Meinungsfreiheit
Auf Bachmann's T-Shirt stand zu lesen:
„Rapefugees not welcome„
Natüüüüürlich werden damit aaaaaaaaalllleeeee Flüchtlinge unter
einen Pauschalverdacht gestellt.
Die Frage liegt nicht fern, ob das nicht auch so passiert.
Ich glaube sogar, dass ich hier nicht „alle“ hätte sagen sollen, sondern „jeder“. Das spielt aber keine wichtige Rolle, was ich nun versuche darzulegen.
Wenn es hierbei nämlich um einen Verdacht dahingehend geht, dass die bestehende und s.g. Flüchtlingskrise die Gefahr von sexuellen Übergriffen potenziert, bzw. deren Anzahl auch im Verhältnis zur Bevölkerungszahl vergrößert, dann war ein solcher Verdacht bereits vor der Silvesternacht begründet, und ist mit dieser Nacht nur noch bestätigt worden. Natürlich steht es geboten, diesen wie wohl auch jeden anderen sich ergebenden Sachverhalt kenntlich zu machen. Dieses begründet dabei keine Verantwortung für die Fehlschlüsse, die nun ein anderer hieraus zieht.
An dieser Stelle gilt es nun aber zweierlei Fragen sauber auseinander zu halten, welche sich hier sonst leicht vermischen können:
1)
Ist Bachmann's geäußerte Meinung richtig oder falsch?
2)
Soll eine solche Meinungsäußerung mit Strafe sanktioniert werden?
Die erste Frage soll jeder für sich selbst beantworten, und da ist auch die von dir, lieber azur, geäußerte Meinung willkommen. Die zweite Frage wäre aber unabhängig von Bachmann's geäußerter Meinung zu betrachten, schon weil man kaum Meinungen damit verbieten kann, dass sie falsch sind. So möchte ich nun meine Meinung zu dieser unbedingt isoliert zu betrachtenden zweiten Frage nach der Meinungsfreiheit aufzeigen:
Ich glaube, dass die Meinungsfreiheit überhaupt keiner Einschränkung unterliegen darf, weil diese der politischen Willensbildung vorangeht, welche aber selbst erst bestimmt, was überhaupt erlaubt und was verboten sein soll. Somit droht jede solche Einschränkung in eine Sackgasse zu führen. Für die Einschätzung unserer Gesetze kann es niemals einen anderen, geschweige gar besseren Maßstab geben, als unsere Meinung darüber. Somit kann die Einschränkung der Meinungsfreiheit nur eine Einschränkung unserer gesellschaftlichen Gestaltungsmöglichkeiten bedeuten.
Dabei ist es nämlich so, dass die freie Rede grundsätzlich keinerlei Induktion an Handlungen überhaupt befürchten lässt, welche nicht schon längst gesetzlich geregelt sind. Weshalb bedarf es also einer doppelten Prävention? Man könnte vielleicht ja glauben, dass doppelt besser halten würde, aber ich sehe hier zunächst nur eine fehlende Rationalität im Denken. Meinungsunterdrückung ist quasi synonym mit Totalitarismus und so das ultimative Kennzeichen einer jeden Diktatur. So ist es auch kaum verwunderlich, dass die Logik des zugrunde liegenden Gedankens auch keiner Überprüfung standhalten kann.
Schöne Grüße
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... in Wirklichkeit ist ... immer alles ganz anders, als es ... in Wirklichkeit ist ...