Donnerstag, 21.01.2016, 23:34 vor 3671 Tagen @ pigbonds 5743 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 22.01.2016, 00:30

Hallo!

Und ich wette, kaum einer schaut sich das Gutachten an.

Aus dem Gutachten, Seite 30:

"Gutachtenfrage
Der Freistaat Bayern fragt, welche verfassungsrechtlichen Pflichten
dem Bund gegenüber den Ländern zur Begrenzung des massen-
haften und unkontrollierten Zustroms von Flüchtlingen
obliegen, insbesondere im Hinblick auf einen wirksamen Schutz der Gren-
zen. Zudem soll geklärt werden, welche Möglichkeiten Bayern of-
fenstehen, diese Pflichten gegebenenfalls im Wege einer Verfas-
sungsklage vor dem Bundesverfassungsgericht durchzusetzen."

Ab Seite 116 kann man eine Zusammenfassung des Gutachtens lesen.

Hier:
http://www.bayern.de/wp-content/uploads/2016/01/Gutachten_Bay_DiFabio_formatiert.pdf

Den letzten Punkt dort, Punkt 12, bitte genau beachten. Sollte es nicht gelingen, eine europäische Lösung zu finden, dann muss der Bund laut Gutachten eine - zumindest vorübergehende - Grenzschließung vornehmen. Zudem sagt das Gutachten an dieser Stelle, es deute einiges darauf hin, dass der Bund das Mindestmaß an politischen Aktivitäten noch unterschritten habe, was heißt, das Gutachten lässt dem Bund noch Spielraum (Grenzschließung noch nicht erforderlich).

Mit anderen Worten:
Irgendwann müsst ihr die Grenze auch ma' dicht machen!

Gruß!

--
Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.

genauer lesen

SMK ⌂ @, Freitag, 22.01.2016, 02:22 vor 3671 Tagen @ Rybezahl 5168 Views

Zudem sagt das Gutachten an dieser Stelle, es deute einiges
darauf hin, dass der Bund das Mindestmaß an politischen Aktivitäten noch
unterschritten habe, was heißt, das Gutachten lässt dem Bund noch
Spielraum (Grenzschließung noch nicht erforderlich).

Falsch, das Gutachten beschuldigt den Bund mit dem o.g. Satz weniger als das Mindestmaß getan zu haben (vulgo: auf den Händen gesessen und gar nix gemacht).

Ne, tut es nicht

Rybezahl, Freitag, 22.01.2016, 03:31 vor 3671 Tagen @ SMK 5230 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 22.01.2016, 03:46

Zudem sagt das Gutachten an dieser Stelle, es deute einiges
darauf hin, dass der Bund das Mindestmaß an politischen Aktivitäten

noch

unterschritten habe, was heißt, das Gutachten lässt dem Bund noch
Spielraum (Grenzschließung noch nicht erforderlich).


Falsch, das Gutachten beschuldigt den Bund mit dem o.g. Satz weniger als
das Mindestmaß getan zu haben (vulgo: auf den Händen gesessen und gar nix
gemacht).

"Es liegt innerhalb eines nur begrenzt justiziablen politischen
Gestaltungsermessens des Bundes, was getan werden
muss, um ein gemeinsames europäisches Einwanderungs-
und Asylrecht wiederherzustellen oder neu zu justieren."
Quelle:
http://www.bayern.de/wp-content/uploads/2016/01/Gutachten_Bay_DiFabio_formatiert.pdf

Das Gutachten sagt damit, dass dem Bund nur begrenzte Möglichkeiten gegeben sind, das europäische Recht durchzuführen. Das geht nur, wenn alle europäischen Partner mitspielen. Darin liegen auch die "begrenzt[en] justiziablen politischen" Möglichkeiten begründet.

Eine Möglichkeit wäre ein Vertragsverletzungverfahren gegenüber den Staaten, die zulassen, dass Asylsuchende über einen anderen als den Luft- oder Seeweg nach Deutschland kommen (siehe Gutachten). Das will natürlich vermieden werden, sonst kann man das mit der EU auch gleich beenden.

--
Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.

Was für die einen das Ziel der ganzen Übung ist

pigbonds @, Freitag, 22.01.2016, 09:56 vor 3671 Tagen @ Rybezahl 4774 Views

Eine Möglichkeit wäre ein Vertragsverletzungverfahren gegenüber den
Staaten, die zulassen, dass Asylsuchende über einen anderen als den Luft-
oder Seeweg nach Deutschland kommen (siehe Gutachten). Das will natürlich
vermieden werden, sonst kann man das mit der EU auch gleich beenden.


Darum geht es vermutlich. Darum kriegt z.B. der Front National Geld aus Russland.

Auch Soros glaubt nicht mehr, dass die EU zusammenhalten kann:
http://www.blick.ch/news/wirtschaft/der-legendaere-investor-george-soros-prophezeit-am-...

Verantwortung

azur @, Donnerstag, 21.01.2016, 23:51 vor 3671 Tagen @ pigbonds 5430 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 22.01.2016, 00:04

Die Bundeskanzlerin trägt die Verantwortung lt. Art. 65 GG an der gegenwärtige Situation. Da helfen auch keine ablenkenden Zirkelschlüsse:

Absurder Unsinn. Die rechtliche Situation ist klar, es gibt keine
Personenkontrolle
an einer Schengen Innengrenze und damit gibt es keine Grenze, die Merkel
hätte öffnen
können.

Merkel hat möglicherweise unterlassen, die Grenzen zu schliessen.

Auch wenn man es zum 1001 mal wiederholt, es macht es nicht wahrer, dass
Merkel die Grenzen
geöffnet habe.

Der Jurist fragt also was sie durfte, darf und muss.

Was ist daran nicht verständlich?

Aus meiner Sicht eine der weiteren Varianten der Verteidigungsstrategien, die ich eingangs beschrieb.

Es ist nur verwunderlich, dass die anderen Staaten, ob in der Gemeinschaft, oder international, nicht ebenso handeln mussten.

Dass die Noch-Kanzlerin u. a. dafür verantwortlich ist, wie Einreisen stattfinden und die staatlichen Grenzen gesichert werden, ist unstrittig.

Es geht als nicht darum, wie sie die Grenzen geöffnet hat, sondern wie (absehen davon wie sie die Massen hierherlockte, der Entscheidung des Absehens von individueller Prüfung für Syrier, Aussenden von Signalen wie "Asylrecht kennt keine Obergrenzen", was suggeriert, dass es - und das ist nun wirklich absurd - nicht einmal Grenzen des Machbaren und andere schützenswerte Rechtsgüter in der Abwägung geben könne - letzlich hat sich auch die Folge des Durchstechens der Entscheidung Absehen von individueller Prüfung, zu verantworten hat) und sich verhielt als der Zustrom sich steigerte, wie dieser sich nach wie vor steigert.

Es wurde ihr mehrfach zugestanden, dass sie in der Not (wie es in vielen Rechtsbereichen Regelungen für Gefahr in Verzug gibt) die Eisenbahnzüge und den Menschenstrom (das waren damals wirklich große Gruppen entlang der Straßen, die völlig zufälligerweise fast alle nach Deutschland wollten) insgesamt einfach durchlassen durfte. Aber solche Not-Instrumente sind immer zeitlich und sachlich begrenzt.

Die Grenzen sind insofern offen, als der problematische Zustrom unkontrolliert erfolgt. Das sollte verständlich sein. Die Verantwortung hieran trägt in mehrfacher Hinsicht die Noch-Versager-BK.

Mal abgesehen davon, dass sie auch das Zusammenwirken mit Österreich zu verantworten hat. Die Bayern haben mehrfach protestiert, wie die Össterreicher die Zuwanderer massenhaft mit Bussen direkt an den Grenzübergängen transportierte.

Auch hat sie die deutsche Innen- und Asylpolitik im Gänze zu verantworten.

Dass das Gutachten für Merkels Ansatz und deren Interpretationen negativ ist, ist pb aber schon aufgefallen, oder?

Habe nicht das Gutachten runtergebetet, das ja jeder selbst lesen kann, sondern kommentiert, warum ich dies als Jurist für richtig erachte.

Vermutlich noch in Fahrt von den vorigen Nachricht an mich, einiges durcheinander gebracht.

Keine Antwort notwendig.

(Das Gutachten fällt so aus, aber es wird kein Zusammenhang zu weiteren Fragen im Rahmen des Sachverhaltes gesehen - Kopfschüttelsmiley!)


PS: Das Grenzregime liegt, wie man auch bei den Schweden sieht, in den Händen der Regierung.

Wenn man dann noch Massen motiviert und in nahezu jeder Hinsicht unterstützt, auch wenn andere schützenswerte Interessen beeinträchtigt werden - dazu siehe:

Jede administrative Ermessensentscheidung hat diese Abwägungen zwingend zur Folge:

https://de.wikipedia.org/wiki/Ermessen
http://www.juraindividuell.de/artikel/ermessen-und-ermessensfehlerlehre/
https://de.wikipedia.org/wiki/Abw%C3%A4gung

Vor allem aber: https://de.wikipedia.org/wiki/Verh%C3%A4ltnism%C3%A4%C3%9Figkeitsprinzip_(Deutschland)

Siehe besonders auch im engeren und im weiteren Sinne.

--
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Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.

Grenzkontrolle wurde von Deutschland im September 2015 wiedereingeführt.

pigbonds @, Freitag, 22.01.2016, 00:17 vor 3671 Tagen @ azur 5162 Views

Dass das Gutachten für Merkels Ansatz und deren Interpretationen negativ
ist, ist pb aber schon aufgefallen, oder?

Mich interessieren die Fakten und die sind klar. Merkel konnte keine Grenzen
öffnen.
Wer so etwas schreibt, der hat einfach keine Ahnung. Erstaunlich ist es, wenn
Leute von ausserhalb der EU, Leuten, die in der EU leben, die EU Regeln erklären
müssen und höchst erstaulich ist, wenn sich völlig Ahnungslose zu Ober-Checkern
erklären.

PS: Das Grenzregime liegt, wie man auch bei den Schweden sieht, in den
Händen der Regierung.

Im September 2015(!!!) wurden wieder Grenzkontrollen eingeführt:
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-09/fluechtlinge-grenzkontrollen-oesterreich

Nach dem geltenden europäischen Recht sei Deutschland für den größten Teil der Schutzsuchenden
gar nicht zuständig, sagte der CDU-Politiker zur Begründung. Die Regeln des Dublin-Abkommen
seien unverändert gültig. De Maizière forderte alle EU-Mitgliedsstaaten auf, sich wieder daran
zu halten
, also die in die EU einreisenden Flüchtlinge nicht nur zu registrieren, sondern auch
das Asylverfahren durchzuführen.

Feigmann

Spinocita @, Freitag, 22.01.2016, 00:34 vor 3671 Tagen @ azur 5129 Views

Hallo Azur,

Mal abgesehen davon, dass sie auch das Zusammenwirken mit Österreich zu
verantworten hat.

