Meinungsfreiheit? Bitte um juristische Hinweise oder Ideen

Leserzuschrift @, Donnerstag, 21.01.2016, 17:33 vor 3672 Tagen 2639 Views

Ich fahre seit eineinhalb Wochen mit einer Banderole "Merkel-Regime = (als Folgepfeil) Bürgerkrieg". Donnerstags unterrichte ich die ersten zwei Stunden an einer anderen Schule. Dort gibt es einen Parkplatz für Lehrkräfte von 7.00- 16.00h. Der Parkplatz ist noch mit einem weiteren, brauen Schild versehen, "Jugendverkehrsschule". Der Parkplatz liegt ca. 100 m abseits der dortigen Schule und ist mit einer Schranke versehen. Mein Auto wurde mit der Banderole von einem Kollegen der dortigen Schule fotografiert und dies der dortigen Rektorin gezeigt. Diese meldete dies weiter ans Schulamt, bei dem ich nun am kommenden Montag einen Termin habe. Wie würden Sie sich rechtlich verhalten als bayrischer Beamter, der sich politisch eigentlich nicht äußern darf?

Leserxyz

Freie Meinungsäußerung, oder?

stocksorcerer @, Donnerstag, 21.01.2016, 17:50 vor 3672 Tagen @ Leserzuschrift 2012 Views

Im übrigen klebt das an Deinem Auto, ist also Deine Privatsache. Nicht so wie bei mir: Ich klebe liebend gerne "Grenzen dicht" und "Islamists not welcome" an CDU Parteizentralen. ^^

Gruß
stocksorcerer

P.S.: Du darfst ja auch als Soldat auf Demos gehen, nur eben nicht in Uniform. ;)

"Der" Beamte hat im Amt (IM Amt) politisch neutral zu sein ...

CrisisMaven ⌂ @, Donnerstag, 21.01.2016, 18:37 vor 3672 Tagen @ Leserzuschrift 2011 Views

bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 21.01.2016, 18:42

Drum wurden Lehrer (und Schueler) auch schikaniert, wenn sie gegen die Notstandsgesetze waehrend der Schulzeit demonstrieren wollten.

Der Parkplatz liegt ca. 100 m abseits der dortigen Schule und ist mit einer Schranke versehen. Mein Auto wurde mit der Banderole von einem Kollegen der dortigen Schule fotografiert und dies der dortigen Rektorin gezeigt.

Wenn (wenn) das ein Schulparkplatz ist, dann halt das Fahrzeug woanders abstellen.

Ausserdem ist die Gleichsetzung Merkels mit Buergerkrieg eine FESTstellung.

Ich hatte schon mal in aehnlichem Falle ausgefuehrt, wie man seine Meinung auch unangreifbarer rueberbringen kann: FRAGEN stellen.

"Will Merkel wirklich den Buergerkrieg?"

"Ist Merkel Kriegstreiberin?"

"Wer zwingt der Kanzlerin den Buergerkrieg auf?" (Koennte ja auch sie selbst sein, mengentheoretisch; wird ja an Schulen gelehrt.)

---

Besser waere es, den oeffentlichen Dienst zu quittieren, und zu schreiben ...

"Warum Buergerkrieg, wo wird doch Merkel haben?"

"Wie sind das Volk, einige sind volksamer ..."

"Kein Buergerkrieg, ohne dass die Kanzlerin was merkt!!!"

"Buergerkrieg - nicht ohne uns!"

"Buergerkrieg? Wenn das die Fuehrerin wuesste!"

"Solange Merkel an der Regierung ist, gibt's keinen Buergerkrieg. Leider will Seehofer sie zum Ruecktritt zwingen ..."

"Buergerkrieg? Ich bin dabei!"

--
Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
Atomkraft | in English

Bürgerkrieg - wir schaffen das! ;) (oT)

stocksorcerer @, Donnerstag, 21.01.2016, 18:50 vor 3672 Tagen @ CrisisMaven 1371 Views

- kein Text -

Meine 19 Euro hast Du! :-)

stokk, Donnerstag, 21.01.2016, 23:08 vor 3671 Tagen @ CrisisMaven 1186 Views

Drum wurden Lehrer
(und
Schueler
) auch schikaniert, wenn sie gegen die Notstandsgesetze
waehrend der Schulzeit demonstrieren wollten.

Der Parkplatz liegt ca. 100 m abseits der dortigen Schule und ist mit

einer Schranke versehen. Mein Auto wurde mit der Banderole von einem
Kollegen der dortigen Schule fotografiert und dies der dortigen Rektorin
gezeigt.

Wenn (wenn) das ein Schulparkplatz ist, dann halt das Fahrzeug woanders
abstellen.

Ausserdem ist die Gleichsetzung Merkels mit Buergerkrieg eine
FESTstellung.

Ich hatte schon mal in aehnlichem Falle ausgefuehrt, wie man seine Meinung
auch unangreifbarer rueberbringen kann:
FRAGEN
stellen
.

"Will Merkel wirklich den Buergerkrieg?"

"Ist Merkel Kriegstreiberin?"

"Wer zwingt der Kanzlerin den Buergerkrieg auf?" (Koennte ja auch sie
selbst sein, mengentheoretisch; wird ja an Schulen gelehrt.)

---

Besser waere es, den oeffentlichen Dienst zu quittieren, und zu schreiben
...

"Warum Buergerkrieg, wo wird doch Merkel haben?"

