Antwort
Hi aliter,
Keine Beratung, schon alleine aufgrund der sehr knappen Informationen.
Von der grossen Gesellschaftspolitik mal abgesehen geht die
Auseinandersetzung mit den Kraken-Armen des Staates weiter.
Da ich einen ca 25km entfernten Zweitwohnsitz auf dem Lande mit Ruhe und
guter Luft (annähernd feinstaublos) ohne jeglichen Komfort und mit nur
rudimentären Internetmöglichkeiten habe, wollte ich meinen Erstwohnsitz
(laut, belastet) in der Stadt, wo ich auch betrieblich (selbstständig)
tätig bin, aufgeben oder vorübergehend ggf zum 2.Wohnsitz umwandeln.Nun meint der Steuerberater, dass sei leider kompliziert und
möglicherweise teuer, da die betriebliche Steuererfassung am alten
Wohnsitz stattfinde, die Einkommensteuer aber im Landkreis-Finanzamt des
Landwohnsitzes erhoben werde.
Kompliziert? Teuer? Wozu gibt es denn die "Gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen" nach § 180 (1) Nr. 2 Buchstabe b AO? Diese ist etwa so kompliziert wie der morgentliche Blick aus dem Fenster. Es ist halt nur eine zusätzliche Erklärung.
Ist dem so? Solche Konstellationen müsste es doch zuhauf geben? Für
Ratschläge, ob das sinnvoll, einfach oder problembehaftet sei, schon mal
danke im voraus. mfg
Das alte Wohnsitz-Betriebsfinanzamt prüft die Besteuerungsgrundlagen (den Gewinn) wie bisher, setzt die Einkünfte nun jedoch im Rahmen einer gesonderten Feststellung fest.
Hintergrund: Das ländliche Finanzamt erhält unter deiner dort neu vergebenen privaten Steuernummer die Besteuerungsgrundlagen vom Betriebssitzfinanzamt auf elektronischem Weg (per Amtsweg). Dein bisheriges Finanzamt (vorausgesetzt du begründest dort überhaupt noch einen Gewerbebetrieb) ist auch weiterhin für deinen Betrieb zuständig (d.h. dort Einreichung der Erklärung, Rechtsbehelf, Durchführung der Außenprüfungen).
Grüße,
Ashitaka
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Der Ursprung aller Macht ist das Wort. Das gesprochene Wort als
Quell jeglicher Ordnung. Wer das Wort neu ordnet, der versteht wie
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