Auch der BK Feigmann gehört belangt, im Verbund mit dem geklonten Selfie-BP Fischer.

Vielleicht sogar noch mehr. Der österreichische Staatsvertrag von 1955 liegt im Original übrigens in Moskau. Der Handlungsspielraum Oesterreichs ohne USA- Basen im Land wäre vermutlich sogar noch groesser gewesen? (Bis auf das Gekreische der SP, die Grünen sind so still... Amnesty und Co. regen sich alle grad sehr auf..)

Gruß
Spinocita

Ist EU-Recht und man muss nicht nach Moskau sondern kann auch einfach im Internet schauen. (oT)

pigbonds @, Freitag, 22.01.2016, 00:45 vor 3671 Tagen @ Spinocita 5354 Views

- kein Text -

US-Basen im neutralen Oesterreich???

CrisisMaven ⌂ @, Freitag, 22.01.2016, 00:53 vor 3671 Tagen @ Spinocita 5471 Views

Der Handlungsspielraum Oesterreichs ohne USA- Basen im Land wäre vermutlich sogar noch groesser gewesen?

Oesterreich ist neutral, Voraussetzung fuer den Rueckzug der Sowjets/der Alliierten und die Wiedererlangung der Souveraenitaet - das was Stalin auch Deutschland anbot, Adenauer aber ablehnte, damit die protestantischen SPD-Waehler ihm nicht die Wahlen vermasselten ...

Der österreichische Staatsvertrag von 1955 liegt im Original übrigens in Moskau.

Vertraege liegen nun mal in je einem Exemplar bei jeder Signatarmacht im Archiv. Oder sollen die Russen ihn im Lesezimmer des Oesterreichischen Staatsarchivs einsehen, wenn sie mal nachgucken wollen???

--
Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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:-)

Spinocita @, Freitag, 22.01.2016, 02:16 vor 3671 Tagen @ CrisisMaven 5122 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 22.01.2016, 02:26

Der Handlungsspielraum Oesterreichs ohne USA- Basen im Land wäre

vermutlich sogar noch ...

Der Unterschied ist aber, u.a., dass in D die USA *direkt* mitwirken.

Als Österreicherin ist mir natürlich bekannt, dass es in A keine Militärbasen gibt und A neutral ist (ähm... sein sollte; eben...). Und hätte gemeinsame Sache mit Ungarn machen und kontrollieren können, anstatt Kraut und Rüben im Verbund zu verschieben. Ok, an der Schengen-Grenze, für Pigbonds.

Tja, den Staatsvertrag kriegt A nur ab und an zu sehen... ein paar Tage, im Museum!

http://mobil.derstandard.at/1981956/45-Tage-verbleibt-der-Original-Staatsvertrag-in-Oes...

Das ist sicher nicht umsonst!

Hoffe, es kommt jetzt klarer rüber.

Gruß
Spinocita

Ahem: "Diese Vorgangsweise bei internationalen Abkommen, dass nur eine Kopie als das Dokument ..." ...

CrisisMaven ⌂ @, Freitag, 22.01.2016, 02:33 vor 3671 Tagen @ Spinocita 5128 Views

Ich verstehe nur nicht, worauf Du hinauswillst:

"Diese Vorgangsweise bei internationalen Abkommen, dass nur eine Kopie als das Dokument mit dem authentischen Text gilt, hat bei Staatsverträgen eine lange Tradition."

(Aus Deinem Link)

Auch viele von Deutschland unterzeichnete voelkerrechtliche Vertraege sind bei einer anderen Signatarmacht oder einer supranationalen Institution hinterlegt. Das ist Usus. Irgendwo muss es ja sein.

Warum reicht den Oesterreichern nicht die beglaubigte Abschrift, die sie seit den fuenfzigern in der Hofburg liegen haben?

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Nun

Spinocita @, Freitag, 22.01.2016, 02:38 vor 3671 Tagen @ CrisisMaven 4953 Views

Ich lese es so:

Geostrategisch haben die USA die Hand auf D, RU ein Auge auf A.

Kommt vermutlich auch nicht so von ungefähr, dass Orban, Fico, Zeman ... anders tun.

Aber es ist nur eine These.

Ja schon, aber das kann man auch direkt sagen ...

CrisisMaven ⌂ @, Freitag, 22.01.2016, 02:43 vor 3671 Tagen @ Spinocita 5115 Views

... und muss dafuer nicht den Staatsvertrag im Original bemuehen. [[zwinker]]

Ich lese es

Was?

so: Geostrategisch haben die USA die Hand auf D, RU ein Auge auf A.

Das mag sein. Das waere auch so, wenn die beiden Signatarmaechte sich geeinigt haetten, den Vertrag im Vatikan oder in Genf oder bei der UNO oder im Sanitaetshaus Meyer, Liechtenstein, zu hinterlegen ...

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Die Symbolkraft

Spinocita @, Freitag, 22.01.2016, 03:21 vor 3671 Tagen @ CrisisMaven 4942 Views

... ist ausschlaggebend.

Es spielt keine Rolle, welchen Vertrag man ließt, wenn der Inhalt identisch ist - für Staatenführer.

Rybezahl, Freitag, 22.01.2016, 03:57 vor 3671 Tagen @ Spinocita 4927 Views

Aber zur Sicherheit wurde der Originalvertrag ausgestellt, damit auch jeder weiß, der Inhalt ist mit der Kopie identisch.

Aber das reicht ja nicht. Bestimmt ein Fake.

--
Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.

@pigbonds, schau doch bitte einfach mal in die Gesetze

CalBaer @, Freitag, 22.01.2016, 00:00 vor 3671 Tagen @ pigbonds 5568 Views

, bevor Du hier Unsinn verbreitest.

Absurder Unsinn. Die rechtliche Situation ist klar, es gibt keine
Personenkontrolle
an einer Schengen Innengrenze

Es gibt keine permanenten Personenkontrollen an der Grenze mehr, aber dennoch ist der Grenzuebertritt ist wie folgt gesetzlich geregelt:

Bürger der Europäischen Union einschließlich des Europäischen Wirtschaftsraums müssen nach § 8 des Freizügigkeitsgesetzes/EU bei der Einreise in die Bundesrepublik einen Pass oder anerkannten Passersatz mitführen und während ihres Aufenthaltes besitzen.

Für alle anderen Ausländer, die in die Bundesrepublik einreisen oder sich im Bundesgebiet aufhalten, besteht nach § 3 des Aufenthaltsgesetzes eine Passpflicht.

https://de.wikipedia.org/wiki/Ausweispflicht#Deutschland

Personen die ohne Dokumente die Grenze uebertreten, verstossen damit klar gegen deutsche Gesetze. Jeder Beamte muss bei Wissen taetig werden. Da die Verstoesse ueberall leicht zu beobachten sind, haette man daher klar von Gesetzes wegen taetig werden muessen. Ausserdem sind Stichproben nach wie vor moeglich.

und damit gibt es keine Grenze, die Merkel
hätte öffnen
können.

Die Staatsgrenzen schliessen Gebiete ein, in denen Gesetze gelten.

Merkel hat möglicherweise unterlassen, die Grenzen zu schliessen.

Nein, Merkel hat per Kanzleranweisung einfach Gesetze ausser Kraft setzen lassen. Kein Gesetzgeber hat diese Gesetze ausser Kraft gesetzt oder neue dazu beschlossen.

--
Ein ueberragender Teil der Oekonomen, Politiker, Banker, Analysten und Journalisten ist einfach unfaehig, Bitcoin richtig zu verstehen, weil es so revolutionaer ist.
Info:
www.tinyurl.com/y97d87xk
www.tinyurl.com/yykr2zv2

Es gibt keine Grenzkontrolle, d.h. es werden keine Papiere kontrolliert

pigbonds @, Freitag, 22.01.2016, 00:28 vor 3671 Tagen @ CalBaer 5203 Views

Es gibt keine permanenten Personenkontrollen an der Grenze mehr, aber
dennoch ist der Grenzuebertritt ist wie folgt gesetzlich geregelt:

Bürger der Europäischen Union einschließlich des Europäischen
Wirtschaftsraums müssen nach § 8 des Freizügigkeitsgesetzes/EU bei der
Einreise in die Bundesrepublik einen Pass oder anerkannten Passersatz
mitführen und während ihres Aufenthaltes besitzen.

Für alle anderen Ausländer, die in die Bundesrepublik einreisen oder
sich im Bundesgebiet aufhalten, besteht nach § 3 des Aufenthaltsgesetzes
eine Passpflicht.

Bis zu jenem Zeitpunkt, also September 2015 als Deutschland wieder Grenzkontrollen
einführte, wurden keine Papiere kontrolliert, egal, ob man die Papiere in der linken
oder rechten Hosentasche oder eben gar keine Papiere bei sich hatte.

Das hätte an der Grenze in Ungarn auffallen müssen, dort, wo Grenzkontrollen stattfinden
MÜSSEN.

Asylanten haben eben gerade manchmal keine Papiere und deshalb müssen sie einen Asylantrag
stellen, der geprüft wird, darunter fällt auch, die Herkunft zu überprüfen.

Kontrollen werden hinter der Grenze durchgeführt

Rybezahl, Freitag, 22.01.2016, 00:38 vor 3671 Tagen @ pigbonds 5073 Views

Bis zu jenem Zeitpunkt, also September 2015 als Deutschland wieder
Grenzkontrollen
einführte, wurden keine Papiere kontrolliert, egal, ob man die Papiere in
der linken
oder rechten Hosentasche oder eben gar keine Papiere bei sich hatte.

Das hätte an der Grenze in Ungarn auffallen müssen, dort, wo
Grenzkontrollen stattfinden
MÜSSEN.

Asylanten haben eben gerade manchmal keine Papiere und deshalb müssen sie
einen Asylantrag
stellen, der geprüft wird, darunter fällt auch, die Herkunft zu
überprüfen.

Solche Kontrollen werden hinter der Grenze durchgeführt, und dabei wird natürlich auch nach dem Ausweis gefragt. Nur kann man die Leute dann nicht mehr abweisen - sie sind ja schon drin! Abweisen kann man nur direkt an der Grenze.
Das klingt vielleicht albern, aber so ist die rechtliche Lage. Entweder, die Staaten halten sich daran, oder eben nicht.
Und wenn dabei festgestellt werden muss - huch, der ist ja illegal hier - dann wird der registriert und anschließend entweder abgeschoben, oder es wird Asyl gewährt.

Wie das bei der kurzen "Grenzschließung" in Bayern genau gelaufen ist, ob dort an oder hinter der Grenze kontrolliert wurde, das müsste ich jetzt nochmal recherchieren. Ich meine aber, da wurde hinter der Grenze kontrolliert.

Und danke für den Zeit-Link, zeigte mir ein neues Bild von Orban. [[zwinker]]

Gruß!

--
Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.

