OT: Frage bzgl. Vertrag mit "Dudidudidu". (Wer ordentlich liest, ist klar im Vorteil.)

Rybezahl, Mittwoch, 13.01.2016, 15:55 vor 3676 Tagen 2700 Views

bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 13.01.2016, 16:02

Hallo!

Am 30.12. schickt mir Dudidudidu einen Vertrag für einen Internetzugang zu. Darin heißt es, ein Techniker würde am 12.01. bis 18:30 Uhr kommen, um den Anschluss bereitzustellen.
Am 12.01. kommt kein Techniker.

Wie ich so bin denke ich mir nichts arges dabei und rufe am nächsten Tag an:
"Gestern sollte ihr Techniker kommen..." - Die Telefonistin fällt mir in's Wort - "Sagen Sie jetzt nicht, er ist nicht gekommen!" - Doch - Nein - Oh!
"Der Techniker sagt, Sie waren nicht anwesend." - Das ist mit absoluter Sicherheit gelogen. Ich habe geschlagende drei Stunden gewartet.

Das ganze Gequatsche macht mich wütend und ich denke darüber nach, sofort den Vertrag zu annullieren. Nur - ich bin einen Tag zu spät. Der Wiederruf hätte am 12.01. spätestens 23:59 Uhr nach dem Nichterscheinen des Technikers erfolgen müssen, da das Wiederrufsrecht laut dem Schreiben auf 14 Tage begrenzt ist.

Bei einem zweiten Anruf erläutere ich diesen Punkt, ganz friedlich, ich weiß ja, dass die am Telefon nichts dafür kann.
"Das sind doch fast schon Erpresser-Methoden!"
"Sie hätten den Vertrag aber schon noch kündigen können."
"Ja, zwischen 18:30 und 23:59!"
Man glaubt es kaum...

Ich weiß nicht ob das gewollt ist oder nicht. Mir kommt das wie Mafia-Methode vor.

Aber, um die eigentlich Frage zu formulieren: gibt es Möglichkeiten, den Vertrag dennoch ohne Anwalt zu annullieren?

Gibt es ähnliche Erfahrungen?
Möge dies für alle Neukunden als Mahnung dienen, genau auf das Datum zu schauen.

Ich hoffe, der Sachverhalt ist erkennbar.
Das musste raus! [[zwinker]]

Gruß!

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Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.

Verdienstausfall: Was kostet deine Stunde? - In Rechnung stellen (oT)

baisse-man @, Mittwoch, 13.01.2016, 16:04 vor 3676 Tagen @ Rybezahl 1445 Views

- kein Text -

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Erkenne dich selbst.

Nicht ganz so einfach

Rybezahl, Mittwoch, 13.01.2016, 16:11 vor 3676 Tagen @ baisse-man 1710 Views

Hallo baisse-man!

Das ist leider nicht so einfach. In dem Schreiben stand, man möge sich doch bitte mindestens drei Tage vorher melden, sollte der Termin nicht wahrgenommen werden können.
Das war nicht der Fall. Ich konnte den Termin wahrnehmen. Damit ist Dudidudidu fein raus.

Habe aber gleich gesagt, die Kosten für die nicht erfolgte Anreise des Technikers stellt Dudidudidu mir nicht in Rechnung. Das wird gleich das nächste Problem werden, fürchte ich...

Und ich weiß, es war niemand da!

Gruß!

--
Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.

Zusatzaufwand

baisse-man @, Mittwoch, 13.01.2016, 17:01 vor 3676 Tagen @ Rybezahl 1418 Views

Hi,

ich meine den Zusatzaufwand, den du für das erneute Anwesendsein in Rechnung stellst. Du musst ja evtl. Urlaub von der Arbeit nehmen, dein Geschäft schließen, oder kannst dich nicht mit zur gleichen Zeit mit Freunden treffen, was auch einen kommerziellen Wert hat.
Da du beim ersten Termin da warst, ist jeder weitere ein zusätzlicher und wahrscheinlcih auch nicht vertraglich vereinbarter Aufwand.
Das kannst du ja ankündigigen, daß du für dieses Zeitfenster Stundensatz mal Stunden in Rechnung stellen wirst.

LG

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Erkenne dich selbst.

Die Gegenseite hat doch aber den Vertrag nicht eingehalten - also ist dieser hinfällig.

Griba @, Dunkeldeutschland, Mittwoch, 13.01.2016, 16:10 vor 3676 Tagen @ Rybezahl 1692 Views

Wie wollen die nachweisen, daß sie da waren und niemand angetroffen haben?

Ich habe das vor vielen Jahren mit viag-tel durchgezogen (die hatten keine Telefon geliefert, aber Geld haben wollen) - hat aber ein halbes Jahr gedauert.

--
Beste Grüße

GRIBA

Es steht Aussage gegen Aussage, oder? Wie beweisen? (oT)

Rybezahl, Mittwoch, 13.01.2016, 16:16 vor 3676 Tagen @ Griba 1585 Views

- kein Text -

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Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.

Hart bleiben und nicht zahlen / Einzugsermächtigung schriftlich wiederufen.

Griba @, Dunkeldeutschland, Mittwoch, 13.01.2016, 16:26 vor 3676 Tagen @ Rybezahl 1630 Views

Und vor allem: Jedem Mahnschreiben widersprechen!
Das kostet zwar Nerven, aber eben kein Geld.

--
Beste Grüße

GRIBA

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