Guten Abend,
ich kann keine Rechtsberatung machen (ist nicht mein Feld ...), aber der Fall ist interessant, und ich mache mir Gedanken.
Das Hauptgebot ist die Verfassungstreue des Beamten. Und es ist Dir erlaubt, erhebliche Zweifel an der Verfassungs- und Gesetzestreue von Frau Merkel zu haben (da war neulich das Gutachten eines ehem. Richters ...). Deine Äußerung per Aufkleber geschah womöglich gerade aus Treue zur Verfassung. Du sorgst Dich echt. Wie viele andere auch.
Außerdem hast Du das, so nehme ich an, vor allem auch als treuer Bayer gemacht - gegen diese ... Preußen da in Berlin. Dein Vorbild war natürlich Dein Landesherr, mit dem Du vermutlich auf einer Linie bist, aber Dich nicht so "gewählt" ausdrücken kannst ...
Bei politischer Betätigung besteht für den Beamten eine Mäßigungs- und Zurückhaltungspflicht. Es ist dem Beamten erlaubt, sich kritisch zu äußern, sogar den Rücktritt seines Ressortministers zu verlangen. Aber es ist hier auf die Form des Diskurses zu achten: er darf nicht gehässig, agitierend, aufhetzend sein. Der Beamte darf eine eigene politische Meinung haben. Man darf wissen, dass er sie hat, und eine entsprechende "schlichte Mitteilung" (jedoch nicht demonstrativ!) ist ihm erlaubt. Ob ein Aufkleber - und gerade Deiner - schlicht oder schon demonstrativ ist? Eine Ermessenssache?
BVerfGE 39,334 (335,359); DVBI 81, 455 (457); VG Münster, DVBI 95, 630 (631)
Die Frage ist natürlich, wie man das "im Dienst" auslegt. Wenn Du den Aufkleber auf Deiner Aktentasche hast und diese während Unterricht, Pausen oder dienstlich bedingtem Aufenthalt in der Schule provokativ bei Dir hast, dann ist es sicherlich nicht gut für Dich. Desgleichen wenn Du nach Dienstschluß auf dem Dach der Schule eine Piratenflagge hißt. Aber auf einem entfernten, räumlich getrennten Parkplatz und nach Dienstschluß? Jedenfalls solltest Du diese Differenzierung vorbringen (als Deine Denkweise - denn Du machst Dir ja Gedanken!) und solltest klarstellen, dass das nach Deiner Auffassung - und die darfst Du haben - nicht im Dienst und nicht in einem den Staat repräsentierenden Raume war. Natürlich weißt Du, dass Du eine Anti-Atom-Plakette nicht während dem Dienst am Anzug tragen darfst! Aber der Übergang von Dienst zu privat via Parkplatz ist, wie so vieles andere im Leben, ein gradueller und deswegen eine Sache des Ermessens ...
Dreh den Spieß um: War es wirklich Dein Auto? Benutzen das womöglich noch andere Personen, auf die Du abwägend Rücksicht nehmen mußt? Woher übrigens weiß der Petzer, dass das Dein Auto ist? Könnte ja auch geliehen sein? Hat er Dich gestalkt? Irgendwelche Datenschutzbestimmungen bei der Recherche verletzt? War er zu einem Foto berechtigt - oder hätte eine mündliche Mitteilung genügt? Als Beamter hat er darauf zu achten, dass durch seine eigenen Äußerungen und Handlungen das Betriebsklima im Amt bzw. in der Schule nicht gestört wird. Eine Störung liegt hier aber offensichtlich vor - und zwar vorsätzlich. Möglicherweise war das nicht angemessen, was der "Kollege" da gemacht hat. Was hat er wirklich beabsichtigt? Er gehört gleichzeitig mit Dir vor's Schulamt! Warum spricht der Schlappschwanz Dich nicht selbst an? Sag ihm das dann vor dem Direktor ins Gesicht.
Ich empfehle, in einen Kommentar reinzuschauen, etwa Wichmann/Langer, Öffentliches Dienstrecht (zB Rn 201, 202), die Sache aber nicht zu einem Rechtsfall werden zu lassen: nach Vortrag Deiner eigenen Argumente dem Vorgesetzten die Feststellung überlassen (nach seinem abschließenden Ermessen), ob Du eine Grenze überschritten hast. Die Intention äußern, seine Entscheidung anerkennen zu wollen. Und damit ist die Sache vom Tisch.
Meint, mit freundlichen Grüßen und guten Erfolg wünschend,
Weiner