Genau. Man spricht dabei von "Schleierfahndung". (oT)

pigbonds @, Freitag, 22.01.2016, 00:42 vor 3671 Tagen @ Rybezahl 5182 Views

- kein Text -

Fehlende Kontrollen heben nicht die Gueltigkeit von Gesetzen auf

CalBaer @, Freitag, 22.01.2016, 01:00 vor 3671 Tagen @ pigbonds 5037 Views

Andernfalls koennte ich mich z.B. darauf berufen, wenn es keine Geschwindigkeitskontrollen gibt, dass die StVO nicht mehr gaelte. Oder wenn es keine Fahrkartenkontrollen gibt, dass Fahren ohne Fahrkarte nicht verboten waere.

Bis zu jenem Zeitpunkt, also September 2015 als Deutschland wieder
Grenzkontrollen
einführte, wurden keine Papiere kontrolliert

Das enthebt Reisende nicht von der Pflicht, Papiere bei sich zu fuehren, andernfalls Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe:
http://dejure.org/gesetze/AufenthG/95.html

Die Polizei ist nicht nur verpflichtet Straftaten zu erfassen, sondern auch Straftaten zu unterbinden. Sie ist verpflichtet auch praeventiv zu handeln. Wenn man das nicht will, muss man Gesetze aendern.

--
Ein ueberragender Teil der Oekonomen, Politiker, Banker, Analysten und Journalisten ist einfach unfaehig, Bitcoin richtig zu verstehen, weil es so revolutionaer ist.
Info:
www.tinyurl.com/y97d87xk
www.tinyurl.com/yykr2zv2

Dann aber auch Absatz (5) lesen.

Rybezahl, Freitag, 22.01.2016, 01:19 vor 3671 Tagen @ CalBaer 5078 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 22.01.2016, 01:28

(5) Artikel 31 Abs. 1 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge bleibt unberührt.

Unten dazu der Wortlaut des Artikels:

"Die vertragsschließenden Staaten ergreifen wegen illegaler Einreise oder unrechtmäßigen Aufenthalts keine Strafmaßnahmen gegen Flüchtlinge, die unmittelbar aus einem Gebiet kommen, wo ihr Leben oder ihre Freiheit im Sinne von Artikel 1 bedroht war und sofern sie sich unverzüglich den Behörden stellen und triftige Gründe für ihre illegale Einreise oder Anwesenheit darlegen."
Hier:
http://www.unhcr.de/fileadmin/user_upload/dokumente/03_profil_begriffe/genfer_fluechtli...

Ob es sich um Flüchtlinge im Sinne des Gesetzes handelt, das muss geprüft werden. So isses halt.

--
Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.

In Oesterreich Leben oder Freiheit bedroht?

CalBaer @, Freitag, 22.01.2016, 01:28 vor 3671 Tagen @ Rybezahl 5117 Views

"Die vertragsschließenden Staaten ergreifen wegen illegaler Einreise oder
unrechtmäßigen Aufenthalts keine Strafmaßnahmen gegen Flüchtlinge, die
unmittelbar aus einem Gebiet kommen, wo ihr Leben oder ihre Freiheit im
Sinne von Artikel 1 bedroht war und sofern sie sich unverzüglich den
Behörden stellen und triftige Gründe für ihre illegale Einreise oder
Anwesenheit darlegen."

Hervorhebung von mir.

Ich denke, das gilt fuer die Einreise aus einem anderen Schengen-Staat nicht.

--
Ein ueberragender Teil der Oekonomen, Politiker, Banker, Analysten und Journalisten ist einfach unfaehig, Bitcoin richtig zu verstehen, weil es so revolutionaer ist.
Info:
www.tinyurl.com/y97d87xk
www.tinyurl.com/yykr2zv2

Sie reisen nicht von Österreich ein.

pigbonds @, Freitag, 22.01.2016, 01:33 vor 3671 Tagen @ CalBaer 5187 Views

"Die vertragsschließenden Staaten ergreifen wegen illegaler Einreise

oder

unrechtmäßigen Aufenthalts keine Strafmaßnahmen gegen Flüchtlinge,

die

unmittelbar aus einem Gebiet kommen, wo ihr Leben oder ihre

Freiheit im

Sinne von Artikel 1 bedroht war und sofern sie sich unverzüglich den
Behörden stellen und triftige Gründe für ihre illegale Einreise oder
Anwesenheit darlegen."


Hervorhebung von mir.

Ich denke, das gilt fuer die Einreise aus einem anderen Schengen-Staat
nicht.

Theoretisch reisen sie eben nicht von Österreich ein, weil an der Grenze
keine Papiere gezeigt werden.
Die tauchen eben einfach in Deutschland auf, als wären sie mit dem Fallschirm
gekommen.

Praktisch hast Du natürlich Recht, ich habe oft darauf verwiesen, Österreich
müsste eine Million Flüchtlinge im Land haben. Überleg selber, was das für
AT bedeuten würde. Gerade die Österreicher sollten in dieser Sache mucksmäuschenstill
sein.

Physisch und reisen sie ueber die Grenze von Oesterreich ein (oT)

CalBaer @, Freitag, 22.01.2016, 01:43 vor 3671 Tagen @ pigbonds 4775 Views

- kein Text -

--
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Weis das den Ösis beim Rückschaffungsversuch in jedem einzelnen Fall nach.

pigbonds @, Freitag, 22.01.2016, 09:43 vor 3671 Tagen @ CalBaer 4676 Views

Möglicherweise sind die Deutschen Behörden nicht ganz so dumm und
versuchen eben, jeden einzelnen Fall zu dokumentieren, damit sie
später von jedem nachweisen können, von wo er nach Deutschland
eingereist ist.
Vielleicht ist das der Grund, dass die Registrierung nicht ganz so
schnell geht. Ich weiss es aber nicht.

Könnte sein

Rybezahl, Freitag, 22.01.2016, 01:34 vor 3671 Tagen @ CalBaer 4962 Views

"Die vertragsschließenden Staaten ergreifen wegen illegaler Einreise

oder

unrechtmäßigen Aufenthalts keine Strafmaßnahmen gegen Flüchtlinge,

die

unmittelbar aus einem Gebiet kommen, wo ihr Leben oder ihre

Freiheit im

Sinne von Artikel 1 bedroht war und sofern sie sich unverzüglich den
Behörden stellen und triftige Gründe für ihre illegale Einreise oder
Anwesenheit darlegen."


Hervorhebung von mir.

Ich denke, das gilt fuer die Einreise aus einem anderen Schengen-Staat
nicht.

Das könnte sein, siehe aber auch Artikel 31 Punkt 2. Das muss ich mir noch genauer angucken. Und überhaupt kann ich mir da nicht wirklich ein für andere glaubwürdiges Urteil bilden, als interessierter Laie. Aber ich finde es schön, dass man sich sachlich austauschen kann. [[top]]

"Die vertragschließenden Staaten werden den Flüchtlingen beim Wechsel des Aufenthaltsortes keine Beschränkungen auferlegen, außer denen, die notwendig sind; diese Beschränkungen werden jedoch nur so lange Anwendung finden, wie die Rechtsstellung dieser Flüchtlinge im Aufnahmeland geregelt oder es ihnen gelungen ist, in einem anderen Land Aufnahme zu erhalten. Die vertragschließenden Staaten werden diesen Flüchtlingen eine angemessene Frist sowie alle notwendigen Erleichterungen zur Aufnahme in einem anderen Land gewähren."

--
Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.

Ausserdem gibt es Dublin (oT)

CalBaer @, Freitag, 22.01.2016, 01:45 vor 3671 Tagen @ Rybezahl 4836 Views

- kein Text -

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Ja, und darin Artikel 17. Das kollidiert nicht. Nur: kollidiert das alles mit dem GG? (oT)

Rybezahl, Freitag, 22.01.2016, 01:48 vor 3671 Tagen @ CalBaer 4859 Views

- kein Text -

--
Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.

Stimmt, diese blutduerstigen Oesterreicher hatte ich uebersehen ...

CrisisMaven ⌂ @, Freitag, 22.01.2016, 02:27 vor 3671 Tagen @ Rybezahl 5132 Views

(5) Artikel 31 Abs. 1 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge bleibt unberührt.
"Die vertragsschließenden Staaten ergreifen wegen illegaler Einreise oder unrechtmäßigen Aufenthalts keine Strafmaßnahmen gegen Flüchtlinge, die unmittelbar aus einem Gebiet kommen, wo ihr Leben oder ihre Freiheit im Sinne von Artikel 1 bedroht war

Das Land "unmittelbar davor" war meines Wissens Oesterreich. Das laesst tief blicken. Haider kam ja dort ums Leben, erinnere mich. Und auch Hitler diente lieber in der Deutschen Reichswehr.

--
Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
Atomkraft | in English

Zugegeben, und Punkt 2? (oT)

Rybezahl, Freitag, 22.01.2016, 02:53 vor 3671 Tagen @ CrisisMaven 5316 Views

- kein Text -

--
Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.

Also, ich erachte die Diskussion insofern fuer muessig, als ...

CrisisMaven ⌂ @, Freitag, 22.01.2016, 10:43 vor 3671 Tagen @ Rybezahl 4996 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 22.01.2016, 10:49

... der Geist des (Asyl-/Fluechtlings-) -Rechts nicht mit dem in Einklang steht, was derzeit geschieht.

Ob Grenzen "geoeffnet" wurden (was rechtlich nicht geschah - sie waren offen - innerhalb der EU) oder nicht: fuer das, was derzeit passiert, waren weder das Schengen-Regime noch die einzelstaatlichen Rechtsnormen gedacht.

Das, was derzeit passiert, entspricht dem, was passierte, als die ersten Autos auf Strassen fuhren, die bislang ausschliesslich Fussgaenger, Handkarren und Pferdekutschen kannten. Nachdem es mehr wurden, wurde das Recht angepasst.

Nicht immer auf die schlaueste Art, zu Anfang, aber heutige Strassenverkehrsordnungen tragen sowohl Handkarren, wie Rollschuhen, wie Fussgaengern und Pferdekutschen, aber auch LKW bis 40 t und darueber hinaus Rechnung. Fuer manche Gefaehrte braucht man auch heute noch eine Sondergenehmigung - weil man, absehend, dass man nicht alles vorab wissen kann, die Paragraphen so gestaltet hat. Im Grenzregime fehlte diese Flexibilitaet.

Sich aber hinzustellen mit dem LKW und zu sagen "ist auch nur eine Pferdekutsche" entspricht nicht dem Geist der Gesetze, der, neben dem Wortlaut, ein wichtiges Auslegungskriterium in der Jurisprudenz darstellt.

Weshalb ich mich auch an der zunehmend legalistisch gefuehrten Diskussion so gut wie nie beteiligt habe. Sie fuehrt nur zu "Schadenersatzprozessen, weil jemand 'uebersehen' hat, in die Bedienungsanleitung hineinzuschreiben, dass man seine Katze nicht in der Mikrowelle trocknen darf".

Was man tun koennte, wenn man mit Ungereimtheiten konfrontiert ist, hatte ich mal an einem aehnlichen Beispiel hier skizziert.

