Das haengt immer vom jeweiligen Asylrecht ab
Das Kriterium im Asylverfahren ist
nicht, "ob man das Gastrecht
missbrauche", sondern ob es einen Asylgrund gibt.
Das ist so, wenn veruebte Straftaten keinerlei Bedeutung in einem Asylverfahren auf Grund der Gesetze haben duerfen. In vielen demokratischen Staaten spielen die aber schon eine Rolle, teilweise sogar Vorstrafen im Herkunftsland.
Eine Ausschaffung/Rückfühurung hängt dann meist davon ab, ob die
Destination dies überhaupt zulässt.
Meist, aber auch von der Person. Asylanten koennen auch abgeschoben werden, wenn es spaeter erwiesen ist, dass sie nur aus wirtschaftlichen Gruenden gekommen sind und es gar keine politische Verfolgung gab. Das haengt natuerlich immer vom jeweiligen Asylrecht ab.
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