"Wie sind das Volk,
einige sind
volksamer
..."

"Kein Buergerkrieg, ohne dass die Kanzlerin was merkt!!!"

"Buergerkrieg - nicht ohne uns!"

"Buergerkrieg? Wenn das die Fuehrerin wuesste!"

"Solange Merkel an der Regierung ist, gibt's keinen Buergerkrieg. Leider
will Seehofer sie zum Ruecktritt zwingen ..."

"Buergerkrieg? Ich bin dabei!"

Hat Dir sicher ein Linker hingeklebt! So was aber auch. (oT)

FESTAN, Donnerstag, 21.01.2016, 19:00 vor 3672 Tagen @ Leserzuschrift 1308 Views

- kein Text -

Dreh den Spieß um!

Weiner @, Donnerstag, 21.01.2016, 23:03 vor 3671 Tagen @ Leserzuschrift 1325 Views

Guten Abend,

ich kann keine Rechtsberatung machen (ist nicht mein Feld ...), aber der Fall ist interessant, und ich mache mir Gedanken.

Das Hauptgebot ist die Verfassungstreue des Beamten. Und es ist Dir erlaubt, erhebliche Zweifel an der Verfassungs- und Gesetzestreue von Frau Merkel zu haben (da war neulich das Gutachten eines ehem. Richters ...). Deine Äußerung per Aufkleber geschah womöglich gerade aus Treue zur Verfassung. Du sorgst Dich echt. Wie viele andere auch.

Außerdem hast Du das, so nehme ich an, vor allem auch als treuer Bayer gemacht - gegen diese ... Preußen da in Berlin. Dein Vorbild war natürlich Dein Landesherr, mit dem Du vermutlich auf einer Linie bist, aber Dich nicht so "gewählt" ausdrücken kannst ...

Bei politischer Betätigung besteht für den Beamten eine Mäßigungs- und Zurückhaltungspflicht. Es ist dem Beamten erlaubt, sich kritisch zu äußern, sogar den Rücktritt seines Ressortministers zu verlangen. Aber es ist hier auf die Form des Diskurses zu achten: er darf nicht gehässig, agitierend, aufhetzend sein. Der Beamte darf eine eigene politische Meinung haben. Man darf wissen, dass er sie hat, und eine entsprechende "schlichte Mitteilung" (jedoch nicht demonstrativ!) ist ihm erlaubt. Ob ein Aufkleber - und gerade Deiner - schlicht oder schon demonstrativ ist? Eine Ermessenssache?

BVerfGE 39,334 (335,359); DVBI 81, 455 (457); VG Münster, DVBI 95, 630 (631)

Die Frage ist natürlich, wie man das "im Dienst" auslegt. Wenn Du den Aufkleber auf Deiner Aktentasche hast und diese während Unterricht, Pausen oder dienstlich bedingtem Aufenthalt in der Schule provokativ bei Dir hast, dann ist es sicherlich nicht gut für Dich. Desgleichen wenn Du nach Dienstschluß auf dem Dach der Schule eine Piratenflagge hißt. Aber auf einem entfernten, räumlich getrennten Parkplatz und nach Dienstschluß? Jedenfalls solltest Du diese Differenzierung vorbringen (als Deine Denkweise - denn Du machst Dir ja Gedanken!) und solltest klarstellen, dass das nach Deiner Auffassung - und die darfst Du haben - nicht im Dienst und nicht in einem den Staat repräsentierenden Raume war. Natürlich weißt Du, dass Du eine Anti-Atom-Plakette nicht während dem Dienst am Anzug tragen darfst! Aber der Übergang von Dienst zu privat via Parkplatz ist, wie so vieles andere im Leben, ein gradueller und deswegen eine Sache des Ermessens ...

Dreh den Spieß um: War es wirklich Dein Auto? Benutzen das womöglich noch andere Personen, auf die Du abwägend Rücksicht nehmen mußt? Woher übrigens weiß der Petzer, dass das Dein Auto ist? Könnte ja auch geliehen sein? Hat er Dich gestalkt? Irgendwelche Datenschutzbestimmungen bei der Recherche verletzt? War er zu einem Foto berechtigt - oder hätte eine mündliche Mitteilung genügt? Als Beamter hat er darauf zu achten, dass durch seine eigenen Äußerungen und Handlungen das Betriebsklima im Amt bzw. in der Schule nicht gestört wird. Eine Störung liegt hier aber offensichtlich vor - und zwar vorsätzlich. Möglicherweise war das nicht angemessen, was der "Kollege" da gemacht hat. Was hat er wirklich beabsichtigt? Er gehört gleichzeitig mit Dir vor's Schulamt! Warum spricht der Schlappschwanz Dich nicht selbst an? Sag ihm das dann vor dem Direktor ins Gesicht.

Ich empfehle, in einen Kommentar reinzuschauen, etwa Wichmann/Langer, Öffentliches Dienstrecht (zB Rn 201, 202), die Sache aber nicht zu einem Rechtsfall werden zu lassen: nach Vortrag Deiner eigenen Argumente dem Vorgesetzten die Feststellung überlassen (nach seinem abschließenden Ermessen), ob Du eine Grenze überschritten hast. Die Intention äußern, seine Entscheidung anerkennen zu wollen. Und damit ist die Sache vom Tisch.

Meint, mit freundlichen Grüßen und guten Erfolg wünschend,
Weiner

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