--
Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
Atomkraft | in English

Schätze, du hast recht

Rybezahl, Freitag, 22.01.2016, 14:55 vor 3671 Tagen @ CrisisMaven 4563 Views

Denke, du hast recht. Entweder, man passt die Regeln an, was aber, wie ich fürchte, jetzt auch nicht mehr hilft. Oder man muss mit vereinten Kräften an den Außengrenzen etwas unternehmen. In jedem Fall muss endlich kommuniziert werden, dass so große Ströme hier nicht erwünscht sind. Diese Botschaft wird früher oder später kommen müssen und wenn später, dann wahrscheinlich auf die altmodische Art. Welche Wirkung das auf die haben wird, die schon hier sind, möchte ich mir jetzt nicht ausdenken.

--
Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.

Es sind nicht "Reisende", es sind "Asylsuchende"

pigbonds @, Freitag, 22.01.2016, 01:25 vor 3671 Tagen @ CalBaer 5125 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 22.01.2016, 01:29

Andernfalls koennte ich mich z.B. darauf berufen, wenn es keine
Geschwindigkeitskontrollen gibt, dass die StVO nicht mehr gaelte. Oder wenn
es keine Fahrkartenkontrollen gibt, dass Fahren ohne Fahrkarte nicht
verboten waere.

Es handelt sich um Asylsuchende; die freuen sich sogar noch, wenn sie aufgegriffen
und zur Meldestelle gefahren werden.

Der Witz ist aber gerade, dass die Regierung es eben gerade versucht, Leute ohne
gültige Papiere auszuschaffen:
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-11/asylrecht-fluechtlinge-gesetzesentwurf-a...
Bundesregierung will Flüchtlinge ohne Pass abschieben [...] Die Flüchtlingshilfsorganisation
Pro Asyl bezeichnete den Entwurf als "Frontalangriff auf das deutsche Asylrecht".

Das enthebt Reisende nicht von der Pflicht, Papiere bei sich zu fuehren,
andernfalls Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe:
http://dejure.org/gesetze/AufenthG/95.html

Es sind "Asylsuchende" und nicht Reisende.

Die Polizei ist nicht nur verpflichtet Straftaten zu erfassen, sondern
auch Straftaten zu unterbinden. Sie ist verpflichtet auch praeventiv zu
handeln. Wenn man das nicht will, muss man Gesetze aendern.

Gesetze muss man dann ändern und Abkommen dann künden, wenn man das Asylrecht abschaffen will.
Gesetze muss man dann ändern, wenn es nur noch Botschaftsasyl gibt oder Asylverfahren direkt
an der Grenze gemacht würden. Und weisst Du was? Genau dahin gehen die Vorschläge der Regierung.


Ich kann nur wiederholen, was ich so oft geschrieben habe: will man was ändern, dann muss
man nach Direkter Demokratie verlangen, doch auch da kann man unterliegen. Wenn man aber
immer nur jeder Sau durchs Dorf nachjagt, dann wird man zu nichts kommen, muss sich aber
auch keiner Verantwortung bewusst sein und kann zornig die Faust im Sack machen.

Gesetze gelten fuer alle

CalBaer @, Freitag, 22.01.2016, 01:40 vor 3671 Tagen @ pigbonds 4989 Views

Es handelt sich um Asylsuchende; die freuen sich sogar noch, wenn sie
aufgegriffen
und zur Meldestelle gefahren werden.

... oder wie erwaehnt von vornherein unterbinden.

Gesetze muss man dann ändern und Abkommen dann künden, wenn man das
Asylrecht abschaffen will.

Gesetze kann man auch aendern, ohne das Asylrecht abzuschaffen. Andere Staaten schaffen das doch auch.

Ich kann nur wiederholen, was ich so oft geschrieben habe: will man was
ändern, dann muss
man nach Direkter Demokratie verlangen,

In dem Fall haette Merkel haette nur verfassungskonform vorgehen muessen.

--
Ein ueberragender Teil der Oekonomen, Politiker, Banker, Analysten und Journalisten ist einfach unfaehig, Bitcoin richtig zu verstehen, weil es so revolutionaer ist.
Info:
www.tinyurl.com/y97d87xk
www.tinyurl.com/yykr2zv2

Dänemark

Spinocita @, Freitag, 22.01.2016, 02:33 vor 3671 Tagen @ CalBaer 5016 Views

Dänemark hat gerade sehr verschärft und abgeändert, kann jetzt Link nicht suchen, aber heute gelesen.

Norwegen schiebt nach Russland ab.

Etc.

Unerklärlich bleibt weiterhin, warum bis dato nicht ein paar Schiffe in GR konsequent rückführen.
Scheint einfach nicht gewollt.
Lieber Chaos.

Schmaeh: Ein Schiff fuer EINEN EINZIGEN griechischen Asylanten? Ah, geh ...

CrisisMaven ⌂ @, Freitag, 22.01.2016, 02:41 vor 3671 Tagen @ Spinocita 5082 Views

Unerklärlich bleibt weiterhin, warum bis dato nicht ein paar Schiffe in GR konsequent rückführen.

Darum:

https://www.youtube.com/watch?v=rjztRAyFVbw

--
Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
Atomkraft | in English

Dänemark hat eine Sonderklausel ausgehandelt, ist kein "normaler" Schengenstaat (oT)

pigbonds @, Freitag, 22.01.2016, 10:02 vor 3671 Tagen @ Spinocita 4644 Views

- kein Text -

Welche Staaten schaffen das?

pigbonds @, Freitag, 22.01.2016, 10:09 vor 3671 Tagen @ CalBaer 4750 Views

Es handelt sich um Asylsuchende; die freuen sich sogar noch, wenn sie
aufgegriffen
und zur Meldestelle gefahren werden.


... oder wie erwaehnt von vornherein unterbinden.

Das Gesetz brechen?

Gesetze muss man dann ändern und Abkommen dann künden, wenn man das
Asylrecht abschaffen will.


Gesetze kann man auch aendern, ohne das Asylrecht abzuschaffen. Andere
Staaten schaffen das doch auch.

Welche Staaten? Dänemark? Dänemark ist kein "normaler" Schengenstaat und
hatte sich eine Sonderklausel ausgehandelt.

Nur Orban kann kontrollieren. Auch seine Wasserwerfer und sein Tränengas haben
die Flüchtlinge nicht abgehalten. Sag es also laut und deutlich, soll Orban auf
die Flüchtlinge schiessen?
http://www.welt.de/politik/ausland/article146485153/Ungarn-setzt-Traenengas-und-Wasserw...

Ich kann nur wiederholen, was ich so oft geschrieben habe: will man was
ändern, dann muss
man nach Direkter Demokratie verlangen,


In dem Fall haette Merkel haette nur verfassungskonform vorgehen muessen.

Merkel, eigentlich Deutschland, handelt als einzige noch so, wie es die Regeln und die
Gesetze verlangen.

Alle osteuropaeischen Staaten zB

Miesespeter @, Freitag, 22.01.2016, 11:36 vor 3671 Tagen @ pigbonds 4704 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 22.01.2016, 11:46

Gesetze muss man dann ändern und Abkommen dann künden, wenn man das
Asylrecht abschaffen will.


Gesetze kann man auch aendern, ohne das Asylrecht abzuschaffen. Andere
Staaten schaffen das doch auch.

Zb alle osteuropaeischen Staaten. Dort aendert niemand die Asylgesetze. Und trotzdem sucht dort kaum jemand Asyl. Im Gegenteil, als die Ungarn die 'Asylsuchenden' registrieren wollten und Asylverfahren beginnen wollten, haben diese sich dem gewaltsam widersetzt und sind ueber die Autobahn in Richtung Deutschland weitergewandert.

In Rumaenien oder Bulgarien kommt kaum jemand (RO 2015: ca 2000 Personen) auf die Idee, ueberhaupt Asyl zu suchen.

Warum nicht?

Weil man bestenfalls Asyl erhaelt. Die Unterbringung ist sehr einfach. Die erwartbare Sozialhilfe belaeuft sich auf 30 Euro (demnaechst 80) im Monat. Das ist weniger, als die 'Asylsuchenden' in ihren Heimatlaendern erwirtschaften und entspricht in etwa dem, was sie auch in den tuerkischen Fluechtlingslagern bekommen.

Somit ist die Flucht nach Rumaenien bestenfalls fuer jene interessant, deren Alternative wirklich massive Bedrohung von Leib und Leben ist. Aus anderen Gruenden lohnt es sich schlicht nicht.


Nur Orban kann kontrollieren. Auch seine Wasserwerfer und sein Tränengas
haben
die Flüchtlinge nicht abgehalten. Sag es also laut und deutlich, soll
Orban auf
die Flüchtlinge schiessen?
http://www.welt.de/politik/ausland/article146485153/Ungarn-setzt-Traenengas-und-Wasserw...

Orban hat genau das Richtige gemacht: er hat die Leute kanalisiert dorthin gehen lassen, wo sie hingehen wollen. Niemand wollte in Ungarn bleiben.

Dass Staaten zur Wahrung oeffentlicher Ordnung Traenengas und Wasserwerfer einsetzen, ist Alltag. Niemand kaeme auf die Idee, rhetorisch insinuierend zu fragen: 'Was soll Mappus machen, um gegen die ungenehmigten Demonstrationen in Stuttgart vorzugehen, soll er auf die Demonstranten schiessen lassen?'

Merkel, eigentlich Deutschland, handelt als einzige noch so, wie es die
Regeln und die
Gesetze verlangen.

Steile These nach Maastricht, dem Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB, Bundeswehreinsaetzen im Ausland ohne Bezug zu Angriffen auf Deutschland, der folgenlosen Einreise von massenhaft Auslaendern ohne Papiere oder mit gefaelschten Papieren...

Dass allerdings die Regeln und Gesetze in Deutschland dergestalt sind, dass sie die erlebbare Entwicklung foerdern, erkennt man im Vergleich zu anderen Staaten von Osteuropa bis Kanada oder Australien, die ebenfalls handeln, wie es ihre Regeln und Gesetze verlangen. Nur sind deren Gesetze halt anders.

--
Everything is ok

Eben, die Osteuropäer "schaffen" das nicht, sie sind einfach unattraktiv (oT)

pigbonds @, Freitag, 22.01.2016, 20:26 vor 3670 Tagen @ Miesespeter 4534 Views

- kein Text -

Osteuropa fehlt die Vern3tzungungsdichte

Rybezahl, Samstag, 23.01.2016, 01:39 vor 3670 Tagen @ pigbonds 4170 Views

Wer will schon im russischen Hinterland leben? Wenn ich in einer Stunde davon weg und nach 24 Uhr dorthin zurück komme, dann ja. Ist in Deutschland gegeben, aber nicht im sibirischen Hinterland.

Voll geil mit dem Hintergrund bei der AZK. Fast so gut wie RTL.

Echt nur Vollhörstel.

--
Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.

Die Grenze ist nicht offen für Nicht-Schengen Leute

Martin @, Freitag, 22.01.2016, 06:20 vor 3671 Tagen @ pigbonds 5052 Views

Absurder Unsinn. Die rechtliche Situation ist klar, es gibt keine
Personenkontrolle
an einer Schengen Innengrenze und damit gibt es keine Grenze, die Merkel
hätte öffnen
können.

Die Landesgrenze ist eindeutig gekennzeichnet, und sie ist nur 'offen' für Leute, die sich legal im Schengenraum aufhalten und dort frei bewegen dürfen. Die Tatsache, dass dort gerade niemand kontrolliert 'öffnet' die Grenze nicht für alle.

Merkels Einladung an Illegale nach Deutschland, ohne entsprechende Maßnahmen (vgl. Flughäfen, Schiffsanlegestellen) zur Registrierung usw., darf man daher getrost als Grenzöffnung (für Illegale) bezeichnen.

Auch wenn man es zum 1001 mal wiederholt, es macht es nicht wahrer, dass
Merkel die Grenzen
geöffnet habe.

Nun, ich habe das gerade wiederholt. Wenn im Vertrauen auf die Funktion des Schengenraums an der deutschen Grenze bisher nicht kontrolliert wurde, dann war schon bei Merkels Einladung klar, dass die Voraussetzungen nicht mehr gegeben waren.

Es gab schon immer Grenzpfade beispielsweise zwischen D und CH, die wenig kontrolliert waren. Deshalb war aber diese Grenze nicht 'offen'.

Im Mai 2015 wurde "Schengen" auch wegen des G7 Gipfels außer Kraft gesetzt. (mL)

DT @, Freitag, 22.01.2016, 09:27 vor 3671 Tagen @ Martin 4838 Views

Dazu konnte das ja auch gemacht werden:

http://www.tz.de/muenchen/stadt/g7-gipfel-elmau-ere164127/g7-gipfel-2015-schloss-elmau-...

Schengen-Abkommen außer Kraft
G7-Kontrollen: 450 Asylbewerber aufgegriffen

Aktualisiert: 31.05.15 - 08:29

"München - Aufgrund der kurzfristigen Wiedereinführung der Grenzkontrollen zum G7-Gipfel 2015 hat die Bundespolizei insgesamt schon 450 unerlaubt Einreisende aufgreifen können.

Seit der zeitweisen Wiedereinführung der Grenzkontrollen zu Österreich hält die Bundespolizei vor allem Flüchtlinge auf. Seit Dienstag seien rund 450 „unerlaubt Eingereiste“ aufgegriffen worden, teilte die Behörde am Freitag in München mit. Allein am Mittwoch waren es 190, großenteils aus Eritrea.

Sofern die Flüchtlinge nicht schon in einem anderen EU-Land Asyl beantragt haben, werden sie nicht nach Österreich zurückgeschickt, sondern dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge übergeben. Außerdem seien „einige Verstöße gegen das Betäubungsmittel- und Waffengesetz“ festgestellt worden. Die Beamten fassten auch einen 24 Jahre alten Luxemburger, der im Saarland eine Geldstrafe wegen Alkohols am Steuer nicht bezahlt hatte."

Die gleiche Praxis wie jetzt.

pigbonds @, Freitag, 22.01.2016, 10:46 vor 3671 Tagen @ DT 4630 Views

Dazu konnte das ja auch gemacht werden:

http://www.tz.de/muenchen/stadt/g7-gipfel-elmau-ere164127/g7-gipfel-2015-schloss-elmau-...

Schengen-Abkommen außer Kraft
G7-Kontrollen: 450 Asylbewerber aufgegriffen

Ab 13. September 2015 auch.

Sofern die Flüchtlinge nicht schon in einem anderen EU-Land Asyl
beantragt haben, werden sie nicht nach Österreich zurückgeschickt,
sondern dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge übergeben.

Das ist doch genau das, was derzeit geschieht.

Flughäfen haben z.T. Schengenaussengrenzen

pigbonds @, Freitag, 22.01.2016, 10:37 vor 3671 Tagen @ Martin 4702 Views

Absurder Unsinn. Die rechtliche Situation ist klar, es gibt keine
Personenkontrolle
an einer Schengen Innengrenze und damit gibt es keine Grenze, die

Merkel

hätte öffnen
können.


Die Landesgrenze ist eindeutig gekennzeichnet, und sie ist nur 'offen'
für Leute, die sich legal im Schengenraum aufhalten und dort frei bewegen
dürfen. Die Tatsache, dass dort gerade niemand kontrolliert 'öffnet' die
Grenze nicht für alle.

Aber es finden prinzipiell keine Personenkontrollen statt. Und deshalb sind
die Flüchtlinge dann einfach drin. Ist dann einmal klar, dass es sich um einen
Flüchtling handelt, der einen Asylantrag stellt, muss es Österreich nachgewiesen
werden, dass dieser Flüchtling von Österreich aus einreiste.

Also deshalb wieder Personenkontrollen an der Deutsch-Österreichischen Grenze
einführen und vom Rückstau aus beobachten, wie die Flüchtlinge die grüne Grenze
ohne Anstehen überqueren.

Merkels Einladung an Illegale nach Deutschland, ohne entsprechende
Maßnahmen (vgl. Flughäfen, Schiffsanlegestellen) zur Registrierung usw.,
darf man daher getrost als Grenzöffnung (für Illegale) bezeichnen.

Du verwechselst Schengenaussengrenzen an Flughäfen und Schiffshäfen - das ist
vertraglich geregelt.
Merkel ist kein Diktator, der einfach irgend etwas machen kann. Sie muss sich
ans Recht halten.

Nun, ich habe das gerade wiederholt. Wenn im Vertrauen auf die Funktion
des Schengenraums an der deutschen Grenze bisher nicht kontrolliert wurde,
dann war schon bei Merkels Einladung klar, dass die Voraussetzungen nicht
mehr gegeben waren.

Wiederhol es noch ein paar Mal, aber Merkel hat am 13. September 2015 Kontrollen
eingeführt.
Orban hat Zäune, er setzte Wasserwerfer und Tränengas ein, hat alles nichts
genützt, Flüchtlinge sind durchgekommen.

Es gab schon immer Grenzpfade beispielsweise zwischen D und CH, die wenig
kontrolliert waren. Deshalb war aber diese Grenze nicht 'offen'.

Für Personen ist sie im Schengenraum offen. Es gibt auch eine Grenze zwischen
Bayern und BW und auch dort können Personen passieren.

Ich glaube langsam, hier wird bald gefordert, wieder Brückenzölle einzuführen.

Physisch drin heißt nicht legal drin, es ging um ein Rechtsgutachten

Martin @, Freitag, 22.01.2016, 15:16 vor 3671 Tagen @ pigbonds 4410 Views

Aber es finden prinzipiell keine Personenkontrollen statt. Und deshalb
sind
die Flüchtlinge dann einfach drin.

Aber nicht legal

Ist dann einmal klar, dass es sich um

einen
Flüchtling handelt, der einen Asylantrag stellt, muss es Österreich
nachgewiesen
werden, dass dieser Flüchtling von Österreich aus einreiste.

Das kommt davon, wenn man Hinz und Kunz einlädt, aber nicht kontrolliert, das ist 'Grenze öffnen', wenn man weiß, dass bei Hinz und Kunz eine Menge nicht-Schengen-Bürger sind.


Also deshalb wieder Personenkontrollen an der Deutsch-Österreichischen
Grenze
einführen und vom Rückstau aus beobachten, wie die Flüchtlinge die
grüne Grenze
ohne Anstehen überqueren.

Die richtige praktische Lösung ist Sache einer funktionierenden und sich an Recht und Gesetz haltenden Regierung.


Du verwechselst Schengenaussengrenzen an Flughäfen und Schiffshäfen -
das ist
vertraglich geregelt.

Vertrag zwischen wem und wem? Wenn die Welt zu Fuß von Griechenland bis an die deutsche Grenze 'fliegt', dann wird die deutsche Grenze zur Schengenaußengrenze (für Deutschland). Der Grenzübergang bei Salzburg ist dann eben 'Flughafen'.

Merkel ist kein Diktator, der einfach irgend etwas machen kann. Sie muss
sich
ans Recht halten.

Das tut sie lt. Gutachten aber nicht. Wenn sich jemand nicht ans Recht hält wird er nicht automatisch zum Diktator, wenn es aber die Bundeskanzlerin ist scheint unsere Rechtssystem eine Lücke zu haben, wenn sich das Parlament nicht traut, seine Funktion wahrzunehmen.

Nun, ich habe das gerade wiederholt. Wenn im Vertrauen auf die Funktion
des Schengenraums an der deutschen Grenze bisher nicht kontrolliert

wurde,

dann war schon bei Merkels Einladung klar, dass die Voraussetzungen

nicht

mehr gegeben waren.


Wiederhol es noch ein paar Mal, aber Merkel hat am 13. September 2015
Kontrollen
eingeführt.

Es ging um wirksame Kontrollen. Ich habe auch schon davon gehört, dass sich Polizisten irgendwo hinstellen, nur nicht dorthin, wo sie Verbrechen verhindern können. Die Exekutive scheint das gelegentlich zu machen.

Orban hat Zäune, er setzte Wasserwerfer und Tränengas ein, hat alles
nichts
genützt, Flüchtlinge sind durchgekommen.

Die sind ja immer noch willkommen hier. So lange sie nicht in Ungarn bleiben ist das für Orban ok.


Ich glaube langsam, hier wird bald gefordert, wieder Brückenzölle
einzuführen.

Die USA, Australien u.a. Länder schaffen das auch ohne Brückenzölle.

Nur eines ist an der Logik falsch ...

CrisisMaven ⌂ @, Freitag, 22.01.2016, 16:55 vor 3671 Tagen @ Martin 4636 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 22.01.2016, 17:08

... naemlich, dass alle "Rechtssetzungsakte" oeffentlich waeren (bei den Deutschen).

Aber der Autor ist zudem erkennbar kein Jurist (oder ein schlechter, sonst wuesste er, dass Erlasse kein Recht setzen [koennen]).

Sie genuegen regelmaessig dem Gesetzesvorbehalt nicht, den das Bundesverfassungsgericht fuer wesentliche Eingriffe ins und Umbrueche im oeffentlichen Recht als Massstab nimmt.

Aber egal: Erlasse jedenfalls werden haeufig, aber eben nicht immer und alle, im jeweiligen Amtsblatt des Ressort-Ministeriums veroeffentlicht.

Der FAZ-Autor Hillgruber liegt also gleich zweifach falsch, wie so oft seit Jahrzehnten.

Wenn sie es nicht werden, sind es darum noch lange keine "Geheimerlasse" (aber ich zweifle nicht, dass es auch solche, aus den Gruenden der auch im Artikel genannten Staatsraeson, geben mag, etwa zur Organisation der Geheimdienste/des Verfassungsschutzes des Bundes und der Laender).

Und ich konzediere auch, dass es nicht rechtsstaatlich waere, einen so weitreichenden Erlass wie den zur (nein, nicht Oeffnung der Grenzen, die waren offen und sind es noch) zur Nicht-Ueberpruefung von Einreisenden aus Nicht-EU-Staaten und zu deren Nicht-Erfassung, Nicht-Verfolgung, auch nicht wegen Erschleichens von Befoerderungsleistungen ("Schwarzfahren"), dass solche Erlasse veroeffentlicht werden muessen!

--
Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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Verstehe den letzten Satz nicht ganz, etwas zu viel geschachtelt

Martin @, Freitag, 22.01.2016, 20:04 vor 3670 Tagen @ CrisisMaven 4330 Views

Und ich konzediere auch, dass es nicht rechtsstaatlich waere, einen so
weitreichenden Erlass wie den zur (nein,
nicht Oeffnung
der Grenzen
, die waren offen und sind es noch) zur
Nicht-Ueberpruefung von Einreisenden aus Nicht-EU-Staaten und zu deren
Nicht-Erfassung, Nicht-Verfolgung, auch nicht wegen
Erschleichens
von Befoerderungsleistungen
("Schwarzfahren"), dass solche Erlasse
veroeffentlicht werden muessen!

Ist trotz Vorspann die Aussage, dass ein so weitreichender Erlass hätte veröffentlicht werden müssen? Und soll ich vermuten, weil ein solcher nicht veröffentlicht wurde, gibt es ihn nicht? Oder hat der FAZ-Schreiber in diesem Punkt wenigstens recht?

Ich hatte mich auch gewundert über die generelle Aussage, weil ich mich dunkel erinnere, dass beispielsweise die Ausführungsverordnung für Hartz4 / SGBII auch nicht öffentlich gemacht, und erst via Informationsfreiheitsgesetz rausgerückt worden war.

Sorry fuer die Schachtelsaetze ... wenn's schnell geh'n soll ...

CrisisMaven ⌂ @, Freitag, 22.01.2016, 20:40 vor 3670 Tagen @ Martin 4634 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 22.01.2016, 20:45

Und ich konzediere auch, dass es nicht rechtsstaatlich waere, einen so weitreichenden Erlass wie den zur (nein, nicht Oeffnung
der Grenzen
, die waren offen und sind es noch) zur Nicht-Ueberpruefung von Einreisenden aus Nicht-EU-Staaten und zu deren Nicht-Erfassung, Nicht-Verfolgung, auch nicht wegen Erschleichens von Befoerderungsleistungen ("Schwarzfahren"), dass solche Erlasse
veroeffentlicht werden muessen!

Ist trotz Vorspann die Aussage, dass ein so weitreichender Erlass hätte veröffentlicht werden müssen?

Ja. WENN es ein Erlass waere.

Und soll ich vermuten, weil ein solcher nicht veröffentlicht wurde, gibt es ihn nicht?

Ich bin mir relativ sicher, dass es keinen "Erlass" gibt. Das ist ein unterhalb von Gesetzen und Verordnungen angesiedeltes Instrument, behoerdenintern (! - bindet, anders als Gesetze und Verordnungen daher z.B. nicht die Verwaltungsgerichte), behoerdenintern eine Vielzahl zukuenftiger Faelle einheitlich zu regeln.

Ich hatte mich auch gewundert über die generelle Aussage, weil ich mich dunkel erinnere, dass beispielsweise die Ausführungsverordnung für Hartz4 / SGBII auch nicht öffentlich gemacht, und erst via Informationsfreiheitsgesetz rausgerückt worden war.

Ohne den Fall zu kennen: Der Begriff "Ausfuehrungsverordnung" ist eigentlich dann nicht korrekt. Eine Verordnung (ob nun mit "Ausfuehrung" davor oder nicht), sollte eigentlich im Bundesgesetzblatt (oder einem andern "Gesetz- und Verordnungsblatt", etwa dem Bundesarbeitsblatt) erscheinen.

Schliesslich muessen ein Gericht und der rechtsbetroffene Buerger das jederzeit nachlesen koennen. Ein darauf gegruendeter Verwaltungsakt muss ja die Rechtsgrundlagen, Paragraph fuer Paragraph, angeben. Ohne so etwas kann man nicht mal klagen.

Also kann es keine Verordnung im Rechtssinne gewesen sein.

Wenn es aber ein weitreichender Erlass war (die werden manchmal in Verwaltungsakten zitiert, oft aber nicht), dann haette er auch veroeffentlicht werden muessen (ein "Sollen" im rechtlichen Sprachgebrauch eroeffnet i.d.R. keinen grossen Spielraum, sondern ist ein "Muessen", von dem nur aus praktischen Erwaegungen, die am Ende wieder der besseren Rechtsverwirklichung dienen (!) abgewichen werden darf. Etwa, wenn's schnell gehen muss. wenn die Entscheidung nicht abschliessend ist usw. - da gibt es Myriaden von moeglichen Anlaessen). (juraforum: Sollvorschrift).

Wie auch immer, zum Thema "Offene Grenzen per Erlass" zurueck:

Ich vermute, man hat das Wort "Erlass" gescheut, aber faktisch intern Anweisungen an alle betreffenden Behoerden gegeben, die zu dem Verhalten fuehrten, das man beobachten konnte.

Da dies eine Vielzahl kuenftiger rechtlich bedeutender Handlungen untergeordneter Behoerden einheitlich gestalten sollte, waere das faktisch ein Erlass. Und wenn es faktisch ein Erlass gewesen waere, und man ihn nirgendwo nachlesen kann (als Aussenstehender), dann ist der Begriff "Geheimerlass" so weit weg von der Wirklichkeit nicht.

Aber der FAZ-Autor wirft halt dennoch den Begriff "Rechtssetzung" und "Erlass" durcheinander - der Adressat eines Rechtssatzes ist die Allgemeinheit (potentiell - wenn sie sich nur an Einbeinige richtet, und nicht jeder einbeinig ist, bleibt es dennoch allgemeingueltig - sowie der naechste sein Bein verliert, gilt der Rechtsatz nun vorhersehbar auch fuer ihn). Faktisch haben Erika und de Misere Behoerden angewiesen, "sie wissen lassen", sich anders zu verhalten, als sie es mit allergroesster Wahrscheinlichkeit ohne diese Hinweise getan haetten. In der flaechendeckenden, vereinheitlichenden Wirkung waere ein Erlass vom tatsaechlichen Zustand nicht zu unterscheiden, meine ich. Was es aber nicht besser macht: es gilt ja das Schriftlichkeitsprinzip in Behoerden. D.h. wenigstens hinterher soll man pruefen koennen, was angeordnet war und moeglichst warum.

Insofern ist dieses Verhalten schon bedenklich nah am Sonnenkoenig - der Schrat bin ich.

Oder auf Original-Franzoesisch: "L'Eclat, c'est moi!"

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Danke fuer die Klarstellung, ist Deutschland im Kriegszustand?

CalBaer @, Freitag, 22.01.2016, 20:58 vor 3670 Tagen @ CrisisMaven 4476 Views

Welche Rechtsgrundlage gibt es fuer geheime Erlasse?

In Kriegszeiten ist das sicher moeglich, die gab es ja im Deutschen Reich nicht selten. Verschwoerungstheoretiker behaupten ja, Deutschland sei voelkerrechtlich immer noch im Kriegszustand mit den Alliierten. Jetzt wird's aber spannend.

--
Ein ueberragender Teil der Oekonomen, Politiker, Banker, Analysten und Journalisten ist einfach unfaehig, Bitcoin richtig zu verstehen, weil es so revolutionaer ist.
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www.tinyurl.com/y97d87xk
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Ich kenne keine Rechtsgrundlage fuer "Geheimerlasse" ...

CrisisMaven ⌂ @, Freitag, 22.01.2016, 22:13 vor 3670 Tagen @ CalBaer 4442 Views

Welche Rechtsgrundlage gibt es fuer geheime Erlasse?

Ohne ausgewiesener Staatsrechtler zu sein, wuerde ich sagen, was ich schon sagte: im Geheimdienstbereich ist es sicherlich zulaessig, Erlasse ebenfalls geheim zu halten.

Genauso gibt es ja u.a. beim Bundesgerichtshof Senate fuer Spionage-Faelle (Geheimschutzsenate, auch bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit), bei denen trotz grundsaetzlichen Oeffentlichkeitsprinzips im deutschen Gerichtsverfahren (Ausnahme: Familiengerichte seit ein paar Jahrzehnten) die Oeffentlichkeit immer ausgeschlossen ist.

D.h. ich wuerde sagen, dass es eine Abwaegung des oeffentlichen Interesses und der Staatsraeson sein muss, um einen Erlass wirklich "geheim" zu halten.

Davon zu unterscheiden sind Erlasse, die die erlassenden Ministerien fuer zu unbedeutend halten, oder die sich an einen solch kleinen Adressatenkreis richten, dass sie sie bewusst nicht in ihrem eigenen Amtsblatt veroeffentlichen.

Diese aber werden meist dennoch in den einschlaegigen Loseblattwerken "veroeffentlicht", d.h. das sind bestimmt keine, auf die der Begriff "Geheimerlass" anwendbar waere, denn sie werden ja nicht "unter Verschluss" gehalten - jeder kann sie einsehen, es wird nur die wenigsten interessieren.

Was also an einheitlichem ungewoehnlichem Verhalten bei der Bundespolizei und teilweise bei den Laenderpolizeien zu beobachten ist, deutet zwar einerseits auf einen "von oben", "von hoeheren Orts" kommenden einheitlichen Willen hin (sonst gaebe es deutlich mehr beobachtbare Konfusion). Andererseits glaube ich nicht an einen Geheimerlass, da angesichts dessen, was auf dem Spiele steht, es m.E. bestimmt "Whistle Blower" gegeben haette, es waere also doch durchgesickert.

Die Anweisungen, die ethnische Zugehoerigkeit von Taetern zu verschweigen, sickerte ja auch prompt immer wieder durch.

So kann ich es mir also nur so erklaeren, dass es zwar behoerdeninterne Anweisungen gibt, aber eben nicht mit Erlasscharakter im Wortsinne.

Das braucht es auch nicht. Auch eine Telefonkonferenz mit allen Polizeipraesidenten oder Dienststellenleitern/Hoeheren Polizeifuehrern erfuellt denselben Zweck.

Wenn allerdings von ansonsten eingehaltenen Rechtsvorschriften abgewichen werden soll, also das uebliche Ermessen einsetig ausgeuebt oder gar ueberschritten werden soll, dann, ja dann koennte ich mir vorstellen, dass manch einer das "gerne schriftlich haette". Und daher werden wohl auch irgendwann "belastende" Schriftstuecke auftauchen, vielleicht aber auch erst in fuenfzig Jahren aus dem Archiv.

Das Informationsfreiheitsgesetz jedenfalls hilft, wie der US-FOIA, nur bedingt - man muss naemlich ziemlich genau angeben, wonach man sucht, wenn man einen Antrag stellt.

Eher waere eine parlamentarische Anfrage erfolgversprechend - aber dazu bedarf es wohl erst einer AfD-Fraktion im betreffenden Parlament.

Bis dorthin sind weitere Millionen hier bzw. haben Nachzugsanspruch.

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Also polizeiliche Dienstanweisung Gesetze fuer Monate ausser Kraft zu setzen?

CalBaer @, Freitag, 22.01.2016, 23:35 vor 3670 Tagen @ CrisisMaven 4384 Views

Wenn Geheimerlass ausscheidet und ein Erlass nicht existiert, kann es sich nur um eine pol. Dienstanweisung handeln.

Dienstanweisungen soll es auch hier schon mal gegeben haben:
http://www.pi-news.net/2015/07/dienstanweisung-polizei-soll-gescannte-fingerabdruecke-v...

Die Frage ist, wer hat die Dienstanweisung augegeben? Und ist die Dienstanweisung rechtlich einwandfrei?

Es waere also eine polizeiliche Dienstanweisung geltende Gesetze fuer Monate ausser Kraft zu setzen. Wann hat es das das letzte mal gegeben in der deutschen Geschichte? Da muss man wohl bis ins Dritte Reich zurueckschauen.

Jeder Polizeibeamte sollte das mal hinterfragen. Andernfalls wird der Diktatur Tuer und Tor geoeffnet.

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Polizeiliche Dienstanweisungen, Buerokratie und von Mises ...

CrisisMaven ⌂ @, Samstag, 23.01.2016, 12:48 vor 3670 Tagen @ CalBaer 4619 Views

bearbeitet von unbekannt, Samstag, 23.01.2016, 14:58

Wenn Geheimerlass ausscheidet und ein Erlass nicht existiert, kann es sich nur um eine pol. Dienstanweisung handeln.

von Mises hat es hervorragend beschrieben - Buerokratie "kalkuliert" anders als ein wirtschaftender Privatbetrieb.

Wenn ein LKW z.B. 40 Tonnen transportieren soll, oder eine Fabrikhalle bestimmte Maschinen oder eine bestimmte Menge Menschen fassen koennen soll, dann plant der Hersteller/Fabrikant entsprechend starke Achsen, Federn, Motoren und Bremsen (LKW) bzw. Hallengroesse und -hoehe und Maschinenfundamente (Halle).

Nicht so die Buerokratie. Fuer Fluechtlinge/Zuwanderer wird nicht (vorher) geplant, also werden hinterher Turnhallen zweckentfremdet (oder Wohnungen beschlagnahmt). Dadurch weniger (Vereins-) Sport (der Ausfall des Schulsports ist ja positiv zu werten). Dadurch mehr dicke Jugendliche und Aeltere und Bewegungsunfaehige und vielleicht auch Drogentote, die im Verein vor der schiefen Bahn bewahrt worden waeren. Dafuer dann fallweise Programme gegen Dicke, Drogis und eine Bundes-App, damit man sich zum Laufen im Wald verabreden kann. Kleiner Fernsehauftritt mit Sabberiel, wie man Pilates macht usw. (Arbeitstitel "Pack mas" mit Seehofer als Referent zur maennlichen Zeugungfsfaehigkeit).

von Mises beschreibt es am Beispiel der Kriminalpolizei: mit beliebig viel mehr Beamten kann man beliebig wenig Kriminalitaet erreichen. Dafuer gibt es aber nie genuegend Geld, in keinem Staat der Welt. Also ist die Kriminalitaetsrate stets eine politische Entscheidung.

Um es deutlich zu sagen: wieviele Fahrraddiebstaehle ungesuehnt bleiben, ist eine politische Entscheidung!!!

Die Frage ist, wer hat die Dienstanweisung augegeben? Und ist die Dienstanweisung rechtlich einwandfrei?

Dies vorausgeschickt, muss ich bei begrenzten Ressourcen nicht unbedingt eine direkte Dienstanweisung geben! Es genuegt, der Polizei mit Hilfe der Antifa aufzutragen, sich besonders intensiv mit PEGIDA zu befassen. Oder vermehrt Radarkontrrollen durchzufuehren. Es genuegt, sie mit Schlaegereien im Inland in Zuwandererheimen daran zu hindern, an Grenzen und in der Flaeche unueberwachte Einwanderung zu ueberpruefen und ggf. zu ahnden/zu verhindern. Es genuegt, durch Ueberarbeitung den Krankenstand hochzutreiben. "Erlass, welcher Erlass?"

Ich kann ihr -per Dienstanweisung- vermehrt Fortbildung befehlen. Sie anhalten, die Dienststuben sorgfaeltiger zu reinigen.

All das -kybernetisch gedacht- fuehrt doch dazu, dass andere Aufgaben liegenbleiben, denn, was genau an Kriminalitaet oder Gesetzesverstoessen ("illegaler" Aufenthalt eines tatsaechlich Verfolgten oder Verstoss eines [deutschen] Mieters gegen Meldeauflagen wuerde ich jetzt nicht grade unter Kriminalitaet einordnen - "Polizei" bedeutet ja vor allem Vorbeugung und Aufrechterhaltung der Ordnung, vgl. noch die ueberkommenen Begriffe der Feuer- oder Baupolizei), was also liegenbleibt laesst sich dadurch steuern, was vorrangig zu bearbeiten angeheissen wird. Vgl. @Mirkos Beschreibung.

Es waere also eine polizeiliche Dienstanweisung geltende Gesetze fuer Monate ausser Kraft zu setzen.

Und daher geht ein solcher Schluss zu weit.

Dienstanweisungen, die Beamte direkt anweisen, geltendes bindendes Recht zu brechen, stossen, wie verpflichtende Befehlsverweigerung in der Bundeswehr zeigt, auf Widerstand, auf Dienstverweigerung. Garantiert. Das wird in der Polizeischule "gebimst".

Aber dort, wo ein Ermessensspielraum vorliegt, kann man anweisen, diesen anders als bisher oder nicht zu nutzen. Oder eben, mein Beispiel oben, man kann die Polzei mit anderen Aufgaben daran hindern, bisher hoeherpriorisierte Aufgaben noch sinnvoll wahrzunehmen. Eine Dienstanweisung "erschiessen Sie sich mit der Dienstpistole" ersetzen durch "Halten Sie zehn Minuten den Atem an!". You get the picture.

Und daher wird es auch schwer sein, festzustellen, was genau zu der Misere gefuehrt hat. Denn es kann eine Vielzahl an Massnahmen sein, ja, hier koennen sogar ganz offiziell Erlasse ergangen sein, z.B. dass Dienstfahrzeuge ab sofort zweimal statt einmal im Monat zu warten sind, vor jedem Einsatz eine Viertelstunde lang das Pistolenholster ueberprueft werden muss, ob es auch wirklich gut sitzt. Verbot, mit der Maschinenpistole im Kofferraum auszuruecken (wie bei Martin und Kiesewetter - da war sie im Kofferraum, wurde aber von den Taetern nicht mitgenommen, was manchen verleitete, einen andern Hintergrund als ausgerechnet Waffenbeschaffung hinter dem Mord zu vermuten). Wenn die MPi fehlt, muss man dann bei sich zuspitzender Gefahrenlage erst wieder umkehren, und diese holen - schon wird in derselben Dienstschicht nur noch ein Drittel soviel geschafft ...

Ja, man kann solche Aenderungen sogar so durchfuehren, dass der einzelne Polizist gar nicht mitbekommt, "was abgeht". Bei dem staendig wechselnden Tagesgeschaeft, das angeblich den Polizeiberuf so interessant und abwechslungsreich macht, muesste man schon ausgewiesener Statistiker sein, um da Zusammenhaenge zu vermuten und dann denen wissenschaftlich nachzugehen.

Weshalb ich uebrigens auch vieles an der sog. "kausalen" Geschichtsschreibung fuer ueberzogen wichtigtuerisch halte (ist Hitler Stalin zuvorgekommen oder war Stalin ueberrascht? - Wie will man das wissen? Hat Hitler so getan oder hat Stalin den Unwissenden gespielt? Drum ja auch zu zwei Alternativen zehn Meinungen in der Geschichts"forschung". Und selbst wenn man dann einen "Insider" auspacken hoertt - vielleicht luegt er ja, um einen etwas glauben zu machen???).

Also: man weiss nichts. Und: es kann reiner Zufall sein. Dass auf dem Berlin-Brandenburger Flughafen doppelt so schwere Rauchgasabzuege auf demn Dach installiert wurden, als statisch genehmigt, und dann ein weiterer Baustopp eintrat - soll das "Absicht" sein? Aber wenn einer das Projekt geschickt behindern will, dann ... erteilt er einen Planungsauftrag fuer das Dach mit 2.000 kg Punktlast je Entluefter und ... schreibt dann Luefter mit einer Exhaustor-Kapazitaet aus, die sich nur mit 4.000 kg -nach dem Stand der ihm bekannten Technik- erfuellen laesst. Kann man das nachweisen? Mitnichten!

Die Ueberschall-Tupolew basiert auf geklauten Concorde-Plaenen aus Muenchen. Aber: da die westlichen Geheimdienste das vorher wussten, dass da ein russischer Geheimagent die Papierkoerbe leerte, haben sie den Sowjets falsche Plaene untergejubelt, um deren Projekt zu verzoegern. Vgl. auch Stuxnet.

Also, auch wenn der Grundsatz, man solle keine Planung vermuten, wo Dummheit ausreicht, ein guter "Occamscher Razor" ist - umgekehrt soll man aber auch der These nachgehen, dass scheinbare Dummheit sorgfaeltig geplant sein koennte!

Wann hat es das das letzte mal gegeben in der deutschen Geschichte? Da muss man wohl bis ins Dritte Reich zurueckschauen.

Wenn meine Thesen auch nur annaehernd stimmen, dann laufend. Oder wie waeren Cargolifter oder Transrapid oder Stuttgart-21 zu erklaeren, wenn nicht mit Sabotage? Dass Transrapid sich nicht in einem bestehenden Schienennetz wie dem deutschen integrieren laesst, bzw. nur durch Kosten, die mit anderen Methoden im bestehenden Rad-Schiene-System besser/biliger verwirklichen lassen, ist doch evident (vgl. TGV in Frankreich). Dass der Cargolifter in der subventionsmaessig vorgesehenen Zeitspanne niemals wird Zulassungsreife erlangen koennen, war auch evident. Dass man in Dresden keine Silicon-Valley-Struktur wird etablieren koennen, war auch evident. Und dass Stuttgart-21 ein Rueckschritt in der Kapazitaet gegenueber dem frueheren Kopfbahnhof ist, trotz prognostizierter steigender Passagierzahlen und dem politischen Willen (der auch bisher immer gescheitert ist), Verkehr auf die Schiene zu verlagern ... The list goes on ...

Jeder Polizeibeamte sollte das mal hinterfragen. Andernfalls wird der Diktatur Tuer und Tor geoeffnet.

Ja, aber im Lichte der o.g. Ausfuehrungen. Drum schreibe ich es hier.

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Nachtrag: Anordnung der ... Landespolizei: Tolerierung illegal eingereister syrischer/irakischer Flüchtlinge und Schleuser!

CrisisMaven ⌂ @, Samstag, 23.01.2016, 13:37 vor 3670 Tagen @ CrisisMaven 4399 Views

Na, da haette ich mir doch das alles sparen koennen ... [[freude]]

"Eine interne Anordnung der schleswig-holsteinischen Landespolizei zur Tolerierung illegal eingereister syrischer und irakischer Flüchtlinge und sogar von Schleusern ... Strafvereitelung im Amt ... Behörde [hat] allen Ernstes damit argumentiert, die Kanzlerin hätte die Flüchtlinge eingeladen ... Die Albig-Regierung hat aus Schleswig-Holstein ein Schleuserparadies gemacht! ... Anlage zum Rahmenbefehl Nr.5 der für Flüchtlinge zuständigen Behörde (BAO Schleswig-Holstein) ... aufgefordert, Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht von syrischen und irakischen Flüchtlingen zu ignorieren." (Hervorhebung CM)

Danke an die Leserzuschrift!

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Prioritäten verstehen

Monterone @, Samstag, 23.01.2016, 13:48 vor 3670 Tagen @ CrisisMaven 4441 Views

Na, da haette ich mir doch
das
alles
sparen koennen ... [[freude]]

Richtig. Du hättest Dir nur klarzumachen brauchen, daß der demokratische Völkermord an Deutschen und Europäern absolute Priorität hat, und oberhalb sämtlicher Gesetze, Verfassungen sowie internationalen Abkommen und Deklarationen steht (Haager Landkriegsordnung, Genfer Konvention, UN-Möntschenrächte).

Mit dem demokratischen Grundwertekanon, magischen Hexagramm der westlichen Wertegemeinschaft im Hinterkopf, das da lautet *Lüge, Betrug, Raub, Krieg, Völkermord und Pädosatanismus* erklärt sich alles wie von selbst.

Das Herumreiten auf Rechtslage und Paragraphen, wie es beispielseweise der krumme Hund Thomas Fischer macht, kann man sich schenken.

Das trägt in keiner Weise zum Verständnis der Situation bei und ist nur für den wichtig, der vor Gericht ziehen oder die geradezu satanische Verlogenheit dieses Systems beweisen will.

Monterone

Drum sage ich immer, nicht drauf einlassen ...

CrisisMaven ⌂ @, Samstag, 23.01.2016, 14:03 vor 3670 Tagen @ Monterone 4354 Views

... sondern lahmlegen.

In drei Wochen waere "der Spuk" vorbei.

Was -fuer mich- zeigt, dass eben der fett-feige Wohlstandsbuerger in der ueberwiegenden Mehrzahl ein genau solcher menschenverachtender Demokrat ist. Und sich dann bitte, bitte, aber auch nicht beschweren soll.

Die letzten, die noch Rechte haetten, sich zu beschweren, sitzen irgendwo unentdeckt im Regenwald.

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Das Gegenteil eines Demokraten

Monterone @, Samstag, 23.01.2016, 14:38 vor 3670 Tagen @ Monterone 4176 Views

bearbeitet von unbekannt, Samstag, 23.01.2016, 14:48

In seiner Sympathie, vielleicht sogar Liebe zum Volk war er das Gegenteil eines Demokraten und zog vielleicht gerade deshalb ihren ganzen Haß auf sich. Er gründete eine Bank, Mont-de-piété, die an kleine Leute vergünstigte Darlehn geben und den Zinswucher unterbinden sollte.

Falls stimmt, was meine Quellen aussagen, war er der erste, der den Ausdruck *soziale Gerechtigkeit* verwendet hat.

Klar, daß so einer sterben muß.

https://www.youtube.com/watch?v=KWxZThvptP4&pxtry=1

Monterone

Die populistischen Reformen des Anti-Demokraten:
http://plus.lefigaro.fr/comments_reply/3524872

Repräsentative Demokratie

Rybezahl, Samstag, 23.01.2016, 03:33 vor 3670 Tagen @ CalBaer 4179 Views

Welche Rechtsgrundlage gibt es fuer geheime Erlasse?

In Kriegszeiten ist das sicher moeglich, die gab es ja im Deutschen Reich
nicht selten. Verschwoerungstheoretiker behaupten ja, Deutschland sei
voelkerrechtlich immer noch im Kriegszustand mit den Alliierten. Jetzt
wird's aber spannend.

Das ist halt einfach repräsentative Demokratie. Man wählt jemanden, und dann machen die, was sie wollen.

Ich bin für das schweizerische Modell, es sollte zu allen Fragen die Möglichkeit zur Mitbestimmung geben und es sollte jederzeit die Möglichkeit zur Neuwahl geben.

--
Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.

Niemand darf machen, was er will

CalBaer @, Samstag, 23.01.2016, 05:40 vor 3670 Tagen @ Rybezahl 4173 Views

bearbeitet von unbekannt, Samstag, 23.01.2016, 13:31

Das ist halt einfach repräsentative Demokratie. Man wählt jemanden, und
dann machen die, was sie wollen.

Niemand im Staate darf machen, was er will, jeder muss sich an Gesetze und die Verfassung halten.

Ausserdem waehlt man nur Parlamentarier, aber keine Kanzler, keine Minister und keine Polizeipraesidenten.

Parlamentarier koennen neue Gesetze machen und Exekutive haben diese umzusetzen.

Man kann dem Parlament natuerlich vorwerfen, nicht taetig zu werden. Ich wundere mich, dass es noch keinen Misstrauensantrag gegen Merkel geheben hat. Die Opposition scheint aber die gesetzbefreite Situation aus eigenen ideologischen Gruenden in Ordnung zu finden, daher Schweigen als Zustimmung, auch wenn im Zweifel verfassungswidrig. Aber rechtsstaatliche Prinzipien duerfen nie uebergangen werden, selbst wenn es den eigenen politischen Interessen widerspricht. Alles andere waere der Anfang vom Ende des Rechtsstaates.

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www.tinyurl.com/y97d87xk
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Korrekt ist 'Dienstanweisungen'

Martin @, Freitag, 22.01.2016, 22:26 vor 3670 Tagen @ CrisisMaven 4305 Views

Ohne den Fall zu kennen: Der Begriff "Ausfuehrungsverordnung" ist
eigentlich dann nicht korrekt. Eine Verordnung (ob nun mit "Ausfuehrung"
davor oder nicht), sollte eigentlich im Bundesgesetzblatt (oder einem
andern "Gesetz- und Verordnungsblatt", etwa dem Bundesarbeitsblatt)
erscheinen.

Sorry, mein Vokabular ist hier nicht sattelfest. Es ging um Dienstanweisungen: Ich habe den Fall nochmal ausgegraben: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1397/

Kann es sein, dass es sich im aktuellen Fall auch um Dienstanweisungen handelt?

Ja, vermutlich wird es sich dann ggf. um Dienstanweisungen handeln ...

CrisisMaven ⌂ @, Freitag, 22.01.2016, 22:50 vor 3670 Tagen @ Martin 4281 Views

Kann es sein, dass es sich im aktuellen Fall auch um Dienstanweisungen handelt?

Man muss in Rechtsbeugung nur erfinderisch sein [[freude]] ...

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Ja, das sind die Dienstanweisungen der Sozialbehoerden ...

CrisisMaven ⌂ @, Samstag, 23.01.2016, 13:55 vor 3670 Tagen @ Martin 4254 Views

Kann es sein, dass es sich im aktuellen Fall auch um Dienstanweisungen handelt?

In dem von Dir eingestellten Link zu "tacheles" steht z.B.:

"Die BA hat sich ... verpflichtet, die Datenbanken mit allen Durchführungshinweisen, Dienstanweisungen und Handlungsanweisungen fortlaufend zu aktualisieren."

D.h. der Erwerbslosen-Verein hat die Bundesagentur vor dem Sozialgericht gezwungen, ab 2006 rueckwirkend und (ab da) fortlaufend transparent ihre Anweisungen ins Internet zu stellen.

Jedoch, bei polizeilichen und Geheimdienst-Dienstanweisungen darf man gleiches eben nicht erwarten. Auch wenn dadurch der rechtstreue Buerger u.U. hinters Licht gefuehrt werden kann, wuerde eine Veroeffentlichung aller polizeilichen Dienstanweisungen ja ein gefundenes Fressen fuer kriminelle Strukturen sein, die ohnehin alles tun, um die Polizei auszuforschen (z.B. Gegenobservation - vgl. "Indikatoren zur Erkennung OK-relevanter Sachverhalte").

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Teilweise nachvollziehbar ....

Martin @, Samstag, 23.01.2016, 16:03 vor 3670 Tagen @ CrisisMaven 4124 Views

, aber nicht alle polizeilichen Dienstanweisungen (Schleswig-Holstein: 'Rahmenbefehl'?) dürften für Kriminelle relevant sein. Man könnte zumindest differenzieren.

Auf der anderen Seite drängt sich mir gelegentlich der Eindruck auf, dass die Kriminellen die ersten sind, die von solchen Interna erfahren. War nicht die Information, dass Syrer Vorzugsbehandlung bekommen schneller bei den Schleusern als bei uns in der Presse?

Der direkte Kanal könnte also besser funktionieren als das Informationsfreiheitsgesetz. Für die Presse doch sowieso.

Gleiches Recht für alle!

software-engineer @, Donnerstag, 21.01.2016, 23:51 vor 3671 Tagen @ azur 5428 Views

Aus diesem Rechtsgutachten eines anerkannten Juristen müssen aber auch konkrete Rechtsfolgen abgeleitet werden: Frau Merkel muss vor einem Strafgericht angeklagt, in extremis sogar in Verwahrung genommen werden. Denn es würde den Gleichheits-Grundsatz verletzen, wenn andere Bürger für das selbe Rechtsdelikt angeklagt und verurteilt werden, die ehemalige Stasi-Mitarbeiterin Merkel aber nicht!

--
Wenn man beim Programmieren Fehler macht, dann meckert der Compiler.

Trifft für Merkel und Clan nicht zu

Isländer @, Freitag, 22.01.2016, 21:28 vor 3670 Tagen @ software-engineer 4455 Views

Aus diesem Rechtsgutachten eines anerkannten Juristen müssen aber auch
konkrete Rechtsfolgen abgeleitet werden: Frau Merkel muss vor einem
Strafgericht angeklagt, in extremis sogar in Verwahrung genommen werden.
Denn es würde den Gleichheits-Grundsatz verletzen, wenn andere Bürger
für das selbe Rechtsdelikt angeklagt und verurteilt werden, die ehemalige
Stasi-Mitarbeiterin Merkel aber nicht!


Die dürfen das!

Steht im StGB §129 Absatz 2 Ziffer 1.


LG
Isländer

--
Alle meine Beiträge stelle ich unter Vorbehalt zukünftiger Erkenntnisse.
Die Zeiten des direkten Beweises sind vorbei.
18tm4vxxbKH878xhLWGMhdhtx3rJ16Jc2P

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